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«Top-Spion» oder Opfer der deutsch-deutschen Wiedervereinigung?

Der Abgeordnete Gerd Löffler zwischen DDR-Geheimdienst und Hamburger CDU

von Wolfgang Schulenberg (Autor:in)
©2015 Dissertation 408 Seiten
Reihe: DemOkrit, Band 5

Zusammenfassung

Die Enttarnung des Hamburger Parlamentariers Gerd Löffler als Agent 1990, seine Flucht nach Österreich 1991, seine Verschleppung auf deutsches Gebiet durch bayerische Grenzbeamte 1994 und seine Verurteilung waren mediale Sensationen. Löffler hat sich in der Folge als Kundschafter des Friedens dargestellt, als Opfer. Jetzt ist Löfflers Kooperation mit der Militäraufklärung der Nationalen Volksarmee ebenso durchleuchtet worden wie der eventuelle parteipolitische Hintergrund seiner Einstufung als Top-Spion, seiner Verhaftung und Verschleppung. Die interdisziplinäre Analyse vereinigt Aspekte aus Geschichts-, Politik- und Rechtswissenschaft, Hamburger Spezifika und rechtspolitisch Grundsätzliches zur Bewältigung der DDR-Vergangenheit. Der Verfasser hat mit Löffler kommuniziert, aber die kritische Distanz gewahrt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Die Ambivalenz politischer Vernetzung. Parteien können neue Gewaltenteilungs-Linien schaffen, aber auch alte durchlöchern Einführung von: Helmut Stubbe da Luz
  • Parteienstaat und Staatsparteien
  • Vernetzung und Grenzüberschreitung
  • Divergierende Traditionen deutscher Parteienkritik
  • Der Primat partei(en)politischen Kalküls
  • Klassenmoral und Klassenjustiz
  • 1 Einleitung: Der Fall Löffler: Ein Mikrokosmos der deutsch-deutschen „Wende“-Situation: „Top-Spion“ oder Opfer im Kalkül innerparteilicher Auseinandersetzungen?
  • 1.1 Der „Fall Löffler“ – Eine einführende Skizze
  • 1.1.1 Löfflers beruflich-politischer Werdegang bis 1990
  • 1.1.2 „Top-Spion!“ – Die Ereignisse des Jahres 1990
  • 1.1.3 Die weitere Entwicklung des Spionage-Falles
  • 1.1.4 Löffler als „Täter“ und als „Opfer“?
  • 1.1.5 Häufung von Symptomen politischer Pathologie in Zeiten des Umbruchs?
  • 1.1.6 Lernen aus der Geschichte: Waren „die Umstände“ schuld?
  • 1.2 Der zeithistorische Rahmen: Zeithistorie und „Neueste Geschichte“ – die Quellenproblematik
  • 1.2.1 Innerparteilicher Streit ohne innerparteiliche Demokratie und Transparenz
  • 1.2.2 Die Hamburger CDU – kein „unbeschriebenes Blatt“
  • 1.2.3 Deutsch-deutsche Spionage und ihre emotionale Bewertung im Zeichen des Kalten Krieges
  • 1.3 Der paradigmatische Rahmen
  • 1.3.1 Sozialhistorie – Historische Arbeit mit sozialwissenschaftlichen Modellen
  • 1.3.2 Politische Kultur
  • 1.3.3 Opfer
  • 1.3.4 Spionage
  • 1.3.5 Turbulenzen im und durch rasanten soziokulturellen Wandel
  • 1.3.6 Möglichkeiten der Ausweitung von parteipolitischer Korruption zu staatlicher Korruption im Parteienstaatswesen
  • 1.3.7 Die deutsch-deutsche Wiedervereinigung
  • 1.4 Hinweise zur Literatur- und Quellenlage
  • 1.4.1 Literatur und Publikationen
  • 1.4.2 Rundfunk und Fernsehen
