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Die Rechtsform der wissenschaftlichen Hochschule

von Mirjam Müller (Autor:in)
©2015 Dissertation LXXI, 296 Seiten

Zusammenfassung

Ein Wechsel der Hochschulrechtsform soll die Effizienz der Hochschulen steigern und private Mäzene aktivieren. Dieses Werk untersucht, welche Organisationsformen für staatliche Universitäten verfassungsrechtlich zulässig und im Hinblick auf die Ziele der Reform geeignet sind. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben finden u.a. die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, die landesverfassungsrechtlichen Garantien der akademischen Selbstverwaltung, die demokratische Legitimation der Hochschulen und die Stellung des Hochschulpersonals Berücksichtigung. Im Einzelnen befasst sich das Werk mit der Körperschaft und der Anstalt des öffentlichen Rechts, den unterschiedlichen Formen der Stiftungsuniversität, dem Verein, der GmbH und der Aktiengesellschaft.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Einführung und Gang der Untersuchung
  • A. Einführung in die Diskussion
  • B. Ziel und Gegenstand der Arbeit
  • C. Gang der Untersuchung
  • Teil 1: Historische Sicht und tatsächliche Bestandsaufnahme
  • A. Die Rechtsform der deutschen Universität vom Mittelalter bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs
  • I. Die Hochschule als Korporation unter steigendem staatlichen Einfluss
  • II. Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten
  • 1. Die Universitäten als „Veranstaltungen des Staates“
  • 2. Die Universitäten als privilegierte Korporationen
  • 3. Zwischenergebnis zum PrALR
  • III. Die Zeit der Weimarer Republik
  • IV. Die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft
  • V. Zusammenfassende Darstellung zur Rechtsform der Hochschule vom Mittelalter bis zum Jahre 1945
  • B. Die Situation nach 1945 bis zum Erlass des Hochschulrahmengesetzes
  • I. Die hochschulrechtliche Situation nach dem Zweiten Weltkrieg
  • II. Die Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur
  • 1. Die Bedeutung der Landeshochschulgesetze in dieser Diskussion
  • 2. Die Charakterisierung der Universitäten als Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • 3. Die Charakterisierung der Universitäten als reine Anstalten
  • 4. Die Charakterisierung der Universitäten als Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • 5. Die Verwirklichung der Doppelnatur der Universitäten in einer Mischform aus Körperschaft und Anstalt
  • III. Die Ansichten in der Rechtsprechung bis 1976
  • IV. Zusammenfassung der Diskussion nach 1945 bis zum Erlass des HRG
  • C. Die Rechtsform der Hochschule nach dem Hochschulrahmengesetz
  • I. Die Rolle des Hochschulrahmengesetzes nach der Föderalismusreform 2006
  • II. Die Hochschule als Körperschaft und zugleich staatliche Einrichtung gemäß § 58 Abs. 1 S. 1 HRG
  • D. Die Rechtsform der Hochschule nach den Landeshochschulgesetzen
  • I. Die Regelform nach den Landeshochschulgesetzen
  • 1. Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung
  • 2. Hochschulen als bloße Körperschaften
  • II. Die Möglichkeit, Hochschulen in anderen Rechtsformen zu errichten oder in andere Rechtsformen zu überführen
  • III. Die „Stiftungsuniversitäten“
  • E. Zusammenfassende Darstellung zu Teil 1
  • Teil 2: Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten für die Rechtsformwahl im staatlichen Hochschulwesen
  • A. Der verfassungsrechtliche Rahmen
  • I. Die Rechtsform der Hochschule als verfassungsrechtliche Frage – Einführung
  • II. Der hochschulorganisationsrechtliche Gehalt des Art. 5 Abs. 3 GG
