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Prozessbeschäftigung als unfreiwillige Weiterbeschäftigung

von Lukas Middel (Autor:in)
©2014 Dissertation 183 Seiten

Zusammenfassung

Zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzstreits liegt mitunter ein langwieriger, schwebebehafteter Zwischenzustand. Dieser Schwebelage wird durch die Rechtsprechung seit der Leitentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts durch die Anerkennung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs Rechnung getragen. Erfolgt die Weiterbeschäftigung nicht einvernehmlich im Wege eines freiwilligen Prozessarbeitsverhältnisses, steht sie unter dem Eindruck drohender Zwangsvollstreckung und erweist sich als unfreiwillige Prozessbeschäftigung. Die Einordnung dieser unfreiwilligen Prozessbeschäftigung wirft zahlreiche dogmatische Fragen auf, die in dieser Untersuchung behandelt werden. Die Prozessbeschäftigung erfüllt nach Ansicht des Verfassers dabei nicht lediglich ein ideelles Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers; sie erweist sich vielmehr als Rechtsverhältnis mit existentieller Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBook
  • Widmung
  • Vorwort
  • Gliederung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • § 1 Einführung
  • A. Problemaufriss
  • B. Gang der Darstellung
  • C. Terminologie
  • D. Abgrenzung
  • § 2 Interessenlage
  • A. Annahmeverzugsrisiko
  • I. Tatbestandsvoraussetzungen des Annahmeverzugs nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung
  • II. Verzugsbeendigende Wirkung von Prozessbeschäftigung und Prozessarbeitsverhältnis?
  • 1. Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • a. Allgemeine Grundsätze
  • b. Verzugsbeendigung und Prozessbeschäftigung
  • c. Verzugsbeendigung und Prozessarbeitsverhältnis
  • 2. Vereinzelt gebliebene Kritik
  • 3. Stellungnahme
  • B. Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 11 Satz 1 KSchG, § 615 Satz 2 BGB
  • I. Verhältnis von § 11 Satz 1 KSchG zu § 615 Satz 2 BGB
  • II. Böswillig unterlassener Erwerb
  • 1. Voraussetzungen
  • 2. Arbeitsangebot des kündigenden Arbeitgebers
  • a. Prozessbeschäftigung nicht generell unzumutbar
  • b. Zumutbarkeit in Abhängigkeit von der ausgesprochenen Kündigung
  • c. Überschreitung des Direktionsrechts
  • d. Vermittlung eines Arbeitsangebots
  • C. Abwendung der Zwangsvollstreckung
  • § 3 Der Weiterbeschäftigungsanspruch und seine Durchsetzung
  • A. Grundlegend: Der Beschäftigungsanspruch
  • I. Politische Dimension
  • 1. Kein „Recht auf Arbeit“
  • 2. Beschäftigungsanspruch
  • II. Rechtsgrundlage eines Beschäftigungsanspruchs: Entwicklung nach 1945
  • 1. Historische Entwicklung der Rechtsprechung
  • a. Landesarbeitsgericht Bayern
  • b. Personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
  • c. Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts
  • III. Neue Kritik
  • IV. Plädoyer für einen Beschäftigungsanspruch
  • B. Weiterbeschäftigungsanspruch
  • I. Überblick
  • II. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
  • 1. Voraussetzungen
  • 2. Inhalt
  • III. Richterrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch
  • 1. Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • 2. Materiell-rechtliche Lösung des Großen Senats
  • 3. Prozessrechtlicher Ansatz
  • a. Vollstreckung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs
  • b. Prozessuale Zulässigkeit
  • c. Keine Rechtfertigung für Beschränkungen durch materiell-rechtliche Lösung
  • d. Verkürzter Rechtsschutz bis zum erstinstanzlichen Urteil
  • IV. Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
  • 1. Erkenntnisverfahren
  • a. Klageweise Geltendmachung
  • b. Einstweilige Verfügung
  • aa. Verfügungsanspruch