  • 1.4.3 Internet
  • 1.4.4 Archive
  • 1.4.5 Zeitzeugen
  • 2 Hauptteil: Löffler – Ein Opfer „Wende“-bedingter Turbulenzen der bundesdeutschen politischen Kultur?
  • 2.1 Der DDR-Hintergrund des Geschehens: Die Militäraufklärung der Nationalen Volksarmee, ein Nachrichten-, Aufklärungs- und Spionagedienst?
  • 2.2 Der Spionage-Fall Löffler
  • 2.2.1 Die Entwicklung bis zur Wende
  • 2.2.1.1 Kontakt, Anbahnung und Kooperation mit der Nationalen Volksarmee
  • 2.2.1.2 Gewissheit über die geheimdienstliche Tätigkeit und deren Verlauf
  • 2.2.1.3 Motivation und Verratsmaterial
  • 2.2.2 Der deutsch-deutsche Spionagebetrieb und die „Wende“
  • 2.2.2.1 Die Auflösung von Strukturen, die Verwischung von Spuren
  • 2.2.2.2 Der Seitenwechsel von „Glasschüssel“ und die Verdächtigung Löfflers
  • 2.2.3 Das Verfahren gegen Löffler
  • 2.2.3.1 Die Aufhebung der Immunität
  • 2.2.3.2 Hausdurchsuchungen und Verhaftung, Einfluss der Presse
  • 2.2.3.3 Verfahren und Untersuchungshaft bis zu Löfflers Flucht nach Österreich
  • 2.2.3.4 Löfflers Flucht nach Österreich
  • 2.2.3.5 Die „Entführung“ aus Österreich
  • 2.2.3.6 Die „Entführung“ aus Österreich – ein Verfahrenshindernis?
  • 2.2.4 Verurteilung durch das HansOLG
  • 2.2.4.1 Probleme bei der Bewertung des Strafprozesses am HansOLG
  • 2.2.4.2 Vorbemerkungen zum Zweiten Abschnitt des Besonderen Teiles des StGB (§§ 93 bis 101a StGB)
  • 2.2.4.3 Exkurs: Zur Geschichte und zum gesetzgeberischen Willen der angewandten Norm
  • 2.2.4.4 § 99 StGB
  • 2.2.4.5 Überprüfung der Entscheidung
  • 2.2.4.6 Betrachtung weiterer Argumente und Aspekte
  • 2.2.5 Organstreit beim Bundesverfassungsgericht
  • 2.2.5.1 Verfahrensgegenstand und Argumente der Parteien
  • 2.2.5.2 Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und weitere Argumente
  • 2.2.6 Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg und weitere Rechtsmittel
  • 2.2.7 Sonstige Maßnahmen
  • 2.3 Mögliche parteipolitische Einflussfaktoren
  • 2.3.1 Einflussfaktoren in der Hamburger „Parteienlandschaft“
  • 2.3.2 Innerhalb der Hamburger CDU
  • 2.3.3 Einfluss des Konflikts um die Neue Heimat
  • 2.3.4 Quod erat demonstrandum
  • 3 Fazit
  • 3.1 Löffler – ein Spion? Ein „Top-Spion“?
  • 3.2 Verschwörungstheorie, politische Justiz und kritische Parteiengeschichtsschreibung
  • 3.3 Befund
  • 4 Anhang
  • 4.1 Verzeichnis ausgewählter Abkürzungen
  • 4.2 Verzeichnisse der Literatur und Quellen
  • 4.2.1 „Gerhard Orgaß“ im Orgaß Archiv für Christlich-Demokratische Politik
  • 4.2.2 Chronologische Übersicht der verwendeten Quellen
  • 4.3 Literatur und Publikationen
  • 4.3.1 Gesetze, Veröffentlichungen der BRD und DDR
  • 4.3.2 Literatur
  • 4.3.3 Zeitungs- und Presseartikel
  • 4.4 Radio- und Fernsehbeiträge
  • 4.5 Weblinks
  • 4.6 Interviews
  • 4.7 Datenübersichten
  • 4.7.1 Datenübersicht zur Biographie Löfflers
  • 4.7.2 Datenübersicht zum „Fall Löffler“
  • 4.8 Personenregister (Akteure und Fallbeispiele)
  • 4.9 Bildteil