  • 1. Die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG als „Organisationsgrundrecht“
  • a) Art. 5 Abs. 3 GG als objektive Wertentscheidung
  • b) Das Primat der individuell-abwehrrechtlichen Seite des Art. 5 Abs. 3 GG
  • c) Die Wissenschaftsfreiheit als institutionelle Garantie?
  • aa) Die institutionelle Garantie als Gewährleistung der tradierten Universitätsstrukturen?
  • bb) Die institutionelle Garantie als „Garantie der freien Wissenschaft“?
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Der Betrieb und die Finanzierung von öffentlichen Hochschulen als staatliche Aufgaben
  • a) Die grundgesetzliche Garantie von Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
  • b) Die Notwendigkeit einer wissenschaftsadäquaten Universitätsfinanzierung
  • aa) Der objektiv-rechtliche Finanzierungsauftrag
  • bb) Die Entscheidungsmacht über die Verteilung der Mittel
  • c) Die Folgen dieser Ergebnisse für die Rechtsformwahl
  • 3. Die grundrechtliche Stellung der Universitäten
  • a) Art. 5 Abs. 3 GG als Grundrecht der Hochschule
  • aa) Die Grundrechtsträgerschaft der staatlichen Universitäten
  • bb) Die Frage nach dem Selbstverwaltungsrecht der Universität
  • aaa) Die dogmatische Herleitung des Selbstverwaltungsrechts der Universität
  • bbb) Der Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Universität im Verhältnis zum Staat
  • (1) Die Wissenschaftsrelevanz einer Angelegenheit als Maßstab für den Umfang des Selbstverwaltungsrechts
  • (2) Die Einordnung der verschiedenen Hochschulaufgaben
  • ccc) Die Folgen der Selbstverwaltungsgarantie für das Maß des staatlichen Einflusses auf die Universitäten
  • (1) Die Grenzen der staatlichen Aufsichtsbefugnisse
  • (2) Der staatliche Einfluss außerhalb der Aufsicht
  • b) Die Universitäten als Selbstverwaltungsträger und ihre Stellung in der Verwaltungsorganisation
  • c) Zusammenfassende Darstellung der grundrechtlichen Stellung der Universitäten
  • 4. Die Vorgaben für die Binnenorganisation – Die Wissenschaftsfreiheit innerhalb der Universität
  • a) Der Zusammenhang zwischen Binnenorganisation und äußerer Organisationsform
  • b) Die grundsätzliche Bedeutung der inneren Universitätsorganisation für die freie wissenschaftliche Tätigkeit
  • aa) Die grundrechtlichen Konflikte innerhalb der Universität
  • bb) Der Spielraum des Gesetzgebers und die Grenze der „Wissenschaftsrelevanz“
  • cc) Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Kritik in der Literatur
  • c) Die wissenschaftsadäquate Binnenorganisation anhand von Einzelproblemen
  • aa) Das Recht auf Teilhabe an der akademischen Selbstverwaltung im Verhältnis der Hochschulangehörigen untereinander
  • aaa) Der prinzipielle Zusammenhang zwischen Grundrechtsträgerschaft und Teilhabe an der akademischen Selbstverwaltung
  • bbb) Der zwingende Einfluss der Hochschullehrer
  • ccc) Die Beteiligung aller Hochschulangehörigen – Das Modell der Gruppenuniversität
  • ddd) Die Frage nach notwendigen Mitwirkungsrechten anderer Gruppen
  • (1) Die Offenheit des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils in dieser Frage
  • (2) Das verfassungsrechtliche Mitwirkungsrecht der wissenschaftlichen Mitarbeiter
  • (3) Die verfassungsrechtliche Stellung der Studenten innerhalb der akademischen Selbstverwaltung
  • (4) Kein Anspruch des nichtwissenschaftlichen Personals auf Mitentscheidung in wissenschaftsrelevanten Fragen
  • eee) Die Verwirklichung der Teilhaberechte außerhalb der mitgliedschaftlichen Verfassung
  • bb) Die Stärkung der Leitungsorgane innerhalb der Hochschule
  • cc) Zwischenergebnis zum binnenorganisatorischen Gehalt des Art. 5 Abs. 3 GG
