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Die Figur des Finanzplankredits

Unter besonderer Berücksichtigung des Eigenkapitalbegriffs, des MoMiGs und der Insolvenzanfechtung

von Alexander Nagel (Autor:in)
©2014 Dissertation XXII, 500 Seiten

Zusammenfassung

Obwohl sich Rechtsprechung und Literatur seit nunmehr über dreißig Jahren mit der Figur des Finanzplankredits befassen, besteht im Einzelnen nach wie vor Uneinigkeit über dessen Voraussetzungen. Durch die Umgestaltung des Rechts der Gesellschafterdarlehen im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sind zudem neue Streitpunkte entstanden. Darüber hinaus rückt für den Finanzplankredit zunehmend die Insolvenzanfechtung in den Vordergrund. Schließlich hat auch die aktuelle Diskussion über den Eigenkapitalbegriff Einfluss auf die Bestimmung eines Finanzplankredits. Diese Arbeit verfolgt daher das Ziel, die Figur des Finanzplankredits vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Diskussion zu untersuchen und für ihn ein einheitliches Konzept aufzustellen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Problemaufriss und Ziel der Arbeit
  • B. Gang der Darstellung und Eingrenzung der Untersuchung
  • 1. Teil: Einführung in die Figur des Finanzplankredits
  • A. Begriffsbestimmung, Einordnung und Bedeutung
  • I. Erste begriffliche Annäherung
  • II. Einordnung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital
  • 1. Der Finanzplankredit als Fall des materiellen Eigenkapitals
  • 2. Der Finanzplankredit als Mezzanine-Finanzierung
  • III. Anlässe für die Vereinbarung von Finanzplankrediten
  • B. Entwicklung in der Rechtsprechung
  • I. Der Finanzplankredit in der Rechtsprechung des BGH
  • 1. Anfängliche Entwicklungsstufen
  • 2. Grundsatzurteil vom 28.06.1999
  • 3. Aktuelle Entscheidungen zu Finanzplankrediten
  • a) Beschluss vom 01.03.2010
  • b) Urteil vom 20.09.2010
  • 4. Zusammenfassung und gegenwärtiger Stand
  • II. Rechtsprechung des BFH
  • 1. Erhöhung des Kapitalkontos i.S.v. § 15 a Abs. 1 EStG durch den Finanzplankredit
  • 2. Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG
  • C. Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten
  • I. Kapitalerhöhung
  • II. Nachschusskapital
  • III. Eigenkapitalersatzrecht
  • IV. Haftung für materielle Unterkapitalisierung
  • V. Existenzvernichtungshaftung
  • VI. Rangrücktritt
  • VII. Sanierungsdarlehen
  • VIII. Von vorneherein auf eine Krise angelegte Finanzierungen (Krisendarlehen)
  • IX. Interne Patronatserklärungen/Liquiditätszusage
  • X. Stille Gesellschaft
  • XI. Zusammenfassung
  • 2. Teil: Der Eigenkapitalbegriff in der Rechtswissenschaft
  • A. Einführung in den Eigenkapitalbegriff
  • I. Rechtsgebietsübergreifende Definitionsversuche
  • II. Abgrenzung des formellen vom materiellen Kapitalbegriff
  • B. Die Standpunkte in der Rechtswissenschaft
  • I. Eigenkapital im Bankenaufsichtsrecht
  • 1. Eigenkapitalposten nach § 10 KWG
  • 2. Abstufungen nach Eigenkapitalqualität der Mittel
  • II. Eigenkapital im Gesellschaftsrecht
  • 1. Die Ebene des Gläubigerschutzes
  • a) Eigenkapital als Verlustpuffer
  • b) Eigenkapital als Schutz vor Insolvenz
  • c) Vermögensbindung
  • aa) Zeitlich unbefristete Kapitalüberlassung
  • bb) Korporativ er Beschlussvorbehalt
  • d) Die Seriositäts-/Verhaltenssteuerungsfunktion des Eigenkapitals
  • 2. Die korporative Ebene
  • 3. Hilfsfunktionen des Eigenkapitals
  • III. Eigenkapital im Rechnungswesen
  • 1. Rechnungslegung nach HGB
  • 2. Rechnungslegung nach IFRS
  • IV. Zusammenfassende Stellungnahme
  • 1. Fließender Übergang zwischen Eigen- und Fremdkapital
  • 2. Zusammenführung der unterschiedlichen Rechtsgebiete
  • 3. Rechtsgebietsübergreifender Kapitalbegriff
  • 3. Teil: Die Dogmatik des Finanzplankredits
  • A. Die Parteiabrede
  • I. Die Rechtfertigung für die Umqualifizierung
  • 1. Umqualifizierung aufgrund des Parteiwillens
  • 2. Umqualifizierung aufgrund objektiven Rechts
  • 3. Ansatz der Rechtsprechung
  • 4. Stellungnahme
  • II. Zustandekommen der Abrede
  • 1. Erforderlichkeit einer notariellen Beurkundung
  • a) Beurkundungspflicht aus §§ 2, 53 GmbHG
  • b) Beurkundungspflicht aus § 518 Abs. 1 BGB
  • 2. Form der Abrede
  • a) Einleitung
  • b) Die Abgrenzung echter und unechter Satzungsbestandteile beim Finanzplankredit
  • c) Abgrenzung zum Nachschuss
  • 3. Auslegung der Abrede
  • a) Die subjektive Auslegung bei unechten Satzungsbestandteilen
  • b) Die objektive Auslegung bei echten Satzungsbestandteilen
