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Zur Notwendigkeit eines Vater-Kind-Erwachsenenstrafvollzuges

Eine kritische Betrachtung der §§ 80 Abs. 1, 142 StVollzG und der bestehenden Vollzugspraxis in Deutschland

von Jana Kudlacek (Autor:in)
©2014 Dissertation XII, 169 Seiten

Zusammenfassung

In Deutschland können straffällige Mütter ihre nicht-schulpflichtigen Kinder im Falle einer Inhaftierung unter bestimmten Umständen während ihres Gefängnisaufenthaltes bei sich behalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Kinder seltener von Entwicklungsbeeinträchtigungen betroffen sind und bei der Verinnerlichung von sozialen Normen und Werten weniger Probleme haben, als Kinder, die durch Inhaftierung von ihren Müttern getrennt wurden. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass Mütter, die ihre Kinder während der Haft bei sich hatten, seltener rückfällig wurden, als Mütter, die durch eine Inhaftierung von ihren Kindern getrennt wurden. Aufgrund dieser positiven kriminologischen Aspekte des Mutter-Kind-Vollzuges ist dieser ein fester Bestandteil des deutschen Strafvollzuges. Dennoch gibt es kein dementsprechendes Vollzugsmodell für Väter und ihre Kinder. Mit der Frage, ob dieser Zustand kriminologisch sinnvoll ist und juristischen Anforderungen gerecht wird, beschäftigt sich die Untersuchung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhalt
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • I. Problemeinführung
  • II. Ziel der Arbeit und methodische Vorgehensweise
  • 2. Kapitel: Stand der internationalen Forschung
  • I. Empirische Befunde zu den Auswirkungen einer Trennung von Eltern und Kindern aufgrund von Inhaftierungen
  • 1. Friedman und Esselstyn: The adjustment of children of jail inmates
  • 2. Sack, Seidler und Thomas: The children of imprisoned parents – A psychological exploration
  • 3. Fritsch und Burkhead: Behavioural Reaction of Children to Parental Absence Due to Imprisonment
  • 4. Lowenstein: Temporary single parenthood – The case of prisoners’ families
  • 5. Johnston: Jailed mothers
  • 6. Boswell: Young and Dangerous. The backgrounds and careers of Section 53 offenders
  • 7. Arditti, Lambert-Shute und Joest: Saturday Morning at the Jail – Implications of Incarceration for Families and Children
  • 8. Murray und Farrington: Parental imprisonment – Long-lasting effects on boys` internalizing problems through the life course
  • 9. Coping-Studie
  • 10. Zwischenergebnis
  • II. Empirische Befunde zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Inhaftierung von Kindern und ihren Müttern
  • 1. Birtsch, Riemann und Rosenkranz: Mütter und Kinder im Gefängnis
  • 2. Ott: Klein(st)kinder mit ihren Müttern in Haft
  • 3. Weitere Befunde
  • III. Schlussfolgerungen aus den empirischen Befunden
  • 3. Kapitel: Mutter-Kind-Strafvollzug
  • I. Die historische Entwicklung des Mutter-Kind-Vollzuges in Deutschland
  • 1. Gemeinsame Unterbringung von Müttern und ihren Kindern in Frankfurt-Preungesheim
  • 2. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Mutter-Kind-Vollzug und deren Auswirkungen auf Frankfurt-Preungesheim
  • 3. Die Entwicklung von Mutter-Kind-Einrichtungen in anderen deutschen Strafvollzugsanstalten
  • II. Der Mutter-Kind-Strafvollzug in Deutschland heute
  • 1. Rechtliche Ausgestaltung
  • 2. Die Ausgestaltung der Mutter-Kind-Einrichtungen in Deutschland
  • 3. Diskussion um die Altersgrenzen
  • III. Folgerungen aus der Entwicklung des Mutter-Kind-Vollzuges für einen möglichen Vater-Kind-Vollzug in Deutschland
  • 4. Kapitel: Anstrengungen und Rechtsprechung zur Etablierung eines Vater-Kind-Erwachsenenstrafvollzuges in Deutschland
  • I. Strafvollzugskommentare
  • II. Rechtsprechung zur Unterbringung von Kindern bei ihren inhaftierten Vätern