  • 5. Zusammenfassung der Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG für die Wahl der Rechtsform der Universität
  • III. Die hochschulorganisationsrechtlich relevanten Vorschriften in den Landesverfassungen
  • 1. Die Bedeutung der landesverfassungsrechtlichen Vorschriften neben dem Grundgesetz
  • 2. Die Art. 5 Abs. 3 GG vergleichbaren landesverfassungsrechtlichen Regelungen
  • 3. Die Pflicht zur Förderung und Pflege der Wissenschaft
  • 4. Die Garantien der akademischen Selbstverwaltung
  • a) Die landesverfassungsrechtlichen Gewährleistungen als institutionelle Garantien
  • b) Die Frage nach einem Zusammenhang zwischen institutioneller Garantie der Selbstverwaltung und körperschaftlicher Struktur
  • c) Die landesverfassungsrechtlich ausdrücklich garantierten Mitwirkungsrechte der Studenten
  • 5. Zusammenfassende Darstellung des hochschulorganisatorischen Gehalts der Landesverfassungen
  • IV. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche Stellung der Hochschulangehörigen
  • 1. Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Verbeamtungspflicht für Hochschullehrer
  • a) Die Relevanz dieser Problematik für die Wahl der Rechtsform
  • b) Der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG
  • aa) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als Eingriffsverwaltung
  • bb) Die Grundrechtsberührung der Tätigkeit als Indiz für eine Verbeamtungspflicht
  • cc) Die Bestimmung der Reichweite des Art. 33 Abs. 4 GG anhand der Adäquanz der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses für die spezifische Tätigkeit
  • c) Die Rolle des Art. 5 Abs. 3 GG im Rahmen dieser Problematik
  • d) Ergebnis
  • 2. Die dienstrechtliche Stellung des sonstigen Hochschulpersonals
  • 3. Der Übergang der Dienstherren- beziehungsweise Arbeitgebereigenschaft auf die Hochschule
  • a) Der Wechsel des Dienstherren
  • b) Der Wechsel des Arbeitgebers
  • 4. Zwischenergebnis zur personalrechtlichen Sicht
  • V. Die Stellung der Studenten in der Universität – Die Studier- und Lernfreiheit
  • VI. Die Organisationsgewalt im Hochschulbereich
  • 1. Einführende Vorbemerkung
  • 2. Die Verteilung der Organisationsgewalt zwischen Bund und Ländern
  • 3. Der Vorbehalt des Gesetzes im Hochschulorganisationsrecht
  • a) Einschlägige grundgesetzliche und landesverfassungsrechtliche Vorgaben
  • b) Vom Eingriffsvorbehalt zum Wesentlichkeitsvorbehalt
  • c) Der grundrechtlich begründete Vorbehalt des Gesetzes im Rahmen der Verwaltungsorganisation
  • aa) Die Grundrechtsrelevanz der Verwaltungsorganisation
  • bb) Die Grundrechtsrelevanz der Rechtsform der Hochschule
  • d) Die Frage nach einem institutionell begründeten Vorbehalt des Gesetzes
  • aa) Spezielle institutionelle Gesetzesvorbehalte im Grundgesetz
  • bb) Die Ableitung eines allgemeinen institutionell begründeten Vorbehalts des Gesetzes aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip
  • cc) Die Ableitung eines institutionell begründeten Vorbehalt des Gesetzes aus den Landesverfassungen
  • aaa) Inhaltlicher Überblick über die landesverfassungsrechtlichen Regelungen zur Organisationsgewalt
  • bbb) Die Geltung der landesverfassungsrechtlichen Vorschriften für die Hochschulen
  • ccc) Zwischenergebnis zu den landesverfassungsrechtlichen Vorgaben
  • dd) Die Rechtsform der Hochschule als grundlegende Frage im Sinne des institutionell begründeten Vorbehalt des Gesetzes
  • e) Die konkrete Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage
  • aa) Die Erforderlichkeit einer Regelung der grundsätzlich zulässigen Rechtsformen speziell für Universitäten
  • bb) Die Berücksichtigung des Parlamentsvorbehalts
  • cc) Die momentanen Landeshochschulgesetze im Lichte des Vorbehalts des Gesetzes