  • 4. Der Ausführungsvertrag
  • B. Kriterien zur Bestimmung des Finanzplankredits
  • I. Ansätze der Rechtsprechung
  • 1. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • 2. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
  • II. Standpunkte in der Literatur
  • 1. Ansatz von Fleischer
  • 2. Ansatz von Wiedemann
  • 3. Ansatz von Habersack
  • 4. Ansatz von Habighorst
  • 5. Uneinigkeit über die Rechtsfolge eines Finanzplankredits
  • III. Stellungnahme und eigener Ansatz
  • 1. Kritik an den bisherigen Ansätzen
  • 2. Kategorisierung nach Grad des Eigenkapitalcharakters
  • 3. Kriterien für die Bestimmung des Finanzplankredits
  • a) Haftungsfunktion der Mittel
  • aa) Verlustteilnahme
  • bb) Nachrangigkeit
  • (1) Bedeutung für den Eigenkapitalcharakter
  • (2) Herbeiführung der Nachrangigkeit
  • (3) Abgrenzung des Finanzplankredits vom Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt
  • (4) Zusammenfassung
  • b) Unbefristete Überlassung der Mittel
  • aa) Bedeutung des Kündigungsausschluss für den Risikowillen der Gesellschafter
  • (1) Bedeutung in der Krise und Insolvenz
  • (2) Bedeutung im Falle des Ausscheidens/der Liquidation
  • bb) Bedeutung des Kündigungsausschlusses für die Insolvenzvermeidung
  • cc) Dauerhaftigkeit auch im Übrigen kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr
  • dd) Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • c) Verzinsung/Gewinnteilnahme
  • d) Darlehensgewährung im Verhältnis zur Beteiligungshöhe
  • e) Mitsprache-/Einflussnahme-/Kontrollrechte
  • f) Unerlässlichkeit der Mittel für die Erreichung des Gesellschaftszwecks
  • C. Gesellschaftsrechtliches Element
  • I. Causa Societatis als Abgrenzung zum Drittgeschäft
  • II. Causa Societatis als Element einer gesellschaftsrechtlichen Bindung
  • 1. Auffassung von Ekkenga
  • 2. Kollektive Bindung als notwendige Bedingung?
  • 3. Kollektive Bindung als hinreichende Bedingung?
  • D. Einordnung des Fallmaterials
  • I. Der Finanzplankredit im weiteren Sinn
  • II. Der Finanzplankredit im engeren Sinn
  • III. Der atypische Finanzplankredit
  • 4. Teil: Die Auswirkungen des MoMiG auf den Finanzplankredit
  • A. Das Eigenkapitalersatzrecht und die Neuerungen durch das MoMiG
  • I. Dogmatische Grundgedanken der Rechtslage vor dem MoMiG
  • II. Veränderungen durch das MoMiG
  • 1. Anlass und Inhalte der Reform
  • 2. Dogmatische Begründungsansätze
  • a) Ausgleich für die Haftungsbeschränkung
  • b) Unwiderlegliche Vermutung des missbräuchlichen Charakters
  • c) Fortbestand des Krisenmerkmals
  • d) Fortbestand der Finanzierungsfolgenverantwortung in modifizierter Form
  • e) Doppelstellung des Gesellschafters – Symmetrie von Chancen und Risiken
  • 3. Stellungnahme
  • a) Modell der Nachrangigkeit als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung fehlt inhaltliche Begründung
  • b) Modell des missbräuchlichen Charakters von Gesellschafterdarlehen zu allgemein
  • c) Unwiderlegliche Vermutung der Krise nicht zielführend
  • d) Symmetrie von Chancen und Risiken zu einseitig
  • e) Die der Finanzierungsfolgenverantwortung zugrunde liegenden Erwägungen bestehen weitestgehend fort
  • (1) Unternehmensinteresse der Gesellschafter
  • (2) Gefahrenlage für die Gläubiger
  • (2.1) Rechtfertigung für § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • (2.2) Rechtfertigung für § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO
  • (3) Verantwortung für die Folgen der Finanzierungsentscheidung besteht fort
  • 4. Zwischenergebnis
  • B. Der Finanzplankredit nach dem MoMiG
  • I. Einleitung
  • II. Der Finanzplankredit in der Konzeption des MoMiGs
  • 1. Wortlaut
  • 2. Gesetzgebungsgeschichte/Wille des Gesetzgebers
  • 3. Systematik des neuen Rechts
  • 4. Teleologie
  • a) Missbrauch der Haftungsbeschränkung/ Missbrauchscharakter eines Gesellschafterdarlehens
  • b) Abschaffung oder unwiderlegliche Vermutung des Krisenmerkmals
  • c) Einschränkung des materiellen Eigenkapitals?
  • d) Fortbestand der Finanzierungsfolgenverantwortung
  • aa) Qualifiziertes Gefährdungspotential für die Gläubiger
  • bb) Qualifiziertes Unternehmensinteresse der Gesellschafter
  • cc) Qualifizierte Finanzierungsfolgenverantwortung
  • 5. Zwischenfazit
  • III. Auswirkungen des MoMiGs auf den Anwendungsbereich des Finanzplankredits
  • 1. Das bereits ausgezahlte Darlehen
  • 2. Die noch nicht valutierte Finanzplanzusage
  • 3. Das Kleinbeteiligtenprivileg
  • a) Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs auf Finanzplankredite?
