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Privatisierung und Diversifizierung im Strafvollzug

von Eun Meeh Cho (Autor:in)
©2014 Dissertation 186 Seiten

Zusammenfassung

Zur Entschärfung bedrängender Vollzugsproblematik wird in der Gegenwart neben den Alternativen zur Freiheitsstrafe zunehmend auf die Privatisierung der Justizvollzugsanstalt verwiesen. Auf internationaler Ebene nimmt man die Entwicklung der Privatisierung des Strafvollzugs längst ernst: Inzwischen sind in den USA, England, Neuseeland, Australien, zwei Provinzen in Kanada, Südafrika, Chile und Japan private oder teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten in Betrieb. In Südkorea und Brasilien haben die Regierungen Verträge mit den religiösen Gemeinschaften über den Betrieb von Justizvollzugsanstalten abgeschlossen. Diese Arbeit befasst sich mit dem Ziel des Vollzugs in privaten Justizvollzugsanstalten.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1 Einleitung
  • 1.1 Überblick
  • 1.2 Zur Situation im heutigen Strafvollzug
  • 1.2.1 Ziel des Vollzugs
  • 1.2.2 Gründe der Einführung privatisierter Justizvollzugsanstalten
  • 1.2.2.1 Anstaltsüberbelegungen
  • 1.2.2.2 Reduzierung der Vollzugskosten
  • 1.2.2.3 Trend zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben
  • 1.2.2.4 Internationale Entwicklung der Privatisierung im Strafvollzug
  • 1.3 Aufbau der Arbeit
  • 2 Grenzen der Privatisierung der Justizvollzugsanstalten
  • 2.1 Grundlage der Diskussion um die Privatisierung
  • 2.1.1 Privatisierung der Staatsaufgaben
  • 2.1.1.1 Staatsaufgabenbegriff
  • 2.1.1.2 Rückzug des Staats
  • 2.1.1.3 Strafvollzug als Staatsaufgabe
  • 2.1.1.4 Funktion des Strafvollzugs
  • 2.1.2 Diskussion um die Privatisierung
  • 2.1.2.1 Zum Begriff der Privatisierung
  • 2.1.2.2 Grundmotive der Privatisierungsdiskussion
  • 2.1.2.2.1 Ökonomische Grundmotive (Die wirtschaftlichen Aspekte)
  • 2.1.2.2.2 Politische Grundmotive (Die politischen Aspekte)
  • 2.1.2.2.2.1 Wettbewerbspolitische Sicht
  • 2.1.2.2.2.2 Gesellschaftspolitische Sicht
  • 2.1.2.2.2.3 Sozialpolitische Sicht
  • 2.1.2.2.3 Rechtliche Grundmotive (Die rechtlichen Aspekte)
  • 2.1.2.3 Zusammenfassung
  • 2.1.3 Formen der Privatisierung
  • 2.1.3.1 Materielle Privatisierung (Aufgabenprivatisierung)
  • 2.1.3.2 Formelle Privatisierung (Organisationsprivatisierung)
  • 2.1.3.3 Funktionale Privatisierung
  • 2.1.3.4 Vermögensprivatisierung
  • 2.1.4 Anwendbarkeit der Privatisierungserscheinungen in denJustizvollzugsanstalten
  • 2.2 Verfassungsrechtliche Grenzen für die Privatisierung
  • 2.2.1 Rechtsstaatsprinzip
  • 2.2.1.1 Klassische Konstruktion des Rechtsstaats
  • 2.2.1.2 Rechtsstaatsprinzip und Privatisierung
  • 2.2.2 Sozialstaatsprinzip
  • 2.2.2.1 Definition der Sozialstaatsprinzip
  • 2.2.2.2 Sozialstaatsprinzip und Privatisierung
  • 2.2.3 Demokratieprinzip
  • 2.2.3.1 Definition des Demokratieprinzips
  • 2.2.3.2 Demokratieprinzip und Privatisierung
  • 2.2.4 Art. 33 Abs. 4 GG als Grenze der Privatisierung
  • 2.2.4.1 Funktionsvorbehalt der hoheitsrechtlichen Befugnisse
