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Der Vorsteuerabzug: Ein Mittel zur Vermeidung von Handelshemmnissen

Eine mehrwertsteuerrechtliche Untersuchung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten und der Türkei

von Engin Karabulut (Autor:in)
©2014 Dissertation XVIII, 343 Seiten

Zusammenfassung

Hauptgegenstand der Arbeit ist die Frage, welche Rolle der Vorsteuerabzug bei der Mehrwertbesteuerung im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr spielt und wie er steuerbedingte Handelshemmnisse vermeiden kann. Eine wesentliche Feststellung in der Arbeit ist, dass die Vermeidung von Handelshemmnissen zum einen voraussetzt, dass das Ursprungsland den Vorsteuerabzug ungehindert zulässt. Zum anderen muss das Bestimmungsland Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland der gleichen Steuerbelastung unterwerfen wie inländische Waren und Dienstleistungen. Die fallbezogene rechtliche Analyse des Leistungsverkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten und der Türkei zeigt, dass weder das Mehrwertsteuerrecht der EU noch das der Türkei diese Voraussetzungen erfüllt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Grundlagen der Mehrwertsteuer
  • I. Endbelastung des Letztverbrauchers als Besteuerungsziel
  • II. Keine Endbelastung der Steuerpflichtigen als Leitprinzip
  • 1. Belastungsneutralität
  • 2. Wettbewerbsneutralität
  • a. „Allphasen-Bruttobesteuerung“
  • b. „Allphasen-Nettobesteuerung“
  • aa. Ermittlung der Besteuerungsgröße
  • bb. Vorsteuerabzugsmethode
  • cc. „Mehrwert“-Ermittlung durch die Vorsteuerabzugsmethode?
  • B. Ziel der Untersuchung
  • C. Gegenstand der Untersuchung
  • I. Wesentliche Rechtsquellen der Mehrwertsteuer in der EU
  • 1. Richtlinie 2006/112/EG
  • 2. Richtlinie 2008/9/EG
  • 3. Richtlinie 86/560/EWG
  • 4. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011
  • II. Wesentliche Rechtsquellen der türkischen Mehrwertsteuer
  • 1. Mehrwertsteuergesetz
  • 2. Steuerverfahrensgesetz
  • III. Grenzüberschreitende Warenlieferungen und Dienstleistungen
  • 1. „Grenzübergang“ von Waren und Dienstleistungen
  • 2. Steuererhebungsgebiete
  • D. Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Kriterien für Handelshemmnisse im Recht des Vorsteuerabzugs
  • A. Begriffsbestimmung: „Handelshemmnisse“
  • B. Territoriale Besteuerungshoheit
  • C. Zuweisung der Besteuerungskompetenz
  • I. Zuweisungsprinzipien
  • 1. Ursprungslandprinzip
  • 2. Bestimmungslandprinzip
  • II. Völkerrechtliche Maßstäbe
  • 1. Das Recht des Assoziierungsabkommens
  • 2. Das Recht der Welthandelsorganisation
  • a. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
  • b. Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
  • III. Mehrwertsteuerrechtliche Vorgaben
  • 1. „Grenzüberschreitende“ Neutralität
  • 2. Legitimation der Verbrauchsbesteuerung
  • D. Folgerungen für das Vorsteuerabzugsrecht
  • 2. Kapitel: Grundlagen des Vorsteuerabzugs im Mehrwertsteuerrecht der EU
  • A. Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Steuerpflichtiger
  • 1. Regeltyp eines Steuerpflichtigen
  • 2. Besondere Typen eines Steuerpflichtigen
  • II. Abzugsfähige Vorsteuer
  • 1. Vorsteuern für Umsätze gemäß Art. 168 lit. a bis e RL 2006/112/EG
  • a. Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen
  • b. Umsätze gemäß Art. 18 lit. a und Art. 27 RL 2006/112/EG
  • c. Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • d. Umsätze gemäß Art. 21 und Art. 22 RL 2006/112/EG
  • e. Einfuhr von Gegenständen
  • 2. Falscher Steuerausweis in einer Rechnung
  • III. Zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze
  • 1. „Besteuerte“ Umsätze i. S. d. Art. 168 RL 2006/112/EG
  • a. Steuerbare Ausgangsumsätze
  • b. Steuerpflichtige Ausgangsumsätze
  • 2. Weitere zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze
  • a. Nicht steuerbare Ausgangsumsätze i. S. d. Art. 169 lit. a RL 2006/112/EG
  • aa. Umsätze im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • bb. Bewirkung der Umsätze außerhalb des Ursprungsmitgliedstaats
  • cc. Hypothetisches Recht auf Vorsteuerabzug
  • b. Steuerfreie Ausgangsumsätze i. S. d. Art. 169 lit. b RL 2006/112/EG
  • c. Steuerfreie Ausgangsumsätze i. S. d. Art. 169 lit. c RL 2006/112/EG
  • IV. Verwendung für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze
  • 1. Verwendung für die Tätigkeit als Steuerpflichtiger
  • 2. Verwendung für einen oder mehrere Ausgangsumsätze
