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Arthur Stadthagen – Ausgewählte Reden und Schriften 1890–1917

von Holger Czitrich-Stahl (Band-Herausgeber:in)
©2015 Andere 325 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch befasst sich eingehend mit Arthur Stadthagen (1857–1917), der als erster sozialdemokratischer Jurist im Deutschen Reichstag am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mitwirkte. In seinen «Ausgewählten Reden und Schriften 1890–1917» wird sein politisches Wirken für eine demokratische Justiz, für soziale Gerechtigkeit und ein fortschrittliches Arbeitsrecht, für Frieden und gegen Militarismus, für eine fortschrittliche Sozialdemokratie und für demokratischen Sozialismus deutlich. Die von Czitrich-Stahl ausgewählten Reden, Schriften und Briefe geben einen repräsentativen Überblick über Stadthagens gesamte Schaffensbreite als «Anwalt der Armen und Rechtslehrer der Arbeiterbewegung» und dokumentieren sein Wirken als Politiker, Jurist und Parteirepräsentant der Sozialdemokratie im Kaiserreich Wilhelms II.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • 0. Einleitung
  • I. Für ein demokratisches und soziales Recht und ein zeitgemäßes BGB!
  • 1. Reichstagsrede in der dritten Beratung des Gesetzesentwurfs zu den Gewerbegerichten (§ 16) am 27. Juni 1890
  • 2. Meine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft. Beitrag für die 2. Beilage zum „Vorwärts“ Berliner Volksblatt vom 30. Dezember 1892
  • 3. Reichstagsrede in der ersten Beratung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuches am 4. Februar 1896
  • 4. Reichstagsrede in der Generaldiskussion zu Beginn der 3. Lesung des BGB am 30. Juni 1896
  • 5. Reichstagsrede zum „Sternberg-Prozess“ und zur „Konitzer Mordaffäre“ am 7 Februar 1901
  • 6. Reichstagsrede zum Etat der Militärjustizverwaltung am 6. Februar 1908
  • 7. Reichstagsrede zum zweiten Nachtragshaushalt zum Reichshaushaltsetat für 1917 am 11. Oktober 1917
  • II. Für soziale Gerechtigkeit und ein fortschrittliches Arbeitsrecht!
  • 1. Das Arbeiterrecht. Vorwort und Einleitung zur ersten (1895) und zweiten (1896) Auflage
  • 2. Redebeitrag auf dem Parteitag in Gotha zur Frage des „Acht-Uhr-Ladenschlusses“ (14. Oktober 1896)
  • 3. Reichstagsrede zur Revision des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes und zur Armenunterstützung vom 28. Januar 1896
  • 4. Für die Unentgeltlichkeit der Lernmittel an Berliner Schulen“. Auszüge aus den Reden von Arthur Stadthagen vom 20. November 1896 zu den Anträgen der sozialdemokratischen Fraktion in der Berliner Stadtverordnetenversammlung
  • 5. Die „Zuchthausvorlage“. Beitrag in „Die Neue Zeit“ (1899), Heft 39
  • 6. Charakteristik der Instleute. Beitrag für die „Neue Zeit“, 1899
  • 7. Ausnahmerechte gegen die ländlichen Arbeiter in Deutschland
  • 8. Geschichtliche Entwicklung des heutigen Arbeitsvertrages
  • 9. Das Reichsgesetz, betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 nebst zwei Anhängen. Erläutert von M. v. Schulz. Jena 1905, Verlag von Gustav Fischer. Rezension für „Die Neue Zeit“, 1905
  • 10. Reichstagsrede zur Abänderung der Gewerbeordnung vom 2. März 1908
  • 11. Die Novelle zur Gewerbe-Ordnung vom Dezember 1908
  • 12. Gegen Koalitionsrecht und Arbeiterschutz. Beitrag in Karl Kautskys Zeitschrift „Die Neue Zeit“, Januar 1913
  • 13. Die Impotenz des Verfassungsausschusses. Beitrag für das „Mitteilungsblatt des Verbandes der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlin und Umgegend
  • III. Gegen Militarismus und Krieg!
  • 1. Die „Helgoland-Rede“ im Reichstag am 29. März 1892
  • 2. „Gegen den Krieg!“ Rede vom 28. Juli 1914 anlässlich der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien
  • 3. Erklärung zum Abstimmungsverhalten anlässlich der Bewilligung der Kriegskredite am 4. August 1914
  • 4. Antragsschreiben zwecks Aufhebung des Verbots der Lektüre des „Vorwärts“ für Militärangehörige vom 17. August 1914
  • 5. Gesetz über die Unterstützung der Familien von Kriegsteilnehmern (1914)
  • 6. Reichstagsrede zu Zensur und Presse am 20. März 1915
  • 7. Wählerschreiben: An meine Wähler im Kreise Nieder-Barnim (Nov. 1915)
  • 8. Merkblatt zum Gesetzentwurf betr. den vaterländischen Hilfsdienst
  • IV. „Wir müssen die Köpfe revolutionieren, die uns noch nicht angehören!“
  • 1. Redebeiträge zur Strategie und Taktik der SPD im Revisionismusstreit auf dem SPD-Parteitag zu Stuttgart (3. bis 8. Oktober 1898)
  • 2. Redebeitrag zum Revisionismusstreit auf dem SPD- Parteitag zu Dresden (13. bis 20. September 1903) 278
  • 3. Der erste Parteitag der Sozialdemokratie Preußens. Beitrag für „Die Neue Zeit“ 1905, Heft 15 286
  • 4. Der Parteitag zu Jena. Beitrag für „Die Neue Zeit“ 1905, Heft 43 299
  • 5. Was nun? Rückblick im „Vorwärts“ zur „Roten Woche“ der SPD (8. bis 15. März 1914) vom 3. April 1914 308
  • 6. Diskussionsbeiträge auf dem Gründungsparteitag der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) vom 6. bis 8. April 1917 im Volkshaus zu Gotha
  • V. Briefe
  • 1. Brief an Wilhelm Liebknecht vom 7. Oktober 1890 315
  • 2. Brief an Wilhelm Liebknecht vom 24. Oktober 1892 315
  • 3. Brief an Agnes Wabnitz vom 14. November 1892 316
  • 4. Brief an Agnes Wabnitz vom 26. November 1892 318
  • 5. Brief an Wilhelm Liebknecht vom 31. Dezember 1897 319
  • 6. Brief an den preußischen Justizminister Schönstedt vom 14. Oktober 1903 319
  • 7. Brief an Karl Wollermann vom 23. Dezember 1909 321
  • 8. Brief an Rosa Luxemburg vom 25. Juni 1914 321
  • 9. Brief an Karl Liebknecht vom 10. November 1915
  • Abkürzungen

