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Das Weltraumrecht in Europa

Eine Analyse der nationalen Regelungen zur Raumfahrt

von Isabelle Reutzel (Autor:in)
©2014 Dissertation XXII, 257 Seiten

Zusammenfassung

Raumfahrt hat sich zum festen Bestandteil einer modernen Gesellschaft entwickelt. Durch die Vielfalt ihrer Anwendungspotenziale kommt ihr eine starke politisch-strategische Relevanz zu. Raumfahrttätigkeiten unterliegen dabei einem gesonderten Rechtsrahmen, der sich von der nationalen bis auf die internationale Ebene erstreckt. Diese Arbeit widmet sich der Umsetzung der Bestimmungen des weltraumspezifischen Völkerrechts in die nationalen Rechtsordnungen der in Europa gesetzgeberisch tätig gewordenen Staaten (Norwegen, Schweden, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Belgien, die Niederlande, Frankreich und Österreich). Sie bietet eine rechtsvergleichende Analyse der entsprechenden nationalen Weltraumgesetze und erforscht deren Einfluss auf nichtstaatliche Akteure.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Gliederung
  • Einführung
  • A. Problemdarstellung und Untersuchungsziel
  • B. Notwendige Begriffsbestimmungen
  • C. Aufteilung
  • D. Untersuchungsmethode
  • Erster Teil
  • Raumfahrt – Vom Traum Zur RealitäT
  • A. Raumfahrt – Strategische Entwicklung Für Staatliche Interessen
  • I. Ausgangslage
  • II. Erkenntnisgewinne der technologischen Errungenschaften
  • III. Prägende Zeitliche Ereignisse
  • IV. Fazit
  • B. Raumfahrt – Internationale Organisationen Für zwischenstaatliche Zusammenarbeit
  • I. Gründung internationaler Organisationen
  • II. Privatisierung der internationalen Organisationen
  • III. Fazit
  • C. Raumfahrt – Kommerzielle Nutzung durch Private
  • I. Einstieg Privater in die Raumfahrt
  • II. Fazit
  • D. Raumfahrt als Gegenstand Europäischer Politik
  • I. Darstellung der beteiligten Organisationen
  • II. Gemeinsamer Weg der ESA und der Europäischen Union
  • E. Fazit
  • Zweiter Teil
  • Überblick über die Quellen des Weltraumrechts in Europa
  • A. Weltraumspezifische Völkerrechtliche Verträge
  • I. Ausschuss der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums
  • II. Raumfahrtspezifische Völkerrechtliche Verträge
  • B. Nationale europäische Weltraumrechtsnormen
  • I. Notwendigkeit des nationalen Weltraumrechts
  • II. Nationale Weltraumgesetze im Einzelnen
  • C. Fazit
  • Dritter Teil
  • Rechtsvergleichende Darstellung nationaler Weltraumgesetze in Europa
  • A. Notwendigkeit eines nationalen Weltraumrechts
  • I. Ausgangslage
  • II. Mögliche Handlungen des gesetzgeberisch tätigwerdenden Staates
  • III. Fazit
  • B. Anwendungsbereich eines nationalen Weltraumgesetzes
  • I. Persönlicher Anwendungsbereich
  • II. Sachlicher Anwendungsbereich
  • III. Fazit
  • C. Erlaubnis von Weltraumtätigkeiten
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • D. Erlaubnisspezifische Betrachtungen
  • I. Vorsorgliche Erlaubnisvoraussetzungen
  • II. Befreiung von der Erlaubnispflicht
  • III. Übertragung einer Erlaubnis
  • IV. Anerkennung fremder Erlaubnisse
  • V. Fazit
  • E. Beaufsichtigung von Weltraumtätigkeiten
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • F. Registrierung von Weltraumgegenständen
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • G. Internationale Konsultationen
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • H. Haftung
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • I. Raumfahrtspezifischer Umweltschutz
  • I. Völkerrechtlicher Ansatz
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • J. Versicherungsfragen
  • I. Völkerrechtliche Anforderung
  • II. Nationale Umsetzungen
  • III. Fazit
  • K. Weitere Regelungsbereiche
  • I. Gegenseitiger Haftungsverzicht
  • II. Gesetzliche Bestimmung der Rolle der nationalen Weltraumagentur
  • L. Fazit
  • Vierter Teil
  • Kritische Betrachtungen
  • Vorbemerkung – Einblick in die Besonderheiten der europäischen Raumfahrtindustrie
  • I. Herstellerindustrie
  • II. Startdienstleister
  • III. Betreibermarkt
  • IV. Ausblick
  • A. Staatliche Motivationsgründe zur Einführung eines nationalen Raumfahrtrechts
  • I. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
  • II. Unterstützung der Industrie
  • III. Fazit
  • B. Auswirkungen unterschiedlicher nationaler Weltraumgesetze
  • I. Gegenüberstellung der staatlichen Herangehensweisen
  • II. Zu Regelungsunterschieden der nationalen Weltraumgesetze
  • III. Fazit
  • C. Ausblick
  • Abschließende Betrachtungen
  • Abkürzungen
  • Literatur
  • Sachregister
  • Résumé

Einführung

Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben.