Vorwort

Die vorliegende Abhandlung entstand in nebenberuflicher Arbeit.

Besonderer Dank gebührt meinem Betreuer, Herrn Privatdozenten Dr. Helmut Stubbe da Luz, der weit über das übliche Maß hinaus mit Rat und Hilfe zur Realisierung beigetragen hat. Mit bewundernswertem Verständnis hat er auch alle Verzögerungen, z.B. durch einen Afghanistan-Einsatz und manche dienstliche Notwendigkeit, ertragen. Die Zusammenarbeit habe ich dabei stets als persönlich besonders angenehm empfunden.

Helmut Stubbe da Luz hat mir das Löffler-Thema vorgeschlagen, und wir haben oftmals über die Formulierung des Titels für diese Studie nachgedacht. Es geht hier ja nicht darum, nach Art eines Sachbuchs eine spannende Spionagegeschichte zu erzählen. Andererseits erwies es sich als schwierig, die systematischen Aspekte – westdeutsche Parteipolitik, innerdeutsche Spionage, deutsch-deutsche Wende, juristische Aufarbeitung der deutschen Spaltung, rasanter soziokultureller Wandel nach 1990, politische Turbulenzen nach der Wiedervereinigung etc. – hier unterzubringen. So weist der Titel dieser Arbeit zunächst auf den in der Öffentlichkeit verbreiteten Verdacht, es habe sich um einen „Super-Agenten“ gehandelt, sowie auf die teils turbulenten Vorgänge hin, die sich um die deutsche Wiedervereinigung herum abgespielt haben. Da gab es Gewinner und Verlierer, und zumindest Gerd Löffler selbst hat sich stets als einen „Super-Verlierer“ betrachtet, als ein Opfer. Ferner wird im Untertitel auf Löfflers schwierige, riskante, gefährliche Lage zwischen seinem bundesdeutschen Parteiengagement einerseits und der zugleich betriebenen Ausspähtätigkeit zugunsten der DDR-Militäraufklärung hingewiesen. Weitere Faktoren mussten naturgemäß unerwähnt bleiben. Für die Deutsche Demokratische Republik war Löfflers innerparteiliche Position ein Attraktor, als die Spionagetätigkeit aufflog, zeigte sich – nicht überraschend –, dass die Gleichzeitigkeit von Verrat und parteipolitischem Tun auf nunmehr gesamtdeutscher, ganz überwiegend dem Wertesystem der westdeutschen Seite verpflichteten Ebene als besonders empörend betrachtet wurde. Der Begriff der Politischen Kultur hat in dieser Überschrift keinen Platz mehr gefunden, obgleich er stets mitbedacht wird; er meint die politischen Institutionen einer Gesellschaft und die Art und Weise, in ihrem Rahmen soziale Prozesse zu veranstalten, zu normieren, zu reglementieren, zu beurteilen, zu reformieren. ← 5 | 6 → Wenn die politische Kultur infolge einschneidender Ereignisse einen ungewöhnlich schnellen Wandel erfährt, so können dadurch Turbulenzen hervorgerufen werden, die ausgewählte politische Prozesse „durcheinander“ geraten lassen. So wird in dieser Studie auch den Fragen nachzugehen sein, ob Löffler als „Opfer“ solcher Turbulenzen der deutsch-deutschen Wiedervereinigung in Frage kommen könnte, er ferner Opfer auch parteipolitischer Manöver gewesen sein könnte, welche als parteipolitische Korruption im Rahmen des Parteienstaatswesens der Bundesrepublik Deutschland ihre Fortsetzung im staatlichen Bereich gefunden haben könnten, und inwiefern der Transformationsprozess in den Jahren nach Mauerfall und Wiedervereinigung durch den raschen soziokulturellen Wandel begünstigt worden sein könnte.

Herrn Professor Dr. Bernd Wegner bin ich zu großem Dank dafür verpflichtet, dass er mir zunächst Gelegenheit gegeben hat, mein Projekt in seinem Forschungskolloquium vorzustellen, und dass er sich dann ungeachtet seiner immensen Arbeitsbelastung bereiterklärt hat, die Zweitkorrektur zu übernehmen.

Viele Zeitzeugen und Gesprächspartner haben zum Entstehen des Buches beigetragen, und die Gespräche waren durchweg zielführend, lehrreich und menschlich überaus angenehm. Besonders ist hier zunächst Dr. Gerd Löffler zu nennen. Es kann sicher als besonderer Glücksumstand gelten, wenn der Protagonist einer biographischen Studie Zeitgenosse ist und darüber hinaus selbst für Auskünfte bereit steht. Löffler hat auch manche Tür öffnen helfen, z.B. durch die Entbindung seines Anwalts von dessen Schweigepflicht gegenüber dem Verfasser.

Gewiss birgt die Kommunikation des Zeithistorikers mit den Akteuren, die im Mittelpunkt seiner Studien stehen, das theoretisch bekannte, im praktischen Einzelfall häufig unterschätzte Risiko, dass allzu sehr auf die Erwartungen solcher Zeitzeugen eingegangen wird. Dazu kann ich nur versichern, dass ich mir dieses Risikos bewusst gewesen bin und dass ich nach bestem Wissen und Gewissen versucht habe, es zu minimieren.

Die Gespräche mit Löfflers ehemaligen Anwalt, Dr. Gerhard Strate, und dem Generalbevollmächtigten Löfflers, Gerhard Orgaß (†), waren für das Verständnis der Hintergründe und insbesondere subjektiver Motivationen unverzichtbar. Dies gilt mit Blick auf die Agententätigkeit auch für die früheren Obersten der Nationalen Volksarmee der DDR Harry Schreyer und Dr. Hartmut Eisenschmidt.

