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Arbeitsrechtliche Compliance und die Auswirkungen auf das Kündigungsrecht

von Matthias Deyhle (Autor:in)
©2015 Dissertation 302 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor untersucht Aspekte und Probleme, die sich im Zusammenhang mit Compliance-Anforderungen für das deutsche Kündigungsrecht ergeben. Compliance-Strukturen sind in der deutschen Unternehmenslandschaft inzwischen weit verbreitet. Immer mehr arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen befassen sich daher mit der Sanktionierung von Compliance-Verstößen im Unternehmen. Auch in der Beratungspraxis nimmt die Unterstützung von Unternehmen beim Umgang mit Compliance-Verstößen einen stetig wachsenden Stellenwert ein. Neben den bei Ausspruch einer Kündigung zu beachtenden compliance-spezifischen Besonderheiten behandelt das Buch auch die kündigungsrechtliche Sonderstellung des Compliance-Beauftragten im Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • § 1 Einleitung
  • I. Problemstellung
  • II. Gang der Darstellung
  • 1. Teil: Compliance und Compliance-Richtlinien als Verhaltensmaßstab im Unternehmen
  • 1. Kapitel: Grundlagen von Compliance
  • § 2 Definition und Abgrenzung
  • § 3 Harmonisierung der Begrifflichkeiten
  • I. Compliance-Maßnahme, Compliance-System, Compliance Management System, Compliance-Funktion
  • II. Verhaltensrichtlinie („code of conduct“), Ethikrichtlinie („code of ethics“), Compliance-Richtlinie
  • § 4 Zweck von Compliance
  • § 5 Rechtsgrundlagen
  • I. Unmittelbar und ausdrücklich zu Compliance verpflichtende Regelungen
  • 1. WpHG
  • 2. Corporate Governance Kodex
  • 3. Vorgaben der US-Börsen
  • II. Zu besonderer unternehmerischer Sorgfalt verpflichtende Regelungen
  • 1. §§ 30, 130 OWiG
  • 2. § 12 Abs. 1 AGG
  • 3. Spezifische Regelungen für einzelne Gesellschaftsformen oder Branchen
  • a) §§ 76, 93 AktG, § 43 GmbHG
  • b) § 91 Abs. 2 AktG
  • c) § 25a KWG, § 64a VAG
  • III. Compliance nur mittelbar betreffende Regelungen
  • § 6 Compliance-Richtlinien als Teil der Compliance
  • 2. Kapitel: Instrumentarien zur Implementierung von Compliance-Richtlinien
  • § 7 Ausübung des Direktionsrecht, § 106 GewO
  • I. Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts
  • 1. Reichweite des Direktionsrechts
  • 2. Einschränkung des Direktionsrechts durch arbeitsvertragliche Bestimmungen
  • 3. Einschränkung des Direktionsrechts durch Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • 4. Billiges Ermessen
  • II. Einführung von Compliance-Richtlinien durch Direktionsrecht
  • 1. Haupt- und Nebenpflichten
  • a) Allgemeine Grundsätze
  • b) Insbesondere: Whistleblowing
  • 2. Außerdienstliches Verhalten
  • a) Allgemeine Grundsätze
  • b) Insbesondere: Private Beziehungen / Liebesbeziehungen unter Arbeitskollegen
  • c) Insbesondere: Wertpapierbesitz und -handel
  • d) Sonderfall: Privilegierung von Religionsgemeinschaften und Tendenzunternehmen
  • e) Sonderfall: Öffentlicher Dienst
  • 3. Ausübung des Direktionsrechts
  • 4. Praktische Umsetzung
  • III. Zusammenfassung und Bewertung
  • § 8 Änderungskündigung
  • I. Rechtsnatur
  • II. Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • 1. Formale Anforderungen
  • 2. Soziale Rechtfertigung
  • III. Einführung von Compliance-Richtlinien durch Änderungskündigung
  • 1. Kündigungsgrund
  • 2. Billigkeitsprüfung