  • b) Der Finanzplankredit als koordinierte Kreditvergabe
  • c) Maßstab für das „Haftkapital“
  • d) Teleologische Reduktion des § 39 Abs. 5 InsO
  • 4. Sanierungsprivileg
  • IV. Der Finanzplankredit zur Schließung von Schutzlücken
  • 1. Mögliche Schutzlücken nach dem MoMiG
  • 2. Schließung der Lücken durch die Figur des Finanzplankredits
  • a) Rechtstechnische Umsetzung
  • b) Heranziehung des Finanzplankredits rechtspolitisch wünschenswert?
  • V. Der Finanzplankredit im Anwendungsbereich der §§ 30, 64 GmbHG
  • 1. Anwendung des § 30 Abs. 1 GmbHG auf den Finanzplankredit
  • a) Einführung in das Problem
  • b) Auslegung der Negativklausel des § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG
  • aa) Wortlaut
  • bb) Rückkehr zur bilanziellen Betrachtungsweise
  • cc) Funktionale Betrachtungsweise
  • dd) Zusammenfassung
  • c) Anwendung von § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG auf den Finanzplankredit im engeren Sinne
  • aa) Der als Rücklage bilanzierte Finanzplankredit
  • bb) Der als Verbindlichkeit bilanzierte Finanzplankredit
  • (1) Abweichung von der bilanziellen Betrachtungsweise für den Finanzplankredit?
  • (2) Festhalten an der bilanziellen Betrachtungsweise für den Finanzplankredit
  • (3) Sonderfall: Vorzeitiger Abzug der Finanzplanmittel
  • d) Anwendung von § 30 Abs. 1 GmbHG auf die Aufhebung einer noch nicht erfüllten Zusage
  • 2. Anwendung von § 64 GmbHG auf den Finanzplankredit
  • a) Rückzahlung von ausgezahlten Finanzplankrediten
  • b) Aufhebung noch nicht erfüllter Finanzplanzusagen
  • 5. Teil: Der Finanzplankredit in der Handelsbilanz und bei der Prüfung von Insolvenzgründen
  • A. Die handelsbilanzielle Behandlung des Finanzplankredits
  • I. Die Bilanzierung eigenkapitalähnlicher Mittel im Allgemeinen
  • II. Die Bilanzierung des Finanzplankredits
  • 1. Die Erfassung bereits ausgezahlter Mittel
  • a) Der Finanzplankredit im engeren Sinn
  • b) Der Finanzplankredit im weiteren Sinn
  • 2. Der Ansatz für noch nicht erfüllte Zusagen
  • 3. Zusammenfassung
  • B. Der Finanzplankredit in der Insolvenzprüfung
  • I. Der Insolvenzgrund der Überschuldung
  • 1. Die gegenwärtige Entwicklung des Überschuldungsbegriffs
  • 2. Die Fortführungsprognose
  • 3. Der Finanzplankredit in der Fortführungsprognose
  • a) Die Fortführungsprognose nach Valutierung des Finanzplankredits
  • b) Die Fortführungsprognose bei der noch offenen Finanzplanzusage
  • c) Sonderfall: Die rechtlich ungesicherte Finanzplanzusage
  • d) Die Fortführungsprognose als Zahlungsfähigkeits- oder Ertragsfähigkeitsprognose?
  • 4. Der Finanzplankredit in der Überschuldungsbilanz
  • II. Die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • 6. Teil: Die weiteren Rechtsfolgen des Finanzplankredits nach dem MoMiG: Aufhebung der Finanzplanbindung und anfechtungsrechtliche Sanktionierung
  • A. Privatautonome Lösung vom Finanzplankredit
  • I. Einseitige Aufhebung der Finanzplanbindung durch einen Gesellschafter
  • 1. Kündigung nach §§ 488 Abs. 3, 490 Abs. 1 BGB
  • a) Voraussetzungen von § 488 Abs. 3 BGB
  • b) Voraussetzungen von § 490 Abs. 1 BGB
  • c) Anwendbarkeit der §§ 488 Abs. 3, 490 Abs. 1 BGB auf Finanzplankredite
  • aa) Ansicht der Rechtsprechung und Literatur
  • bb) Ausschluss des Kündigungsrechts bei Sanierungskrediten
  • (1) Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrecht
  • (2) Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts
  • cc) Ausschluss des Kündigungsrechts bei Krisendarlehen
  • (1) Figur des Krisendarlehens
  • (2) Auswirkungen des MoMiGs auf das Krisendarlehen
  • dd) Zwischenergebnis
  • ee) Folgerungen für den Finanzplankredit
  • (1) Finanzplankredite ohne Sanierungszweck
  • (2) Finanzplankredit mit Sanierungszweckbindung
  • 2. Kündigung nach § 313 BGB
  • 3. Kündigung nach § 314 BGB
  • 4. Einrede aus § 321 BGB
  • II. Einvernehmlich Aufhebung der Finanzplanbindung
  • 1. Aufhebung durch einen Mehrheitsgesellschafter
  • 2. Aufhebung unter Mitwirkung der übrigen Gesellschafter
  • 3. Fazit zur Aufhebung der Finanzplanbindung
  • B. Rechtliche Beschränkungen im Vorfeld der Insolvenz
  • I. Zeitraum für eine mögliche Beschränkung
  • 1. Einführung in die Problematik und Meinungsstand
  • 2. Die „Krise“ nach dem MoMiG
  • a) Systematik des Gesetzes
  • b) Fortgeltung des Krisenmerkmals
  • aa) Auslegung des Krisenmerkmals
  • (1) Insolvenzreife
  • (2) Kreditunwürdigkeit
  • (3) Vergleich der Kreditunwürdigkeit mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • (4) Zwischenergebnis