Der frühere Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Martin Willich, war unübersehbar bemüht, eine möglichst unvoreingenommene Sicht, Abstand und größtmögliche Objektivität zu wahren.

Wertvolle Anregungen resultieren aus den Hinweisen von PD Dr. Oliver Bange und Dr. Rüdiger Wenzke vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam. ← 6 | 7 →

Einige Zeitzeugen, z.B. Personen aus dem Hamburger Parteien- und Parlamentsumfeld, wollten nicht persönlich genannt werden. Entsprechend vorsichtig musste mit ihren Informationen umgegangen werden.

Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe unterstützte weit über das erwartete Maß hinaus die Recherche. Bundesanwalt D. sichtete unermüdlich die als wichtig erkannten Unterlagen und musste in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der vorliegenden Arbeit etwas entgegensteht. In einigen Fällen ermöglichte das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag durch Löschung der entsprechenden Sperrvermerke eine Nutzung und Widergabe von wichtigen Dokumenten.

Dank gilt auch allen Personen, die Anfragen an die Hamburgische Bürgerschaft, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Parteien, Archive und Bibliotheken beantwortet haben. Besonders hervorheben möchte ich die freundlichen Gespräche mit Dr. Bodo Wegmann, dem Autor einer Dissertation über die Militäraufklärung der Nationalen Volksarmee, sowie Dr. Klaus David. Letzterer war viele Jahre, zuletzt als Leitender Regierungsdirektor, für die Hamburger Senatskanzlei tätig, ist der Verfasser des maßgeblichen Kommentars zur Hamburger Verfassung und seit 2007 Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

Natürlich wäre die nebenberufliche Anfertigung der Arbeit ohne die Rücksicht meiner vorgesetzten Offiziere der Bundeswehr kaum möglich gewesen. Insbesondere der Leiter des Fachgebiets Recht der Führungsakademie der Bundeswehr, LRDir Stöhr, hat mich in der Endphase sehr unterstützt und vor einem peinlichen Lapsus auf dem Gebiet des Völkerrechts bewahrt.

Meine ganz besondere Dankbarkeit gilt natürlich meiner Familie, die nicht nur die Hauptlast des Freizeitverzichts zu tragen hatte. Die unermüdliche Unterstützung meiner Frau Katja und ihr Rat – nicht nur, aber besonders in juristischen Fragen – waren unverzichtbar.

Hamburg und Leipzig im Sommer 2014

Wolfgang Schulenberg

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Die Ambivalenz politischer Vernetzung.
Parteien können neue Gewaltenteilungs-Linien schaffen, aber auch alte durchlöchern

Einführung von Helmut Stubbe da Luz

Je fester Parteien in sich gefügt dastehen, je mehr „Geschlossenheit“ sie aufweisen, je mehr handfeste Interessen sie vertreten (sowohl die Interessen anderer als auch die eigenen), desto stärker können sie gegenüber anderen staatlichen und gesellschaftlichen Machtkonzentrationen auftreten. Zwischen einzelnen Parteien, zwischen Parteien und Verbänden, zwischen Parteien und staatlichen Gewalten können Machtkämpfe stattfinden. Der Grad an Pluralität in einem politischen System kann auf diese Weise zunehmen. Wenn die wichtigsten Machtinhaber einander in unterschiedlichen, ja begrenzt miteinander konfligierenden Institutionen und Rollen gegenseitig in Schach halten, kann das einzelne Gesellschaftsmitglied, kann die gesamte Gesellschaft davon profitieren, sofern die politische Gestaltungskraft der ausschlaggebenden Akteure nicht durch pure Machtkämpfe paralysiert wird (jenseits des hier wünschbaren Optimums).