  • 3. Überflüssige“ Änderungskündigung
  • a) Problemstellung
  • b) Normativ überflüssige Änderungskündigung
  • c) Vertraglich überflüssige Änderungskündigung
  • aa) Rechtsprechung des BAG
  • bb) Bewertung
  • 4. Praktische Umsetzung
  • a) Lösungsansätze
  • b) Umdeutung
  • aa) Voraussetzungen der Umdeutung
  • bb) Umdeutung einer „überflüssigen“ Änderungskündigung
  • cc) Stellungnahme
  • c) Vorsorgliche/ bedingte Änderungskündigung
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung
  • § 9 Arbeitsvertrag oder Bezugnahme im Arbeitsvertrag
  • I. Inhalt und Grenzen arbeitsvertraglicher Vereinbarungen
  • 1. Vertragsfreiheit und ihre Grenzen
  • 2. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • 3. Gesetz
  • II. Einführung von Compliance-Richtlinien durch arbeitsvertragliche Vereinbarung
  • 1. Compliance-Pflichten und Arbeitsvertrag
  • 2. Inhaltskontrolle von Compliance-Richtlinien
  • a) Compliance-Richtlinien als Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • b) Inhaltskontrolle
  • aa) Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag
  • bb) Grundsätze vertraglicher Inhaltskontrolle
  • cc) Unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
  • dd) Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
  • ee) Sonderproblem: Außerdienstliches Verhalten
  • c) Rechtsfolgen von Verstößen gegen §§ 305 ff. BGB
  • 3. Praktische Umsetzung
  • a) Ausdrückliche und konkludente Zustimmung des Arbeitnehmers
  • b) Bezugnahmeklauseln
  • aa) Gestaltungsmöglichkeiten
  • bb) Einbeziehung von Tarifverträgen
  • cc) Einbeziehung von Allgemeinen Arbeitsbedingungen
  • dd) Einbeziehung von Betriebsvereinbarungen
  • III. Zusammenfassung und Bewertung
  • § 10 Betriebsvereinbarung
  • I. Betriebsvereinbarung als Gestaltungsmittel
  • II. Inhalt und Grenzen
  • 1. Verhältnis zum Tarifvertrag
  • 2. Grenze höherrangigen Rechts
  • 3. Verhältnis zu früheren Betriebsvereinbarungen
  • 4. Verhältnis zum Arbeitsvertrag
  • III. Einführung von Compliance-Richtlinien durch Betriebsvereinbarung
  • 1. Haupt- und Nebenpflichten
  • 2. Außerdienstliches Verhalten
  • 3. Teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung
  • 4. Praktische Umsetzung
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung
  • § 11 Tarifvertrag
  • I. Tarifvertrag als Gestaltungsmittel
  • II. Inhalt und Grenzen tariflicher Regelungen
  • 1. Reichweite verfassungsrechtlicher Legitimation
  • 2. Schranken tariflicher Regelungskompetenz
  • a) Grundrechte
  • b) Einfaches Gesetzesrecht
  • aa) § 1 Abs. 1 TVG
  • bb) Inhaltskontrolle
  • 3. Verhältnis zu früheren Tarifverträgen
  • 4. Verhältnis zum Arbeitsvertrag
  • III. Einführung von Compliance-Richtlinien durch Tarifvertrag
  • 1. Haustarifvertrag oder Verbandstarifvertrag
  • 2. Regelungskompetenz der Tarifpartner
  • 3. Inhaltsnorm, Betriebsnorm oder Betriebsverfassungsnorm
  • 4. Praktische Umsetzung
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung
  • 3. Kapitel: Compliance-Richtlinien im Betriebsverfassungsrecht
  • § 12 Betriebliche Mitbestimmung bei der Einführung von Compliance-Richtlinien
  • I. Problemstellung
  • II. Geltung des deutschen BetrVG
  • III. Zuständigkeit
  • 1. Allgemeine Zuständigkeitsabgrenzung nach dem BetrVG
  • 2. Zuständigkeit bei der Einführung von Compliance-Richtlinien
  • a) Einzelbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat
  • aa) Zuständigkeitsabgrenzung