← 10 | 11 → Vorwort

Selbst Kenner der Geschichte der Arbeiterbewegung und des Sozialismus in Deutschland wissen über Arthur Stadthagen oft nicht viel mehr als den Namen. Dabei war der ein Jahr vor Ende des Ersten Weltkriegs im Alter von 60 Jahren Verstorbene einer der bekanntesten deutschen Sozialdemokraten in der Wilhelminischen Epoche. Es ist das Verdienst von Holger Czitrich-Stahl, den von der Geschichtsforschung bislang ziemlich stiefmütterlich behandelten Stadthagen dem Vergessen entrissen und ihm den gebührenden Platz in der Ahnengalerie der sozialistischen Arbeiterbewegung zugewiesen zu haben: in einer auf breitem Studium der Originalquellen beruhenden biographischen Untersuchung, die in einer inhaltlich erweiterten Form als Dissertation angenommen wurde; ich durfte als Betreuer und Erstgutachter fungieren.

In Ergänzung dieser politischen Biographie legt Czitrich-Stahl hier dankenswerter Weise eine Edition von Stadthagens politischen Texten vor. Diese sind so ausgewählt, dass ein plastisches Bild der Motive, der Tätigkeit und des intellektuellen Stils des leidenschaftlichen Politikers entsteht, eines Funktionärs der Arbeiterbewegung im guten Sinn des Wortes, der ganz in seiner Arbeit aufging; der private Stadthagen schimmert in den jüngsten entdeckten Briefen auf, bleibt aber wie bisher schwer zugänglich. Das hat wohl nicht zuletzt auch damit zu tun, dass dieser Typus, den er verkörperte, seine persönlichen Angelegenheiten für vernachlässigenswert hielt, seine Person nicht übermäßig wichtig nahm. Czitrich-Stahls genannte Stadthagen-Biographie thematisiert, was dazu überhaupt in Erfahrung zu bringen ist.

