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Die Kooperationsverpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Abschluss und Anwendung gemischter Verträge

von Klaus Schwichtenberg (Autor:in)
©2014 Dissertation XXX, 322 Seiten

Zusammenfassung

Die Kooperationsverpflichtung der Union und der Mitgliedstaaten bei gemischten Verträgen stellt einen grauen Fleck auf der Landkarte der Außenbeziehungen der EU dar. Gemischte Verträge, d.h. Verträge mit dritten Staaten, an denen neben der Union auch die Mitgliedstaaten beteiligt sind, sind in der EU-Außenpolitik weit verbreitet. Die Arbeit durchleuchtet die Kooperationsverpflichtung und verankert sie als eigenständige primärrechtliche Verpflichtung. Ebenso wird deren Inhalt bei Aushandlung, Abschluss und Durchführung gemischter Verträge konkretisiert. Der Verfasser erläutert die in der Praxis wichtigen, von der Literatur bisher kaum gesehenen Auswirkungen der Kooperationsverpflichtung auf eigenständige Verträge der Mitgliedstaaten, die EU-Kompetenzen berühren. Dabei stellt er die Praxis der deutschen und österreichischen Bundesregierung dar. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in einen Vorschlag für einen Artikel im AEUV zur Regelung der gemischten Verträge.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Teil 1: Vertragschließungskompetenzen der Europäischen Union
  • A. Die Völkerrechtspersönlichkeit der Europäischen Union
  • B. Vertragschließungskompetenzen der Europäischen Union
  • I. Generalklausel, Art. 216 AEUV
  • II. Ausdrückliche Vertragschließungskompetenzen
  • 1. Ausschließliche Vertragschließungs- kompetenzen
  • 2. Geteilte Vertragschließungskompetenzen
  • III. Implizite Vertragschließungskompetenzen
  • 1. Die Rechtsprechung des EuGH
  • a. Existenz impliziter Vertragschließungs-kompetenzen
  • b. Ausschließliche implizite Vertrag-schließungskompetenzen
  • aa. Die AETR-Doktrin
  • bb. Die Ermittlung impliziter ausschließlicher Vertragschließungskompetenzen im Sinne der AETR-Doktrin
  • cc. Die Stilllegungsfonds-Doktrin
  • 2. Die Regelung in Art. 3 Abs. 2 und 216 Abs. 1 AEUV
  • a. Ausschließliche implizite Vertrag-schließungskompetenzen, Art 3 Abs. 2 AEUV
  • aa. AETR-Doktrin
  • bb. Stilllegungsfondsdoktrin
  • b. Geteilte implizite Vertragschließungskompetenzen, Art. 216 Abs. 1 Alt. 2 AEUV
  • 3. Implizite Vertragschließungskompetenzen unter dem Vertrag von Lissabon
  • IV. Gemischte Vertragschließungskompetenzen von Union und Mitgliedstaaten
  • V. Parallele Vertragschließungskompetenzen
  • Teil 2: Gemischte Verträge
  • A. Bedeutung der gemischten Verträge
  • B. Rechtliche Zulässigkeit
  • C. Gründe für den Abschluss gemischter Verträge
  • I. Fehlende Kompetenz der Europäischen Union
  • II. Finanzierungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten
  • III. Vermeidung eines Kompetenzverlustes der Mitgliedstaaten
  • IV. Vermeidung eines Gutachtenverfahrens vor dem EuGH
  • V. Bestehen des Vertragspartners
  • D. Typologie
  • I. Obligatorische und fakultative gemischte Verträge
  • II. Bilaterale und multilaterale gemischte Verträge
  • 1. Bilaterale gemischte Verträge
  • 2. Multilaterale gemischte Verträge
  • 3. Gründungsverträge internationaler Organisationen
  • III. Unionsdominierte und mitgliedstaatliche gemischte Verträge
  • IV. Cross-pillar Verträge
  • V. Unterscheidung nach dem Typ des gemischten Vertrags
  • E. Rechtliche Wirkungen
  • I. Völkerrechtliche Bindung
  • 1. Bindung an den gesamten Vertrag