  • 3. Verwendung für die Gesamttätigkeit als Steuerpflichtiger
  • B. Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Vorsteueraufteilung mithilfe des Pro-rata-Satzes
  • 1. Ermittlung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs
  • 2. Vom Pro-rata-Satz ausgeschlossene Umsätze
  • 3. Anwendung des Pro-rata-Satzes
  • II. Weitere Aufteilungsregeln
  • C. Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Einschränkungen nach Art. 176 RL 2006/112/EG
  • 1. Einschränkungen nach Art. 176 Abs. 1 RL 2006/112/EG
  • 2. Einschränkungen nach Art. 176 Abs. 2 RL 2006/112/EG
  • II. Einschränkungen nach Art. 177 RL 2006/112/EG
  • III. Einschränkungen durch Sonderregelungen
  • IV. Betrugs- und Missbrauchsvorbehalt
  • 1. Betrügerische Rechtsausübung
  • 2. Missbräuchliche Rechtsausübung
  • D. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Regelbesteuerungsverfahren
  • 1. Verfahren für die Ausübung des Vorsteuerabzugs
  • 2. Bedingungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs
  • 3. „Globaler“ Abzug der Vorsteuern
  • a. Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Abweichungen nach Art. 180 RL 2006/112/EG
  • 4. Vorsteuerüberschuss
  • a. Erstattung des Vorsteuerüberschusses
  • b. Verrechnung des Vorsteuerüberschusses
  • c. Vortrag des Vorsteuerüberschusses
  • II. Vorsteuererstattungsverfahren
  • 1. Verfahren für Steuerpflichtige aus dem Gemeinschaftsgebiet
  • a. Erstattungsberechtigte Steuerpflichtige
  • b. Erstattungsfähige Vorsteuern
  • c. Formelle Voraussetzungen
  • d. Frist
  • e. Allgemeiner Verfahrensablauf
  • 2. Verfahren für Steuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft
  • a. Erstattungsberechtigte Steuerpflichtige
  • b. Erstattungsfähige Vorsteuern
  • c. Weitere Verfahrens- und Erstattungsvoraussetzungen
  • E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  • I. Berichtigungsvoraussetzungen
  • II. Berichtigungsverfahren
  • 3. Kapitel: Grundlagen des Vorsteuerabzugs im Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • A. Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Steuerpflichtiger
  • 1. Steuerpflichtiger kraft Umsatztätigkeit
  • 2. Steuerpflichtiger kraft Wahlrechtsausübung
  • II. Abzugsfähige Vorsteuer
  • 1. Lieferungen und Dienstleistungen
  • 2. Einfuhr von Gegenständen oder von Dienstleistungen
  • 3. Übergang zum allgemeinen Besteuerungsverfahren
  • 4. Falscher (unberechtigter oder unrichtiger) Steuerausweis
  • III. Zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze
  • 1. Ausgangsumsätze gemäß Art. 29 Abs. 1 i. V. m. 30 lit. a KDVK
  • 2. Ausgangsumsätze gemäß Art. 32 KDVK
  • IV. Zusammenhang mit zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätzen
  • 1. Zusammenhang mit der Tätigkeit als Steuerpflichtiger
  • 2. Zusammenhang mit einem oder mehreren Ausgangsumsätzen
  • 3. Zusammenhang mit der Gesamttätigkeit als Steuerpflichtiger
  • B. Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • C. Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Nicht steuerbare und (teilweise) steuerfreie Ausgangsumsätze
  • II. Erwerb von Pkw
  • III. Verlust von vorsteuerbelasteten Gegenständen
  • IV. Ertragsteuerrechtlich nicht abziehbare Ausgaben
  • V. Ertragsteuerliche Berücksichtigung nicht abziehbarer Vorsteuern
  • D. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • I. Verfahren des Vorsteuerabzugs
  • II. Aufzeichnungspflichten
  • 1. Eintragung in die „gesetzlichen“ Bücher
  • 2. Eintragungsfrist
  • III. Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
  • IV. Vorsteuerabzug bei Steuerhaftung
  • 1. Steuerhaftung nach Art. 9 Abs. 1 KDVK
  • 2. Steuerhaftung nach Art. 9 Abs. 2 KDVK
  • V. Behandlung von Vorsteuerüberschüssen
  • 1. Erstattung der Vorsteuer
  • a. Ausgangsumsätze mit „vollständiger“ Steuerbefreiung
  • aa. Erstattungsverfahren nach „allgemeinen Bestimmungen“
  • (1) Erstattung durch Verrechnung
  • (2) Erstattung durch Auszahlung
  • bb. Erstattungsverfahren nach besonderen Bestimmungen
  • cc. Beschleunigtes Vorsteuererstattungsverfahren
  • (1) Verfahrensbefugte Steuerpflichtige
  • (2) Verfahrensgang
  • b. Ausgangsumsätze mit ermäßigtem Steuersatz
  • 2. Vortrag des Vorsteuerüberschusses
  • VI. Vorsteuererstattung an nicht in der Türkei ansässige Personen
  • 1. Von Reisenden mitgeführte Ware
  • 2. Beförderungsunternehmen oder Teilnehmer von Messen und Ausstellungen
  • 3. Kinofilme ausländischer Produzenten