Arthur Stadthagen entstammte einer jüdisch-deutschen Intellektuellen-Familie. Von einer im europäischen Vergleich auffälligen staatlichen Diskriminierung der Juden konnte im Deutschen Kaiserreich von 1871 keine Rede sein, eher von einem seit den späten 70er Jahren anwachsenden antisemitischen Ressentiments, in der Gesellschaft, gerade im Bildungsbürgertum, so wie in vielen anderen Ländern auch. Angesichts dessen – und zugleich befördert durch ein in der jüdischen Religion angelegtes utopisch-chiliastisches und sozialemanzipatorisches Denken – lag es für akademisch gebildete jüdische Deutsche nahe, sofern sie sich politisch engagierten, sich oppositionellen Gruppierungen anzuschließen. Die Sozialdemokratie war diejenige Partei, die den politischen und gesellschaftlichen Status quo am entschiedensten in Frage stellte. Die vorliegende Edition verdeutlicht, wie Czitrich-Stahl in der Biographie schon herausgearbeitet hat, zweierlei: erstens die spezifische Bedeutung Stadthagens als eines Experten für die Rechtspolitik der Sozialdemokratie. Als lange einziger sozialdemokratischer ← 11 | 12 → Reichstagsabgeordneter mit juristischer Ausbildung gehörte er dem Parlamentsausschuss an, der die epochale Rechtskodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1900) behandelte. Dabei verband er die Vertretung grundsätzlicher Positionen mit einem weitgehenden Pragmatismus bei der Beförderung selbst kleinster praktischer Verbesserungen. Daneben bewährte er sich als unermüdlicher Ratgeber in rechtlichen, vor allem arbeitsrechtlichen Fragen.

Zweitens tritt uns ein typischer Vertreter des marxistischen Zentrums, der Richtung Bebel / Kautsky, innerhalb der SPD des Kaiserreichs entgegen. Die berühmte Aussage Kautskys von der Sozialdemokratie als einer revolutionären, aber nicht Revolution machenden Partei verwies auf die Vorstellung der angestrebten Transformation als eines prozessualen, im Wesentlichen nicht durch voluntaristische Akte zu forcierenden Vorgangs. „Revolution“ war inhaltlich nicht formal, etwa durch Gewaltsamkeit, definiert. An eine Barrikadenrevolution dachte man schon längst nicht mehr, eher an eine kollektive Verweigerung der Arbeiter und der Volksmassen überhaupt, eine so breite Bewegung, dass die repressiven Instrumente der Staatsmacht nicht mehr einsetzbar sein würden. Deshalb Stadthagens wie anderer Betonung der „Revolutionierung der Köpfe“.

Entgegen einer verbreiteten Vorstellung war die Fixierung auf das sozialistische „Endziel“ keineswegs mit einer Geringschätzung der Tagespolitik, des alltäglichen Bemühens um die Verbesserung der Lage der Arbeitenden, verbunden. Dieses war ein Selbstzweck und diente zugleich der sukzessiven Veränderung der Kräfteverhältnisse innerhalb der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft und des konstitutionell-monarchischen Staates. Anders als die offenen sozialdemokratischen Revisionisten und die, vor allem süddeutschen, Reformisten wollten die marxistischen Zentristen wie Stadthagen, meist geprägt von den preußischen Verhältnissen, die prinzipielle Abgrenzung der Sozialdemokratie von allen anderen politisch-gesellschaftlichen Kräften, auch denen des Liberalismus, aufrechterhalten und immer wieder neu unterstrichen wissen. Diese Haltung war strategisch-taktisch nicht sehr phantasievoll, fand aber reichlich Begründungen in den Verhältnissen des Wilhelminismus und des „Absolutismus des Kapitals“ (E. Bernstein) um 1900.

Es war Zeit, einen der bedeutenden Sozialdemokraten der klassischen Periode wiederzuentdecken. Mögen zahlreiche Leser die professionell gesammelten, eingeleiteten und kommentierten Reden und Schriften Arthur Stadthagens in ihrer zeitbezogenen wie in ihrer darüber hinausweisenden Botschaft aufnehmen. Sie gehört in den Erinnerungsschatz derjenigen Organisationen und Individuen, die sich auf die Tradition der sozialistischen Arbeiterbewegung beziehen.