  • 4. Zwischenergebnis
  • VII. Die Auswirkungen des Prinzips der Volkssouveränität auf die Wahl der Rechtsform
  • 1. Die öffentlichen Hochschulen als Teil der Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG
  • 2. Der Konflikt zwischen demokratischer Legitimation und funktionaler Selbstverwaltung
  • a) Die demokratische Legitimation der Verwaltung
  • b) Die gegenüber der hierarchischen Verwaltung verminderte Legitimation in der akademischen Selbstverwaltung
  • c) Die Legitimation der akademischen Selbstverwaltung
  • aa) Die demokratische Legitimation innerhalb der Hochschulen
  • bb) Die akademische Legitimation der Hochschule
  • 3. Der Zusammenhang zwischen Legitimationsniveau und Rechtsform
  • 4. Der Sonderfall: privatrechtliche Mitbestimmung von Arbeitnehmern
  • 5. Zwischenergebnis
  • VIII. Zusammenfassung der wesentlichen verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • B. Die Wahl der Rechtsform der Hochschule aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht
  • I. Steuerung durch Rechtsformwahl
  • 1. Die mit einem Rechtsformwechsel verfolgten Ziele
  • a) Qualität durch Wettbewerb und Autonomie
  • b) Die verschiedenen Ebenen der Hochschulautonomie
  • c) Der Rechtsformwechsel als Mittel zur Erschließung neuer Finanzquellen
  • 2. Das Steuerungspotential der Organisationsform der Hochschule
  • a) Die Steuerungsmöglichkeiten durch Organisation
  • b) Der Zusammenhang zwischen der Rechtsform der Hochschule und ihrer Autonomie
  • c) Das Image von Rechtsformen
  • d) Fazit zur Eignung des Hochschulorganisationsrechts als Steuerungsressource
  • II. Der Zusammenhang von Organisation und Aufgaben
  • 1. Die Orientierung der Rechtsformwahl an den Aufgaben der Verwaltungseinheit
  • 2. Die Vereinbarkeit der Ziele eines Rechtsformwechsels mit den Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen
  • III. Fazit zur Rechtsformwahl aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht
  • Teil 3: Die einzelnen Rechtsformen
  • A. Die Unterscheidung zwischen der Hochschule und ihrem Träger
  • B. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
  • I. Vorbemerkung
  • II. Die Hochschule als Körperschaft und zugleich staatliche Einrichtung
  • 1. Die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts als äußere Organisationsform der Hochschule
  • a) Der Begriff der Körperschaft und ihr Verhältnis zum Staat
  • b) Die innere Verfassung der Körperschaft
  • aa) Die mitgliedschaftliche Verfassung als wesentliches Kriterium der Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • bb) Die mitgliedschaftliche Verfassung als wissenschaftsadäquate Binnenorganisation
  • c) Zwischenergebnis zur Körperschaft des öffentlichen Rechts als Hochschulrechtsform
  • 2. Der Streit über die Frage nach der Bedeutung des Zusatzes „zugleich staatliche Einrichtung“
  • a) Argumente für die Bedeutungslosigkeit des Zusatzes für die Rechtsform
  • b) Die Gegenansicht: Der Zusatz als Hinweis auf anstaltliche Elemente
  • c) Stellungnahme: Kein Hinzutreten eines anstaltlichen Elements
  • d) Zwischenergebnis
  • 3. Das Problem der „Janusköpfigkeit“ dieser Organisationsform
  • 4. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des mit dem Aufgabendualismus verbundenen staatlichen Einflusses
  • 5. Die Eignung dieses Modells hinsichtlich der Ziele der Hochschulreform
  • 6. Ergebnis zur Rechtsform „Körperschaft und staatliche Einrichtung“
  • III. Die Hochschule als „bloße“ Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 1. Begriffsklärende Vorbemerkung
  • 2. Der Wegfall des Aufgabendualismus