  • 2. Zuständigkeitserklärungen
  • II. Wirkung in der Unionsrechtsordnung
  • 1. Rang völkerrechtlicher Verträge
  • 2. Gemischte Verträge
  • III. Wirkung in der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten
  • IV. Auslegungskompetenz des EuGH
  • Teil 3: Die Zusammenarbeit von Union und Mitgliedstaaten im Rahmen gemischter Verträge
  • A. Die Kooperationsverpflichtung
  • B. Dogmatische Einordnung der Kooperations- verpflichtung
  • I. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, Art. 4 Abs. 3 EUV
  • 1. Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
  • a. Sprachliche Änderungen
  • aa. Kodifizierung des Begriffs „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“
  • bb. Weitere sprachliche Änderungen
  • b. Unterabsatz 1 als Generalklausel
  • c. Geltung des Grundsatzes für die gesamte Union
  • 2. Ausprägungen der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
  • a. Pflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der Union
  • aa. Allgemeine Pflichten
  • bb. Insbesondere: Pflichten bei der Kompetenzwahrnehmung
  • cc. Insbesondere: Unterlassungs- pflichten/Beeinträchtigungsverbot
  • b. Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander
  • c. Pflichten der Union gegenüber den Mitgliedstaaten
  • d. Sicherung des Unionsrechts
  • 3. Der Anwendungsbereich der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
  • 4. Einordnung der Kooperationsverpflichtung in Art. 4 Abs. 3 EUV durch die Literatur
  • a. Die Ansicht der völkerrechtlichen Verpflichtung der Union
  • b. Die Ansicht der Einheit der Gemeinschaften
  • 5. Die Rechtsprechung des EuGH
  • a. Beschluß 1/78, Objektschutz- übereinkommen
  • b. Gutachten 2/91, ILO-Konvention Nr. 170
  • c. Gutachten 1/94, WTO
  • d. Rs. C-25/94, FAO
  • e. Rs. C-53/96, Hermès und verb. Rs. C-300/98 und Rs. C-302/98, Dior/Tuk
  • f. Rs. C-459/03, Mox Plant
  • g. Rs. C-246/07, PFOS
  • 6. Stellungnahme
  • II. Die Kooperationsverpflichtung
  • 1. Dogmatische Einordnung
  • a. Der Vorrang des Unionsrechts
  • b. Übertragung der Grundsätze auf die Kooperationsverpflichtung
  • 2. Die Natur der Kooperationsverpflichtung
  • a. Die Kooperationsverpflichtung als Verhaltenspflicht?
  • b. Die Kooperationsverpflichtung als Ergebnispflicht
  • c. Pflichten bei unterschiedlichen Verhandlungspositionen
  • aa. Bei ausschließlicher Unionskompetenz
  • bb. Bei gemischter Kompetenz
  • cc. Bei ausschließlicher Kompetenz der Mitgliedstaaten
  • 3. Der Rat als Organ der Mitgliedstaaten
  • C. Die Kooperationsverpflichtung bei Aushandlung, Abschluss und Anwendung gemischter Verträge
  • I. Vertragschließungsverfahren der Union, Art. 218 AEUV
  • 1. Vertragsverhandlungen
  • 2. Unterzeichnung des Vertrags
  • 3. Vertragsabschluss
  • 4. Völkerrechtliches Inkrafttreten
  • 5. Das Verfahren im Rat
  • II. Die Verhandlung gemischter Verträge in der Praxis der EU
  • 1. Verhandlungskompetenz
  • 2. Getrennte Verhandlungsführung
  • 3. Gemeinsame Verhandlungsführung
  • 4. Verhandlungsdelegationen
  • a. Getrennte Verhandlungsdelegationen
  • b. Bi- und multicephale Delegationen
  • c. Koordinierung bei getrennten und bi- und multicephalen Delegationen
  • d. Gemeinsame Delegationen, Rom-Formel
  • e. Vertretung des gemeinsamen Standpunkts
  • f. Verhandlungen allein durch die Kommission
  • g. Ausschuss nach Art. 218 Abs. 4 AEUV
  • 5. Zusammenarbeitspraxis nach dem Vertrag von Lissabon
  • a. Eine gemeinsame Verhandlungsdelegation der Unionsgruppe