  • (5) Überprüfung anhand der Ergebnisse zu § 64 GmbHG
  • II. Gesellschaftsrechtliche Instrumente für eine Beschränkung
  • 1. Finanzplankredite im engeren Sinne
  • a) Anwendung der §§ 19 Abs. 2, 3, 58 GmbHG
  • b) Heranziehung der Bestimmungen zum Nachschusskapital
  • c) Zusammenfassung
  • 2. Finanzplankredite im weiteren Sinne
  • III. Anlass und weitere zivilrechtliche Möglichkeiten für eine Beschränkung der Aufhebung der Finanzplanbindung
  • 1. Grundsatz der Privatautonomie
  • 2. Widersprüchliches Verhalten der Gesellschafter?
  • 3. Vertrauensschutz der Gläubiger?
  • a) Vertrauensschutz bei der Rückzahlung von ausgezahlten Finanzplankrediten
  • b) Vertrauensschutz bei der Aufhebung noch nicht erfüllter Zusagen
  • 4. Wille des Gesetzgebers und Systematik des neuen Rechts
  • 5. Zweckdienlichkeit einer Bindung in der „Krise“
  • 6. Ergebnis
  • C. Anfechtungsrechtliche Sanktionen in der Insolvenz
  • I. Anwendbarkeit der Insolvenzanfechtung auf Maßnahmen mit Bezug zum Eigenkapital
  • 1. Das Ausgangsproblem
  • 2. Die Teleologie der gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltung und der Insolvenzanfechtung
  • 3. Vorrang des Gesellschaftsrechts gegenüber der Insolvenzanfechtung?
  • a) Gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltung im Allgemeinen
  • b) Rückzahlung von Nachschüssen und Herabsetzung des Stammkapitals im Speziellen
  • II. Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendung der Insolvenzanfechtung auf den Finanzplankredit
  • III. Die für den Finanzplankredit in Betracht kommenden Tatbestände der Insolvenzanfechtung
  • 1. Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • a) Rückzahlung des Finanzplankredits im weiteren Sinn
  • b) Rückzahlung des Finanzplankredits im engeren Sinn
  • aa) Parallelität zur anfechtungsrechtlichen Behandlung von Ausschüttungen
  • bb) Differenzierung zwischen Finanzierungsquelle und Finanzierungsertrag
  • cc) Verhältnis zu § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG und § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO
  • dd) Qualifizierte Finanzierungsfolgenverantwortung durch den Finanzplankredit
  • ee) Zusammenfassung
  • c) Aufhebung der Finanzplanzusage
  • aa) Rechtsprechung zur Aufhebung von internen harten Patronatserklärungen
  • (1) Urteil des OLG München vom 22.07.2004
  • (2) Urteil des BGH vom 20.09.2010
  • (2.1) Einordnung der Zusage als Finanzplankredit
  • (2.2) Anfechtbarkeit der Kündigung einer harten internen Patronatserklärung
  • bb) Übertragung dieser Grundsätze auf die Aufhebung einer Finanzplanzusage
  • (1) Finanzplanzusage wertungsmäßig eine einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich vergleichbare Leistung
  • (2) Kein zwingender Gleichlauf von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • (3) Aufhebung einer Finanzplanzusage wertungsmäßig eine Befriedigung
  • (4) Gleichbehandlung von Finanzplanzusagen i.e.S. und i.w.S.
  • d) Ergebnis zur Anfechtbarkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • 2. Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO
  • a) Anwendbarkeit
  • b) Rechtshandlung des Schuldners
  • c) Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
  • aa) Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung
  • (1) Bestimmung der die Kongruenz oder Inkongruenz begründende Rechtshandlung
  • (2) Aufhebung der Finanzplanbindung als kongruente oder inkongruente Deckung
  • (2.1) Inkongruenz vor Eintritt der wirtschaftlichen Krise?
  • (2.2) Inkongruenz nach Eintritt der wirtschaftlichen Krise
  • bb) Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gesellschaft
  • d) Kenntnis des anderen Teils
  • e) Zusammenfassung
  • 3. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO
  • 4. Anfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO
  • 5. Die besondere Insolvenzanfechtung (§§ 130–132 InsO)
  • a) Anfechtung wegen kongruenter/inkongruenter Deckung
  • b) Anfechtung wegen unmittelbarer Gläubigerbenachteiligung
  • D. Rechtsfolgen in der Insolvenz
  • I. Folgen der Insolvenz für den Rückzahlungsanspruch der Gesellschafter
  • II. Auswirkungen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung
  • III. Die noch nicht erfüllte Finanzplanzusage in der Insolvenz
  • 1. Der Fortbestand der Erfüllungspflicht
  • 2. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters
  • a) Der verzinsliche Finanzplankredit
  • b) Der unverzinsliche Finanzplankredit
  • Schluss: Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