  • E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  • 4. Kapitel: Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr aus der Warte des Mehrwertsteuerrechts
  • A. Grenzüberschreitende Warenlieferungen
  • I. Warenlieferung aus einem EU-Mitgliedstaat
  • 1. Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Umsatz gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a RL 2006/112/EG
  • aa. „Lieferung von Gegenständen“
  • bb. „gegen Entgelt“
  • cc. „Steuerpflichtiger als solcher“
  • dd. „im Gebiet eines Mitgliedstaats“
  • b. Steuerbefreiungen
  • aa. Ausfuhrlieferung gemäß Art. 146 Abs. 1 lit. a RL 2006/112/EG
  • bb. Ausfuhrlieferung gemäß Art. 146 Abs. 1 lit. b RL 2006/112/EG
  • cc. Ausfuhrlieferung gemäß Art. 147 RL 2006/112/EG
  • c. Ergebnis
  • 2. Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 KDVK
  • aa. „Lieferung“
  • bb. „im Rahmen seiner gewerblichen, landwirtschaftlichen oder selbständigen Tätigkeit“
  • cc. „in der Türkei ausgeführt“
  • b. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 KDVK
  • aa. Steuerbarkeit
  • (1) „Einfuhr von Gegenständen“
  • (2) „in der Türkei ausgeführt“
  • bb. Steuerbefreiung
  • c. Ergebnis
  • II. Warenlieferung aus der Türkei
  • 1. Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 KDVK
  • b. Steuerbefreiungen
  • aa. Ausfuhrlieferung nach Art. 11 Abs. 1 lit. a KDVK
  • bb. Ausfuhrlieferung im Rahmen des sog. Gepäckhandels („bavul ticareti“)
  • c. Ergebnis
  • 2. Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Umsatz gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. d RL 2006/112/EG
  • b. Umsatz gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a RL 2006/112/EG
  • c. Ergebnis
  • B. Grenzüberschreitende Dienstleistungen
  • I. Dienstleistungen in der EU ansässiger Steuerpflichtiger
  • 1. Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Umsatz gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. c RL 2006/112/EG
  • aa. „Dienstleistungen“
  • bb. „gegen Entgelt“
  • cc. „Steuerpflichtiger als solcher“
  • dd. „im Gebiet eines Mitgliedstaats“
  • (1) Dienstleistungen am Empfängerort
  • (a) Dienstleistungen an Steuerpflichtige
  • (b) Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft
  • (c) Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige
  • (2) Dienstleistungen am Sitzort des Leistungserbringers
  • (3) Dienstleistungen am Verbrauchsort
  • (4) Dienstleistungen am Tätigkeitsort
  • (a) Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten
  • (b) Dienstleistungen auf Veranstaltungen
  • (c) Begutachtung von und Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
  • (d) Verpflegungsdienstleistungen
  • (e) Vermietung von Beförderungsmitteln
  • ee. Zwischenergebnis
  • b. Steuerbefreiungen
  • aa. Ausfuhrumsatz gemäß Art. 146 Abs. 1 lit. d RL 2006/112/EG
  • bb. Ausfuhrumsatz gemäß Art. 146 Abs. 1 lit. e RL 2006/112/EG
  • cc. Vermittlungsleistung gemäß Art. 153 RL 2006/112/EG
  • c. Ergebnis
  • 2. Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KDVK
  • aa. Steuerbarkeit
  • (1) „Dienstleistungen“
  • (2) „im Rahmen seiner gewerblichen, landwirtschaftlichen oder selbständigen Tätigkeit“
  • (3) „in der Türkei ausgeführt“
  • (a) Die Ansicht der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung
  • (b) Schlussfolgerungen und Beispiele
  • bb. Steuerbefreiung
  • b. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 KDVK
  • c. Ergebnis
  • II. Dienstleistungen in der Türkei ansässiger Steuerpflichtiger
  • 1. Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Umsatz gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KDVK
  • b. Steuerbefreiungen
  • aa. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen
  • bb. Dienstleistungen für im Ausland ansässige Kunden
  • cc. Roaming-Dienstleistungen an im Ausland ansässige Kunden
  • dd. Beförderungsumsätze i. S. d. Art. 14 KDVK
  • c. Ergebnis
  • 2. Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Umsatz gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. c RL 2006/112/EG
  • b. Steuerbefreiungen
  • aa. Dienstleistungen bei Einfuhrvorgängen
  • bb. Vermittlungsleistung gemäß Art. 153 RL 2006/112/EG
  • c. Ergebnis
  • 5. Kapitel: Vorsteuerabzug im Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und der Türkei
  • A. Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen
  • I. Warenlieferung aus der EU
  • 1. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Vorsteuerabzug durch den Lieferer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 168 RL 2006/112/EG