Prof. Dr. Peter Brandt

← 12 | 13 → 0. Einleitung

Anlässlich der Edition der „Ausgewählten Reden und Schriften 1890–1917“ des sozialdemokratischen Juristen und Reichstagsabgeordneten Arthur Stadthagen möchte ich an dieser Stelle vorweg einige Ergebnisse meiner Forschungen über den sozialdemokratischen Juristen und Reichstagsabgeordneten Arthur Stadthagen zusammenfassen, die ich in einer politischen Biographie und als Dissertation eingereicht habe. Nach dieser komprimierten biographischen Darstellung werde ich auf die ausgewählten Quellen näher eingehen.

Arthur Stadthagen (23.5.1857–5.12.1917) wurde als dritter Sohn des promovierten Orientalisten, Sprachlehrers und zeitweiligen Rabbiners Dr. David Stadthagen und dessen erster Frau Berta, geb. Rieß, Kaufmannstochter aus Lenzen an der Elbe, in Berlin geboren. Er besaß insgesamt vier Geschwister, zwei weitere Kinder starben früh. Seine Mutter Berta verstarb, als Arthur und sein Zwillingsbruder Emil gerade fünf Jahre alt waren. Der Vater heiratete ein zweites Mal. Die sich durch die ständig vergrößernde Zahl der Familienmitglieder ergebenden häufigen Wohnungswechsel, der frühe Tod der Mutter und die enorme Bildungsbeflissenheit der Familie Stadthagen sind auffallend am Sozialisationsprozess Arthur Stadthagens.

Arthur Stadthagen besuchte das Friedrichs-Gymnasium in Berlin-Mitte – das Gebäude ist der heutige Sitz der Ullstein-Verlagsgruppe – von der Vorschule an bis zum Abitur 1876. Dort erwarb er sich eine beträchtliche Sprachkenntnis und ein hohes Maß an humanistischer und klassischer Bildung. Nach seinem Abitur nahm er das Stadium der Rechtswissenschaften an der Friedrich Wilhelm-Universität zu Berlin – der heutigen Humboldt-Universität – auf, unterbrochen durch das den Kindern von Begüterten vorbehaltene „Einjährige“ als militärische Grundausbildung. 1879 schloss er sein Studium ab, es folgte das Referendariat bis 1884, im gleichen Jahr wurde er Assessor. Seit Mai 1884 Rechtsanwalt am Berliner Landgericht II, führte Stadthagen schnell auch politische Prozesse an der Seite der Sozialdemokratie. Da wir über keine exakten Daten über seinen Beitritt zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD) verfügen, kann über seine Politisierung nur spekuliert werden. Eine große Nähe zur Sozialdemokratie allerdings ist seit 1885/86 unabweisbar.

Alle diese Erkenntnisse beruhen auf eigenen archivalischen und literarischen Forschungen, denn von Arthur Stadthagen existieren weder autobiografische Aufzeichnungen noch ein Nachlass. Verantwortlich für seine langjährige Überwachung zeichnete die Berliner Oberstaatsanwaltschaft, der Grund lag in Stadthagens ← 13 | 14 → vermuteter bzw. zu beweisender Nähe zur Arbeiterbewegung und ihren Organisationen. In Ermangelung anderer kompakter Primärquellen stellen die Überwachungsberichte mit ihren Anlagen sowie die polizeilich gesammelten und angelegten Akten über die Tätigkeit der Sozialdemokratie und Arthur Stadthagens eine unverzichtbare Quellenbasis dar, ohne die eine politische Biographie über ihn kaum realisierbar gewesen wäre.