  • a) Die Minderung staatlichen Einflusses auf die Hochschulen im Bereich der Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben
  • b) Die Vereinbarkeit des Wegfalls des Aufgabendualismus mit den hochschulorganisatorischen Vorgaben der Landesverfassungen
  • c) Die Vereinbarkeit mit dem Prinzip der demokratischen Legitimation
  • aa) Die Problematik der Legitimationskompensation in der funktionalen Selbstverwaltung
  • bb) Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Fachaufsicht und Legitimationsniveau
  • cc) Zwischenergebnis zur Vereinbarkeit des Wegfalls der Fachaufsicht
  • d) Die Übertragung der Dienstherrenfähigkeit
  • e) Die Bewertung der Rechtsform der „bloßen“ Körperschaft hinsichtlich der Ziele der Hochschulreform
  • 3. Ergebnis zur Rechtsform der „bloßen“ Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • IV. Die Anstalt des öffentlichen Rechts als Rechtsform für die Hochschule
  • 1. Die verwaltungsorganisationsrechtlichen Eckpunkte der Anstalt des öffentlichen Rechts
  • a) Der Begriff der Anstalt
  • b) Das Verhältnis der Anstalt des öffentlichen Rechts zu ihrem Träger
  • c) Die regelmäßige Binnenorganisation der Anstalt des öffentlichen Rechts
  • 2. Die Anstalt als Selbstverwaltungsträger
  • a) Die fachaufsichtsfreie Aufgabenwahrnehmung durch eine Anstalt
  • b) Die Verwirklichung einer wissenschaftsadäquaten Binnenorganisation in der Anstalt des öffentlichen Rechts
  • 3. Die Bewertung der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Ziele der Hochschulreform
  • 4. Ergebnis zur Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts
  • V. Die Hochschule als Stiftung des öffentlichen Rechts
  • 1. Die Rechtsform der Stiftung im Verwaltungsorganisationsrecht
  • a) Die Charakteristika der Stiftung des öffentlichen Rechts
  • b) Das Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Stiftung zum Staat als Stifter
  • c) Die grundsätzliche innere Organisation der Stiftung des öffentlichen Rechts
  • d) Die Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen Stiftung von der Stiftung des Privatrechts
  • 2. Die Stiftung des öffentlichen Rechts als äußere Organisationsform für die Hochschule
  • a) Die Stiftungsautonomie als Hochschulautonomie?
  • b) Die Verwirklichung einer wissenschaftsadäquaten Binnenorganisation innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Stiftung
  • c) Die Problematik des fehlenden Grundkapitals
  • 3. Die Bewertung der Rechtsform der Stiftung hinsichtlich der hochschulpolitischen Ziele
  • a) Die öffentlich-rechtliche Stiftung als besonders autonome Rechtsform?
  • b) Die Rechtsform der Stiftung als Anreiz für private Spenden?
  • 4. Die Goethe-Universität Frankfurt am Main als Stiftungsuniversität
  • 5. Ergebnis zur Hochschule als Stiftung des öffentlichen Rechts
  • VI. Die Hochschule als Körperschaft in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts
  • 1. Die organisatorischen Eckpunkte der Hochschule als Körperschaft in Trägerschaft einer Stiftung
  • 2. Die Vereinbarkeit des Modells mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Hochschulorganisation
  • a) Die Überführung der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts
  • aa) Die Mitwirkung der Hochschule nach § 55 Abs. 1 S. 1 NHG
  • bb) Der Wechsel der Trägerschaft durch Verordnung
  • b) Die Vereinbarkeit des Modells mit der Garantie eines staatlichen Hochschulwesens
  • c) Die Vereinbarkeit des Modells mit der staatlichen Finanzierungsverantwortung
  • d) Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschule im Verhältnis zur Trägerstiftung
  • e) Die Frage nach der ausreichenden demokratischen Legitimation der Stiftung
  • f) Die Frage nach einer ausreichenden demokratischen Legitimation der Hochschule