Parteienstaat und Staatsparteien

Seitdem die modernen, expliziten Parteien sich – im Wesentlichen seit Anfang des 19. Jahrhunderts – herausgebildet haben, ist aber auch immer wieder Kritik daran lautgeworden, dass die Parteien einen Teil ihres Wettstreits dem Publikum nur vortäuschten und dass sie insgesamt gar zu einer Reduzierung gewaltenteilender Frontlinien beigetrügen (nämlich der „klassischen“ Bollwerke zwischen Exekutive, Legislative und Judikative), aber auch zur Reduzierung der Distanz zwischen politischen Parteien und Institutionen einerseits, der Medienwelt andererseits. „Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen“ – sagt das „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014. Abgesehen davon, dass durch das Adjektiv „staatsnah“ (womit vor allem Parteifunktionäre gemeint sind) die These untermauert wird, dass Parteienstaat und Staatsparteien eine enge, im vorliegenden ← 9 | 10 → Zusammenhang auch eine durchaus bedenklich enge Verbindung eingegangen sind, kann durch ein solches Urteil natürlich nur der formelle Einfluss von Parteien und Parteienstaat auf die Medienwelt aufs Korn genommen werden, wie er in Gremien- und Redaktionsbesetzungen zum Ausdruck kommen mag. Die informellen Kanäle zwischen Politikern und Beamten einerseits, Journalisten und Publizisten andererseits entziehen sich weitgehend der Kontrolle; freilich können sie schlecht den Parteien als solchen angelastet werden. Manche Redakteure besitzen ein „Parteibuch“, und das darf man ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Demos auch nicht verargen. Andere gehen mit bestimmten Politikern Vertrauensverhältnisse ein, die einerseits hochprofessionell sind, andererseits der Berufsethik des Journalisten-„Stands“ kaum zu genügen vermögen.

Vernetzung und Grenzüberschreitung

Die hier skizzierte Netzwerkbildung spielt in Wolfgang Schulenbergs Studie über den Fall des Politikers Gerd Löffler eine zentrale Rolle. Es wird hier zwar nicht konkret am Einzelfall nachgewiesen,

dass Angehörige der Exekutive an gezielt ausgesuchte Personen (Mitglieder der eigenen Partei) in anderen Behörden, ja „Gewalten“ (einschließlich der oft sogenannten „Vierten Gewalt“ der Medien) Dienstgeheimnisse weitergegeben hätten, möglicherweise sogar frühzeitig und vorrangig;

dass der Verlauf eines Immunitätsaufhebungsverfahrens im Parlament durch parteipolitische und exekutivische Zweckerwägungen beeinflusst worden wäre;

dass aus ebensolchen Zweckerwägungen heraus nachgeordnete Dienststellen der Bayerischen Grenzpolizei den Auftrag erhalten hätten, Löffler völkerrechtswidrig von der staatlich-österreichischen Seite über die gemeinsame Grenze auf die staatlich-deutsche Seite herüberzuziehen;

dass die parteipolitisch motivierte Vorverurteilung eines Angeschuldigten durch einen Teil der Medien direkt oder indirekt ihren Einfluss auf ein Gerichtsurteil gehabt hätte.1 ← 10 | 11 →

Doch kann aus dieser Negativanzeige nicht der Schluss gezogen werden, der Fall Löffler tauge nicht zur Kritik des Parteienstaates und der Staatsparteien, insbesondere unter dem genannten Vernetzungsaspekt. Vielmehr wird deutlich, dass derartige politisch-juristische Grenzüberschreitungen nicht unmöglich gewesen wären, und einige ältere und neuere Beispielsfälle bieten zu dem einen oder anderen der hier soeben aufgezählten Eventualitäten vielsagende Analogien, beispielsweise jüngst der Fall des SPD-Politikers Edathy 2014 – zum Teil bis in Details hinein: Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) forderte die Hannoveraner Staatsanwaltschaft zu einer Erklärung auf, wie Fotos aus Durchsuchungen bei dem SPD-Politiker in die Öffentlichkeit gelangen konnten und ließ verlautbaren: „Ermittlungsmaßnahmen und insbesondere Wohnungsdurchsuchungen gehören zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und zum Schutze der laufenden Ermittlungen nicht ins Rampenlicht der Öffentlichkeit.“2 Löffler war, als er im Verlauf der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen fotografiert wurde, noch Abgeordneter, stand formell unter dem Schutz der Immunität; Edathy war schon zurückgetreten (möglicherweise aufgrund von Indiskretionen), aber möglicherweise ist auch hier ein Formfehler passiert – dann nämlich, wenn zutreffen sollte, dass die Immunität nach einem Rücktritt erst erlischt, nachdem der Parlamentspräsident den Rücktritt bestätigt und das Nachrückverfahren eingeleitet hat.3

Bei all den Unterschieden, die die Fälle Löffler und Edathy trennen – die Verquickung von Exekutive, Legislative, Judikative, von Parteien und Medien –, hat vermutlich auch 2014 im Falle Edathy (so wird hier Anfang Mai 2014 geargwöhnt) Schaden gestiftet.