Das Sonnensystem wird unser Kindergarten.1

Konstantin Eduardowitsch Ziolkowski (1857–1935)
Sowjetischer Raumfahrtpionier

Als am 4. Oktober 1957 die piepsenden Signale des Sputniks durch den Weltraum erklangen, trat die Menschheit ins Raumfahrtzeitalter ein2. Nach diesem ersten Erfolg der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), einen künstlichen Satelliten in eine Erdumlaufbahn zu bringen, folgten bis heute über ein halbes Jahrzehnt3 Raumfahrtforschung, -entwicklung und -anwendung, nicht zuletzt gekrönt durch den Vollausbau der Internationalen Raumstation (International Space Station – ISS) mit einer dauerhaften Besatzung von sechs Astronauten seit dem Jahr 2009. Somit hat sich die Menschheit in die Lage gebracht, einen dauerhaften Aufenthaltsort im Weltraum zu gestalten und zu erhalten. Auch wenn die Utopie einer Besiedlung des Mars bislang nicht in Erfüllung gegangen ist, so hat die Raumfahrt entscheidende Ergebnisse in der Weltraumforschung erzielt und zahlreiche Fragen über den Ursprung und die Entwicklung unseres Lebens beantwortet. Mit dem Voranschreiten der hoheitlichen Nutzung des Weltraums erzielten die Raumfahrtindustrien und -forscher der raumfahrttreibenden Staaten entsprechende Erkenntnisgewinne und Fähigkeiten in der Technologieentwicklung, so dass mehr und mehr auch der Einstieg kommerzieller Akteure in die Raumfahrt ermöglicht wurde – vor allem die durch die Nutzung des Weltraums ableitbaren Profitmöglichkeiten brachten viele Unternehmen dazu, Raumfahrt als neuen Geschäftsbereich zu betrachten. Die Satellitentelekommunikation, später gefolgt durch die Erdfernerkundung, erwies sich als erster marktreifer Geschäftsbereich. ← 1 | 2 → Hierzu entwickelten sich zügig die industriellen Märkte, vom Satellitenbau über Startdienstleistungen4 bis hin zum kommerziellen Betrieb, so dass nichtstaatliche Rechtsträger schließlich die alleinige Position der Staaten in der Raumfahrt nach und nach ablösten5. Mitunter führte auch der individuelle Traum privater Unternehmer sich selbst – wenn auch nur für einen kurzen Augenblick – im Weltall aufhalten zu können dazu, dass ausschließlich privat finanzierte Raumschiffe entwickelt wurden6, und dass ein privatwirtschaftlicher Weltraumtourismus sich verbreitete. Es ist zu erwarten, dass weitere privatwirtschaftliche Nutzungsformen des Weltraums entstehen werden.

Aufgrund der hohen Kosten und mitunter der Risiken einer Raumfahrtaktivität für Bevölkerung und Umwelt, vor allen Dingen aber angesichts möglicher Hoheitsansprüche auf den Weltraum, auf andere Himmelskörper und deren Ressourcen, wurde noch vor dem ersten „Mondspaziergang“ von Neil Armstrong am 21. Juli 1969 der Weltraum zum Gegenstand der Rechtswissenschaften, indem der internationale Rechtsrahmen für Raumfahrtaktivitäten festgelegt wurde. Dabei handelt es sich um fünf Verträge des Völkerrechts, die im Rahmen der Vereinten Nationen verabschiedet wurden und die den Ausgangspunkt für die Entwicklung des nationalen Weltraumrechts darstellen: der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper vom 27. Januar 1967 („Weltraumvertrag“)7, das Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände vom 29. März 1972 („Weltraumhaftungsübereinkommen“)8, das Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen vom 14. Januar 1975 („Registrierungsübereinkommen“)9, das Übereinkommen über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen vom 22. April 1968 („Weltraumrettungsübereinkommen“)10 und das Übereinkommen zur ← 2 | 3 → Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern vom 18. Dezember 1979 („Mondvertrag“)11.