  • (2) Art. 169 lit. a RL 2006/112/EG
  • (a) Umsätze im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • (b) Bewirkung der Umsätze außerhalb des Ursprungsmitgliedstaats
  • (c) Hypothetisches Recht auf Vorsteuerabzug
  • (3) Art. 169 lit. b RL 2006/112/EG
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Lieferungsempfänger
  • c. Ergebnis
  • 2. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Vorsteuerabzug durch den Lieferer
  • b. Vorsteuerabzug durch den Lieferungsempfänger
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 29 Abs. 1 lit. a Var. 1 i. V. m. Art. 30 lit. a KDVK
  • (2) Art. 29 Abs. 1 lit. b Var. 1 i. V. m. Art. 30 lit. a KDVK
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • c. Ergebnis
  • II. Warenlieferung aus der Türkei
  • 1. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Vorsteuerabzug durch den Lieferer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • bb. Ausübung des Rechts des Lieferers auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Lieferungsempfänger
  • c. Ergebnis
  • 2. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Vorsteuerabzug durch den Lieferer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 168 lit. e RL 2006/112/EG
  • (2) Art. 169 lit. a RL 2006/112/EG
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Lieferungsempfänger
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 168 lit. a Var. 1 RL 2006/112/EG
  • (2) Art. 168 lit. e RL 2006/112/EG
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • c. Ergebnis
  • B. Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
  • I. Dienstleistungen in der EU ansässiger Steuerpflichtiger
  • 1. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungserbringer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 168 RL 2006/112/EG
  • (2) Art. 169 lit. a RL 2006/112/EG
  • (3) Art. 169 lit. b RL 2006/112/EG
  • (4) Art. 169 lit. c RL 2006/112/EG
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungsempfänger
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • c. Ergebnis
  • 2. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungserbringer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 29 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 30 lit. a KDVK
  • (2) Art. 32 Abs. 1 Satz 1 KDVK
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungsempfänger
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • c. Ergebnis
  • II. Dienstleistungen in der Türkei ansässiger Steuerpflichtiger
  • 1. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der Türkei
  • a. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungserbringer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • (1) Art. 29 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 30 lit. a KDVK
  • (2) Art. 32 Abs. 1 Satz 1 KDVK
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungsempfänger
  • c. Ergebnis
  • 2. Vorsteuerabzug nach dem Mehrwertsteuerrecht der EU
  • a. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungserbringer
  • aa. Recht auf Vorsteuerabzug
  • bb. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • b. Vorsteuerabzug durch den Dienstleistungsempfänger
  • c. Ergebnis
  • 6. Kapitel: Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der EU und der Türkei
  • A. Warenlieferungen aus der EU in die Türkei
  • I. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der EU
  • II. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der Türkei
  • B. Warenlieferungen aus der Türkei in die EU
  • I. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der Türkei
  • II. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der EU
  • 1. Vorbehalt der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
  • 2. Steuerlicher Vertreter im Vorsteuererstattungsverfahren
  • 3. Ausschluss der Erstattungsfähigkeit bestimmter Vorsteuerbeträge
  • C. Dienstleistungen in der EU ansässiger Steuerpflichtiger
  • I. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der EU
  • II. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der Türkei
  • D. Dienstleistungen in der Türkei ansässiger Steuerpflichtiger
  • I. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der Türkei
  • II. Handelshemmnisse im Vorsteuerabzugsrecht der EU
  • 7. Kapitel: Schlussbetrachtung
  • A. Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse
  • B. Abschließende Worte
  • Deutschsprachige Literatur
  • Fremdsprachige Literatur
  • Stichwortverzeichnis