  • b. Ermächtigung für den unionsrechtlichen Teil des gemischten Vertrags
  • c. Ermächtigung für den mitgliedstaatlichen Teil des gemischten Vertrags
  • d. Die Verhandlungsrichtlinien
  • 6. Probleme für Drittstaaten
  • III. Die Kooperation beim Abschluss der gemischten Verträge
  • 1. Pflicht zur (schnellen) Ratifizierung
  • a. Der Union
  • b. Der Mitgliedstaaten
  • 2. Die Regelung des Art. 102 EAGV
  • a. Interne Wirkung
  • b. Externe Wirkung
  • 3. Praxis
  • a. Bilaterale gemischte Verträge
  • b. Multilaterale gemischte Verträge
  • c. Stellungnahme
  • IV. Die Kooperationsverpflichtung bei der Durchführung der gemischten Verträge
  • 1. Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags
  • 2. Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei bilateralen gemischten Verträgen
  • a. Bilaterale gemischter Verträge ohne Zusammenarbeitsvereinbarung
  • b. Bilaterale gemischter Verträge mit Zusammenarbeitsvereinbarung
  • 3. Die gemeinsame Mitgliedschaft von Union und Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen
  • 4. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei multilateralen gemischten Verträgen
  • a. Art. 116 EWGV
  • aa. Inhalt
  • bb. Bewertung
  • b. PROBA 20
  • aa. Ziel und Rechtsnatur der Vereinbarung
  • bb. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung
  • aaa. Verhandlungsdelegationen und Delegationen in Verwaltungs- organen der Abkommen
  • bbb. Die Ausübung des Stimmrechts bei den Abkommen
  • ccc. Allgemeine Erklärung der deutschen, dänischen und britischen Delegationen
  • cc. Bewertung
  • c. PROBA 2002
  • aa. Festlegung des Standpunkts der Union
  • bb. Zusammensetzung der Delegation
  • d. FAO-Zusammenarbeitsvereinbarung
  • aa. Inhalt
  • aaa. Koordinierungsverfahren im Rat
  • bbb. Ausführungen und Stimm- abgabe in FAO-Sitzungen
  • ccc. Redaktionskomitees und FAO-Fragebögen
  • ddd. Erklärungen für das Ratsprotokoll
  • bb. Rs. C-25/94, FAO
  • cc. Bewertung der FAO-Vereinbarung und der FAO-Entscheidung
  • e. Codex-Alimentarius-Vereinbarung
  • aa. Koordinierungsverfahren
  • bb. Erklärungen und Abstimmungen
  • f. Verhaltenskodex UNESCO
  • g. Entwurf einer interinstitutionellen Verein- barung im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft
  • aa. Begründung der Kommission
  • bb. Der Entwurf
  • cc. Bewertung
  • aaa. Die allgemeinen Grundsätze
  • bbb. Die konkreten Regelungen
  • h. Verhaltenskodex UN-Behinderten-rechtskonvention
  • I. Allgemeine Regelung der Erklärungen der EU in multilateralen Organisationen
  • aa. Zweck der Regelung
  • bb. Inhalt der Regelung
  • aaa. Zusammenarbeits- verpflichtungen
  • bbb. Erklärungen der Union
  • ccc. Erklärungen der Mitgliedstaaten
  • ddd. Keine Präjudizierung der Kompetenzverteilung
  • eee. Koordinierung
  • fff. Kommunizierung nach außen
  • cc. Ausschlussklausel
  • dd. Streitschlichtung durch den EAD und den COREPER
  • ee. Überprüfung der Regelung
  • ff. Bewertung
  • j. Die Kooperation in internationalen Organisationen in der Praxis
  • D. Kodifizierung der Kooperationsverpflichtung
  • I. Forderungen nach einer Kodifizierung in der Literatur
  • II. Eigener Kodifizierungsvorschlag
  • Teil 4: Die Kooperation bei völkerrechtlichem Handeln der Mitgliedstaaten
  • A. Ausübung ausschließlicher Kompetenzen
  • B. Ausübung geteilter Kompetenzen
  • I. Betroffenheit der Unionsrechtsordnung
  • II. Art. 4 Abs. 3 EUV als Kompetenzausübungs- schranke
  • III. Das Verbot der Beeinträchtigung zukünftigen Unionsrechts