| XIX →

Abkürzungsverzeichnis

| 1 →

Einleitung

A. Problemaufriss und Ziel der Arbeit

Das Recht der Gesellschafterdarlehen ist Gegenstand unzähliger Beiträge in der Literatur und Entscheidungen in der Rechtsprechung. Diese Flut ist auch durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen1 nicht abgerissen, obwohl man angesichts des vom Gesetzgeber erklärten Ziels der GmbH-Reform, das Recht der Gesellschafterdarlehen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten,2 auf den ersten Blick anderes erwarten könnte. Da seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 2008 mittlerweile einige Jahre vergangen sind, hat sich zu vielen Aspekten des neuen Rechts der Gesellschafterdarlehen in der Literatur bereits eine relativ klare Linie entwickelt, wohingegen andere Fragen nach wie vor ungeklärt sind. Auch die Rechtsprechung muss sich nun zunehmend mit Fallgestaltungen auseinander setzen, die der neuen Rechtslage unterliegen, so dass in den nächsten Jahren bei vielen Problempunkten, die das neue Recht stellt, eine höchstrichterliche Klärung zu erwarten ist.

Die vorliegende Bearbeitung widmet sich einem kleinen Ausschnitt des großen Bereichs der Gesellschafterdarlehen: dem sogenannten Finanzplankredit. Dieser ist gesetzlich nicht geregelt, sondern wurde vielmehr im Laufe der Jahre von der Literatur und Rechtsprechung entwickelt.3 Es handelt sich bei ihm grob umrissen um die Bereitstellung materiellen Eigenkapitals durch die Gesellschafter auf einer darlehensvertraglichen Grundlage. Insbesondere fällt auch die noch nicht erfüllte Zusage auf Zuführung materiellen Eigenkapitals unter die Figur des Finanzplankredits. Der Finanzplankredit stellt somit eine Gesellschafterfinanzierung auf der Grenze zwischen einem Gesellschafterdarlehen auf der einen und formellem Eigenkapital auf der anderen Seite dar.4