Dieses internationale Weltraumrecht regelt all jene Beziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen, die sich aus der Erforschung und Nutzung des Weltraums ergeben12. In diesen völkerrechtlichen Verträgen verpflichten sich die Vertragsstaaten, eine ständige Kontrolle und Überwachung ihrer nationalen Raumfahrtaktivitäten durchzuführen. Nicht nur diese Verpflichtung, sondern auch die tatsächliche Entwicklung und Durchführung von privaten Raumfahrtaktivitäten gaben Gesetzgebern Anlass, auf nationaler legislativer Ebene tätig zu werden und Weltraumgesetze zu verabschieden. Die privaten Aktivitäten im Weltraum ziehen nämlich eine Verpflichtung nach sich, ein Verfahren zu etablieren, das sicherstellt, dass die unter den Vertragsstaaten vereinbarten Nutzungs- und Erforschungsbedingungen auch von nichtstaatlichen Rechtsträgern eingehalten werden – wenn solche stattfinden. So hat sich neben dem internationalen Weltraumrecht auch ein nationales Weltraumrecht entwickelt.

Wie die Raumfahrt kann auch die Europäische Union auf über 50 Jahre Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Seit dem Inkrafttreten der Römischen Verträge am 25. März 1957 (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft)13 haben sich die europäischen Gemeinschaften zu Subjekten des Völkerrechts entwickelt und zur Entstehung eines gemeinsamen Markts auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Mit der zwischenstaatlichen Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency – ESA) ist Europa zu einem bedeutenden Raumfahrtakteur geworden. Die jüngste Entwicklung der Europäischen Union stellt die Weichen für die zukünftige Gestaltung der europäischen Raumfahrt: Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft14 am 1. Dezember 2009 stellt die jüngste Etappe des europäischen Aufbaus dar und repräsentiert für die Raumfahrt eine entscheidende Entwicklung. Mit diesem Vertrag wird der ← 3 | 4 → Europäischen Union die notwendige rechtliche Basis für ein Tätigwerden im Raumfahrtbereich gewährt. Bislang fehlte nämlich eine ausdrückliche Kompetenzerteilung der Raumfahrt an die Europäischen Gemeinschaft, was diese allerdings nicht hinderte, auf Basis anderer Kompetenzerteilungen – wie etwa zur Forschung oder zum Verkehr – hier dennoch tätig zu werden. Nun wird die Raumfahrt zur geteilten Kompetenz der Europäischen Union, welche gemäß Art. 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) mit der Ausarbeitung einer europäischen Raumfahrtpolitik beauftragt wird.

A. Problemdarstellung und Untersuchungsziel

Die nationale Weltraumgesetzgebung wurde im letzten Jahrzehnt vielfach analysiert15 und war Gegenstand zahlreicher Forschungsarbeiten. Insbesondere im Rahmen des Forschungsprojekts “Project 2001 – Legal Framework for the Commercial Use of Outer Space” des Instituts für Luft- und Weltraumrechts der Universität zu Köln und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)16, ergänzt durch das Projekt “Project 2001 Plus – Global and European Challenges for Air and Space Law17, fanden umfangreiche Untersuchungen zum Thema nationale Weltraumgesetzgebung statt. Auch wurde die Notwendigkeit einer Angleichung der damals bestehenden nationalen Vorschriften bezüglich privater Raumfahrtaktivitäten mehrfach angesprochen. Dennoch wurde die europäische Perspektive mangels Aktualität nur ansatzweise behandelt, und es finden sich lediglich Hinweise zur Problematik der gesetzgeberischen Kompetenz der Europäischen Union im Bereich der Raumfahrt. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2006 mehrere europäische Staaten nationale Weltraumgesetze erlassen haben, die in die vorherigen Untersuchungen nicht einbezogen worden waren, so dass Bedarf an einer aktuellen Untersuchung gegeben ist.

Wie sich aus Art. 189 AEUV ergibt, geht die Europäische Union von einer starken, unabhängigen und wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrtindustrie aus. Die vorliegende Arbeit wird sich mit dem Weltraumrecht in Europa befassen und untersuchen, ob der bestehende Rechtsrahmen dazu beiträgt, die europäische ← 4 | 5 → Raumfahrtindustrie auszubauen, sie wettbewerbsfähig zu machen und die notwendigen Anforderungen der Europäischen Union für die Durchführung ihrer Politiken zu erfüllen. Die Ausgangsthese der hiesigen Untersuchung ist, dass die im Folgenden aufgezeigten Unterschiede der geltenden nationalen Raumfahrtgesetze ein Hindernis bei der Entstehung einer wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrtindustrie darstellen.