  • IV. Zusammenarbeitsverpflichtung
  • V. Stillhalteverpflichtungen
  • VI. Kündigungsklauseln
  • VII. Die Regelung in der EAG: Art. 103 EAGV
  • 1. Mitteilung an die Kommission
  • 2. Beschluss des EuGH
  • 3. Einführung einer entsprechenden Norm in den AEUV?
  • VII. Erklärung 36 zum Vertrag von Lissabon
  • C. Genehmigungs- und Notifizierungsverfahren für völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten
  • I. Handelsabkommen
  • II. Luftverkehrsabkommen
  • 1. Vorgaben in den Open Skies-Entscheidungen
  • 2. Stellungnahme der Kommission
  • 3. Folge der Open Skies-Entscheidungen
  • a. Bilaterale gemischte Abkommen mit wichtigen Handelspartnern
  • b. Unionsrechtskonformität bestehender bilateraler Abkommen
  • aa. Bilaterale Abkommen der Mitglied- staaten unter Beteiligung der Kommission
  • bb. Horizontale Abkommen
  • 4 Erfolgreiche Weiterentwicklung der Luftverkehrsaußenpolitik
  • III. Justitielle Zusammenarbeit
  • 1. Gründe und Ziele der Verordnungen
  • 2. Gegenstand und Anwendungsbereich
  • 3. Genehmigungsverfahren für die Aufnahme von Verhandlungen
  • 4. Genehmigungsverfahren zum Abschluss der Abkommen
  • 5. Überprüfung des Verordnungserfolgs
  • 6. Bewertung
  • IV. Notifizierungsverfahren im Bereich der Energieaußenpolitik
  • 1. Ziele hinsichtlich völkerrechtlicher Verträge im Energiebereich
  • 2. Begründung für die Einführung des Informationsaustauschmechanismus
  • 3. Der Mechanismus
  • a. Der Informationsaustauschmechanismus
  • b. Überprüfung
  • c. Bewertung
  • V. Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen
  • 1 Ziele der Verordnung
  • 2. Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung
  • 3. Aufrechterhaltung bestehender Investitionsabkommen
  • 4. Das Ermächtigungsverfahren für die Änderung bestehender und den Abschluss neuer Abkommen
  • 5. Genehmigungsverfahren für nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unterzeichneten BIT
  • 6. Überprüfung der Verordnung
  • 7. Zusammenarbeit bei der Durchführung der Abkommen
  • 8. Bewertung
  • VI. Bewertung der Mechanismen
  • D. Unterstützungspflicht der Mitgliedstaaten
  • I. Öffnung völkerrechtlicher Abkommen für die Union
  • II. Unterstützungspflicht bei der Ausübung von Unionskompetenzen
  • III. Die Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses
  • 1. Rs. 804/79, Seefischerei- Erhaltungsmaßnahmen
  • 2. Die Mitgliedstaaten als Sachwalter des Unionsinteresses
  • 3. Die Mitgliedschaft der Mitgliedstaaten in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
  • 4. Die Praxis der Sachwalterschaft
  • E. Eigenständige völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik und Österreichs
  • I. Vorgehensweise der deutschen Bundesregierung
  • 1. Vertragschließungsverfahren der Bundesrepublik, Art. 59 Abs. 2 GG
  • 2. Prüfung der Vertragschließungskompetenz
  • 3. Prüfung der Verfassungskonformität
  • 4. Vorgehen bei festgestellter Unionskompetenz
  • 5. Keine Unterrichtung der Union über geplante Vertragsabschlüsse
  • 6. Verzicht auf eigene Verhandlungen bei Verhandlungsmandat der Kommission
  • II. Vorgehensweise der österreichischen Bundesregierung
  • 1. Prüfung der Vertragschließungskompetenz und der Verfassungskonformität
  • 2. Vorgehen bei festgestellter Unionskompetenz
  • 3. Keine Unterrichtung der Union über geplante Vertragsabschlüsse
  • 4. Verzicht auf eigene Handlungen bei Verhandlungsmandat der Union
  • Endergebnis
  • Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