Über diese sehr allgemeine Umschreibung hinaus herrscht in der Literatur und Rechtsprechung jedoch nach wie vor Uneinigkeit über die notwendigen und hinreichenden Voraussetzungen für die Annahme eines Finanzplankredits. Insbesondere← 1 | 2 → ist es der Rechtsprechung und Literatur bislang nicht gelungen, den Finanzplankredit in Tatbestand und Rechtsfolge abschließend zu beschreiben, obwohl sich der BGH vor mittlerweile weit mehr als 30 Jahren erstmals mit dieser Figur befassen musste.5 Dies liegt in erster Linie daran, dass der Finanzplankredit mangels gesetzlicher Regelung für eine feste Konturenbildung entscheidend von der Rechtsprechung abhängig ist und es gleichzeitig bis heute an einer klaren Linie in der Finanzplanrechtsprechung fehlt. Insbesondere das Urteil des BGH vom 20.9.20106 stellt in verschiedener Hinsicht einen Bruch mit der bisherigen Finanzplanrechtsprechung dar und lässt – wie zu sehen sein wird – im Ergebnis eine Reihe von Fragen offen. Ein Ziel der Arbeit besteht somit darin, die in der Literatur und Rechtsprechung jedenfalls im Detail äußerst unterschiedlichen Ansätze kritisch zu hinterfragen und zu einem möglichst ganzheitlichen Konzept zusammenzuführen.

Im alten Recht bestand eine der wesentlichen Herausforderungen darin, den Finanzplankredit vom eigenkapitalersetzenden Darlehen abzugrenzen. Ausführliche Vorarbeiten hierzu wurden bereits in der Literatur7 und Rechtsprechung8 geleistet. Dieses Abgrenzungsproblem ist aufgrund der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG9 nun endgültig entfallen. Gleichzeitig sind durch das MoMiG neue Problemfelder entstanden. Zwar ist Gegenstand des MoMiGs unmittelbar nur das „herkömmliche“ Gesellschafterdarlehen und nicht der Finanzplankredit.10 Dennoch ist es naheliegend, dass der Wille des Gesetzgebers sowie die Systematik und Teleologie des neuen Rechts der Gesellschafterdarlehen jedenfalls mittelbar auch die Finanzplanrechtsprechung beeinflussen werden. Insbesondere stellt sich nach dem MoMiG die Frage, ob an den unter der alten Rechtslage herausgearbeiteten Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Finanzplankredits ohne weiteres festgehalten werden kann, oder ob nach dem MoMiG eine Einschränkung oder im Gegenteil sogar eine Ausweitung der Finanzplangrundsätze durch die Rechtsprechung zu befürworten ist. So muss beispielsweise der Anwendungsbereich der §§ 30 GmbHG und 135 InsO auf eigenkapitalähnliche Gesellschafterleistungen erst noch ausgelotet werden. Ein weiteres ← 2 | 3 → zentrales Anliegen dieser Arbeit ist es daher, den Einfluss des MoMiGs auf die Figur des Finanzplankredits zu klären.

Es ist aber keineswegs nur das MoMiG, das die Figur des Finanzplankredits beeinflusst. Der Finanzplankredit reiht sich vielmehr ein in die sich seit einigen Jahren im Fluss befindende allgemeine Diskussion um die rechtliche Erfassung von materiellem Eigenkapital. Ein Auslöser dieser Diskussion war die zunehmende Verwendung hybrider Finanzierungsformen für die Unternehmensfinanzierung.11 Diesem neuen Trend müssen sich die einzelnen Rechtsgebiete stellen. So spielt materielles Eigenkapital und somit die richtige Abgrenzung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital u.a. im Gesellschaftsrecht, Aufsichtsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Insolvenzrecht eine Rolle. Insbesondere aus dem bilanzrechtlichen, aber auch aus dem gesellschaftsrechtlichen Schrifttum stammen hierzu neue Ansätze. Besteht das Charakteristische eines Finanzplankredits in seiner besonderen Stellung zwischen Fremd- und Eigenkapital, so kann diese Diskussion über den Eigenkapitalbegriff im Allgemeinen nicht ohne Einfluss auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Finanzplankredits bleiben. Eine Herausforderung der Arbeit wird also darin bestehen, unter besonderer Berücksichtigung dieser Diskussion für den Finanzplankredit einen möglichst einheitlichen Ansatz zu finden, der ohne das Auftreten von Widersprüchen rechtsgebietsübergreifende Geltung beanspruchen kann.

Schließlich ist im Zusammenhang mit Gesellschafterleistungen in der aktuellen Entwicklung zunehmend das Insolvenzrecht in den Fokus geraten. Dies liegt zunächst sicher daran, dass der Gesetzgeber mit dem MoMiG das Recht der Gesellschafterdarlehen in erster Linie in die Insolvenzanfechtung verlagert hat.12 Darüber hinaus wird aber erst in der jüngsten Vergangenheit auch der Frage nachgegangen, ob und in welcher Form die Rückzahlung von Eigenkapital ebenfalls der Insolvenzanfechtung unterliegen kann. Spätestens nach dem MoMiG kann die Figur des Finanzplankredits daher nicht erschöpfend betrachtet werden, ohne nicht einen ausführlichen Blick auf die Insolvenzanfechtung zu werfen. Neben § 135 InsO wird hier insbesondere die Vorsatzanfechtung eine Rolle spielen. Diese hat in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird teilweise bereits ins Feld geführt, um mögliche Schutzlücken nach dem MoMiG zu schließen.13

← 3 | 4 →

Diese Arbeit verfolgt daher insgesamt das Ziel, die Figur des Finanzplankredits vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Diskussion zu untersuchen. In diesem Zusammenhang soll auch versucht werden, materielles Eigenkapital in der GmbH im Gegensatz zum früheren Recht weniger als gesellschaftsrechtliches, sondern zunehmend als insolvenzrechtliches Problem zu betrachten.