B. Notwendige Begriffsbestimmungen

Die Untersuchung der Weltraumgesetzgebung beruht auf dem Vergleich der bestehenden Weltraumgesetze in Europa. Dies betrifft die Raumfahrtgesetze sieben Staaten, sechs davon Mitglieder der Europäischen Union, namentlich Belgien, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland. Außerdem wird auch das Gesetz Norwegens, ein nicht der Europäischen Union, aber der ESA zugehöriger Mitgliedstaat, in den Untersuchungsbereich einbezogen. Die Raumfahrtgemeinschaft in Europa beschränkt sich nämlich nicht nur auf die Mitglieder der Europäischen Union, sondern umfasst auch die Mitgliedstaaten der internationalen Organisation ESA mit Sitz in Paris, Frankreich, einer der Europäischen Union nicht eingegliederten, im Raumfahrtbereich tätigen Organisation. Der Begriff „Europa“ oder auch „europäisch“ wird in diesem Zusammenhang benutzt und beschreibt die Raumfahrtgemeinschaft unabhängig von der Mitgliedschaft in den oben genannten Organisationen. Hiermit gemeint sind die Raumfahrt-nationen Europas, also die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der ESA. Sollte eine engere Gemeinschaft gemeint sein, so wird dies ausdrücklich erwähnt.

Zum Zweck der vorliegenden Arbeit werden außerdem folgende Ausdrucksweisen alternativ angewandt: nationales Weltraumrecht und Weltraumgesetze. Hingegen bezieht sich der Begriff „Internationales Weltraumrecht“ ausschließlich auf die fünf Weltraumverträge völkerrechtlicher Natur, erarbeitet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie im Zweiten Teil der vorliegenden Arbeit dargestellt. Alternativ werden die Begriffe „Weltraumverträge“ oder „weltraumspezifiches Völkerrecht“ verwandt. Sollte der Kontext einer abweichenden Auslegung bedürfen, so wird dies in entsprechender Weise erläutert. Auch die Begriffe „Weltraumgesetz“ beziehungsweise „Raumfahrtgesetz“ sowie „weltraum-“ und „raumfahrtspezifisches Recht“ bedürfen an dieser Stelle der Auslegung. Das Weltraumrecht widmet sich sowohl dem Gebiet des Weltalls als auch den Aktivitäten der Menschen bei der Erforschung und der Nutzung dieses Gebiets. Damit ← 5 | 6 → ist das Weltraumrecht nicht nur ein Gebietsrecht, sondern auch ein Recht menschlicher beziehungsweise interstaatlicher Betätigung im erdumgebenden Raum18. Hiermit werden vorzugsweise Begriffe wie „Recht der Weltraumtätigkeiten“ oder „Recht der Weltraumaktivitäten“ verwendet. Parallel zu den Begriffen haben sich mittlerweile die Bezeichnungen „Weltraumrecht“ und „Raumfahrtrecht“ eingebürgert.

C. Aufteilung

Die vorliegende Arbeit besteht aus vier Abschnitten. Zunächst widmet sich die Arbeit der Geschichte der Raumfahrt (Erster Teil – Raumfahrt – Vom Traum zur Realität) und ermittelt deren Bedeutung unter politischer und strategischer Perspektive für Europa. Dabei wird die mehr als 50jährige Entwicklung der Raumfahrt in gebotener Länge dargestellt. Dieser Abschnitt bietet ebenfalls das notwendige Porträt der Raumfahrtakteure in Europa, von einzelnen Raumfahrtorganisationen der europäischen Mitgliedstaaten über die Europäische Raumfahrtorganisation ESA bis hin zur Europäischen Union. Bevor der Rechtsrahmen der einzelnen Mitgliedstaaten in einer vergleichenden Weise dargestellt wird, werden bestehende Kodifikationen des Weltraumrechts aufgezeigt (Zweiter Teil – Überblick über die Quellen des Weltraumrechts in Europa). So werden der internationale Rechtsrahmen, der den Ausgangspunkt für jegliche nationale Umsetzung darstellt, sowie die im Folgenden untersuchten nationalen Gesetze skizziert. Ferner werden an Hand der internationalen Anforderungen der Weltraumverträge die Umsetzungen in nationales Weltraumrecht rechtsvergleichend analysiert (Dritter Teil – Rechtsvergleichende Darstellung der nationalen Weltraumgesetzen in Europa). Schließlich findet eine Erörterung der industrierelevanten Einflüsse dieses Rechtsrahmens statt (Vierter Teil – Kritische Betrachtungen).