  • bb) Fehlender Gesamtbetriebsrat
  • b) Konzernbetriebsrat
  • aa) Zuständigkeit
  • bb) Fehlender Konzernbetriebsrat
  • (1) Problemstellung
  • (2) Multinationaler Konzern
  • (3) Fehlen eines Konzernbetriebsrats trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen
  • (4) Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung
  • (a) Kein Konzernbetriebsrat trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen
  • (b) Kein Konzernbetriebsrat bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen
  • c) Rechtsfolge fehlender Zuständigkeit
  • IV. Compliance-Richtlinien als Gegenstand betrieblicher Mitbestimmung
  • V. Einzelne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Compliance-Richtlinien
  • 1. § 87 Abs. 1 BetrVG
  • a) Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • b) Gemeinsame Voraussetzungen und Grenzen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
  • aa) § 87 Abs. 1 Eingangssatz
  • (1) Gesetzes- und Tarifvorrang als Mitbestimmungssperre
  • (2) Gesetzesvorrang
  • (a) Gesetz im Sinne der Vorschrift
  • (b) Problem: Ausländische gesetzliche Regelungen
  • (3) Tarifvorrang
  • bb) Kollektiver Tatbestand
  • c) Einzelne Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
  • aa) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Ordnung des Betriebes und Verhalten der Arbeitnehmer
  • (1) Gegenstand des Mitbestimmungstatbestands
  • (2) Relevanz des Mitbestimmungstatbestands für die Einführung von Compliance-Richtlinien
  • (3) Problem: Privatverhalten
  • bb) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Technische Einrichtungen
  • (1) Gegenstand des Mitbestimmungstatbestands
  • (2) Relevanz des Mitbestimmungstatbestands für Compliance-Richtlinien
  • 2. § 94 Abs. 1 BetrVG: Personalfragebogen
  • a) Gegenstand des Mitbestimmungstatbestands
  • b) Compliance-Relevanz des Mitbestimmungstatbestands
  • 3. §§ 2 Abs. 1, 80 Abs. 2 BetrVG: Unterrichtungspflicht
  • VI. Teilmitbestimmte Richtlinien
  • VII. Privilegierung von Religionsgemeinschaften und Tendenzunternehmen
  • VIII. Betriebliche Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • 1. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
  • 2. Betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsansprüche
  • IX. Zusammenfassung und Bewertung
  • 2. Teil: Compliance-Verstöße im Kündigungsrecht
  • 1. Kapitel: Compliance-Verstöße und Kündigungsvoraussetzungen
  • § 13 Compliance-Verstoß als Kündigungsgrund
  • I. Systematik des Kündigungsrechts
  • II. Ordentliche verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung
  • III. Ordentliche personenbedingte Arbeitgeberkündigung
  • IV. Ordentliche betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung
  • V. Verdachtskündigung
  • VI. Druckkündigung
  • VII. Außerordentliche Kündigung
  • VIII. Änderungskündigung
  • IX. Arbeitnehmerkündigung
  • X. Zudem: Compliance-Verstoß als Aufhebungsgrund
  • § 14 Whistleblowing als Kündigungsgrund
  • I. Begriff und praktische Bedeutung des Whistleblowings
  • II. Interessenlage
  • III. Rechtslage bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung
  • 1. Gesetzliche Grundlagen
  • 2. Bisherige Rechtsprechung
  • 3. Der Fall Heinisch
  • IV. Regelung durch Compliance-Richtlinien
  • § 15 Abmahnungserfordernis
  • I. Problemstellung
  • II. Ultima ratio-Grundsatz und Abmahnungserfordernis
  • III. Ausnahmen vom Abmahnungserfordernis
