Lade Inhalt...

Präventive Aufsicht der Europäischen Union über den Bundeshaushalt

von Tobias Loscher (Autor:in)
©2014 Dissertation XX, 296 Seiten

Zusammenfassung

Gegenwärtig wird auf politischer Ebene eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (Art. 119 - Art. 144 AEUV) diskutiert. Ein Ziel ist, unionale Vorgaben, Überwachungs- und Sanktionsrechte zu intensivieren, die dem Entstehen eines Haushaltsdefizits der Mitgliedstaaten präventiv entgegenwirken. Die Arbeit untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer Reform dieser Art. Ausgehend von den bestehenden unionalen Rechtsetzungskompetenzen kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass das Grundgesetz einer Übertragung der grundlegenden Entscheidungskompetenzen des Bundeshaushaltsgesetzgebers auf die Europäische Union entgegensteht. Als verfassungsrechtlich zulässig wird indes die weitere Begrenzung des parlamentarischen Entscheidungsspielraums bei der Aufnahme von Staatsschulden bewertet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung in das Thema
  • A. Problemstellung
  • B. Ziele der Untersuchung
  • C. Gang der Darstellung
  • Kapitel 1 – Die Haushaltshoheit des Bundestages als Untersuchungsgegenstand
  • A. Der Bundeshaushalt im Grundgesetz
  • B. Die Hoheit des Bundestages über den Bundeshaushalt
  • C. Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes
  • Kapitel 2 – Die unionale Aufsicht über den Bundeshaushalt
  • A. Voraussetzungen unionaler Aufsicht
  • B. Unionale Aufsichtsrechte nach geltendem Recht
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3 – Die verfassungsrechtlichen Grenzen der europäischen Integration im Haushaltsbereich
  • A. Art. 23 GG als Grenze der europäischen Integration
  • B. Staatlichkeit und Demokratieprinzip als Grenzen
  • C. Handlungsbegrenzungen für den Bundeshaushaltsgesetzgeber
  • D. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4 – Rechtsetzungsmöglichkeiten nach geltendem Unionsrecht
  • A. Finanzielle Sanktionen
  • B. Einwirkung auf die Haushaltsplanung vor Beginn des Haushaltsjahres
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 5 – Unions- und verfassungsrechtliche Grenzen zukünftiger Reformen
  • A. Unionales Zurückweisungsrecht des Haushaltsplanentwurfs
  • B. Integrierter Haushaltsrahmen
  • C. Ansatz für einen systemübergreifenden Maßstab
  • Kapitel 6 – Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Schlussbetrachtung und Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Index

Abkürzungsverzeichnis

Einführung in das Thema

A. Problemstellung

Die Haushaltshoheit ist eines der vornehmsten Rechte des Parlaments1. Es ist die „Grundsatzentscheidung der Verfassung, das Parlament zum Herren des Budgets zu machen“2. Dieses für das Grundgesetz3 geltende Verfassungsprinzip spiegelt die Bedeutung wider, die die Haushaltshoheit als Parlamentskompetenz im Verfassungssystem einnimmt. Grundgesetzliche Hoheitsbefugnisse dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG wirkt die Bundesrepublik Deutschland an der Verwirklichung der Europäischen Union mit. Zu diesem Zweck kann der Bund Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG). Im Zuge des europäischen Integrationsprozesses wurden der Europäischen Union mit Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion in Art. 119 - Art. 144 AEUV4 auch Befugnisse übertragen, die diese zur Einwirkung auf die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten berechtigen. Diese Befugnisse blieben aber im Wesentlichen koordinierender Art (vgl. Art. 119 Abs. 1 AEUV). Im Gegensatz zum Währungsrecht (vgl. Art. 119 Abs. 2 AEUV) übertrugen die Vertragsparteien der europäischen Verträge (EUV5 und AEUV) ihre Haushaltshoheit nicht auf die Europäische Union.