  • 1. Beschluss des OLG Hamm vom 30.06.1983
  • 2. Beschluss des BVerfG vom 27.02.1989
  • III. Petition an den Deutschen Bundestag 1987
  • IV. Zwischenergebnis
  • 5. Kapitel: Verfassungsrechtliche Bedenken des Nichtbestehens eines Vater-Kind-Vollzuges
  • I. Verfassungsmäßigkeit des § 80 Abs. 1 StVollzG
  • 1. Ungleichbehandlung
  • 2. Rechtfertigung
  • a) Kollidierendes Verfassungsrecht
  • (1) Die Fortbewegungsfreiheit des Kindes, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
  • (2) Körperliche Unversehrtheit des Kindes, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
  • (3) Das Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 S. 1, IV GG
  • (4) Das Wohl des Kindes nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG
  • b) Verwaltungstechnische Zweckmäßigkeitserwägungen
  • (1) Steigende Unterbringung von Kindern im Gefängnis aufgrund hoher Anzahl inhaftierter Väter?
  • (2) Kontakt zum Vater ist aufgrund geringer räumlicher Distanz leichter möglich
  • (3) Kosten
  • (a) Kosten durch vermehrte Antragsstellung
  • (b) Baukosten
  • (c) Laufende Kosten pro Haftplatz
  • (d) Laufende Kosten für die Unterbringung der Kinder
  • (e) Die „Gesamtkostenbilanz“
  • (4) Eine Trennung vom Vater kann für das Kind auch positiv sein
  • (5) Väter verbüßen oft längere Haftstrafen als Mütter
  • (6) Zwischenergebnis
  • c) Biologische Gründe – Die Stillzeit
  • II. Verfassungsmäßigkeit des § 142 StVollzG
  • III. Zwischenergebnis
  • 6. Kapitel: Die Entwicklung der Vaterrolle und damit verbundene Gesetzesänderungen
  • I. Die Entwicklung der Vaterrolle
  • II. Auf dem Wandel der Vaterrolle basierende Gesetzesänderungen
  • III. Zwischenergebnis
  • 7. Kapitel: Der Vater-Kind-Vollzug im Lichte der Strafzwecktheorien
  • I. Positive Generalprävention
  • II. Negative Generalprävention
  • III. Positive Spezialprävention
  • IV. Negative Spezialprävention
  • V. Abwägung
  • 8. Kapitel: Der Vater-Kind-Vollzug im Lichte des StVollzG
  • I. Angleichungsgrundsatz
  • II. Gegensteuerungsgrundsatz
  • III. Eingliederungsgrundsatz
  • IV. Rechtliche Möglichkeit von Vater-Kind-Einrichtungen im Jugendstrafvollzug
  • V. Zwischenergebnis
  • 9. Kapitel: Der Wandel der Vollzugspraxis - Langzeitbesuchsräumen
  • I. Kurzüberblick zum Bestand von Langzeitbesuchsräumen in Deutschland
  • II. Sinn und Zweck von Langzeitbesuchsräumen
  • III. Langzeitbesuchsräume und der Vater-Kind-Vollzug
  • 10. Kapitel: Vater-Kind-Vollzug in Deutschland vor dem Hintergrund europäischen Rechts und internationaler Abkommen
  • I. Europäisches Recht und internationale Abkommen
  • II. Zwischenergebnis
  • 11. Kapitel: Vater-Kind-Projekte in deutschen Justizvollzugsanstalten
  • I. Projekt „Freiräume“ in Bielefeld
  • II. Projekt „Spielräume“ - Vater-Kind-Wochenenden in Bielefeld
  • III. Projekt „Chance“ in Baden-Württemberg
  • IV. Projekt „Papa ist auf Montage“ in der JVA Bützow
  • V. Die familienorientierte Wohngruppe in der JVA Dresden
  • VI. Vater-Kind-Gruppe in der JVA Nürnberg
  • VII. Zwischenergebnis
  • 12. Kapitel: Theorie und Praxis im Ausland
  • I. Die rechtliche Möglichkeit einer gemeinsamen Unterbringung in Australien und Finnland
  • II. Die faktische Möglichkeit einer gemeinsamen Unterbringung in Bolivien
  • III. Die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer gemeinsamen Unterbringung in Dänemark
  • IV. Alternativen aus den Niederlanden, Norwegen und Spanien
  • V. Zwischenergebnis
  • 13. Kapitel: Electronic Monitoring als Übergangslösung und mögliche Alternative
  • Exkurs: Die Technik des Electronic Monitorings
  • I. Electronic Monitoring in Deutschland – Vorzüge und Bedenken
  • II. Möglicher Einsatz von Electronic Monitoring im Eltern-Kind-Vollzug
  • III. Zwischenergebnis
  • 14. Kapitel: Schlussfolgerungen
  • Literaturverzeichnis