  • 2.2.4.1.1 Hoheitsrechtliche Befugnisse
  • 2.2.4.1.2 Anwendungsbereich der hoheitsrechtlichen Befugnisse
  • 2.2.4.1.3 Ausnahmetatbestände der hoheitsrechtlichen Befugnisse
  • 2.2.4.2 Verbindlichkeit des Art. 33. Abs. 4 GG
  • 2.2.4.3 Beamtenvorbehalt im Strafvollzug
  • 2.2.4.3.1 Hoheitsrechtliche Befugnisse im Strafvollzug
  • 2.2.4.3.2 Behandlungsvollzug als hoheitsrechtliche Befugnis
  • 2.2.4.3.3 Einsatz des privaten Personals anstelle der Beamten
  • 2.2.4.4 Zugelassene Ausnahmen
  • 2.2.4.4.1 Zulässigkeit der Ausnahmen
  • 2.2.4.4.1.1 Eine quantitative Komponente
  • 2.2.4.4.1.2 Ein quantitatives Übergewicht und der Verhältnismäßigkeitgrundsatz
  • 2.2.4.4.2 Zulässigkeit privater Strafvollzugsanstalten
  • 2.2.5 Zusammenfassung
  • 3 Vergleich und Analyse der privaten Justizvollzugsanstalten
  • 3.1 Geschichte des Strafvollzugs
  • 3.1.1 Entstehung und Entwicklung des Strafvollzugssystems
  • 3.1.1.1 Geburt des Gefängnisses
  • 3.1.1.2 Reform und Entwicklung des Strafvollzugssystems
  • 3.1.1.3 Gefängnis als totale Institution
  • 3.1.2 Geschichte der privaten Beteiligung am Strafvollzug
  • 3.1.2.1 USA
  • 3.1.2.1.1 Vor dem 20. Jahrhundert
  • 3.1.2.1.2 Ab dem 20. Jahrhundert
  • 3.1.2.2 Europa
  • 3.1.3 Zusammenfassung
  • 3.2 Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in den USA
  • 3.2.1 Entstehung neuer privater Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.1.1 Historische Entwicklung der Privatisierung der Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.1.2 Modelle privater Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.1.2.1 Lease-Purchase-Modell
  • 3.2.1.2.2 Management- Modell
  • 3.2.1.2.3 Take-over-Modell
  • 3.2.2 Besonderheit privater US-amerikanischer Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.2.1 Eigenschaft des Rechts
  • 3.2.2.2 Auswahl der privaten Unternehmen
  • 3.2.2.3 Aufsicht des Staats
  • 3.2.3 Zum Stand des Betriebs privater Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.3.1 Kapazität der privaten Justizvollzugsanstalten
  • 3.2.3.2 Private Unternehmen
  • 3.3 Großbritannien
  • 3.3.1 Einführung privatisierter Justizvollzugsanstalten
  • 3.3.1.1 Erster Schritt
  • 3.3.1.2 Zweiter Schritt
  • 3.3.1.3 Dritter Schritt
  • 3.3.2 Eigenschaft privater britischen Justizvollzugsanstalten
  • 3.3.2.1 Änderung der gesetzlichen Grundlage
  • 3.3.2.2 Aufsicht privater Justizvollzugsanstalten
  • 3.3.3 Zum Stand der privaten Justizvollzugsanstalten
  • 3.4 Australien
  • 3.4.1 Entwicklung privater Justizvollzugsanstalten in Australien
  • 3.4.1.1 Beförderung für die Privatisierung
  • 3.4.1.2 Historische Überblick über die Entwicklung privater Justizvollzugsanstalten
  • 3.4.2 Überblick über die Bundesländer
  • 3.4.2.1 Queensland
  • 3.4.2.1.1 Entwicklung der privaten Justizvollzugsanstalten
  • 3.4.2.1.2 Gründe für eine private Justizvollzugsanstalt
  • 3.4.2.1.3 Zum Stand der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt
  • 3.4.2.2 New South Wales
  • 3.4.2.3 Victoria
  • 3.4.2.4 South Australia
  • 3.4.2.5 Western Australia
  • 3.5 Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in Deutschland