  • [1] Herrschende Meinung: Interessenabwägung im Rahmen des Verfügungsanspruchs
  • [2] Mindermeinung: Verfügungsanspruch aus Beschäftigungsanspruch
  • bb. Verfügungsgrund
  • 2. Vollstreckungsverfahren
  • a. Vollstreckungsvoraussetzungen
  • b. Erwirkung der Weiterbeschäftigung
  • 3. Reaktion des Vollstreckungsschuldners
  • a. Potentielle Einwände des Arbeitgebers
  • aa. Ausspruch weiterer Kündigung(en)
  • [1] Vom Bundesarbeitsgericht formulierte Einschränkungen
  • [2] Kritik
  • bb. Auflösungsantrag, §§ 9,10 KSchG
  • cc. Unmöglichkeits- und/oder Erfüllungseinwand
  • [1] Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung
  • [2] Erfüllung
  • b. Prozessuale Möglichkeiten des Arbeitgebers
  • aa. Einstweilige Einstellung
  • bb. Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO
  • [1] Vollstreckungsgegenklage und Gestaltungsrechte
  • [2] Verhältnis zur Berufung
  • cc. Einstweilige Anordnungen, § 769 ZPO
  • dd. Aufhebendes oder abänderndes Urteil, § 717 ZPO
  • § 4 Dogmatische Einordnung der Prozessbeschäftigung
  • A. Auslegung unter besonderer Berücksichtigung des Zeitpunktes der Aufforderung zur Weiterbeschäftigung.
  • I. Weiterbeschäftigung auf Grund des Weiterbeschäftigungstitels
  • II. Weiterbeschäftigung unter Überschreitung des Direktionsrechts
  • III. Weiterbeschäftigung ohne Weiterbeschäftigungstitel
  • IV. Auswirkungen der Unterscheidung
  • V. Die dogmatische Einordnung des Prozessarbeitsverhältnisses in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • B. Prozessbeschäftigung
  • I. Sozialversicherungsrechtliche Einordnung
  • II. Arbeitsrechtliche Einordnung
  • 1. Prozessbeschäftigung und § 625 BGB
  • 2. Prozessbeschäftigung bei erfolgloser Kündigungsschutzklage (ex post-Betrachtung)
  • a. Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • aa. Die Grundsätze
  • bb. Kritik
  • b. Alternative Lösungsansätze
  • aa. Analoge Anwendung des § 102 Abs. 5 BetrVG
  • bb. Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis
  • [1] Rückabwicklungsschwierigkeiten
  • [2] Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers
  • [3] Schutzwürdigkeit wegen des Vertrauens in den Bestand eines Rechtsverhältnisses
  • [4] Im Übrigen: Keine festgeschriebenen Grundsätze
  • cc. Weiterbeschäftigungsverhältnis als nachvertragliches Schuldverhältnis: Restriktion der §§ 812ff. BGB und teleologische Extension einschlägiger zwingender Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • [1] Culpa post pactum perfectum
  • [2] Weiterbeschäftigungsverhältnis als nachvertragliches Schuldverhältnis
  • [3] Existenzsicherung im Weiterbeschäftigungsverhältnis
  • III. Rechtsfolgen
  • 1. Arbeitsschutz
  • a. ArbSchG
  • aa. Anwendungsbereich
  • bb. Folgen für das ArbSchG
  • b. Gesetzliche Unfallversicherung
  • 2. Existenziell: Vergütungsfragen
  • a. Annahmeverzugslohn bei Unwirksamkeit der Kündigung
  • b. Annahmeverzugslohn und Ausschlussfristen
  • c. Aussetzung einer Vergütungsklage wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens?
  • aa. Anwendungsbereich des § 148 ZPO
  • bb. Pflichtgemäßes Ermessen im Übrigen
  • d. Klage auf künftiges Arbeitsentgelt
  • aa. Hintergrund
  • bb. Bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • cc. Kehrwende der Rechtsprechung?
  • dd. Kritik
  • e. Sonst: üblicher Lohn
  • aa. Herrschende Meinung: Bereicherungsausgleich
  • bb. § 612 BGB
  • [1] § 612 BGB und Bereicherungsrecht
  • [2] Anwendbarkeit trotz fehlenden Vertragsschlusses
  • [3] Höhe der Vergütung
  • 3. Individualvertragliche Einordnung im Übrigen
  • a. Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • aa. Europarechtliche Tragweite
  • [1] Grundrechte-Charta
  • [2] RL 2003/88 EG
  • bb. Rechtsprechung des EuGH
  • [Exkurs]