Es existieren – niemand darf sich darüber wundern – Netzwerkverbindungen zwischen Staatsanwaltschaften, führenden Parteifunktionären (je nach Opportunität auch über Parteigrenzen hinweg, insbesondere im Koalitionsfall) und nicht zuletzt auch Medienredakteuren. Nach politischen und mikropolitischen Zweckmäßigkeitserwägungen können Verdachtsmomente kolportiert oder verheimlicht, strafrechtliche und moralische Urteilskriterien vermengt oder getrennt, Vorverurteilungen lanciert werden; besteht ein Akteur auf der Respektierung der Un ← 11 | 12 → schuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils, muss er dies nicht aus rechtsstaatlichem Engagement tun, sondern auch politisch-taktische Erwägungen sind möglich. Dagegen existieren keine systemimmanenten „Checks and balances“. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen oft nicht in erster Linie der Ermittlung, sondern dem Austragen von Machtkämpfen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger ließ am 9. April 2014 verlauten: „Ein Untersuchungsausschuss sollte nicht in erster Linie parteipolitischer Profilierung dienen“, und er trat vom Vorsitz des NSA-Untersuchungsausschusses zurück.4 Die Opposition, die auf die Vernehmung des nach Russland geflohenen Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowdon gedrungen hatte, sah ihrerseits aus naheliegenden Gründen die parteipolitische Überfrachtung des Ausschusses just bei den Regierungsparteien. Wer auch immer hier eher im Recht gewesen sein mag – derartige Vorkommnisse sind nicht selten und bieten ein Indiz zugunsten des genannten Parteipolitisierungs-Verdachts. Die Hamburger SPD hätte 1991 die Bildung eines Untersuchungsausschusses durchsetzen können, der sich unter anderem mit der Rolle des Hamburger Verfassungsschutzchefs Christian Lochte (CDU, Mitglied des Echternachschen „Magdalenenkreises“) hätte befassen können. Doch die Sozialdemokraten hegten nicht allein kein Interesse an der Person Gerd Löfflers, vielmehr nahmen sie auch an den Mängeln, von denen die innere Struktur der CDU behaftet war, keinen nennenswerten Anstoß, und ausschlaggebend war möglicherweise, dass die SPD vor dem Hintergrund der gegebenen Machtverhältnisse keine Notwendigkeit sah, der CDU durch einen Löffler-Untersuchungsausschuss „eins auszuwischen“.

Vor dem Hintergrund des parteienpolitischen Machtpotentials (von „Allmacht“ ist nicht die Rede, aber von Annäherungsgraden an Übermacht, die selbstverständlich nicht quantifizierbar sind) und angesichts der Allgegenwart mehr oder minder ausgeprägter parteipolitischer Interessen müssen wohl nicht selten glückliche Umstände helfen, damit Recht und Gesetz die ihnen theoretisch zustehende Priorität erhalten. Das war in der Vergangenheit nie anders, und es geht hier nicht darum, einen diesbezüglichen Niedergang zu beklagen; es lohnt sich aber, weiterhin darüber nachzudenken, ob und wie in der Partitokratie mit ihrem so laut reklamierten demokratischen Anspruch dem Ideal der Herrschaft des Rechts weiterer Vorschub geleistet werden kann. Parteienpluralismus erzeugt solche Annäherungsgrade an die Herrschaft des Rechts nicht automatisch. ← 12 | 13 →

Divergierende Traditionen deutscher Parteienkritik

Die Tradition deutscher Parteienkritik, an die hier gleich in der bislang in den DemOkrit-Bänden üblichen Form angeknüpft wird, hält unter anderem auch für den Tatbestand, dass Parteien einer Teilung der staatlichen und gesellschaftlichen Gewalten entgegenwirken können, einige Einsichten bereit. Diese eignen sich beispielsweise auch als Hintergrund zu aktuellem Argwohn darüber, dass maßgebliche Funktionäre der Parteien der 2013 geschlossenen Großen Berliner Koalition darüber nachdächten, wie der Aktionsradius des potentiell unbequemen Bundesverfassungsgerichts beschränkt werden könnte.5 Parteien, so hat Elmar Wiesendahl schon vor Jahrzehnten gewiss nicht als erster erkannt, aber in dankenswerter Deutlichkeit und Nüchternheit festgestellt, sind „polyfungibel“, ein ambivalentes Werkzeug.

Die Parteienkritik-Tradition in Deutschland hat – auch sie – zwei Seiten, wie alles, was Menschen hervorbringen. Wer auf Differenzierung Wert legt, behält im gegebenen Fall beide Seiten, Vor- und Nachteile, gleichermaßen im Auge und lässt den eigenen Standpunkt dadurch erkennen, welche Akzente en détail gesetzt werden. Beispielsweise kann man sich hinsichtlich der einen Seite mit einer bloßen Erwähnung begnügen, die andere Seite aber – mit positiver oder negativer Färbung – hervorheben.