Im aktuellen politischen Prozess wird eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion diskutiert. Ziel ist die Vertiefung der europäischen Integration im haushaltspolitischen Bereich im Sinne einer verstärkten Kontrolle der mitgliedstaatlichen Haushalte, die oft mit dem unbestimmten Begriff der „Europäischen Wirtschaftsregierung“6 umschrieben wird. Neben die nach geltendem ← 1 | 2 → Unionsrecht bestehende repressive Haushaltskontrolle des Art. 126 AEUV sollen insbesondere intensivere Kontrollrechte der Unionsorgane präventiver Art treten7. Intendiert ist, die Aufsicht der Europäischen Union über die mitgliedstaatlichen Haushalte durch solche unionalen Vorgaben, Überwachungs- und Sanktionsrechte zu verstärken, die das Entstehen eines Haushaltsdefizits im Sinne des Art. 126 AEUV bereits im Vorhinein verhindern. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage nach den unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Reform der Wirtschafts- und Währungsunion, die zu einer intensiveren Präventivaufsicht der Europäischen Union über die mitgliedstaatlichen Haushalte führen würde.

B. Ziele der Untersuchung

Vor dem Hintergrund dieser Problemstellung verfolgt diese Untersuchung erstens das Ziel, die nach geltendem Unionsrecht bestehenden Aufsichtskompetenzen der Europäischen Union über den Bundeshaushalt aufzuzeigen. Analysiert werden soll die Reichweite der unionalen Einwirkungsrechte in das haushaltspolitische Handeln der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Prinzips des begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV). Besonderes Augenmerk wird dabei auf Kontrollrechte der Unionsorgane präventiver Art gelegt, mithin solche Befugnisse, die dem Entstehen eines Haushaltsdefizits in den Mitgliedstaaten zeitlich vorgelagert sind.

Zweitens sollen die verfassungsrechtlichen Grenzen untersucht werden, die einer zukünftigen Intensivierung der unionalen Kontrolle mitgliedstaatlicher Haushaltspolitik entgegenstehen. Das Grundgesetz setzt der europäischen Integration in Art. 23 GG verfassungsrechtliche Grenzen. Zu diesen Grenzen zählen das demokratische Prinzip sowie die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Arbeit ist, die verfassungsrechtlichen Beschränkungen herauszuarbeiten, die sich aus diesen Grundsätzen für die europäische Integration im Haushaltsbereich ergeben.

Anhand dieser ermittelten unions- und verfassungsrechtlichen Maßstäbe sollen drittens aktuelle Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion beurteilt werden. Dieser Teil der Untersuchung zielt darauf, die unions- und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, die für intensivere unionsrechtliche Vorgaben, Überwachungs- und Sanktionsrechte im haushaltspolitischen Bereich bestehen. Auf diese Weise werden die rechtlichen Handlungsspielräume ← 2 | 3 → für unionale Einwirkungen auf die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten verdeutlicht, die bereits dem Entstehen eines Haushaltsdefizits in den Mitgliedstaaten entgegenwirken.

Ausgehend von den gefundenen Ergebnissen ist schließlich viertens ein rechtlicher Maßstab zu erörtern, der in der rechtspolitischen Diskussion eine Richtlinie für die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher zukünftiger Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion darstellen kann, die eine noch weitergehende haushaltspolitische Integration vorsehen.

Auf Grundlage dieser Zielsetzungen leistet die Untersuchung einen Beitrag zur unions- und verfassungsrechtskonformen Ausgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion im Sinne einer intensiveren Aufsicht der Europäischen Union über den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland. Aus der Perspektive des Bundeshaushaltsgesetzgebers werden die unions- und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt, die für unionsrechtliche Vorgaben, Überwachungs- und Sanktionsrechte im haushaltspolitischen Bereich bestehen. Aus Anlass der politischen Debatte über einen zukünftigen Umbau der Wirtschafts- und Währungsunion soll diese Untersuchung die rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen, die im Reformprozess zu beachten sind.

C. Gang der Darstellung

Nach einem Überblick über die normativen Grundlagen der Haushaltshoheit des Bundestages (Kapitel 1) widmet sich die Untersuchung zunächst den Kompetenzen der Europäischen Union zur Einwirkung auf die mitgliedstaatlichen Haushalte nach geltendem Recht (Kapitel 2). Dann werden die verfassungsrechtlichen Grenzen dargestellt, die einer Vertiefung der europäischen Integration im Haushaltsbereich entgegenstehen (Kapitel 3). Schließlich soll anhand aktueller politischer Reformen und Reformoptionen die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Intensivierung präventiver Aufsichtsrechte der Europäischen Union über den Bundeshaushalt aufgezeigt werden (Kapitel 4 und Kapitel 5). Den Abschluss bildet eine thesenartige Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse (Kapitel 6). ← 3 | 4 →