  • aa) Die Ausübung der Rechtsaufsicht durch die Trägerstiftung
  • bb) Die Doppelstellung des Präsidiums
  • g) Die Verwirklichung einer wissenschaftsadäquaten Binnenstruktur durch den prinzipiellen Erhalt der körperschaftlichen Strukturen in der Hochschule
  • 3. Die Hochschulstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts
  • a) Die Trägerschaft einer Körperschaft durch eine Stiftung als Formenmissbrauch?
  • b) Das Stiftungsvermögen der Hochschulstiftung
  • 4. Die Bewertung der Kombination aus Körperschaft und öffentlich-rechtlicher Stiftung hinsichtlich der hochschulpolitischen Ziele
  • a) Die Frage nach der Einwerbung privater Spenden
  • b) Größere Autonomie der Hochschule durch Wechsel des Hochschulträgers?
  • 5. Ergebnis zur Hochschule als Körperschaft in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts
  • VII. Zusammenfassung zu den Rechtsformen des öffentlichen Rechts
  • C. Staatliche Hochschulen in privater Rechtsform
  • I. Allgemeine Vorbemerkung zur Organisationsprivatisierung
  • 1. Die staatliche Formenwahlfreiheit
  • 2. Staatliche Hochschulen in privater Rechtsform als Teil der Verwaltung
  • 3. Das Verhältnis zwischen dem Zivilrecht und den verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • a) Der zivilrechtliche numerus clausus der Rechtsformen und der Typenzwang
  • b) Die Bindung des Landes sowohl an das Zivilrecht als auch an das Verfassungsrecht
  • c) Insbesondere: Die Notwendigkeit staatlicher Einwirkungsrechte
  • aa) Die Geltung des Art. 20 Abs. 2 GG für Verwaltung in Privatrechtsform
  • bb) Die Verwirklichung des Demokratieprinzips durch staatliche Einwirkungsrechte
  • 4. Der Vorbehalt des Gesetzes im Hochschulrecht als Grenze der Organisationsprivatisierung?
  • 5. Die vermeintlichen Vorteile einer Organisationsprivatisierung
  • 6. Die Notwendigkeit einer Beleihung für hoheitliche Tätigkeiten
  • 7. Das Einheits- und das Trennungsmodell
  • 8. Die Vorgaben der Landeshaushaltsordnungen
  • 9. Die Unterschiede zwischen privaten Hochschulen und staatlichen Hochschulen in privater Rechtsform
  • 10. Zusammenfassung
  • II. Hochschulen als Personengesellschaften
  • 1. Der Betrieb einer staatlichen Hochschule als Gewerbe?
  • 2. Die fehlende eigene Rechtspersönlichkeit der Personengesellschaften
  • 3. Das Problem der fehlenden Haftungsbeschränkung
  • 4. Ergebnis zu den Personengesellschaften
  • III. Die Hochschule als Stiftung des Privatrechts
  • 1. Die organisatorischen Grundzüge der privatrechtlichen Stiftung nach §§ 80 ff. BGB
  • 2. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts als Rechtsform für die Hochschule
  • a) Die Verwirklichung einer wissenschaftsadäquaten Binnenorganisation
  • b) Die Problematik des fehlenden Grundkapitals bei der Stiftung des Privatrechts
  • c) Die demokratische Legitimation der Hochschule in der Rechtsform einer Stiftung des Privatrechts
  • d) Die Bewertung der Stiftung des Privatrechts hinsichtlich der Ziele der Hochschulreform
  • 3. Die Hochschule als Verband in der Trägerschaft einer Stiftung des Privatrechts
  • 4. Ergebnis zur Rechtsform der Stiftung des Privatrechts
  • IV. Der rechtsfähige Verein als Rechtsform für die Hochschule
  • 1. Die grundlegende Struktur des rechtsfähigen Vereins
  • 2. Der Verein als äußere Organisationsform für eine staatliche Hochschule
  • a) Die Eintragungsfähigkeit einer Vereinshochschule
  • b) Die Binnenorganisation einer Vereinshochschule
  • aa) Die Verwirklichung der Partizipationsrechte der Grundrechtsträger
  • bb) Die Vereinssatzung als ausreichende Grundlage für eine wissenschaftsadäquate Hochschulorganisation