Die Tätigkeit als Rechtsvertreter der Sozialdemokratie unter den Bedingungen des „Sozialistengesetzes“ trug ihm seit dem April 1887 die regelmäßige Überwachung durch die Berliner Polizei und zahlreiche ehrengerichtliche Verfahren ein, die am 17. November 1892 mit seinem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft endeten. Dadurch festigte sich sein beruflicher Status als der eines typischen „Arbeiterbeamten“, der als Parlamentarier und Parteiangestellter für die Sozialdemokratie vollberuflich arbeitete und von ihr dafür entlohnt wurde. In der Redaktion des „Vorwärts“ arbeitete Stadthagen von 1893–1916, außerdem für weitere regionale Parteiblätter und als Rechtsberater. Seinen Reichstagswahlkreis Niederbarnim bereiste er ständig und hielt politische Volksversammlungen ab, außerdem wirkte er in dessen Parteigremien an führender Stelle mit. Publikumskontakt besaß er überdies durch die „Juristischen Sprechstunden“ beim „Vorwärts“ und durch ständige Vorträge und Reden in Berlin und Umgebung, häufig auch im gesamten Reich. Er galt als scharfzüngiger und angriffslustiger Redner, als wortgewaltig, aber auch als provozierend und polarisierend. Dies verschaffte ihm großes Ansehen in der Wählerschaft, machte ihn jedoch zur Zielscheibe antisozialistischer und antisemitischer Kritik, in der Zeit der Spaltung der Sozialdemokratie nach 1916 zunehmend auch bei seinen ehemaligen Genossen, die in der MSPD verblieben waren.

In der sozialdemokratischen Fraktion wirkte er als einziger ausgebildeter Jurist bis 1897 und nahm vor allem die Aufgaben eines Rechts- und Sozialexperten wahr. Bis 1907 zählte er zu den sozialdemokratischen Hauptrednern im Reichstag neben August Bebel, Paul Singer und Hermann Molkenbuhr. Gleichzeitig gehörte er seit der Wahl im November 1889 der Berliner Stadtverordneten-Versammlung, ebenfalls bis zu seinem Ableben, an. Dort widmete er sich vor allem der Schulpolitik, der Armenpflege und der Sozialpolitik. Er verband, vor allem in der zweiten Hälfte seiner Abgeordnetentätigkeit, die Reichstagsarbeit in der Weise mit seiner SVV-Mitarbeit, indem er in der Regel die gleichen politischen Themen bearbeitete, zugeschnitten auf die jeweilige Vertretungskörperschaft. Kennzeichnend für seine langjährige Mitgliedschaft in beiden Vertretungskörperschaften, in die er mit immer größerem Vorsprung vor seinen Konkurrenten gewählt wurde, ist die auf materielle, rechtliche und politische Besserstellung der Arbeiterbevölkerung bzw. der Landbevölkerung abzielende praktische Reformpolitik, bei deren ← 14 | 15 → Begründung er stets an deren Lebensbedingungen ansetzte und diese so in die parlamentarische Diskussion einbrachte. Wie bei vielen traditionell-marxistisch orientierten Sozialdemokraten der „Generation Bebel“ bzw. der von dieser beeinflussten Sozialisten findet sich auch bei Arthur Stadthagen eine sehr deutlich auf praktische Reformpolitik orientierte Aktivität. Materielle, politische oder juristische Verbesserungen für die Unterprivilegierten wurden oft unterstützt, wenn sie als tatsächlicher Fortschritt bewertet wurden, selbst dann, wenn sie als unzulänglich kritisiert werden konnten. Umgekehrt gehörte Arthur Stadthagen zu jenen Sozialdemokraten, die rigoros darauf beharrten, das „Endziel“ einer sozialistischen Gesellschaft in die alltägliche politische Praxis und Aufklärungsarbeit einzubeziehen. Häufig formulierte er: „Wir müssen die Köpfe revolutionieren, die uns noch nicht angehören“.

Nach seinem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft widmete sich Stadthagen juristisch und publizistisch der Rechtsaufklärung der Arbeiterschaft und der Landbevölkerung. So verfasste er 1895 den Rechtsratgeber „Das Arbeiterrecht“, der bis 1904 in vier Auflagen publiziert wurde, 1900 seine zweite bedeutende Handreichung „Führer durch das bürgerliche Gesetzbuch“, ebenfalls in vier Auflagen, sowie mehrere die Entwicklung des Rechts kommentierende Schriften. In jeder dieser Schriften gab er allgemeinverständliche und praktisch orientierte Beispiele und Handreichungen, die es den Lesern erleichtern sollten, ihre Rechte zu kennen, um sie zur Geltung bringen zu können. In Fallbeispielen konkretisierte er diese Hilfestellungen so, dass in Musteranträge oder -schreiben lediglich die persönlichen Daten eingesetzt zu werden brauchten. Dies galt auch z. B. für Beisitzer bei den Gewerbegerichten, die aus der Arbeiterschaft kamen. Auch kommentierte er manche Rechtsangelegenheit oder den ihr zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Tatbestand marxistisch, so dass sich hieran exemplarisch sein Verständnis der Beziehung zwischen sozialistischer Reformpolitik und dem damals so verstandenen sozialistischen „Endziel“ nachweisen lässt.