  • b. Entgeltfortzahlung im Falle der Krankheit
  • aa. Die zwei Säulen der Entgeltfortzahlung
  • bb. Übertragung dieser Grundsätze auf die Prozessbeschäftigung
  • IV. Kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen
  • 1. Grundlegend: Arbeitnehmerbegriff i.S. des § 5 BetrVG
  • a. Grundsatz
  • b. Arbeitnehmerbegriff und Prozessbeschäftigung
  • 2. Prozessbeschäftigung und Betriebsratsamt
  • a. Das Betriebsratsamt
  • b. Auswirkungen der Kündigung auf das Amt
  • c. Auswirkungen einer Prozessbeschäftigung
  • d. Durchsetzung der Amtsausübung mittels einstweiliger Verfügung
  • aa. Verfügungsanspruch
  • bb. Verfügungsgrund
  • 3. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • a. Wahlberechtigung
  • aa. Tatbestandliche Voraussetzungen
  • bb. Wahlberechtigung und Prozessbeschäftigung
  • cc. Kritik
  • b. Wählbarkeit
  • aa. Wählbarkeit nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • bb. Keine tatsächliche Weiterbeschäftigung erforderlich
  • cc. Sonderkündigungsschutz des Wahlbewerbers
  • 4. Nummerische Berücksichtigung
  • a. Mitgliederzahl der Vertretungsorgane
  • aa. Arbeitnehmer
  • bb. „In der Regel“ beschäftigt
  • cc. Folgerungen für die Prozessbeschäftigung
  • b. Zahl der Freistellungen
  • c. Unternehmensgröße bei personellen Einzelmaßnahmen
  • d. Unternehmensgröße in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • 5. Personelle Einzelmaßnahmen
  • a. Einstellung
  • aa. Einstellungsbegriff
  • bb. Kein Erfordernis eines Arbeitsvertrages
  • cc. Prozessbeschäftigung als Einstellung?
  • [1] Literatur
  • [2] Kritik
  • [3] Einschränkung der Mitbestimmung
  • b. Versetzung
  • aa. Grundsätzliche Zulässigkeit auch im Rahmen einer Prozessbeschäftigung
  • bb. Versetzungsbegriff
  • cc. Praktische Auswirkungen
  • dd. Rechtfertigung der Mitbestimmung bei Versetzungen
  • c. Eingruppierung/Umgruppierung
  • d. Anhörung des Betriebsrats
  • aa. Ausspruch weiterer Kündigungen
  • bb. Zeitablauf des Weiterbeschäftigungstitels
  • § 5 Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A. anderer Ansicht
AcP Archiv für die civilistische Praxis
aE am Ende
AP Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (Arbeitsrechtliche Praxis)
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
Art. Artikel
AT Allgemeiner Teil
BAG Bundesarbeitsgericht
BAGE Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht
BB Betriebs-Berater, Zeitschrift
BeckRS Beck online Rechtsprechung
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl Bundesgesetzblatt
BT-Drs Drucksache des Deutschen Bundestages
Buchst. Buchstabe
BUrlG Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
BVerfG Bundesverfassungsgericht
DB Der Betrieb, Zeitschrift
ders. Derselbe
d.h. das heißt
EFZG Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Sonn- und Feiertagen und im Krankheitsfall
etc. et cetera
EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
EzA Entscheidungen zum Arbeitsrecht
GG Grundgesetz
ggf gegebenenfalls
Halbs. Halbsatz
h.L. herrschende Literatur
h.M. herrschende Meinung
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
juris Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland
JW Juristische Wochenschrift, Zeitschrif
JZ Juristenzeitung, Zeitschrift
KSchG Kündigungsschutzgesetz
LAG Landesarbeitsgericht
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
NJW Neue Juristische Wochenschrift, Zeitschrift
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZA-RR NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht
OLG Oberlandesgericht
RAG Reichsarbeitsgericht
RdA Recht der Arbeit, Zeitschrift
RG Reichsgericht
Rspr. Rechtsprechung
s. siehe
S. Seite; Satz
SGB Sozialgesetzbuch
Urt. Urteil
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
ZfA Zeitschrift für Arbeitsrecht

