Lade Inhalt...

Deutschland im Staatenverbund

von Christian Gellinek (Autor:in)
©2014 Monographie 122 Seiten

Zusammenfassung

Zum ersten Mal wird in der Politikwissenschaft gezeigt, wie ein Staatenverbund Europa aus vergleichender Sicht strukturiert ist und nicht durch Gewaltenteilung altmodisch, sondern gewaltenverschränkt modern funktioniert. Der Autor liest das Grundgesetz wie eine Navigationskarte und versteht es als deutschsprachige Stimme des EU Verfassungsrechts. Der wiederholt revidierte Text, der ein neuartiges gesellschaftliches Zusammenleben vorstellt, wird als politischer Prozess verstanden, das Deutschland betreffende Europäische Verbundsrecht als System geprüft und eingegrenzt. Das Europäische Verbundsystem kommuniziert und hinterlässt maßgebliche Spuren harmonischer Zusammenarbeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Einleitung: Die kooperative Europäische Union nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland
  • 1.0 Die neue europäische Staatszielbestimmung
  • 1.1 nach dem neugefassten Grundgesetz Art. 23
  • 1.2 und der Verschiebung des alten GG Art. 23
  • 2.0 Staats-Europäisierung und Bürger-Verunsicherung
  • 2.1 europäische Deutsche
  • 2.2 deutsche Europäer
  • 3.0 Der deutsche Symbolhaushalt
  • 3.1 Selbstschutz in diesem vereinten Europa
  • 3.2 NATO Schutzschild des Vereinten Europas
  • II. Die Einschätzung Deutschlands durch die Europäische Union
  • 4.0 Die von der EU erwartete Haltung Deutschlands
  • 4.1 Die EU Mitglieder blicken auf die Bundesrepublik
  • 4.2 Die Bundesregierung als Sparkommissar der EU
  • 5.0 Gliedstaatlicher Föderalismus im Staatenverbund der EU
  • 5.1 Kooperation in den einzelnen Bundesländern
  • 5.2 Die integrativen Entsprechungen der Gewaltenteilung
  • 6.0 Kommunikation: Festnetz und Handy
  • 6.1 Sicherheit im Datenschutz
  • 6.2 Abwehr der Ausspähung
  • III. Der Einzelne in der neuen Gesellschaft
  • 7.0 Arbeitsjahr im Wechsel mit Urlaub
  • 7.1 Jährliche Flucht in den ausländischen Urlaub
  • 7.2 Das Ritual jugendlicher Unschuldserinnerungen
  • 8.0 Die „Staatsräson“ des Holocaust-Erbes
  • 8.1 Die Verdrängung von Schoa-Schuldgefühlen
  • 8.2 Nicht Mitreisende bleiben zu Hause
  • IV. Weitergabe des Deutschtums unter neu-europäischen Bedingungen unserer Zeit
  • 9.0 Kontrast: der französische Code Civil bestimmt, wer als Franzose gilt
  • 9.1 Wer ist nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Deutscher?
  • 9.2 Was tut ein Deutscher zivilrechtlich als EU-Bürger?
  • 10.0 Staatliche Nachwuchsförderung im öffentlichrechtlichen Auftrag
  • 10.1 Der privat-rechtliche Status der Studenten
  • 10.2 Die Bafög-Rückzahlung
  • 11.0 Fußballspiele und Nationalhymne
  • 11.1 Die fan-gemeinschaftliche Zurschaustellung
  • 11.2 Der Neu-Nationalismus im Wettbewerb
  • V. Die deutsche Sprache als privat-rechtlich nicht geschütztes öffentliches Kommunikationsmittel
  • 12.0 Europasprachiges Deutsch in der EU
  • 12.1 EU Wahlen und Bundestagswahlen
  • 12.2 Klagen vor dem EU-Gerichtshof
  • 13.0 Deutscher Globalisierungsstress
  • 13.1 Ethnische Neuzusammensetzung der Bevölkerung
  • 13.2 Kultur-Folgen des Migrationsvordergrunds
  • 14.0 Kommunikationsmängel in der öffentlichen Sprache
  • 14.1 Gesellschaftlicher Auftrag der Sprachintegration
  • 14.2 Veränderungen an der öffentlichen Sprache
  • VI. Borgen und Bürgen: Einbußen bei der Sprache und beim Geld
  • 15.0 Das Berliner-Republik Deutsch aus zweiter Hand
  • 15.1 Fernsehsprache, Synchronstimmen und Gestik
  • 15.2 Ein angeblicher Standard für Zuschauer
  • 16.0 Fremdbürgschaften als verfassungsrechtliches Problem
  • 16.1 EuGH und BVerfG Entscheidungen
  • 16.2 Opponierungsgrenzen
  • VII. Zusammenfassung
  • Literatur

← 10 | 11 → I.    Einleitung. Die kooperative Europäische Union nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland

Wir sollten es wissen: Deutschland ist kein deutsches Land, sondern ein deutschsprachiger Bundesstaat. Seine gegliederte Regierungsform wird im Grundgesetz geregelt. Dieses Grundgesetz ist kein nationales „Grundbuch“, sondern eine, Anpassungen unterworfene, juristische Landkarte auf einer Projektion. Sie kann in verschiedenen Maßstäben gedruckt und auch in amerikanischer Übersetzung gelesen werden. Diese ständig angepasste Navigationskarte der Nation verfasst eine bestimmbare Lage und gibt ihr einen politischen Kurs vor. Während man eine Urkunde an die Wand hängen kann, ist eine solche handwerkliche Anstrengung hier nutzlos; sie verträgt auch keinen Goldschnittrahmen. Auf dem Kartentisch müssen vielmehr ständig Kurskorrekturen vorgenommen, und diese auf der Fahrt eingetragen werden. Hier wird ein Lotsendienst vorzuführen versucht. Erwägenswert, ob eine Verfassung, die mehrere Projektionen erlaubt, ja herausfordert, auch wie eine juristische Partitur verstanden und vom Blatt gespielt werden könnte? Die Uraufführung fand 1949 zaghaft statt. Vierzig Jahre später machte die Wiedervereinigung als Einstaatlichung der abermals zu Ländern umgewidmeten Verwaltungsgebiete der absterbenden DDR mit den bundesrepublikanischen Ländern aus der gesamten Bundesrepublik eine verjüngte <Partitur> von Deutschland. Sie wird gegenwärtig von einer Bundeskanzlerin dirigiert. Erfreulicherweise ertönt beim <Anhören> keine Kakophonie, sondern ein neues Orgelspiel der Demokratie, das dort, wo „sich Musik aufbaut zu geistigen Räumen“, heute besser klingt als das alte vorher.

← 11 | 12 → Ein ergrauter Emeritierter möchte bei diesem Spiel noch einmal die Zimbelregister ziehen und weil die Jungen und Alten nach Hermann Hesse „die Gesetze nicht mehr kennen“, die Stimmendynamik des deutsch-europäischen Verfassungsrechts wiederfinden, also Das heraushören und notieren, was schon Viele versucht haben. Ob mit verständlichem Ténor, bleibt darzustellen. Der Verfasser knüpft dabei an sein Erinnerungsvermögen an. Von 1953 bis 1955 nahm er fünf Semester lang teil am staatstheoretischen Seminar des verehrten Staats- und Kirchenrechtslehrers Professor Rudolf Smend (1882-1975) und empfing an seiner alma mater in Göttingen eine Grundausbildung in der Politikwissenschaft, die damals zum öffentlichen Recht gehörte und machte auch Seminarscheine, die nicht trogen, sondern ihn in die Zulassung an eine amerikanische Graduate School trugen.

An sich hätte er bei Smend über Bismarcks Annexionsbegründung als einen Teilaspekt der Bismarck’schen Reichsverfassung promovieren sollen. Ein „Celler Unfall“ verhinderte das und hatte den <Cell-Gefallenen> fünfundzwanzig Jahre nach Kanada und den Vereinigten Staaten verschlagen. Als er sich nach erfolgter Sabbatical-Habilitation in Basel bei dem in dieser Stadt geborenen hochbetagten Professor Smend im Frühjahr 1975 zurückmeldete, wurde ihm gütig gratuliert und er somit in den Club alteuropäischer Hochschullehrer aufgenommen, was ihm eine akademische Spätaussiedlung, die 1987 stattfinden konnte, nach Münster bescherte.

Im Geiste Rudolf Smends will daher diese Studie und Ablegerin mehrerer Lehrveranstaltungen in Münster und in Vechta praktisch und undogmatisch in lesbarer Form das politische Zusammenleben in der neuen Bundesrepublik Deutschland registrieren. Das folgende politologische <Werkstück> untersucht das Verfassungsrecht im Sinne Rudolf Smends und der Smend-Schule, weitergeführt hauptsächlich durch Professor Wilhelm Hennis (1923-2012), als ein Integrationsdokument, das sich auf grundrechtliche soziale ← 12 | 13 → Errungenschaften beruft. Es bezieht auch wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein.

Details

Seiten
122
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653040548
ISBN (ePUB)
9783653993615
ISBN (MOBI)
9783653993608
ISBN (Hardcover)
9783631646427
DOI
10.3726/978-3-653-04054-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
EU Verfassungsrecht gesellschaftliches Zusammenleben Europäische Verbundsrecht Gewaltenteilung Gewaltenverschränkung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 121 S.

Biographische Angaben

Christian Gellinek (Autor:in)

Christian Gellinek, emeritierter Professor für Deutsche Philologie, studierte in Göttingen, forschte und lehrte in Yale, Gainesville, an der Brigham Young University und in Münster. Er forschte am Vredes Palais in Den Haag, am Institute of Social and Economic Research (ISER), Memorial University of Newfoundland, St John’s und hielt Gastprofessuren in Basel, Poznań, Utah, Los Angeles, Potsdam und Vechta.

Zurück

Titel: Deutschland im Staatenverbund
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
124 Seiten