  • 1. Unzumutbarkeit vorheriger Abmahnung
  • 2. „Vorweggenommene Abmahnung“
  • a) Problemstellung
  • b) Allgemeine Zulässigkeit der vorweggenommenen Abmahnung
  • aa) Wirksamkeitsvoraussetzungen der Abmahnung
  • bb) Zulässigkeit der Vorwegnahme
  • (1) Streitstand
  • (2) Stellungnahme
  • c) Bestimmtheit
  • d) AGB-Recht
  • IV. Compliance-Richtlinien als vorweggenommene Abmahnung
  • 1. Sanktionsklauseln als vorweggenommene Abmahnung
  • 2. Inhaltliche Anforderungen und Formulierungsvorschlag
  • 3. Praktische Umsetzung
  • § 16 Compliancewidriges Verhalten und Interessenabwägung
  • I. Interessenabwägung als Wirksamkeitskriterium der Kündigung
  • II. Berücksichtigung von Compliance-Richtlinien als Aspekt der Interessenabwägung
  • III. Berücksichtigung externer Sanktionen als Aspekt der Interessenabwägung
  • 1. Externe Sanktionen bei Compliance-Verstößen
  • 2. Sonderproblem: Korruption
  • a) Korruption als ein „klassischer Kernbereich“ der Compliance
  • b) Rechtslage nach deutschem Recht
  • aa) Überblick
  • bb) Finanzielle Sanktionen
  • (1) 73 ff. StGB
  • (2) § 30 OWiG
  • (3) § 130 OWiG
  • cc) Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren
  • c) Ausländische Antikorruptionsgesetze
  • aa) Überblick
  • bb) UK Bribery Act 2010
  • (1) Anwendungsbereich und Rechtsfolge
  • (2) Verhältnis zu Sanktionen nach deutschem Recht
  • (a) Problem der Doppelbestrafung
  • (b) Sanktion
  • (c) Tat
  • (3) Bedeutung für die Interessenabwägung
  • cc) US Foreign Corrupt Practices Act
  • (1) Voraussetzungen und Rechtsfolge
  • (2) Verhältnis zu Sanktionen nach deutschem Recht
  • (3) Bedeutung für die Interessenabwägung
  • 3. Sanktionsgefahr in der Interessenabwägung
  • 2. Kapitel: Compliance-Verstöße und Treuwidrigkeit der Kündigung
  • § 17 Einschränkungen des Kündigungsrechts nach Treu und Glauben?
  • I. Problemstellung
  • II. Bedeutung von Treu und Glauben im Kündigungsrecht
  • 1. Verhältnis des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zum Bestandschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • a) Treu und Glauben im Anwendungsbereich des KSchG
  • b) Treu und Glauben außerhalb des KSchG
  • 2. Fallgruppen zur Einschränkung des Kündigungsrechts nach Treu und Glauben
  • a) Überblick relevanter Fallgruppen
  • b) Widersprüchliches Verhalten („venire contra factum proprium“)
  • c) Verwirkung
  • d) Verzicht
  • e) Verzeihung
  • f) Willkürliche Kündigung
  • III. Bewertung typischer Konstellationen mit Compliance-Relevanz
  • 1. Widersprüchliches Verhalten
  • a) Widerspruch zu bisherigem Verhalten gegenüber demselben Arbeitnehmer
  • aa) Problemstellung
  • bb) Entscheidung des ArbG München v. 2.10.2008
  • cc) Auflösung der Problematik
  • (1) Bewertungskriterien
  • (2) Zurechnung der Weisung
  • (3) Wirksamkeit der Weisung
  • (a) Maßgeblichkeit der gewählten Gestaltungsmittel
  • (b) Systematik der Gestaltungsmittel
  • (c) Verhältnis der Arbeitgeberweisung zu den einzelnen Rechtsquellen
  • (d) Sonderfall: Zugleich gesetzeswidrige Weisung
  • (e) Zusammenfassung
  • (4) Rechtsfolge der pflichtwidrigen Befolgung unwirksamer, dem Arbeitgeber zurechenbarer Weisungen
  • (5) Rechtsfolge der pflichtwidrigen Nichtbefolgung wirksamer zurechenbarer Weisungen
  • b) Widerspruch zu bisheriger Handhabe gegenüber den übrigen Arbeitnehmern
  • aa) Problemstellung
  • bb) Amnestievereinbarungen und Kronzeugenregelungen zugunsten anderer Arbeitnehmer