1.Kapitel: Einleitung

I.Problemeinführung

Es ist unbestritten, dass der Strafvollzug für die Inhaftierten mit einer Reihe negativer Folgen verbunden ist. Soziale Entfremdung, Isolation, Stigmatisierung, Verlust von Privatsphäre, Entwürdigung durch kasernenhafte Lebensumstände, Perspektivlosigkeit und damit verbundene hohe Rückfallquoten sind unstreitige Konsequenzen einer Unterbringung im Strafvollzug.1 Vor diesem Hintergrund kann es überraschen, dass straffälligen Müttern im deutschen Strafvollzug die Möglichkeit gegeben wird, ihre Kleinkinder mit in den Strafvollzug zu nehmen. Die „Mitinhaftierung“ von Kindern ist allerdings nur auf den ersten Blick nicht plausibel. Bei einer näheren Betrachtung wird ersichtlich, dass der Mutter-Kind-Vollzug aber durchaus sinnvoll ist. Es hat sich gezeigt, dass Kinder, die durch Inhaftierung von ihren Müttern getrennt werden, häufig Entwicklungsbeeinträchtigungen aufweisen und bei der Verinnerlichung von sozialen Normen und Werten mehr Probleme haben, als Kinder, die nicht von ihren Müttern getrennt werden.2 Darüber hinaus stellte sich heraus, dass Mütter, die ihre Kinder während der Haft bei sich hatten, seltener rückfällig wurden, als Mütter, die durch eine Inhaftierung von ihren Kindern getrennt wurden.3

Aufgrund dieser positiven kriminologischen Aspekte des Mutter-Kind-Vollzuges ist dieser ein fester Bestandteil des deutschen Strafvollzuges. Der MutterKind-Vollzug ist in Deutschland mittlerweile gesetzlich in § 80 Abs. 1 StVollzG4 und § 142 StVollzG, sowie in den landesrechtlichen Bestimmungen zum Strafvollzug, sofern diese vorhanden sind, geregelt. Mit inhaftierten Müt ← 1 | 2 → tern und der Institution des Mutter-Kind-Vollzuges beschäftigen sich darüber hinaus verschiedene Studien und Arbeiten5, teils mit juristischem, meist aber mit kriminologischen, pädagogischem oder soziologischem Schwerpunkt.6

Obwohl der Mutter-Kind-Vollzug mit einer Vielzahl positiver Aspekte verbunden ist, gibt es kein dementsprechendes Vollzugsmodell für Väter und ihre Kinder. Im Zentrum der vorliegenden Arbeit steht die Frage, ob dieser Zustand kriminologisch sinnvoll ist und auch juristischen Anforderungen gerecht wird.

II.Ziel der Arbeit und methodische Vorgehensweise

In Kapitel 2 sollen in einem ersten Schritt die einschlägigen empirischen Untersuchungen zum Thema Trennung von Eltern und Kindern durch Inhaftierung dargelegt werden.

Im Anschluss daran erfolgt in Kapitel 3 eine Auseinandersetzung mit dem bereits etablierten Mutter-Kind-Strafvollzug. Es werden die historische Entwicklung des Mutter-Kind-Vollzuges, sowie die Ausgestaltung der verschiedenen deutschen Mutter-Kind-Einrichtungen in Strafvollzugsanstalten beschrieben. Aus der Entstehung und der historischen Entwicklung dieser Form des Strafvollzuges sollen Schlüsse über einen möglichen Vater-Kind-Vollzug gezogen werden. Vielleicht können die Gründe, die vor Jahrzehnten Anlass zur Etablierung eines Mutter-Kind-Strafvollzuges gegeben haben, heute Gründe zur Einführung eines Vater-Kind-Vollzuges sein. In Kapitel 4 soll zur vollständigen Erfassung des Themengebiets dargelegt werden, welche Bemühungen es zur Etablierung eines Vater-Kind-Vollzuges in der Bundesrepublik Deutschland bereits gab und welche Schritte hin zu einer gemeinsamen Unterbringung von Kindern bei ihren inhaftierten Vätern bereits unternommen wurden. Darüber ← 2 | 3 → hinaus wird auf die in sehr geringem Umfang vorhandene Rechtsprechung zum Vater-Kind-Vollzug eingegangen.

In Kapitel 5 wird der Frage nachgegangen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die einen Vater-Kind-Vollzug nicht vorsehen, überhaupt verfassungskonform sind. Dabei ist insbesondere die Frage nach einer Vereinbarkeit der bestehenden Regelungen mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen nach Art. 3 Abs. 2, 3 GG von Bedeutung.