← xxii | xxiii → Abkürzungsverzeichnis

ABl.

Amtsblatt

AETR

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit der Fahrzeugbesatzungen im internationalen Straßenverkehr

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

AVR

Archiv des Völkerrechts

BayVBl.

Bayerische Verwaltungsblätter

BEH

Bieber, Roland/Epiney, Astrid/Haag, Marcel, Die Europäische Union. Europarecht und Politik, 9. Auflage, Baden-Baden 2011

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BIT

Bilaterale Investitionsabkommen

BMG

österreichisches Bundesministeriengesetz

BMVEL

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz (österreichische Verfassung)

CMLRev.

Common Market Law Review

COREPER

Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

CR

Calliess, Christian/Ruffert, Matthias (Hrg.), EUV/ AEUV, Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta. Kommentar, 4. Auflage, München 2011

← xxiii | xxiv → DÖV

Die Öffentliche Verwaltung

EAD

Europäischer Auswärtiger Dienst

EAG

Europäische Atomgemeinschaft

EAGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

EFAR

European Foreign Affairs Review

EG

Europäische Gemeinschaft

EGKSV

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EJIL

European Journal of International Law

EL

Ergänzungslieferung

ELRev.

European Law Review

EP

Europäisches Parlament

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union/Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EuR

Europarecht (Zeitschrift)

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EVV

Vertrag über eine Verfassung für Europa

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

FAO

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen

FDMILJ

Fordham International Law Journal

← xxiv | xxv → FJIL

Florida Journal of International Law

FS Dashwood

Arnull, Anthony/Barnard, Catherine/Dougan, Michael/Spaventa, Eleanor (Hrg.), A Constitutional Order of States? Essays in EU Law in Honour of Alan Dashwood, Oxford und Portland 2011

FS Eitel

Frowein, Jochen Abr./Scharioth, Klaus/Winkelmann, Ingo/Wolfrum, Rüdiger (Hrg.), Verhandeln für den Frieden. Negotiating for Peace. Liber Amicorum Tono Eitel, Berlin/Heidelberg/New York 2003

FS Folz

Zehetner, Franz (Hrg.), Festschrift für Hans-Ernst Folz, Wien/Graz 2003

FS Ginther

Benedek, Wolfgang/Isak, Hubert/Kicker, Renate (Hrg.), Development and Developing International and European Law. Essays in Honour of Konrad Ginther on the Occasion of his 65th Birthday, Frankfurt am Main 1999

FS Hafner

Buffard, Isabelle/Crawford, James/Pellet, Alain/Wittich, Stephan (Hrg.), International Law between Universalism and Fragmentation. Festschrift in Honour of Gerhard Hafner, Leiden/Boston 2008

FS Mosler

Bernhardt, Rudolf/Geck, Wilhelm Karl/Jaenicke, Günther/Steinberger, Helmut (Hrg.), Völkerrecht als Rechtsordnung. Internationale Gerichtsbarkeit. Menschenrechte. Festschrift für Hermann Mosler, Berlin/Heidelberg/New York 1983

FS Ress

Bröhmer, Jürgen/Bieber, Roland/Calliess, Christian/ Langenfeld, Christine/Weber, Stefan/Wolf, Joachim ← xxv | xxvi → (Hrg.), Internationale Gemeinschaft und Menschenrechte, Festschrift für Georg Ress zum 70. Geburtstag am 21. Januar 2005, Köln/Berlin/München 2005

FS Slot

Bulterman, M./Hancher, L./McDonell, A./Sevenster, H., Views of European Law from the Mountain. Liber Amicorum Piet Jan Slot, Alphen aan den Rijn 2009

FS Zuleeg

Gaitanides, Charlotte/Kadelbach, Stefan/Rodriguez Iglesias, Gil Carlos (Hrg.), Europa und seine Verfassung. Festschrift für Manfred Zuleeg zum siebzigsten Geburtstag, Baden-Baden 2005

GA

Generalanwalt

GASP

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

GATS

Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GG

Grundgesetz

GGO

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

GH

Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard (Hrg.), Das Recht der Europäischen Union, München, Loseblatt, Stand: 40. Ergänzungslieferung Oktober 2009

GHN

Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin (Hrg.), Das Recht der Europäischen Union, München, Loseblatt, Stand: 47. Ergänzungslieferung April 2012

GKK

Geiger, Rudolf/Khan, Daniel-Erasmus/Kotzur, Markus, EUV/AEUV, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Kommentar, 5. Auflage, München 2010

← xxvi | xxvii → GL

Grundlieferung

GMBl.

Gemeinsames Ministerialblatt

GO-Rat

Geschäftsordnung des Rates

GS Grabitz

Randelzhofer, Albrecht/Scholz, Rupert/Wilke, Dieter (Hrg.), Gedächtnisschrift für Eberhard Grabitz, München 1995

GS

Groeben, Hans von der/Schwarze, Jürgen (Hrg.), Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 4-bändig, 6. Auflage, Band 4, Art. 189 – 314 EGV, Baden-Baden 2004

GSVP

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

GTE

Groeben, Hans von der/Thiesing, Jochen/Ehlermann, Claus-Dieter (Hrg.), Kommentar zum EWG-Vertrag, 4-Bändig, 4. Aufl., Band 3, Art. 110 – 188, Baden-Baden 1991

IGH

Internationaler Gerichtshof

IMO

Internationale Schifffahrtsorganisation

ISPS-Code

Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

JA

Juristische Arbeitsblätter

JBl.