B. Gang der Darstellung und Eingrenzung der Untersuchung

Im 1. Teil ist – nach einer ersten Annäherung an die Figur des Finanzplankredits – zunächst ausführlich auf die Entwicklung der Finanzplanrechtsprechung einzugehen. Der Finanzplankredit als eine in erster Linie von der Rechtsprechung geprägte Figur kann nur dann umfassend beschrieben werden, wenn die hierzu ergangene Rechtsprechung ausführlich analysiert wird. Zudem soll im 1. Teil eine erste Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten vorgenommen werden. Wie zu sehen sein wird, weist der Finanzplankredit Überschneidungen zu einer Reihe von anderen Figuren auf. Diese Überschneidungen werden auch im weiteren Verlauf der Arbeit eine wichtige Rolle spielen.

Der 2. Teil befasst sich mit der aktuellen Entwicklung und Diskussion über den Eigenkapitalbegriff und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Zunächst wird ein Blick auf die Regelungen im KWG geworfen. Anschließend wird auf den Eigenkapitalbegriff im Gesellschaftsrecht und im Bilanzrecht eingegangen, bevor die in den einzelnen Rechtsgebieten diskutierten Ansätze schließlich kritisch hinterfragt und zu einem einheitlichen Ansatz zusammengeführt werden.

Im 3. Teil werden die formellen und materiellen Voraussetzungen eines Finanzplankredits diskutiert. Zunächst wird auf die Frage eingegangen, welche Anforderungen in formaler Hinsicht an die Parteiabrede anzulegen sind. Anschließend werden ausführlich die materiellen Kriterien eines Finanzplankredits beleuchtet und für die Präzisierung eines Finanzplankredits ein eigener Ansatz vorgeschlagen. Daran anknüpfend wird die Bedeutung des korporativen Elements für die Figur des Finanzplankredits erörtert, bevor schließlich das vorhandene Fallmaterial unter Zugrundelegung des eigenen Ansatzes in Fallgruppen eingeordnet wird.

Gegenstand des 4. Teils ist die Frage, welchen Einfluss das MoMiG auf die Figur des Finanzplankredits hat. Zunächst ist hierfür allgemein auf die dem Recht der Gesellschafterdarlehen nach dem MoMiG zugrunde liegende Dogmatik einzugehen, da sich diese auch auf die Figur des Finanzplankredits auswirkt.← 4 | 5 → Anschließend ist anhand der Gesetzgebungsgeschichte, der Systematik und der Teleologie ausführlich zu analysieren, welche Auswirkungen das MoMiG auf die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich des Finanzplankredits hat. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, wie sich der Finanzplankredit im Zusammenspiel mit dem Kleinbeteiligten- und Sanierungsprivileg verhält und ob er etwaige Schutzlücken im neuen Recht schließen kann. Schließlich wird ausführlich zur Anwendung der §§ 30, 64 GmbHG auf den Finanzplankredit Stellung genommen. Zwar werden die Rechtsfolgen, die sich aus der Annahme eines Finanzplankredits ergeben, hauptsächlich erst im 6. Teil erörtert. Da jedoch gerade die §§ 30, 64 GmbHG durch das MoMiG stark verändert wurden, sollen diese Bestimmungen bereits unmittelbar im Zusammenhang mit dem MoMiG dargestellt werden.

Im 5. Teil wird die Behandlung eines Finanzplankredits in der Handelsbilanz sowie bei der Prüfung von Insolvenzgründen erörtert. Sowohl das MoMiG als auch der in dieser Arbeit vorgeschlagene eigene Ansatz zum Finanzplankredit sind hierbei zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die handelsbilanzielle Behandlung wird insbesondere ein Vergleich mit anderen hybriden Finanzierungsformen zweckdienlich sein. Bei der Erörterung der Insolvenzgründe wird vor allem der Insolvenzgrund der Überschuldung eine wichtige Rolle spielen, da sich dieser derzeit in einem starken Wandel befindet und der Finanzplankredit dort auf verschiedenen Ebenen von Bedeutung sein kann.