Kapitel 6 widmet sich der Frage, ob ein Vater-Kind-Vollzug vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre notwendig wäre.

In Kapitel 7 wird die Institution des Vater-Kind-Vollzuges auf ihre Vereinbarkeit mit den Strafzwecktheorien hin überprüft, bevor in Kapitel 8 die strafvollzugsrechtliche Perspektive eingenommen wird. In deren Mittelpunkt stehen die §§ 2, 3 StVollzG. In Kapitel 9 wird auf Vergleichbarkeit zwischen der Etablierung eines Vater-Kind-Vollzuges und der Schaffung von Langzeitbesuchsräumen in JVAen eingegangen.

Kapitel 10 beschäftigt sich daraufhin mit der internationalen Perspektive und analysiert die Thematik eines deutschen Vater-Kind-Vollzuges vor dem Hintergrund europäischen Rechts und internationaler Abkommen.

Kapitel 11 stellt im Wesentlichen die Projekte einzelner Justizvollzugsanstalten vor, die sich besonders intensiv mit dem Verhältnis von Kindern zu ihren inhaftierten Vätern beschäftigen und aufgrund dessen eine Vorreiterrolle für einen späteren Vater-Kind-Vollzug bekleiden könnten. Darüber hinaus werden in Kapitel 12 die gesetzlichen Regelungen zum Vater-Kind-Vollzug sowie die gängige Strafvollzugspraxis im ausgewählten inner-und außereuropäischem Ausland analysiert.

In Kapitel 13 wird der Einsatz des sog. Electronic Monitoring als Übergangslösung und mögliche Alternative zum Eltern-Kind-Vollzug thematisiert. Auf Basis dessen soll in Kapitel 14 eine kriminologisch sinnvolle Lösung entwickelt werden, die auch juristischen Anforderungen gerecht wird. ← 3 | 4 →

 

1 Beispielhaft sei hier auf folgende Werke hingewiesen: Albrecht, Kriminologie, 312; Feest, JA 1990, 226; Göppinger, Kriminologie, § 20 Rn. 1 ff.; Meier, Sanktionen, 77.

2 Vgl. z.B. die Ergebnisse von Spitz (1945), Fritsch und Burkhead (1981), Bloom (1993) und Murray/ Farrington (2008), auf die im Verlauf der vorliegenden Arbeit noch näher eingegan-gen wird.

3 Vgl. die Ergebnisse von Einsele (1988) und Robertson (2004), auf die im Verlauf der Arbeit näher eingegangen wird. Zum familiärem Rückhalt als einflussreichster Faktor auf eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit vgl. ferner die Ergebnisse von Dowden/ Andres (1999), Bales/ Mears (2008), La Vigne/ Shollenberger/ Debus (2009) und Swanson et al.(2012).

4 Gebraucht werden die üblichen Abkürzungen, vgl. Kirchner/ Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache.

5 Vgl. Hissel et al. European Journal of Criminology 2001, 347; Zwönitzer et al. MschrKrim 2013, 325. Beispiele für solche Forschungsprojekte sind: Birtsch/ Riemann/ Rosenkranz (1984–1988) „Mütter und Kinder im Gefängnis“; Hagmeier (2007) „Die Mutter-Kind-Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd; Junker (2010) „Mutter-Kind-Einrichtungen im Strafvollzug – Eine bundesweite empirische Untersuchung zu den Rahmenbedingungen“; Weihe-Damrot (1982) „Kinder und Mütter im Gefängnis.“

6 Und das, obwohl weltweit nur rund 4% aller Gefangenen Frauen sind, vgl. Taylor, Women in prison, 1.

Details

Seiten
XII, 169
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653044386
ISBN (ePUB)
9783653984026
ISBN (MOBI)
9783653984019
ISBN (Paperback)
9783631652961
DOI
10.3726/978-3-653-04438-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
Vater-Kind-Strafvollzug Mutter-Kind-Strafvollzug Inhaftierung nicht-schulpflichtige Kinder Vollzugsprojekte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XII, 169 S., 1 Tab., 1 Graf.

Biographische Angaben

Jana Kudlacek (Autor:in)

Jana Kudlacek studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunkt im Bereich Strafverteidigung, Strafprozess und Kriminologie. Sie arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

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Titel: Zur Notwendigkeit eines Vater-Kind-Erwachsenenstrafvollzuges
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