← xvi | xv → Abkürzungsverzeichnis

a. A. / A. A.

anderer Ansicht

a. a. O.

am angeführten Ort

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz/Absätze

Abschn.

Abschnitt/e

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Amtsbl.

Amtsblatt der türkischen Republik („Resmi Gazete”)

Art.

Artikel/n/s

Aufl.

Auflage

Az.

Aktenzeichen

BB

Betriebs-Berater

Bd.

Band

Bearb.

Bearbeiter

Begr.

Begründer

BFH

Bundesfinanzhof

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BMF

Bundesministerium der Finanzen

bspw.

beispielsweise

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

BVerfGE

Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

bzw.

beziehungsweise

CDFI

Cahiers de Droit Fiscal International

DB

Der Betrieb

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

ders.

Derselbe

d. h.

das heißt

dies.

dieselbe(n)

Diss. jur.

Dissertatio juris („Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde einer juristischen Fakultät“)

DStR

Deutsches Steuerrecht

DVO (EU) Nr. 282/2010

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Neufassung)

EAG

Europäische Atomgemeinschaft

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGV

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

endg.

endgültig

Entsch.-Nr.

Entscheidungsnummer

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

← xv | xvi → EUV

Vertrag über die Europäische Union (in der Fassung des Vertrags von Lissabon)

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWG-Vertrag

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

f. und ff.

folgende (Seite/n)

Fn.

Fußnote

GATS

General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen)

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)

GE

Geldeinheiten

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GVK

Gelir Vergisi Kanunu (Einkommensteuergesetz)

Heft-Nr.

Heft-Nummer

HFR

Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung

HÝS

Hızlandırılmış KDV İade Sistemi (Beschleunigtes Mehrwertsteuererstattungssystem)

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

INCOTERMS

International Commercial Terms (Internationale Handelsklauseln)

i. S. d.

im Sinne des/der

IStR

Internationales Steuerrecht

i. S. v.

im Sinne von

i. V. m.

in Verbindung mit

IWB

Internationale Wirtschaftsbriefe

Jhd.