Elmar Wiesendahl, ursprünglich Mitherausgeber der DemOkrit-Reihe, gewiss auch weiterhin für kritische Aspekte gut, hat aber 2012 eine perspektivische Wende zumindest angedeutet und sich darauf konzentriert, die „Parteienverachtung in Deutschland“ zu beklagen.6 Wiesendahl, der seit einiger Zeit „Fortbildung von Spitzenführungskräften“ und „Vermittlung von strategischen Leadership-Kompetenzen“ im Rahmen seines APOS-Instituts anbietet, betonte in einem Aufsatz eine gewissermaßen staatserhaltende (also parteienstaatserhaltende) Position, indem er einerseits zwar nicht davon abwich, dass die Schlüsselstellung der Parteien „zu Recht Misstrauen und Argwohn“ zu wecken imstande sei, vor allem aber zur Mäßigung der Parteienkritik riet; dabei zählte er zur destruktiven Sorte von Parteienkritik sogar die vielfach bekannten Äußerungen Richard von Weizsäckers von 1992:7 Weizsäcker hätte „seinen guten Namen dafür hergegeben.“ ← 13 | 14 → Die Saat solch „unflätiger Antiparteienkritik und Parteienverachtung“ sei hernach aufgegangen, politisches Bewusstsein und Verhalten der Bevölkerung seien „hiervon infiziert“ worden. Zugleich ist Wiesendahl nicht verborgen geblieben, dass die Funktionsweise und Stabilität des deutschen Parteienstaatswesens unter jener politischen Infektion (selbst aus Sicht der Parteien, die Wiesendahl hier einnimmt) keine nennenswerte Beeinträchtigung erfahren hätten. Wiesendahl nennt das ein Paradox, aber paradox ist nicht die soziologisch relevante Realität (Realität ist nie paradox), sondern sein eigener Gedankengang. Die von ihm aufs Korn genommene Parteienkritik ist nicht nur in seinem Urteil – im Ganzen – zu schlecht weggekommen, sie hat auch nicht die zerstörerische Wirkung gezeigt, die er ihr unterstellt hat. Keiner der von Wiesendahl an den Pranger gestellten nicht-feuilletonistischen, ebenso sachverständigen wie ressentimentfreien Parteienkritiker (in alphabetischer Reihenfolge von Arnim, Hennis, von Weizsäcker)8 hat die Parteien abschaffen wollen oder auch nur deren Systemrelevanz bestritten.

Wiesendahl hat sich nach bewährtem Muster auf Autoritäten, zumindest auf kundige Zeugen, berufen (so wie das im Folgenden hier ja auch geschieht), und darunter befindet sich nicht zuletzt Gustav Radbruch (1878–1949), Rechtshistoriker, Rechtsphilosoph, „Weimarer“ Reichsjustizminister (1921–1923). Schon Radbruch, so Wiesendahl, habe „als einer der ganz wenigen Weimarer Staatsrechtslehrer den ‚ideologischen Glauben an die Möglichkeiten eines Standpunktes über den Parteien‘ als ‚geradezu die Legende, die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates‘ gegeißelt und dessen Anhänger eine ‚Verekelung des Parteilebens‘“ vorgeworfen.9 Aber demgegenüber muss klargestellt werden: Jederzeit sind „Standpunkte über den Parteien“ denkbar und einnehmbar, und Wiesendahl als Parteienforscher hat selbst oft genug solche Standpunkte „auf der Metaebene“ eingenommen. Damit ist nicht zugleich der Anspruch erhoben, irgendetwas besser zu wissen als die Parteien. Parteien müssen aber gleichwohl zum Erkenntnis- und Beurteilungsobjekt gemacht werden dürfen. Genau dies hat Radbruch auch wirklich getan, sehr kritisch, aber davon berichtet Wiesendahl nichts. Das liegt nicht daran, dass er Radbruchs Text nur aus zweiter Hand zur Kenntnis genommen hat, denn selbst in jener gekürzten Version (in einem Reader unter dem Titel ← 14 | 15 → Theorie und Soziologie der politischen Parteien) steht – gleich am Anfang, noch vor dem von Wiesendahl herangezogenen Passus – in ausdrücklicher Wendung gegen die „demokratische Ideologie“:

„Die Soziologie der Demokratie bietet ein durchaus anderes, ein entgegengesetztes Bild. Da ist das souveräne Volk nicht ein Ziegelbau aus lauter freien und gleichen Einzelnen, sondern ein Quaderbau aus Gruppen von ungleicher Größe – aus Parteien. Da ist die Volkssouveränität nicht Souveränität aller über alle, sondern die Herrschaft der stärkeren über die schwächeren, freilich gemildert durch die Rückwirkung der schwächeren auf die stärkeren Parteien. Mehrheiten und Minderheiten sind nicht nachträgliche Summierungen freier und gleicher Einzelstimmen, sondern vorbestimmter Ausdruck des größeren oder geringeren Einflusses jener Parteien.