Im Übrigen werden die gebräuchlichen Abkürzungen verwendet; dazu Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Auflage 2008.

← 18 | 19 → § 1 Einführung

A. Problemaufriss

Die Prozessbeschäftigung ist untrennbar mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.19851 zum Weiterbeschäftigungsanspruch gekündigter Arbeitnehmer verbunden. Der Beschluss hat seinerzeit ein großes Echo hervorgerufen, welches heute, mehr als 25 Jahre später, noch nicht verstummt ist.

Die Probleme, die mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch zusammenhängen, können insoweit als gelöst angesehen werden, als sich eine klar herrschende Meinung herausgebildet hat. Diese wird aber bis heute von namhaften Autoren hinterfragt. Nicht zuletzt durch den wachsenden Einfluss europarechtlicher Vorgaben gewinnen Aspekte der Prozessbeschäftigung neue Aktualität.

Der Arbeitgeber kann einem Weiterbeschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist auf zweierlei Weise begegnen: Er kann den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder freiwillig, in der Regel ohne einen etwaigen Vollstreckungsdruck, oder aber unfreiwillig erfüllen, in der Regel nach Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess.

So kann der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage einen Antrag auf Weiterbeschäftigung verbunden haben oder diesen im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen versuchen. Denkbar ist aber auch, dass der betroffene Arbeitnehmer von der klageweise Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs absieht und mit seinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung über eine Weiterbeschäftigung erzielt. Dies kann durchaus in beiderseitigem Interesse liegen.

Die genannten Alternativen werden dogmatisch unterschiedlich behandelt und sind infolgedessen strikt voneinander zu trennen. Auch die rechtlichen Probleme, die dieser Differenzierung folgen, unterscheiden sich ganz erheblich.

← 19 | 20 → B. Gang der Darstellung

Gegenstand dieser Arbeit ist allein die Einordnung der unfreiwilligen2 Weiterbeschäftigung, welche in der Praxis durchaus eine große Rolle spielt. Die Erzielung einer einvernehmlichen Verständigung über die Weiterbeschäftigung für die Dauer einer Bestandsstreitigkeit erweist sich ob der emotionalen Aufladung dieser Verfahren regelmäßig als schwer.

Im Rahmen der folgenden Darstellung wird die Interessenlage herausgearbeitet (nachfolgend § 2). Diese ist keineswegs allein durch die Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers geprägt. Der Arbeitgeber sieht sich mit zunehmender Dauer eines Beendigungsrechtsstreits einem erheblichem Annahmeverzugsrisiko ausgesetzt, welches durch eine Weiterbeschäftigung reduziert bzw. aufgewogen werden kann.

Die richtige Einordnung der Prozessbeschäftigung setzt eine umfassende Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Weiterbeschäftigungsanspruchs voraus. Daran knüpft die Darstellung der praktischen Umsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs an. Zum einen werden dabei die prozessualen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs, zum anderen die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers aufgezeigt (nachfolgend § 3).

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtliche Einordnung der Prozessbeschäftigung (nachfolgend § 4). Die von der herrschenden Meinung vorgenommene individualrechtliche Behandlung wird dabei einer kritischen Würdigung unterzogen, um im Anschluss einen eigenen Lösungsansatz zu entwickeln. Doch auch die kollektivrechtlichen Probleme der Prozessbeschäftigung bedürfen einer näheren Darstellung. Einzelne kollektivrechtliche Sachverhalte sind zwar durchaus Gegenstand auch obergerichtlicher Entscheidungen, es mangelt aber bisweilen an einer einheitlichen Linie.

Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (§ 5).

C. Terminologie

Die beim Problemaufriss angedeutete Trennung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Weiterbeschäftigung ist der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur zwar durchaus geläufig, gleichwohl herrscht terminologisch große Uneinheitlichkeit.

← 20 | 21 → Teile der Literatur und der instanzgerichtlichen Rechtsprechung verstehen unter „Prozessbeschäftigung“ die einvernehmliche Weiterbeschäftigung über den Kündigungstermin hinaus3. Das Bundesarbeitsgericht scheint sich dieser Terminologie angeschlossen zu haben; jedenfalls der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts spricht von einer vom Arbeitgeber angebotenen Prozessbeschäftigung4.

Details

Seiten
183
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653046359
ISBN (ePUB)
9783653982282
ISBN (MOBI)
9783653982275
ISBN (Paperback)
9783631653913
DOI
10.3726/978-3-653-04635-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Juni)
Schlagworte
Prozessarbeitsverhältnis Weiterbeschäftigungsanspruch Arbeitsverhältnis Annahmeverzug des Arbeitgebers
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 183 S.

Biographische Angaben

Lukas Middel (Autor:in)

Lukas Middel studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der promovierte Volljurist ist als Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt tätig.

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