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Die energetische Nutzung von Biomasse im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB – Gesetzliche Vorgaben und Verwaltungspraxis

von Stefan Schick (Autor:in)
©2014 Dissertation XVIII, 168 Seiten

Zusammenfassung

Im Rahmen des am 20.07.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien hat der Gesetzgeber in Form des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB einen speziellen Privilegierungstatbestand für die energetische Nutzung von Biomasse geschaffen. Aufgrund nach wie vor bestehender Auslegungsunsicherheiten nimmt der Autor einen Abgleich der tatsächlichen Verwaltungspraxis mit den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Arbeit setzt sich dabei insbesondere mit praxisrelevanten Problemstellungen wie beispielsweise der Beteiligung privilegierungsfremder Dritter an gesellschaftsrechtlichen Betreiberkonstellationen auseinander.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1 Die Verwaltungspraxis als potenzielles Umsetzungshemmnis politischer Zwecksetzung
  • A. Bioenergie als effizientes Substitut fossiler Brennstoffe
  • B. Mögliche Hintergründe der restriktiven Handhabung durch die Verwaltungspraxis
  • C. Gegenstand der Untersuchung
  • Kapitel 2 Technische Grundlagen der Biogaserzeugung
  • A. Chemische Beschaffenheit des Biogases
  • B. Aufgliederung des Fermentationsprozesses
  • C. Anlagenumfang und Umsetzung der Biogaserzeugung
  • D. Relevante Absatzformen des erzeugten Biogases
  • Kapitel 3 Anlagen- und betriebsspezifische Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 Hs. 1 BauGB
  • A. Biomassespezifische Anforderungen an den Betrieb
  • I. Verhältnis von Pacht- zu Eigentumsflächen
  • II. Ausschließliche Erzeugung von Biomasse
  • B. „Energetische Nutzung von Biomasse“
  • I. Beurteilung des bauplanungsrechtlichen Biomassebegriffs
  • 1. Wortbedeutung des Begriffs Biomasse
  • 2. Einordnung des bauplanungsrechtlichen Biomassebegriffs in den bestehenden Normkontext
  • 3. Interpretation einer potenziellen gesetzgeberischen Zwecksetzung in Richtung einer Gleichsetzung der Begriffsbedeutungen
  • 4. Erfordernis eines weiten bauplanungsrechtlichen Begriffsverständnisses
  • II. Anforderungen an eine „energetische Nutzung“
  • 1. Aspekte des Normwortlauts
  • 2. Aspekte der Gesetzessystematik
  • 3. Geschichtlicher Hintergrund der Novellierung
  • 4. Parlamentarische Zwecksetzung
  • a) Abschließender Charakter des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
  • b) Biogaserzeugung als landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
  • (A.) Begriff der Landwirtschaft
  • (B.) Prägung durch die Bodenertragsnutzung
  • (I.) Abgrenzung zur mitgezogenen Nutzung
  • (II.) Übertragbarkeit auf die Biogaserzeugung
  • (III.) Landwirtschaftlicher Strukturwandel
  • (IV.) Steuerrechtliche Abgrenzung
  • (V.) Vorgang der Gasaufbereitung
  • (VI.) Positive Beurteilung der unmittelbaren Bodenertragsnutzung
  • (C.) Verwendung überwiegend eigener Ausgangsstoffe
  • (D.) Ergebnis
  • c) Biogaserzeugung als Betrieb der öffentlichen Gasversorgung
  • (A.) Tatbestandliche Voraussetzungen
  • (B.) Übertragbarkeit auf die Biogaserzeugung
  • (C.) Rechtsprechung zur Ortsgebundenheit
  • (D.) Ausschluss der Privilegierungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
  • d) Biogaserzeugung als privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
  • (A.) Tatbestandliche Voraussetzungen
  • (B.) Übertragbarkeit auf die Biogaserzeugung
  • (I.) Vorliegen eines umgebungsspezifischen Merkmals
  • (II.) Ausschließlicher Außenbereichscharakter
  • (III.) Wertende Betrachtung
  • (IV.) Übertragung der Rechtsprechung zur Ortsgebundenheit
  • (C.) Ergebnis
  • e) Erweiterung der Privilegierungsalternativen
  • 5. Einordnung separater Biogasherstellung als nicht energetische Nutzungsform
  • III. Ergebnis
  • IV. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • C. Das Merkmal des rahmensetzenden Betriebs
  • I. Darstellung der Auslegungsvarianten
  • II. Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht
  • III. Belieferung der Biomasseanlage als ausschließlicher Betriebsgegenstand des Basisbetriebs
  • IV. Maßgeblicher Einfluss des Basisbetriebsinhabers im Fall der Beteiligung privilegierungsfremder Dritter
  • V. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • Kapitel 4 Der räumlich-funktionale Zusammenhang mit dem Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 a BauGB
  • A. Erforderlichkeit hinsichtlich der Beurteilung von Kooperationsbetrieben
  • B. Räumlicher Zusammenhang mit dem Betrieb
  • I. Anknüpfungspunkt der Beurteilung
  • II. Erforderlicher Umfang des Näheverhältnisses
  • C. Funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb
  • D. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • Kapitel 5 Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 b BauGB
  • A. Relevante Betriebstypen im Fall eines Kooperationsbetriebes
  • I. Beurteilung einer im Innenbereich situierten Hofstelle
  • II. Erforderlichkeit der Mitbetreibereigenschaft des Zulieferbetriebs
  • III. Bewertung anhand der Eigenschaft als Eigentums- oder Pachtfläche
  • IV. Relevanz sogenannter Scheinzulieferbetriebe
  • B. Bedeutung des Merkmals „überwiegend“
  • I. Umfang des Mindestbeitrages des Basisbetriebs
  • II. Festlegung der entscheidungserheblichen Maßzahl
  • C. „Aus nahe gelegenen Betrieben“
  • D. Anforderungen an die Glaubhaftmachung im behördlichen Genehmigungsverfahren
  • E. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • Kapitel 6 Begrenzung der Anlagenzahl gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 c BauGB
  • A. Der Begriff der Hofstelle
  • B. Bedeutungsgehalt des Merkmals „Betriebsstandort“
  • C. Sonderproblem Kooperationsanlage
  • D. Kumulation von Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und § 30 Abs. 2 BauGB
  • E. Überschreiten der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich
  • F. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • Kapitel 7 Die Begrenzung der Anlagenleistung auf 0,5 MW entsprechend der Rechtslage vor Novellierung durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011
  • A. Untauglichkeit der Bezugsgröße
  • I. Nachträgliche Leistungssteigerung durch Abgaswärmenutzung
  • 1. Abgrenzung zwischen teleologischer Reduktion und teleologischer Extension
  • 2. Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke
  • a) Vorliegen einer „Ausnahmelücke“
  • b) Planwidrigkeit der Ausnahmelücke
  • 3. Ergebnis
  • II. Einhaltung der Leistungsgrenze durch Anlagendrosselung
  • III. Anwendbarkeit der Leistungsbegrenzung auf Anlagen der Gasdirekteinspeisung
  • B. Abschließender Charakter bezüglich leistungsstärkerer Anlagen
  • C. Abweichungen zwischen rechtlichen Vorgaben und Verwaltungspraxis
  • Kapitel 8 Vorgaben für die Verwaltungspraxis
  • A. Vorgaben im Hinblick auf den Umfang der nach Bauplanungsrecht zulässigen Biomasse
  • B. Vorgaben hinsichtlich der Privilegierung von Anlagen der Gasdirekteinspeisung
  • C. Vorgaben zur Beurteilung gesellschaftsrechtlicher Betreibermodelle
  • D. Vorgaben zur Beurteilung des räumlich-funktionalen Zusammenhangs mit dem Betrieb
  • E. Vorgaben für die Beurteilung landwirtschaftlicher Kooperationsbetriebe im Hinblick auf die Herkunft der Biomasse
  • F. Vorgaben zur Beurteilung der Begrenzung auf eine Anlage pro Hofstelle und Betriebsstandort
  • G. Vorgaben zur Beurteilung der installierten elektrischen Anlagenleistung
  • Literaturverzeichnis
  • Quellenverzeichnis