 

← 4 | 5 →

                                                   

    1  BVerfG v. 14.1.1986, 2 BvE 14/83 u.a. – BVerfGE 70, 324 (338); BVerfG v. 30.3.2004, 2 BvK 1/01 – BVerfGE 110, 199 (225); Siekmann, in: Sachs, GG, 6. Auflage 2011, Art. 110 Rn. 14; Gröpl, AöR 133 (2008), 1 (10 f.).

    2  BVerfG v. 25.5.1977, 2 BvE 1/74 – BVerfGE 45, 1 (34).

    3  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 11.7.2012, BGBl. I 2012, 1478.

    4  Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. EU 2012 C 326, 47.

    5  Vertrag über die Europäische Union, ABl. EU 2012 C 326, 13.

    6  Vgl. nur Calliess, VVDStRL 71 (2012), 113 (163); zur Unbestimmtheit des Begriffs Herrmann, in: Giegerich, Herausforderungen und Perspektiven der EU, 2012, S. 51 (59).

    7  Vgl. nur Herrmann, in: Kadelbach, Nach der Finanzkrise, 2012, S. 79 (98).

Kapitel 1 – Die Haushaltshoheit des Bundestages als Untersuchungsgegenstand

Zu Beginn soll die Haushaltshoheit des Bundestages als Regelungsgegenstand präzisiert werden. Dazu werden die normativen Grundlagen des Bundeshaushalts im Grundgesetz aufgezeigt, die die Haushaltshoheit im Ergebnis als Parlamentskompetenz ausweisen.

A. Der Bundeshaushalt im Grundgesetz

I.   Das Haushaltsverfassungsrecht (Art. 109 - Art. 115 GG)

Die normativen Grundlagen des Bundeshaushalts im Grundgesetz finden sich in der Finanzverfassung (Art. 104a - Art. 115 GG). Die Finanzverfassung (i.w.S.) umfasst die Verfassungsnormen, die das staatliche Finanzwesen, mithin die Ausgestaltung der Einnahme, Verwaltung und Ausgabe staatlicher Finanzmittel, regeln8. Der X. Abschnitt des Grundgesetzes bestimmt einerseits die Finanzkompetenzen von Bund und Ländern (Finanzverfassung i.e.S. – Art. 104a - Art. 109 GG) sowie andererseits das „Haushaltswesen des Bundes“9 (Haushaltsverfassungsrecht – Art. 109 - Art. 115 GG)10. Art. 109 GG regelt mit der haushaltsrechtlichen Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Bundes und der Länder (Art. 109 Abs. 1 GG), der Pflicht des Bundes und der Länder, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu wahren (Art. 109 Abs. 2 GG), der Verpflichtung, den Haushalt ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 GG), sowie der Verteilung europäischer Sanktionszahlungen auf Bund und ← 5 | 6 → Länder (Art. 109 Abs. 5 GG) zum einen das bundesstaatliche System. Zum anderen verleiht Art. 109 GG speziell dem Bund Gesetzgebungskompetenzen zur Regelung des Haushaltssystems des Bundes und der Länder (Art. 109 Abs. 4 GG) und verbindet so beide Teile der Finanzverfassung (i.w.S)11. Die für diese Untersuchung maßgebenden Grundsatzregelungen zum Bundeshaushalt enthalten demnach Art. 109 - Art. 115 GG. Diese regeln das Haushaltsrecht12 des Bundes.

Details

Seiten
XX, 296
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653046410
ISBN (ePUB)
9783653977202
ISBN (MOBI)
9783653977196
ISBN (Hardcover)
9783631654507
DOI
10.3726/978-3-653-04641-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (September)
Schlagworte
Haushaltsaufsichtsverfahren europäische Integrationsprozess Haushaltsdefizit Bundeshaushalt
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XX, 296 S.

Biographische Angaben

Tobias Loscher (Autor:in)

Tobias Loscher studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und promovierte dort während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht.

Zurück

Titel: Präventive Aufsicht der Europäischen Union über den Bundeshaushalt
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
313 Seiten