  • cc) Der Vorstand als Hochschulleitung
  • dd) Die weiteren möglichen Organe eines Vereins
  • ee) Die Hochschule als Gesamtverein
  • c) Die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten
  • aa) Die Ingerenzrechte des Landes ohne Mitgliedsstatus
  • bb) Die Ingerenzrechte des Landes als Mitglied der Vereinshochschule
  • cc) Zwischenergebnis zu den staatlichen Einflussmöglichkeiten
  • d) Das Image des Vereins als Rechtsform
  • 3. Ergebnis zur Rechtsform des rechtsfähigen Vereins
  • V. Die GmbH als Rechtsform für eine staatliche Hochschule
  • 1. Die organisatorischen Grundzüge der GmbH
  • 2. Vereinbarkeit der gesellschaftsrechtlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • a) Die Verwirklichung der akademischen Selbstverwaltung innerhalb der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben
  • aa) Die Ausrichtung der Mitgliedschaft in der GmbH nach Kapitalanteilen
  • bb) Die Integration der Hochschulverfassung in die Gesellschaftsverfassung
  • aaa) Der grundsätzliche Konflikt zwischen Selbstverwaltung durch die Grundrechtsträger und Beherrschung der GmbH durch die Gesellschafter
  • bbb) Die Möglichkeit der Kompetenzübertragung auf fakultative Gesellschaftsorgane
  • ccc) Die zwingenden Kompetenzen der Geschäftsführung
  • ddd) Das Prinzip der Verbandsautonomie
  • eee) Zwischenergebnis: Die Unvereinbarkeit einer wissenschaftsadäquaten Hochschulorganisation mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben
  • cc) Die Trennung von Hochschul- und Gesellschaftsverfassung
  • b) Die Einflussmöglichkeiten des Landes auf die GmbH
  • 3. Bewertung der GmbH als Rechtsform für die Hochschule aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten
  • 4. Ergebnis zur GmbH als äußere Organisationsform der Hochschule
  • VI. Die Aktiengesellschaft als Rechtsform für eine staatliche Hochschule
  • 1. Ausgangspunkt: Das Land als Alleingesellschafter
  • 2. Die organisationsrechtlichen Eckpunkte der Aktiengesellschaft
  • 3. Verwirklichung einer wissenschaftsadäquaten Organisation innerhalb der Aktiengesellschaft
  • 4. Die Aktiengesellschaft als Trägerin einer Hochschule
  • 5. Die Möglichkeiten der staatlichen Einflussnahme
  • a) Die staatliche Kontrolle über eine unabhängige Aktiengesellschaft
  • aa) Der Einfluss der Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz
  • bb) Ungeschriebene Zuständigkeiten der Hauptversammlung
  • cc) Die Integration des öffentlichen Interesses über den Gesellschaftszweck und den Unternehmensgegenstand
  • dd) Gesamtbetrachtung der Einflussmöglichkeiten
  • b) Der staatliche Einfluss im Rahmen eines Beherrschungsvertrags
  • aa) Öffentlich-rechtliche Körperschaften als herrschendes Unternehmen
  • bb) Die Problematik des Zwangs zum Verlustausgleich gemäß § 302 Abs. 1 AktG
  • cc) Die Vereinbarkeit eines Beherrschungsvertrags mit dem Selbstverwaltungsrecht der Hochschule
  • c) Das Land als „Komplementär“ einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • 6. Beurteilung der Aktiengesellschaft hinsichtlich der Ziele eines Rechtsformwechsels
  • 7. Ergebnis zur Aktiengesellschaft als Rechtsform für staatliche Hochschulen
  • VII. Zusammenfassung zu den privatrechtlichen Organisationsformen
  • D. Abschließendes Ergebnis zu den einzelnen Rechtsformen
  • I. Die Überlegenheit der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen
  • II. Vergleich zwischen den öffentlich-rechtlichen Organisationsformen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • A. Die geschichtliche Entwicklung der Rechtsform der Hochschule
  • B. Verfassungsrechtliche und verwaltungswissenschaftliche Prämissen
  • C. Die einzelnen Rechtsformen