Jahrhundert

Kap.

Kapitel/s/n

KDV

Katma Değer Vergisi (Mehrwertsteuer)

KDVK

Katma Değr Vergisi Kanunu (Mehrwertsteuergesetz)

KOM

Mitteilungen der Kommission

lit.

litera (Buchstabe), literae (Buchstaben)

m. Anm.

mit Anmerkung

mE

meines Erachtens

mwN

mit weiteren Nachweisen

MwSt

Mehrwertsteuer

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NP

Nettopreis

Nr.

Nummer/n

NWB

Neue Wirtschafts-Briefe

OECD

Oganisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

o. J.

ohne Jahresangabe

o. O.

ohne Ortsangabe

Pkw

Personenkraftwagen

← xvi | xvii → qm

Quadratmeter

resp.

respektive

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

RL 86/560/EWG

Dreizehnte Richtlinie des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (86/560/EWG)

RL 2006/112/EG

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

RL 2008/9/EG

Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige

Rn.

Randnummer/n

Rs.

Rechtssache/n

Rz.

Randzeichen

S.

Seite/n

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz

sog.

so genannt/-e/-er/-es

TL

Türkische Lira

TRIPS

Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (Überkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum)

TTK

Türk Ticaret Kanunu (Türkisches Handelsgesetz)

Tz.

Textziffer

u. a.

und andere/-es, unter anderen/-m

u. Ä.

und Ähnlichem

Unterabs.

Unterabsatz

UR

Umsatzsteuer-Rundschau

UStB

Umsatzsteuer-Berater

UStDV

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStG

Umsatzsteuergesetz

UStR

Umsatzsteuer-Rundschau (siehe auch: UR)

usw.

und so weiter

US-$

US-amerikanische Dollar

UStG

Umsatzsteuergesetz

UVR

Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht

Var.

Variante

vgl.

vergleiche

Vorbem.

Vorbemerkung

VUK

Vergi Usul Kanunu (Steuerverfahrensgesetz)

WTO

World Trade Organization (Welthandelsorganisation)

WTO-Übereinkommen

Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation

Ziff.

Ziffer/n ← xvii | xviii →

← xviii | 1 → Einleitung

Für die Herstellung von Zubehör für Fabrikationsanlagen bezieht ein deutscher Metallwarenproduzent Rohmaterial, für das er in Deutschland Umsatzsteuer zahlt. Nach Fertigstellung des Zubehörs bestellt bei diesem Produzenten ein in der Türkei ansässiger Einfuhrhändler eine bestimmte Menge von diesem Produkt. Vor seinem Werk in Deutschland lädt der Produzent die Liefergegenstände in das Transportfahrzeug des von ihm beauftragten Spediteurs, dessen Fahrer die Fracht in die Türkei befördert.

Fällt für die Beförderung der Ware in die Türkei deutsche Umsatzsteuer an? Kann der Produzent die für das Rohmaterial angefallene deutsche Umsatzsteuer im Steuerverfahren im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen?

An der türkischen Staatsgrenze angekommen, wird das Ladegut im Namen und für Rechnung des deutschen Produzenten zollrechtlich abgefertigt und in Verkehr gebracht. Am Ablieferungsort werden die Gegenstände abgeladen und an den türkischen Importhändler übergeben, der den Warenempfang durch Unterzeichnung des Frachtbriefs bestätigt. Im Gegenzug wird dem Einfuhrhändler eine Rechnung des deutschen Produzenten ausgehändigt.

Schuldet der deutsche Produzent für den Import und die Lieferung der Ware in der Türkei Mehrwertsteuer („Katma Değer Vergisi“)? Oder wird der türkische Einfuhrhändler zur Entrichtung der Steuer für die Warenlieferung herangezogen? Ist er berechtigt, diese Steuer gegenüber der türkischen Finanzbehörde als Vorsteuer abzuziehen?