Die Wähler sind nicht frei, nicht Einzelpersönlichkeiten, sondern Parteimitglieder oder Parteimitläufer, nicht gleich, sondern von weitestgehender soziologischer Ungleichheit, in mannigfachen Graden beeinflussungsfähig oder beeinflußbar als Führer oder Geführte. Der Abgeordnete ist keineswegs nur seinem Gewissen unterworfen und durch Aufträge nicht gebunden, sondern nur ein mehr oder weniger unselbständiges Exemplar einer Fraktion, einer Partei.

Der Parteienstaat bedeutet ‚Regierung durch Diskussion‘ nur noch in beschränktem Maße. Die Meinungsbildung durch Diskussion findet nur noch innerhalb der Parteien statt, der Kampf zwischen den Parteien ist kein Meinungskampf, sondern ein Machtkampf. Das gilt für den Wahlkampf wie für die Parlamentsverhandlungen. Wir beobachten mit fortschreitender Entwicklung des Parteienstaates im Wahlkampfe die Zurückdrängung der Wählerversammlung mit Diskussion hinter Kundgebungen der Parteien ohne Diskussion oder doch hinter Wählerversammlungen, in denen man den Gegner mehr oder weniger gewaltsam zum Schweigen bringt. Die parlamentarische Diskussion aber ist in Wahrheit nur noch ein Machtkampf in der Form einer Scheindiskussion.“10

Radbruch hat vor allem eine verfassungs- und parteiengesetzmäßige Einbindung und damit auch Regulierung des Parteienwesens gefordert, und just deshalb hat der DemOkrit-Herausgeberkreis ihn zusammen mit Otto-Heinrich von der Gablentz und Winfried Steffani zu den Autoritäten gezählt, in deren „Geist“ diese Reihe ausgerichtet sein sollte.

Parteien sind polyfungibel. – Als Werkzeuge politischer Einflussgewinnung und -gestaltung sind sie vielfältig verwendungsfähig und einsetzbar. Wer über sie verfügt, dem dienen sie. Dabei kann die Partei gleichzeitig verschiedenen Klienten und Nutznießern dienen und relativ einfach für neue Dienstleistungen umfunktioniert werden.

Elmar Wiesendahl: Parteien und Demokratie. Eine soziologische Analyse paradigmatischer Ansätze der Parteienforschung. Opladen 1980, S. 21–25.

***

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Im absoluten Parteienstaat dringt das Machtstreben der Parteien […] kraft der ihnen immanenten Dynamik in alle Lebens- und Handlungsbereiche des gesellschaftlichen und staatlichen Daseins ein; im gleichzeitigen Wettstreit und Zusammenwirken bemächtigen die Parteien sich der gesellschaftlichen Interessen- und der staatlichen Machtpositionen; das Beamten- und Richtertum und damit die Verwaltung und die Justiz sind parteipolitischen Einflüssen unterworfen. Die Trennung von Staat und Gesellschaft wie die Trennung der Gewalten hört vermöge dieser Expansion der Parteienmacht im absoluten Parteienstaat auf. Nur die Vielheit der Parteien ist im absoluten Parteienstaat noch eine Garantie gegen den qualitativen Umschlag in den „totalen Staat“.

Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band VI. Die Weimarer Reichsverfassung. Stuttgart u.a. 1981, S. 135 f.

***

Details

Seiten
408
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653039474
ISBN (ePUB)
9783653990508
ISBN (MOBI)
9783653990492
ISBN (Hardcover)
9783631648957
DOI
10.3726/978-3-653-03947-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
Spionage Immunität NVA Magdalenenkreis Militäraufklärung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 408 S., 4 s/w Abb., 1 Graf.

Biographische Angaben

Wolfgang Schulenberg (Autor:in)

Wolfgang Schulenberg studierte an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg Politikwissenschaft und Neueste Geschichte. Er ist als Offizier der Luftwaffe im Generalstabsdienst tätig.

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410 Seiten