  • cc) Mission Statement / Compliance Commitment
  • 2. Kronzeugenregelungen und Amnestievereinbarungen
  • 3. Uneigennützige Delikte bzw. Pflichtverstöße des Arbeitnehmers
  • 4. Kenntnis des Arbeitgebers vom Richtlinienverstoß
  • 3. Kapitel: Weitere zu berücksichtigende Aspekte im Falle von Compliance-Verstößen
  • § 18 Kündigungspflicht des Arbeitgebers oder der Unternehmensleitung
  • I. Gleichartige oder gemeinschaftliche Pflichtverstöße
  • II. Selbstreinigung des Unternehmens
  • III. Kündigungspflicht der Unternehmensleitung bzw. der Gesellschaftsorgane
  • 1. Haftungsgrundsätze für die Unternehmensleitung
  • 2. Beispiel: Kronzeugenregelungen und Amnestievereinbarungen
  • 3. Gerichtlich durchsetzbare Kündigungspflicht der Unternehmensleitung?
  • a) Gesetzliche Grundlagen
  • b) ARAG/Garmenbeck
  • c) Übertragung der Grundsätze auf Vorstand bzw. Geschäftsführer
  • § 19 Prozessuales
  • I. Drei-Wochen-Frist
  • II. Verteilung der Beweislast
  • 1. Beweislastregeln im Kündigungsschutzprozess
  • 2. Beweislast in Bezug auf die eine Treuwidrigkeit begründenden Tatsachen
  • III. Beweisverwertungsverbote
  • 1. Beweiserhebungsverbot und prozessuales Beweisverwertungsverbot
  • 2. Verletzung betrieblicher Mitbestimmungsrechte
  • 3. Teil: Der Compliance-Mitarbeiter im Kündigungsrecht
  • § 20 Pflichtenkreis des Compliance-Beauftragten und Stellung im Unternehmen
  • I. Der Begriff des Compliance-Beauftragten
  • II. Originäre Zuständigkeit für Compliance-Maßnahmen
  • III. Zulässigkeit der Übertragung von Compliance-Aufgaben auf Compliance-Beauftragte
  • § 21 Strafrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten
  • I. Die Strafrechtliche Garantenstellung des Compliance-Beauftragten
  • 1. Problemstellung
  • 2. Die strafrechtliche Garantenstellung
  • 3. Der Compliance-Beauftragte als Garant?
  • a) Originäre Garantenstellung des Compliance-Beauftragten?
  • b) Derivative Garantenstellung des Compliance-Beauftragten
  • aa) Originäre Garantenpflichten der Unternehmensleitung
  • bb) Wirksame Übertragung auf den Compliance-Beauftragten
  • cc) Praktische Umsetzung
  • 4. Haftungsrechtliche Konsequenzen
  • II. Zusammenfassung
  • § 22 Arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Mitarbeiters
  • I. Gesetzliche Grundlage
  • II. Privatautonome Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Stellung
  • § 23 Besonderer Kündigungsschutz für Compliance-Beauftragte?
  • I. Sonderkündigungsschutz de lege lata
  • 1. Kein ausdrücklich gesetzlich normierter Sonderkündigungsschutz für Compliance-Beauftragte
  • 2. Analogie zu Betriebsbeauftragten?
  • a) Voraussetzungen der Analogiebildung
  • b) Sonderkündigungsschutz gesetzlich geregelter Betriebsbeauftragter
  • c) Vorliegen der Analogievoraussetzungen?
  • aa) Vergleichbare Interessenlage
  • bb) Planwidrigkeit der Regelungslücke
  • cc) Ergebnis
  • 3. Privatautonome Vereinbarung eines Sonderkündigungsschutzes
  • II. Sonderkündigungsschutz de lege ferenda?
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Stellungnahme
  • III. Zusammenfassung
  • 4. Teil: Ergebnis
  • § 24 Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aAanderer Auffassung
a. F.alte Fassung
a. E.am Ende
Abs.Absatz
AEUVVertrag über die Europäische Union
AGAktiengesellschaft
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AiBArbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift)