Juristische Blätter

JuS

Juristische Schulung

JZ

JuristenZeitung

LB

Lenz, Carl Otto/Borchardt, Klaus-Dieter (Hrg.), EU-Verträge, Kommentar nach dem Vertrag von Lissabon, 5. Auflage, Köln 2010

← xxvii | xxviii → NJIL

Nordic Journal of International Law

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NuR

Natur und Recht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

Oxford J. Legal

Stud.

Oxford Journal of Legal Studies

PCA

Ständiger Schiedshof

PFOS

Perflouroctansulfonat

POP

Persistente Schadstoffe

PrGS.

Gesetz-Sammlung für die Kgl. Preußischen Staaten, Preußische Gesetzessammlung

Ratsdok.

Ratsdokument

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

RTDE

Revue trimestrielle de droit européen

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des EuGH

SOLAS

Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

SZIER/RSDIE

Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht/Revue suisse de droit international et européen

TRIPS

Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum

UNCLOS

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982

VH

Vedder, Christoph/Heintschel von Heinegg, Wolff (Hrg.), Europäisches Unionsrecht. EUV/AEUV/ Grundrechtecharta. Handkommentar, Baden-Baden 2012

← xxviii | xxix → VO

Verordnung

WEGS

Wohlfahrt, Ernst/Everling Ulrich/Glaesner, Hans Joachim/Sprung, Rudolf, Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Kommentar zum Vertrag, Berlin und Frankfurt/Main 1960

WTO

Welthandelsorganisation

WVK IO

Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder zwischen Internationalen Organisationen

WVK

Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZEuS

Zeitschrift für Europarechtliche Studien

ZJS

Zeitschrift für das Juristische Studium

ZöR

Zeitschrift für öffentliches Recht ← xxix | xxx →

← xxx | 1 → Einleitung

Beschäftigt man sich mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union, stößt man schnell auf das Instrument der gemischten Verträge. Gemischte Verträge sind völkerrechtliche Verträge,1 die die Union und ihre Mitgliedstaaten auf der einen Seite mit einem oder mehreren Drittstaaten auf der anderen Seite abschließt.2 Die Existenz gemischter Verträge ist der Errichtung der supranationalen Organisation Europäische Union geschuldet, der aber nur begrenzt Hoheitsrechte übertragen worden sind.3

Gemischte Verträge sind eine gängige Unionspraxis, die jedoch kon­trovers diskutiert wird.So bezeichnet Tomuschat gemischte Verträge als „Übel“, das man „möglichst beseitigen sollte.“4 Auch für Eeckhout sind gemischte Verträge eine unnötige Hürde, die die Union zu einem sperrigen und unflexiblen Akteur auf der internationalen Bühne macht.5 Die Aushandlung und der Abschluss von gemischten Verträgen – genauso wie deren Implementierung – fallen nach Mögele in eine rechtliche Grauzone, die zu komplexen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen führen.6 Es gibt Stimmen, die prophezeien, dass die Bedeutung und die Anwendung des Instruments der gemischten Verträge abnehmen werden.7 Festgestellt wurde aber auch, dass „gemischte Verträge eine großartige Erfindung der Union sind, die jedoch Probleme schafft.“8

Auch durch den Vertrag von Lissabon wurde die Praxis der gemischten Verträge nicht kodifiziert, so dass die damit verbundenen Probleme – auch nicht teilweise – einer Lösung zugeführt wurden und somit fortbestehen.9 Solange das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gemäß ← 1 | 2 → Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EUV gilt, werden die gemischten Verträge weiter existieren.10

Die Probleme, die gemischte Verträge mit sich bringen, werden seit Jahren diskutiert, ohne dass es zu signifikanten Fortschritten gekommen ist.11

Diese Arbeit hat das Ziel, für einige Probleme gemischter Verträge Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Hierfür wird in Teil 1 zunächst die Völkerrechtspersönlichkeit der Union12 und die Ermittlung ihrer Vertragschließungskompetenzen dargestellt. Die genaue Ermittlung der Reichweite der Vertragschließungskompetenz der Union ist wichtig, da ein häufiger Grund für den Abschluss eines gemischten Vertrags die fehlende Kompetenz der Union für alle Bereiche des Vertrags ist.13