D. Untersuchungsmethode

Die notwendigen Untersuchungen für die vorliegende Arbeit beruhen vorwiegend auf der Forschung und Analyse der bestehenden Literatur und dem Rechtsvergleich betroffener Gesetze. Die Arbeit hat darüber hinaus einen empirischen ← 6 | 7 → Charakter: Sie basiert auf der beruflichen Erfahrung der Verfasserin und lässt die Ergebnisse vielfältiger Fachgespräche mit Experten sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privatwirtschaftlichen Bereich der Raumfahrt einfließen. Aufgrund der erbetenen Vertraulichkeit der Gespräche werden die Ansprechpartner allerdings nicht namentlich zitiert. Durch die Beschäftigung der Verfasserin im Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), das mittels Gesetz19 mit der Wahrnehmung der Raumfahrtaufgaben durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beauftragt ist, gelang es, eine praktische Einsicht in die Anwendung der betroffenen Gesetze zu erhalten – zunächst über ihre Arbeiten in der Rechtsabteilung, folgend in der Abteilung für ESA-Angelegenheiten. Eine vierteljährliche berufliche Abordnung zum ESA-Hauptquartier in Paris ermöglichte zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitern der ESA und des European Center for Space Law und lieferte vertiefte Einblicke zu relevanten Themen. Schließlich ist die Verfasserin Teilnehmerin an der vom BMWi geführten Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens für ein nationales Weltraumgesetz in Deutschland. ← 7 | 8 →

 

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    1   Aus einem Schreiben des Jahres 1911 von Ziolkowski, zitiert in: Carson, Exploring the Solar System, S. 22.

    2   Launius, in: Space Policy 2007, S. 141 (141).

    3   Der 50. Jahrestag des Raumfahrtzeitalters wurde am 21. März 2007 in den Gebäuden der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) in Paris gefeiert.

    4   Die Wertschöpfung im Raumfahrtbereich betrifft nicht nur die entsprechende letztliche Anwendung, sondern erstreckt sich über einen enormen Beschaffungs- und Entwicklungsprozess, s. hierzu: Canales, in: Advances in Space Research 2004, S. 2203 (2203). S. auch den Vierten Teil der vorliegenden Arbeit.

    5   S. Gerhard, Nationale Weltraumgesetzgebung, S. 2.

    6   Vgl. Anousheh Ansari, s. Launius, in: Space Policy 2007, S. 141 (143).

    7   UN Dokument A/RES/2222/XXI, BGBl. 1969 II, S. 1969.

    8   UN Dokument A/RES/2777/XXVI, BGBl. 1975 II, S. 1210.

    9   UN Dokument A/RES/3232/XXIX, BGBl. 1979 II, S. 651.

  10   UN Dokument A/RES/2345/XXII, BGBl. 1972 II, S. 238.

  11   UN Dokument UN GA 34/68, nicht von der Bundesrepublik Deutschland gezeichnet.

  12   Gibson, Die Zukunft im All, S. 163.

  13   Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957, BGBl. 1957 II, S. 766, und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, BGBl. 1957 II, S. 753.

  14   Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, ABl. 2007/C 306/01; BGBl. 2008 II, S. 1038.

  15   S. z. B. Gerhard, Nationale Weltraumgesetzgebung.

  16   Böckstiegel, Project 2001.

  17   Hobe/Schmidt-Tedd/Schrogl, Proceedings of Project 2001 Plus – Global and European Challenges for Air and Space Law at the Edge of the 21st Century.

  18   Marcoff, Droit International Public de l’Espace, S. 26.

  19   Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz (RAÜG) BGBl. 1998 I, S. 2510.

   

Erster Teil
Raumfahrt – Vom Traum zur Realität

Die historische Entwicklung der Raumfahrt lässt sich drei epochalen Phasen zuordnen.

Details

Seiten
XXII, 257
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653042313
ISBN (ePUB)
9783653987041
ISBN (MOBI)
9783653987034
ISBN (Hardcover)
9783631651162
DOI
10.3726/978-3-653-04231-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
internationales Weltraumrecht private Raumfahrttätigkeiten Weltraumspezifisches Völkerrecht Versicherung von Weltraumtätigkeiten Weltraumgegenstände
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXII, 257 S.

Biographische Angaben

Isabelle Reutzel (Autor:in)

Isabelle Reutzel promovierte im Bereich der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sie berät die Bundesregierung in Raumfahrtangelegenheiten und vertritt als Leiterin der deutschen Delegation im Ausschuss für internationale Beziehungen die Bundesinteressen gegenüber der Europäischen Weltraumorganisation ESA.

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