Der 6. Teil befasst sich schließlich mit den weiteren Rechtsfolgen des Finanzplankredits. Im Vordergrund steht hierfür die Behandlung des Finanzplankredits in der Insolvenzanfechtung. Zunächst wird jedoch der Frage nachgegangen, ob und auf welche Weise sich die Gesellschafter entweder einseitig oder jedenfalls einvernehmlich von einer Finanzplanbindung befreien können. Eine wichtige Rolle wird hierfür die Auseinandersetzung mit § 490 Abs. 1 BGB sowie dem Sanierungskredit spielen, da sich die Grundsätze zum Sanierungskredit und die Finanzplanrechtsprechung bei der Frage nach der einseitigen Kündigung durchaus überschneiden können. Einen Schwerpunkt wird anschließend die Frage bilden, ob die Gesellschafter auch nach neuem Recht in einer Krise der Gesellschaft an einer einvernehmlichen Aufhebung des Finanzplankredits gehindert sind und auf welchen Zeitpunkt abzustellen wäre, um den Gesellschaftern die einvernehmliche Disposition zu entziehen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet schließlich die Anwendung der Tatbestände der Insolvenzanfechtung auf den Finanzplankredit. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Tatbestände der §§ 133, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO eingegangen, da diese für den Finanzplankredit von besonderer Bedeutung sind. Abschließend wird zu den weiteren Rechtsfolgen in der Insolvenz Stellung genommen.

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Beschränken soll sich die Arbeit in erster Linie auf die eigenkapitalähnliche Unternehmensfinanzierung durch Finanzplankredite. Kein Gegenstand der Bearbeitung ist daher die sogenannte finanzplanmäßige Nutzungsüberlassung als eigenständige Fallgruppe der Finanzplanfinanzierung.14 Zudem wird ausschließlich auf die Rechtsform der GmbH eingegangen. Wie zu sehen sein wird, wurde die Figur des Finanzplankredits zwar ursprünglich im Zusammenhang mit der KG entwickelt. Allerdings hat sich das Einsatzgebiet des Finanzplankredits zunehmend zur GmbH verlagert, zumal das in der KG vorherrschende steuerliche Motiv für die Vereinbarung eines Finanzplankredits bereits vor einiger Zeit entfallen ist. Darüber hinaus können viele der im Folgenden zu betrachtenden Aspekte auch auf die KG oder aber die AG übertragen werden.

1 Gesetz v. 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026 (MoMiG).

2 Begr. RegE-MoMiG v. 25.07.2007, BT-Drs. 16/6140, S. 42.

3 S. nur Fleischer, S. 15ff.; Habersack in Ulmer, GK-GmbHG, §§ 32a/b Rn. 242.

4 Zu den einzelnen Definitionsversuchen der Literatur und Rechtsprechung s. sogleich im 1. Teil.

5 BGH, Urteil v. 28.11.1977 – II ZR 235/75, BGHZ 70, 61.

6 BGH II ZR 296/08, NJW 2010, 3442 – Star 21.

7 S. hierzu monographisch insbesondere Fleischer, Finanzplankredite und Eigenkapitalersatz im Gesellschaftsrecht; Habighorst, Finanzplanfinanzierungen.

8 BGH, Urteil v. 28.06.1999 – II ZR 272/98, NJW 1999, 2809.

9 Begr. RegE-MoMiG v. 25.07.2007, BT-Drs. 16/6140, S. 42; Goette, Rn. 54ff.; Wicke in Wicke, GmbHG, Anhang § 30 Rn. 2.

10 K. Schmidt in K. Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 2.95; Habersack, ZIP 2007, 2145 (2152).

11 Zur wachsenden Bedeutung solcher Instrumente für die Unternehmensfinanzierung s. z.B. K. Schmidt in K. Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 2.50.

12 RegE-MoMiG v. 25.07.2007, BT-Drs. 16/6140, S. 26, 42; Altmeppen, NJW 2008, 3601 (3602).

13 Gehrlein, BB 2008, 846 (853).

14 S. hierzu eingehend Fleischer, S. 244ff.; Habighorst, S. 421ff.

Details

Seiten
XXII, 500
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653042054
ISBN (ePUB)
9783653987881
ISBN (MOBI)
9783653987874
ISBN (Paperback)
9783631650714
DOI
10.3726/978-3-653-04205-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Februar)
Schlagworte
Eigenkapitalbegriff MoMiG Insolvenzanfechtung Gesellschafterdarlehen Finanzplankredit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXII, 500 S.

Biographische Angaben

Alexander Nagel (Autor:in)

Alexander Nagel, geboren in Braunschweig, studierte nach dem Abschluss einer Bankausbildung Rechtswissenschaften in Göttingen und Dijon. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main und Paris. Derzeit arbeitet er in einer internationalen Sozietät in Stuttgart.

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Titel: Die Figur des Finanzplankredits
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