In seiner Tätigkeit als juristischer Publizist fasste er die damals geltenden verstreuten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze und Bestimmungen kompakt zusammen und trug somit zur späteren Herausbildung des Arbeits- und Sozialrechts als einer eigenständigen juristischen Disziplin bei. Dies gilt für die Entwicklungen der Gewerbeordnung, der Sozialversicherungen und des Arbeitsschutzes. Des weiteren wirkte Stadthagen gemeinsam mit Karl Frohme 1896 als Sozialdemokrat in der Zweiten Kommission an der Erarbeitung des am 1.1.1900 in Kraft tretenden Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit und versuchte dort, ein Maximum an fortschrittlichen und sozial orientierten Rechtspositionen durchzusetzen. In insgesamt 94 Änderungsanträgen der SPD-Vertreter, die bis auf einen stets der Ablehnung anheim fielen, wird dieses Bestreben deutlich. Gleichzeitig unterstützten ← 15 | 16 → Stadthagen und Frohme häufig Positionen der konkurrierenden Parteien, die den Positionen der Sozialdemokratie entgegen kamen und als „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“ verstanden wurden. Dabei kam es immer wieder zur Zusammenarbeit besonders mit den Vertretern der liberalen Parteien oder des Zentrums, was einen Beitrag zum langsamen Heraustreten der Sozialdemokratie aus der politischen Isolation leistete. Der eigentliche politische und arbeitsrechtsgeschichtliche Beitrag Frohmes und Stadthagens besteht vor allem in dem Versuch, mithilfe der Durchsetzung einer arbeitsvertragsrechtlichen Definition im BGB die Rechtsgleichheit für alle Arbeitergruppen herzustellen und somit die Herrschaftsverhältnisse insgesamt zu domestizieren. Dies gilt nicht minder für die vergeblichen Bestrebungen, über das BGB ein weniger restriktives Vereinsrecht zu verwirklichen und eine rechtliche Gleichstellung der Frauen möglich zu machen. In einer Fokussierung auf Stadthagens juristisches und rechtspolitisches Wirken und der Herausarbeitung seiner expliziten theoretischen Positionen könnte meines Erachtens noch Erkenntnispotenzial liegen.

Arthur Stadthagens Position im ideologischen Gefüge der Sozialdemokratie ist grundsätzlich im traditionellen Marxismus zu verorten. Seine politische Tätigkeit – praktisch wie theoretisch – fußte auf dem „Erfurter Programm“ von 1891, in dessen praktischen Teil er einige rechtliche Forderungen einbrachte und dessen ideologische Orientierung er prinzipiell teilte und verteidigte. Er erblickte – wie schon erwähnt – keinen Widerspruch zwischen dem sozialistischen „Endziel“ und einer reformorientierten politischen Praxis im Parlament und im außerparlamentarischen Bereich. So kritisierte er den theoretischen Revisionismus Bernsteins heftig, arbeitete aber durchaus harmonisch bis 1914 mit Vertretern des Revisionismus oder mit den „Praktizisten“ in der Reichstagsfraktion oder der Berliner SVV zusammen. Erst die Entwicklungen nach dem 4. August 1914 führten zu einer tatsächlichen Abgrenzung zu den Strömungen des gemäßigten Parteiflügels.