← xviii | 1 → Kapitel 1 Die Verwaltungspraxis als potenzielles Umsetzungshemmnis politischer Zwecksetzung

Im Rahmen des am 20.07.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien1 hat der Gesetzgeber in Form des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB2 einen speziellen Privilegierungstatbestand für die energetische Nutzung von Biomasse geschaffen. Ziel dieser Rechtssetzung war eine eindeutige Förderung der Zulässigkeit entsprechender Anlagen gegenüber der bisherigen Rechtlage.3 Der Hintergrund dieser Novellierung ist in einer bauplanungsrechtlichen Umsetzung internationaler und nationaler Zielsetzungen bezüglich der Förderung erneuerbarer Energien zu sehen. International handelt es sich um Vorgaben im Rahmen des Kyoto-Protokolls4 bzw. der Richtlinien 2001/77/EG5 und 2009/28/EG6. In der Bundesrepublik Deutschland findet sich die aktuelle Fassung dieser Vorgaben im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010. Nach diesem Konzept soll bis zum Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtbruttoenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland 35 Prozent betragen.7

← 1 | 2 → Anlässlich der Fukushima-Krise und der damit verbundenen eindeutigen politischen Zielsetzung in Richtung eines vollständigen Atomausstiegs ist eine weitere Verschärfung dieser Vorgaben eingetreten. Beispielsweise gestaltet sich die offizielle Zielsetzung des Bundesrates nunmehr bereits in Richtung des Erreichens eines Anteils der erneuerbaren Energien von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und einer weiteren kontinuierlichen Steigerung im Anschluss hieran.8

A. Bioenergie als effizientes Substitut fossiler Brennstoffe

Zur Umsetzung der politischen Vorgaben ist in unmittelbarer zeitlicher Nähe ein erheblicher Ausbau der vorhandenen Ressourcen an erneuerbaren Energien notwendig. Bis einschließlich des Jahres 2010 konnte bereits eine Teilhabe der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 16,8 Prozent erreicht werden.9 Der Stromerzeugung aus Biomasse ist dabei ein Anteil von 12,8 Mrd. kWh zuzuordnen, wobei dies – gemeinsam mit der Energieerzeugung aus Deponie- und Klärgas – 5,5 Prozent des Gesamtstromverbrauchs entspricht.10

Details

Seiten
XVIII, 168
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653038279
ISBN (ePUB)
9783653985078
ISBN (MOBI)
9783653985061
ISBN (Hardcover)
9783631650035
DOI
10.3726/978-3-653-03827-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Januar)
Schlagworte
Biomethan Bauplanungsrecht Privilegierung von Biogasanlagen Biogas Scheinzulieferbetriebe ORC-Anlagen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XVIII, 168 S.

Biographische Angaben

Stefan Schick (Autor:in)

Stefan Schick studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Im Anschluss an eine rechtsanwaltliche Tätigkeit nahm er seine derzeitige Arbeit als Leiter der Rechtsabteilung einer mittelständischen Münchner Unternehmensgruppe auf.

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