Derartige Fragen stellen sich bei fast jedem Auslandssachverhalt, bei dem eine wirtschaftliche Leistung an jenseits der Staatsgrenzen aufhältige Personen erbracht wird und die beteiligten Staaten – wie etwa im vorliegenden Fall die Bundesrepublik und die Türkei – eine Umsatzbesteuerung kennen. Um den Fragen nachzugehen, erscheint es unerlässlich, sich zunächst den Sinngehalt und die Funktionsweise des Mehrwertsteuersystems vergegenwärtigen, das der Umsatzbesteuerung sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in der Türkei zugrunde liegt.

A. Grundlagen der Mehrwertsteuer

Das Mehrwertsteuersystem ist, wie nahezu jedes Steuersystem, von seinen Zielen und Prinzipen geprägt. Dessen abstrakt-generelle wie konkret-individuelle Rechtssätze sind Ausfluss der mit dem Mehrwertsteuersystem zu verwirklichenden Regelungsabsichten und Ordnungsgrundsätze der Mehrwertbesteuerung. Um die Vielzahl an Einzelvorschriften als ein einheitliches Ganzes zu verstehen ← 1 | 2 → und sie in ihrem systematischen und teleologischen Zusammenwirken zu beleuchten, empfiehlt sich eine Analyse der die Regelungen prägenden Grundlagen der Mehrwertsteuer. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem Besteuerungsziel und dem als fundamentales Richtmaß für die Ausformung dieses Ziels dienende Leitprinzip des Mehrwertsteuersystems.

I. Endbelastung des Letztverbrauchers1 als Besteuerungsziel

Belastungsgrund der Mehrwertsteuer sind die Aufwendungen für die erworbenen Gegenstände oder die empfangenen Dienstleistungen.2 Von ihrer Besteuerungskonzeption her ist sie eine allgemeine Verbrauchsteuer.3 Die Charakterisierung als Verbrauchsteuer trägt allerdings dem Umstand, dass wirtschaftliche Leistungen nicht immer dem Verbrauch dienen, nicht genügend Rechnung.4 Stattdessen sind die Aufwendungen zwecks Realisierung privaten Verbrauchs das entscheidende Kriterium. Die Steuer ist fällig, sobald der Verbraucher solche Aufwendungen getätigt hat. Im Grunde sind somit für Mehrwertsteuerzwecke der private Verbrauch von Leistungen und die Aufwendungen für diese Leistungen gleichzusetzen.5 Besteuerungsgut ist mithin nicht der konkrete Verbrauch (Verzehr) der Leistungen, sondern die Verwendung von Einkommen bzw. Vermögen für Güter jedweder Art (einschließlich Dienstleistungen), die einen Gebrauchs- oder Verbrauchsnutzen haben. Damit stellt die Mehrwertsteuer eine Steuer auf die allgemeine Einkommensverwendung für den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen durch Endverbraucher, quasi eine Einkommensverwendungssteuer dar.6 Bei isolierter Betrachtung kommt nämlich in dieser Einkommensverwendung die für die Rechtfertigung der Mehrwertbesteuerung maßgebende7 Leistungsfähigkeit (oder: Zahlungsfähigkeit) des Letztverbrauchers zum Ausdruck.8 Die als Verbrauch im weiteren Sinne aufzufassende ← 2 | 3 → Einkommensverwendung ist ein geeigneter Maßstab für diese Leistungsfähigkeit.9 Das Einkommen wird somit zweimal besteuert, einmal bei seiner Entstehung (durch die Ertragsteuern) und zum Zweiten bei seiner Verwendung (durch die Mehrwertsteuer).10

Anders als spezielle Verbrauchsteuern (wie etwa die Tabaksteuer oder Mineralölsteuer) ist die Mehrwertsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer darauf angelegt, sämtliche Konsumarten zu besteuern. Daraus folgt, dass sie bei der Besteuerung nicht zwischen bestimmten Waren und Dienstleistungen differenziert.11 Daher beansprucht die Mehrwertsteuer „allgemeine Geltung für alle sich auf Gegenstände oder Dienstleistungen beziehenden Geschäfte“.12 Ergänzend ist zu erwähnen, dass eine allgemeine Steuer auf den Verbrauch zwischen konsumtivem und produktivem Aufwand unterscheiden muss, soll sie den privaten Verbrauch belasten.13 Der Letztverbrauch findet grundsätzlich statt, wenn die Leistung nicht Gegenstand weiterer wirtschaftlicher Leistungstätigkeit ist.14