Ich möchte Arthur Stadthagen als einen durchaus typischen Vertreter des traditionellen SPD-Marxismus charakterisieren. In dem von ihm gehaltenen Bericht der Reichstagsfraktion an den Dresdner Parteitag 1903 wird dies sehr deutlich. Im Bericht ging Stadthagen detailliert vor allem auf den Kampf gegen die Zolltarife ein und blickte auf den leidenschaftlichen und mühevollen, aber parlamentarisch vergeblichen Kampf dagegen zurück. Minutiös erstattete er Bericht über den weiteren Beratungs- und Gesetzgebungsverlauf und die Arbeit der sozialdemokratischen Fraktion. Er hob außerdem hervor, dass das Ziel auch der Fraktion nur die Befreiung von jeder Ausbeutung sein müsse, und dass jedes Zugeständnis seitens der bürgerlichen Kräfte die Partei anzuspornen habe, die Umwandlung des Privateigentums an Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum und der kapitalistischen Warenproduktion in sozialistische für und durch die Gesellschaft ← 16 | 17 → betriebene Produktion zu beschleunigen. Die Erreichung dieser Umwandlung sei nur durch den Klassenkampf ihres Ziels und der Nothwendigkeit ihres Kampfes bewusster Arbeiter gegen den Kapitalismus möglich. Sozialistische Reformpolitik, so möchte ich deuten, besaß für Stadthagen und andere Vertreter des traditionellen Marxismus eine Doppelfunktion: Verbesserung der Lebensbedingungen vor allem für die Arbeiterschaft, aber gleichzeitig Verschiebung der Kräfteverhältnisse zugunsten der Arbeiterbewegung. Die Lesart, das Erfurter Programm von 1891 sei vor allem ein Kompromissprogramm zwischen Marxisten und Revisionisten, verkörpert durch seine Hauptautoren Karl Kautsky und Eduard Bernstein, greift meines Erachtens in Bezug auf Stadthagen zu kurz. Stadthagen selbst brachte einige, zum Teil übernommene Änderungsanträge zum jeweils praxisorientierten zweiten und dritten Abschnitt ein, die nichts mit ideologischen Grundsatzfragen zu tun hatten.

Diese Grundauffassung lässt sich nicht zuletzt in Stadthagens parlamentarischem Agieren nachweisen. Die Reichstagsfraktion der SPD bewegte sich bekanntlich überwiegend im Spannungsfeld von Opposition und Kooperation, Tradition und Selbsttransformation. Ihre Anhängerschaft erwartete eine klare Positionierung gegen den junkerlich-bürgerlichen Staat und dessen Herrschaftsträger, aber auch spürbare materielle Erfolge. So wurde der Reichstag nicht nur zur „Tribüne des Klassenkampfes“, sondern auch zur Probebühne politischer Kooperationsversuche. Stadthagen machte hier keine Ausnahme. In seinen Reden folgte er häufig einer generell vorzufindenden rhetorischen Struktur: Zunächst formulierte er grundsätzliche politische oder programmatische Bemerkungen der Kritik und der Opposition gegen vorliegende Gesetzesentwürfe und abgegebene Stellungnahmen der Konkurrenzparteien. Anschließend argumentierte er konkret in der Sache, wie er auch in den Ausschüssen sachlich mitarbeitete und Änderungsanträge einbrachte oder unterstützte. Abschließend folgte eine rhetorische Auseinandersetzung mit den politischen und sozialen Interessen „hinter dem Beratungsgegenstand“, der mühelos in der Parteipresse und der öffentlichen Agitation eingesetzt werden konnte. Wie gesagt, dies ist beileibe kein Alleinstellungsmerkmal Stadthagens, sondern deutlich eher die Regel als die Ausnahme. Doch findet man dieses Grundverhalten bereits während der BGB-Beratungen vor, und schon damals gehörte Stadthagen zu jenen Fraktionsmitgliedern, die zunächst für eine Annahme des BGB im Reichstag plädierten, weil ihnen politisch wie rechtlich die Ergebnisse dieser Form der begrenzten Kooperation ausreichend schienen. Bekanntlich setzten Bebel und Singer auch mit Blick auf die womöglich fatale Außenwirkung einer parlamentarischen Zustimmung die Ablehnung durch.

Details

Seiten
325
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653058017
ISBN (ePUB)
9783653977806
ISBN (MOBI)
9783653977790
ISBN (Hardcover)
9783631654163
DOI
10.3726/978-3-653-05801-7
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (April)
Schlagworte
Revisionismus Marxismus Sozialismus Sozialistengesetz Wilhelminismus Soziale Gerechtigkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 325 S., 1 s/w Abb.

Biographische Angaben

Holger Czitrich-Stahl (Band-Herausgeber:in)

Holger Czitrich-Stahl studierte an der Universität Bielefeld und promovierte an der Fernuniversität Hagen.

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Titel: Arthur Stadthagen – Ausgewählte Reden und Schriften 1890–1917
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