AktGAktiengesetz
Alt.Alternative
Anm.Anmerkung
APArbeitsrechtliche Praxis Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts)
ArbGArbeitsgericht
ArbGGArbeitsgerichtsgesetz
ArbRArbeitsrecht
ArbZGArbeitszeitgesetz
Art.Artikel
ASiGArbeitssicherheitsgesetz
AuAArbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift)
Aufl.Auflage
AuRArbeit und Recht (Zeitschrift)
BAGBundesarbeitsgericht
BAGEEntscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (amtl. Sammlung)
BATBundes-Angestelltentarifvertrag ← 19 | 20 →
BBBetriebs-Berater (Zeitschrift)
BDSGBundesdatenschutzgesetz
BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGBl.Bundesgesetzblatt
BGHBundesgerichtshof
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz
BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
BT-Drucks.Bundestags-Drucksache
BVerfGBundesverfassungsgericht
BVerfGEEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (amtl. Sammlung)
bzgl.bezüglich
bzw.beziehungsweise
CCZCorporate Compliance Zeitschrift
ca.circa
DBDer Betrieb (Zeitschrift)
DCGKDeutscher Corporate Governance Kodex
ders.derselbe
d. h.das heißt
Diss.Dissertation
EFZGEntgeltfortzahlungsgesetz
EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
Einl.Einleitung
etc.et cetera
EGEuropäische Gemeinschaft
EUEuropäische Union
EuGHEuropäischer Gerichtshof
EzAEntscheidungssammlung zum Arbeitsrecht ← 20 | 21 →
f., ff.folgende, fortfolgende
FCPAForeign Corrupt Practices Act
Fn.Fußnote
FSFestschrift
gem.gemäß
GewOGewerbeordnung
GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ggfs.gegebenenfalls
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz)
grds.grundsätzlich
GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
h. M.herrschende Meinung
HGBHandelsgesetzbuch
Hrsg.Herausgeber
Hs. Halbsatz
i. S. d.im Sinne der/des
i. V. m.in Verbindung mit
JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz
KrWGKreislaufwirtschaftsgesetz
KSchGKündigungsschutzgesetz
KWGKreditwesengesetz
LAGLandesarbeitsgericht
LAGEEntscheidungen der Landesarbeitsgerichte
lit.litera
MitbestGMitbestimmungsgesetz
MTArbManteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter
MuSchGMutterschutzgesetz
m. w. N.mit weiteren Nachweisen
n. F.neue Fassung ← 21 | 22 →
n. v.nicht veröffentlicht
NJWNeue Juristische Wochenschrift
Nr.Nummer
NYSENew York Stock Exchange
NZANeue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZA-RRNZA-Rechtsprechungs-Report
NZGNeue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
RdARecht der Arbeit (Zeitschrift)
Rn.Randnummer
S.Seite/Satz
SDÜSchengener Durchführungsübereinkommen
SECSecurities and Exchange Commission
SGBSozialgesetzbuch
s. o.siehe oben
SOASarbanes-Oxley Act
sog.sogenannte(r)
st. Rspr.ständige Rechtsprechung
StGBStrafgesetzbuch
str.streitig
StrlSchVStrahlenschutzverordnung
TVGTarifvertragsgesetz
TVöDTarifvertrag des öffentlichen Dienstes
TzBfGGesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
u.und
u. a.und andere; unter anderem
v.von / vom
VAGVersicherungsaufsichtsgesetz
vgl.vergleiche
VOVerordnung
WHGWasserhaushaltsgesetz ← 22 | 23 →
WpDVerOVWertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
WpHGWertpapierhandelsgesetz
WRVWeimarer Reichsverfassung
z. B.zum Beispiel
ZfAZeitschrift für Arbeitsrecht
ZIPZeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis
ZPOZivilprozessordnung
ZTRZeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes ← 23 | 24 →