II. Keine Endbelastung der Steuerpflichtigen als Leitprinzip

Das Systemziel der Mehrwertsteuer, den Endverbrauch mit der Steuer zu belasten, prägt den Charakter und das Wesen der Steuerart, spiegelt sich doch die konkrete Ausgestaltung der Steuertechnik in dem Ziel wider. Entsprechend ihrer Belastungskonzeption wird die Mehrwertsteuer vom Letztverbraucher getragen.15 Obwohl die Mehrwertsteuer als Verbrauchsteuer letztlich vom Endverbraucher getragen wird, entrichten sie in der Konzeption der Mehrwertsteuer diejenigen, die verbrauchsfähige Leistungen erbringen. Diese dienen der Finanzverwaltung als eine Art Zahlstelle, versehen die Aufgabe, den Behörden bei der Erhebung der Steuer zu helfen. Damit fungieren sie als Steuereinnehmer für ← 3 | 4 → Rechnung des Staates16 und im Interesse des Fiskus, sollen aber nicht zum Träger der materiellen Steuerlast (sog. Steuerinzidenz) werden, vielmehr trifft die finanzielle Belastung nur den Endverbraucher als Steuerdestinatar.17 Insoweit besteht zwischen dem Verbraucher und dem Steuerzahler ein antagonistisches Verhältnis. Generell schuldet der Steuerzahler, welcher der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferungen und/oder Dienstleistungen ausführt, die Steuer. Gleichwohl bleibt der Endverbraucher von der verbrauchsteuerlichen Grundidee her der Steuerträger. Steuerpflichtiger18 zu sein heißt im Mehrwertsteuerrecht daher typischerweise nicht, die Steuerlast (endgültig) zu tragen.

Die Besteuerungstechnik der Mehrwertsteuer ist dementsprechend so ausgestaltet, dass sich der Fiskus aus Praktikabilitätsgründen19 an die Steuerpflichtigen hält, die der Steuer unterworfene Umsätze ausführen (Prinzip der indirekten Besteuerung20). Die zur Zahlung heranzuziehenden Steuerpflichtigen dürfen und sollen aber zur Abwendung einer steuerlichen Belastungswirkung die Mehrwertsteuer überwälzen, indem sie sie dem Empfänger ihrer steuerpflichtigen Umsätze gesondert in Rechnung stellen. Nach dem Willen des Systemgebers soll die Mehrwertsteuer in die Preisbildung der Steuerpflichtigen eingehen, dem Verbraucher im Preis auferlegt und so die Belastung des Letztverbrauchs auf indirektem Weg durch Steuerüberwälzung erreicht werden. Zahlt der Konsument den um die Steuer aufgestockten Preis, gelangt die Steuerbelastung zu ihm, so dass die Endverbraucherbesteuerung verwirklicht wird.21 Damit wird die Mehrwertsteuer nicht unmittelbar von dem Steuerdestinatar, dem Endverbraucher, erhoben, auf den sie idealiter entfallen soll, sondern mittelbar über die Erhöhung des Preises für das jeweilige Verbrauchsgut auf ihn überwälzt. Die Überwälzung der Steuer auf den Endverbraucher entspricht der Belastungstechnik einer indirekten Mehrwertsteuer.

Details

Seiten
XVIII, 343
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653044430
ISBN (ePUB)
9783653983968
ISBN (MOBI)
9783653983951
ISBN (Paperback)
9783631652992
DOI
10.3726/978-3-653-04443-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (August)
Schlagworte
Handelshemmnisse Türkisches Recht Verbrauchsbesteuerung Mehrwertsteuer Grenzüberschreitende Warenlieferungen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XVIII, 343 S., 2 Graf.

Biographische Angaben

Engin Karabulut (Autor:in)

Engin Karabulut studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Der Autor lehrt an der juristischen Fakultät der Fatih Universität in Istanbul öffentliches Finanzrecht.

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Titel: Der Vorsteuerabzug: Ein Mittel zur Vermeidung von Handelshemmnissen
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