Daran anschließend wird in Teil 2 die rechtliche Zulässigkeit gemischter Verträge erörtert und dargestellt, aus welchen Gründen sie abgeschlossen werden. Zudem wird gezeigt, auf welche Weise die gemischten Verträge kategorisiert werden können. Außerdem wird dargestellt, wie weit die Union und die Mitgliedstaaten an die gemischten Verträge völkerrechtlich gebunden sind und welche Wirkung und Rang sie in der Unionsrechtsordnung und in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten haben. Abschließend wird die Auslegungskompetenz des EuGH für gemischte Verträge betrachtet.

In Teil 3 wird die Zusammenarbeit von Union und den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemischten Verträge untersucht. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten bei Verhandlung, Abschluss und Erfüllung gemischter Verträge sicherzustellen, um eine einheitliche Vertretung der Union zu gewährleisten.14 Die Existenz dieser Zusammenarbeitspflicht ← 2 | 3 → ist vom EuGH nicht dogmatisch begründet worden. Auch in der Literatur findet sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen,15 keine umfassende Begründung. Deshalb sollen die Wurzeln dieser Zusammenarbeitspflicht und ihr Wesen in dieser Arbeit näher herausgearbeitet werden. Um die Zusammenarbeitspflicht bei den gemischten Verträgen sprachlich besser von der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV abzugrenzen, wird diese Zusammenarbeitspflicht in der Arbeit als Kooperationsverpflichtung bezeichnet.

An die Theorie anschließend wird untersucht, wie die Kooperation zwischen Unionsorganen und Mitgliedstaaten bei Aushandlung, Abschluss und Durchführung der gemischten Verträge in der Praxis tatsächlich durchgeführt wird. Dabei werden, um den Umfang dieser Arbeit zu begrenzen, die Aspekte der vorläufigen Anwendung gemischter Verträge ausgeklammert.

Ausgehend von der Theorie der Kooperationsverpflichtung wird angesichts der tatsächlich stattfindenden Kooperation ein Vorschlag entwickelt, wie die Kooperationsverpflichtung primärrechtlich kodifiziert werden könnte.

Die Verteilung der Vertragschließungskompetenzen hat nicht nur zur Folge, dass gemischte Verträge geschlossen werden, sondern auch Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten, falls diese eigenständig völkerrechtlich tätig werden. Dabei wird, um den Untersuchungsgegenstand zu beschränken, nicht auf die primärrechtliche Regelung des Art. 351 AEUV eingegangen. Daher wird in Teil 4 dargestellt, wie die Mitgliedstaaten mit der Kommission kooperieren müssen, damit sie die ihnen verbliebenen Vertragschließungskompetenzen ausüben können, ohne die Unionsrechtsordnung zu verletzen oder unzulässigerweise zu präjudizieren. Des Weiteren wird auf die besondere Art der Kooperation eingegangen, wenn die Mitgliedstaaten die auswärtige Kompetenz der Union als Sachwalter des Unionsinteresses ausüben.

Beispielhaft wird untersucht, ob innerhalb der deutschen und der österreichischen Bundesregierung ein Mechanismus besteht, um bei eigenem völkerrechtlichem Handeln nicht die Unionsrechtsordnung zu verletzen. Zudem wird dargestellt, wie die Vorgehensweise aussieht, wenn festgestellt wird, dass ein Teil eines ausgehandelten völkerrechtlichen Vertrags in die Unionszuständigkeit fällt.

Details

Seiten
XXX, 322
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653041583
ISBN (ePUB)
9783653988147
ISBN (MOBI)
9783653988130
ISBN (Hardcover)
9783631650561
DOI
10.3726/978-3-653-04158-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
Vertragschließungskompetenzen Gemischte Verträge Kodifizierung der Kooperationsverpflichtung Notifizierungsverfahren
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXX, 322 S.

Biographische Angaben

Klaus Schwichtenberg (Autor:in)

Klaus Schwichtenberg, geboren in Ulm, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und der Universität des Baskenlandes in Donostia-San Sebastián (Spanien). Er war als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht sowie Sportrecht an der Universität Augsburg tätig.

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