← 24 | 25 →

Einführung

§ 1 Einleitung

I.   Problemstellung

Das Thema Compliance hat sich in den vergangenen Jahren vom „Modethema“1 der Wirtschaft – und nicht zuletzt der in erheblichem Umfang partizipierenden Rechtsberatungs-, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis – zu einem ernstzunehmenden und ernstgenommenen, Disziplinen übergreifenden Forschungsgegenstand emanzipiert2.

Standen in arbeitsrechtlicher Hinsicht anfangs die Fragestellungen der wirksamen Implementierung von Compliance-Richtlinien in ein Arbeitsverhältnis und hier insbesondere die dabei zu beachtenden betrieblichen Mitbestimmungsrechte im Mittelpunkt wissenschaftlicher3 und praxisorientierter Publikationen4, sind mittlerweile in zahlreichen deutschen Unternehmen Compliance-Systeme erfolgreich eingerichtet. Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG aus dem November 2013 verfügen 74 % der Unternehmen in Deutschland über ein Compliance-System. Die Vergleichswerte aus den Jahren 2007 (41 %), 2009 (44 %) und 2011 (52 %) lagen noch deutlich darunter5. Compliance ist also auf dem Weg, fester Bestandteil deutscher Unternehmenskultur zu werden.

Verstöße gegen Compliance-Richtlinien – als wesentlicher Bestandteil der mittlerweile eingeführten Compliance-Systeme – stellen ein mit dieser ← 25 | 26 → Entwicklung einhergehendes neuartiges Problem dar, welches auf absehbare Zeit Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion beschäftigen wird. In den Mittelpunkt der Betrachtung rückt dabei die Frage der Aufklärung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit in diesem Zusammenhang typisch wiederkehrenden Fragestellungen wurde im Schrifttum bisher vernachlässigt. Zwar sind in Aufsatzform zahlreiche Publikationen erschienen, diese können sich bereits aufgrund des begrenzten Umfangs jedoch nur auf Einzelaspekte beschränken oder einen ersten Gesamtüberblick verschaffen. Soweit ersichtlich hat sich erstmals Böhm ausführlich mit der Rechtsfolgenseite von „Non-Compliance6 befasst und neben einer umfassenden Darstellung zu Fragen der Aufklärung von Compliance-Verstößen in einem systematischen Überblick auch Sanktionsmöglichkeiten und Regressansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zusammengefasst7.

Inzwischen ergingen auch erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen, welche sich mit den Rechtsfolgen von Verstößen gegen Compliance-Richtlinien zu befassen hatten8. Diese hatten stets Arbeitgeberkündigungen zum Gegenstand, sodass als derzeit interessanteste und zweifelsohne praxisrelevanteste Fragestellung die Herausarbeitung und Bewertung compliancespezifischer Besonderheiten für das Kündigungsrecht gelten muss. Aufgrund zunehmender Verbreitung von Compliance-Strukturen in Unternehmen ist mit einem weiteren signifikanten Anstieg kündigungsrechtlicher Streitigkeiten mit Bezug zu Compliance zu rechnen.

Mit kündigungsrechtlichen Problemstellungen der Compliance beschäftigt sich daher die vorliegende Arbeit. Dabei gilt es zu untersuchen, welche Auswirkungen von dem neuen, immer bedeutsamer werdenden Phänomen der Compliance und insbesondere den Compliance-Richtlinien in Unternehmen auf kündigungsrechtliche Streitigkeiten ausgehen. Denn steht im Zusammenhang mit einem Compliance-Verstoß der Ausspruch einer Kündigung im Raume, sehen sich der kündigende Arbeitgeber, der Gekündigte, aber auch die anwaltliche und gerichtliche Praxis einer Vielzahl neuartiger, für diese Konstellation jedoch typisch wiederkehrender Fragestellungen ausgesetzt: ← 26 | 27 →

Wurden die die Kündigung tragenden Richtlinien wirksam implementiert?

Auf welchen Kündigungsgrund lässt sich eine Kündigung wegen Compliance-Verstoßes stützen? Kommt neben der ordentlichen auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht?

Ist in Anbetracht eines Verstoßes gegen bestehende Richtlinien eine ansonsten erforderliche Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich?

Welche Bedeutung kommt Compliance-Richtlinien, aber auch typischen externen Sanktionen von Compliance-Verstößen im Rahmen der Interessenabwägung zu? Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Aspekte der Selbstreinigung des Unternehmens?

In welchem Verhältnis stehen Vorgesetztenweisungen zu den internen Richtlinien und welche Einschränkungen ergeben sich für die Kündigung im Falle richtlinienwidriger Weisungen?

Kann die Unternehmensleitung im Falle eines Compliance-Verstoßes zur Kündigung gar verpflichtet sein?