← XXII | XXIII → Abkürzungsverzeichnis

BbgVerf Verfassung des Landes Brandenburg
BerlVerf Verfassung von Berlin
BremVerf ders. Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen derselbe
Drs. Drucksache
GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
HessHG Hessisches Hochschulgesetz
HessVerf Verfassung des Landes Hessen
HG NRW Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
HmbVerf Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
HSG SH Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
LHG BW Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
LHG MV Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LHO BW Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg
LSAVerf Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
LVerf BW Verfassung des Landes Baden-Württemberg
LVerf MV Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LVerf NRW Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LVerf RP Verfassung für Rheinland-Pfalz
LVerf SH Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
NdsVerf Niedersächsische Verfassung
PrALR Preußisches Allgemeines Landrecht
RPHG Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz
SaarlUG Gesetz über die Universität des Saarlandes
SaarlVerf Verfassung des Saarlandes
SächsHSFG Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
SächsVerf Verfassung des Freistaates Sachsen
ThürVerf Verfassung des Freistaates Thüringen

Ergänzend wird auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl. 2013, verwiesen. ← XXIII | XXIV →

← XXIV | XXV → Literaturverzeichnis

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Grundzüge der neueren Entwicklung der Hochschulgesetzgebung, WissR Bd. 1 (1968), S. 237 ff.

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Stiftungsrechtsreform und Gesetzgebungskompetenz des Bundes, ZRP 2002, S. 23 ff.

Achterberg, Norbert

Privatrechtsförmige Verwaltung, JA 1985, S. 503 ff.

Achterberg, Norbert/Püttner, Günter/Würtenberger, Thomas (Hrsg.)

Besonderes Verwaltungsrecht, Band 1, 2. Aufl. Heidelberg 2000.

Adomeit, Klaus

Hochschulurteil und Hochschulreform, ZRP 1974, S. 56 ff.

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Die Stiftung des öffentlichen Rechts, München 2006.

Altmeppen, Holger

Die Einflussrechte der Gemeindeorgane in einer kommunalen GmbH, NJW 2003, S. 2561 ff.

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Die Verfassung des Deutschen Reichs, 14. Aufl. Berlin 1933, Nachdruck Berlin [u.a.] 1968.

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Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, Band 1, Einleitung. Die Titel vom Staatsgebiete und von den Rechten der Preußen, Berlin 1912.

Bachof, Otto

Überlegungen zu einer Verwaltungsreform der deutschen Hochschulen, in: Carstens, Karl/Peters, Hans, Festschrift Hermann Jahrreiß zu seinem siebzigsten Geburtstag, Köln [u.a.] 1964, S. 5 ff.

Badura, Peter

Die organisatorische Gestaltungsfreiheit des Staates und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in: Verfassung als Verantwortung und Verpflichtung, Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Stuttgart [u.a.] 1997, S. 9 ff.

Badura, Peter

Staatsrecht, Systematische Erläuterung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl. München 2012.

← XXV | XXVI → Badura, Peter/Huber, Michael

Die Staats- und Verwaltungsorganisation des Freistaates Bayern, BayVBl. 1989, S. 769 ff.

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Die Freie Universität Berlin – eine Stiftungsuniversität?, in: Heintzen, Markus/Kruschwitz, Lutz, Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität, Berlin 2002, S. 11 ff.

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Stellungnahme zum „Eckpunktepapier zur Überführung der TU Dresden und des Universitätsklinikums CGC in Stiftungen des öffentlichen Rechts“, in: Post, Alfred, Stiftungsuniversität Technische Universität Dresden, Dresden 2005, S. 77 ff.

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Baumbach, Adolf (Begr.)/Hopt, Klaus (Hrsg.)

Handelsgesetzbuch, 36. Aufl. München 2014.

Baumbach, Adolf (Begr.)/Hueck, Alfred

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Neues Hochschulrecht in Mecklenburg-Vorpommern, LKV 2004, S. 254 ff.

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Öffentliche Verwaltung, Percha 1989.

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Das Recht der Hochschulmedizin, Berlin [u.a.] 2005.

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Rechtsfragen zu Gründung und Betrieb privater Universitäten, DVBl. 2002, S. 92 ff.

← XXVI | XXVII → Behrends, Okko

Eine „Stiftung“ als Trägerin und Leitungselement einer Körperschaft, in: Behrends, Okko, Göttingen Stiftungsuniversität?, Göttingen 2003, S. 11 ff.

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Benndorf, Michael

Zur Bestimmung der „hoheitsrechtlichen Befugnisse“ gemäß Art. 33 Abs. 4 GG, DVBl. 1981, S. 23 ff.

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Die öffentlichrechtliche Anstalt, NJW 1985, S. 2294 ff.

Berger, Ariane

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Details

Seiten
LXXI, 296
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653050882
ISBN (ePUB)
9783653974560
ISBN (MOBI)
9783653974553
ISBN (Hardcover)
9783631658567
DOI
10.3726/978-3-653-05088-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Dezember)
Schlagworte
Hochschulorganisation Wissenschaftsfreiheit Gesetzesvorbehalt Stiftungsuniversität
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. LXXII, 296 S.

Biographische Angaben

Mirjam Müller (Autor:in)

Mirjam Johanna Müller studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau.

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