Neben diesen sämtlich den Umgang mit compliancewidrig handelnden Arbeitnehmern betreffenden Problemkreisen wirft auch die neu entstandene Position des Compliance-Beauftragten, also des im Unternehmen mit Compliance befassten Mitarbeiters, kündigungsrechtliche Fragestellungen auf. Hier erscheint insbesondere klärungsbedürftig, inwieweit sich aus seiner herausgehobenen, besonders konfliktträchtigen Positionierung im Unternehmen kündigungsrechtliche Einschränkungen herleiten lassen. Dieser Aspekt gewinnt weiteren Aktualitätsbezug mit der Entscheidung des BGH zur strafrechtlichen Garantenstellung von Compliance-Beauftragten, wodurch diese erstmals überhaupt in das Blickfeld der Rechtsprechung gerückt sind und ihre Position im Unternehmen ebenfalls erstmalig – wenn auch nur vage – näher beschrieben wurde9.

Ziel der Ausarbeitung ist die Einordnung der bestehenden sowie sich weiter entwickelnden Compliance-Strukturen in das deutsche Kündigungsrecht. Die Arbeit versteht sich daher als systematisierende Darstellung und Betrachtung der sich in kündigungsrechtlichen Streitigkeiten eröffnenden compliancespezifischen Fragestellungen. Dabei soll einerseits – der noch darzustellenden Heterogenität von Compliance-Systemen zum Trotz – eine möglichst weitreichende Abstrahierungsebene erreicht werden, ohne andererseits auf eine Veranschaulichung der Einzelprobleme anhand praxisrelevanter Beispiele zu verzichten. ← 27 | 28 →

II.  Gang der Darstellung

Aufgrund der vielfältigen Bedeutung der Implementierungswege von Compliance-Richtlinien für die spätere kündigungsrechtliche Untersuchung werden geeignete Implementierungsmittel sowie deren Wirksamkeitsvoraussetzungen vorab dargestellt. In einem ersten darstellenden Teil werden daher die Bedeutung von Compliance an sich für das Arbeitsrecht sowie die im Zusammenhang mit der Einführung von Compliance-Richtlinien stehenden, durch die Literatur herausgearbeiteten und in der Unternehmenspraxis hervorgetretenen Problemschwerpunkte unter Berücksichtigung zwischenzeitlich neu aufgetretener Fragestellungen beleuchtet. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, auf welchem Wege sowie unter welchen Voraussetzungen die in einem Unternehmen geltenden Verhaltensmaßstäbe durch Implementierung von Compliance-Richtlinien modifiziert werden können.

Im zweiten und dritten Teil der Arbeit werden die sich aus Compliance für das Kündigungsrecht ergebenden Problemstellungen aufgezeigt und sachgerechten Lösungen zugeführt. Beleuchtet wird dabei im zweiten Teil zunächst die Frage, inwiefern Gesetzes- und insbesondere Richtlinienverstöße von Arbeitnehmern eine Kündigung rechtfertigen können und welche compliancespezifischen Probleme sich in diesem Zusammenhang ergeben. Der Aufbau der Darstellung folgt hier im Wesentlichen dem Aufbau einer Kündigungsprüfung, d. h. es werden zunächst Compliance-relevante Kündigungsgründe dargestellt, bevor im Folgenden besondere Probleme der Abmahnung, der Interessenabwägung sowie einer Einschränkung des Kündigungsrechts nach Treu und Glauben behandelt werden. Der dritte Teil thematisiert die besondere Stellung des Compliance-Beauftragten im Unternehmen sowie die sich daraus ergebenden kündigungsrechtlichen Probleme. ← 28 | 29 →

Details

Seiten
302
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653050288
ISBN (ePUB)
9783653974980
ISBN (MOBI)
9783653974973
ISBN (Paperback)
9783631658291
DOI
10.3726/978-3-653-05028-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Schlagworte
Treuwidrigkeit der Kündigung Selbstreinigungspflicht Arbeitsrecht Unternehmenslandschaft Beratungspraxis
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 302 S.

Biographische Angaben

Matthias Deyhle (Autor:in)

Matthias Deyhle ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und Mainz. Nach Abschluss des Juristischen Vorbereitungsdienstes war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht an der Universität Mainz tätig. Seit Anfang 2013 ist er Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf.

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Titel: Arbeitsrechtliche Compliance und die Auswirkungen auf das Kündigungsrecht
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