  • 3.5.1 Tendenz der gegenwärtigen Kriminalpolitik beim Strafvollzug
  • 3.5.1.1 Restorative Justice im Strafvollzug
  • 3.5.1.2 Ökonomische Kriminalpolitik
  • 3.5.1.3 Privatisierung in der Strafrechtspflege als neue Kriminalpolitik
  • 3.5.1.4 Teilprivatisierung durch Public-Private-Partnership (PPP)
  • 3.5.1.4.1 Public-Private-Partnership als Teilprivatisierung
  • 3.5.1.4.2 Privatisierung in Bundesländern durch PPP
  • 3.5.1.4.3 Ein Projekt zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt
  • 3.5.2 Das hessische Modellprojekt
  • 3.5.2.1 Hintergründe und Ziele
  • 3.5.2.2 Privatisierbarer Aufgabenbereich
  • 3.5.2.2.1 Hausmanagement
  • 3.5.2.2.2 Versorgungsmanagement
  • 3.5.2.2.3 Betreuungsmanagement
  • 3.5.2.2.4 Bewachung und Kontrolle
  • 3.5.2.2.5 Behandlungsmanagement
  • 3.5.2.3 Besonderheiten aus der JVA Hünfeld
  • 3.5.2.3.1 Auswahl des Standortes und der Bau der JVA in Hünfeld
  • 3.5.2.3.2 Aufnahme und Belegung der Gefangenen in der Anstalt
  • 3.5.2.3.2.1 Umfang der Aufnahme
  • 3.5.2.3.2.2 Belegung der Gefangenen
  • 3.5.2.3.3 Personal
  • 3.5.2.3.4 Zusammenarbeit
  • 3.5.2.4 Ergebnis des Hünfelder Konzeptes
  • 3.5.3 Zum Stand der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in den anderen Bundesländern
  • 3.6 Zusammenfassung
  • 4 Die Rolle der Religion im Strafvollzug
  • 4.1 Verhältnis zwischen der Kirche und dem Strafvollzug
  • 4.1.1 Strafverständnis zwischen der Kirche und dem Staat
  • 4.1.2 Kirchliche Strafvollzugspraxis im Mittelalter
  • 4.1.3 Kirchlicher Dienst in der Neuzeit
  • 4.2 Dienst der Kirche für die Gefangenen im Strafvollzug
  • 4.2.1 Gründe des Diensts der Kirche im Strafvollzug
  • 4.2.1.1 Grundgesetz
  • 4.2.1.2 Strafvollzugsgesetz
  • 4.2.1.2.1 Religiöse Betreuung durch einen Seelsorger
  • 4.2.1.2.2 Religiöse Veranstaltung
  • 4.2.1.3 Mission der Kirche für die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt
  • 4.2.2 Das christliche Wirken im Strafvollzug
  • 4.2.2.1 Gottesdienst
  • 4.2.2.2 Seelsorge
  • 4.2.2.3 Sonstige Tätigkeiten
  • 4.2.3 Neue christliche Wirkung mit der Kriminalpolitik
  • 4.2.3.1 Wiederherstellung des Rechtsfriedens als Kriminalpolitik
  • 4.2.3.2 Begriff der Wiedergutmachung
  • 4.2.3.3 Bewertung der Wiedergutmachung in der Praxis beim Strafvollzug
  • 4.2.3.4 Wiedergutmachung durch Privat
  • 4.2.4 Einfluss der Religion auf die Kriminalität
  • 4.2.4.1 Religion für kriminales Verhalten
  • 4.2.4.2 Religion und Restorative Justice
  • 4.2.4.3 Religiöse Programme im Strafvollzug
  • 4.2.4.4 Wirkung der christlichen Religion im Strafvollzug
  • 4.3 Zusammenfassung
  • 5 Christlich organisiertes Programm in privaten Justizvollzugsanstalten
  • 5.1 Verhältnis zwischen „faith based“-Programm und Restorativ Justice
  • 5.2 Association for the Protection and Assistance to the Convicted (APAC)
  • 5.2.1 1. Entwicklung von APAC
  • 5.2.1.1 Philosophie des APAC-Programms
  • 5.2.1.2 Prinzip von APAC
  • 5.2.1.2.1 Vermittlung menschlicher Werte
  • 5.2.1.2.2 Evangelisationsarbeit
  • 5.2.1.2.3 Soziale Wiedergutmachung
  • 5.2.1.2.3.1 Wiedergutmachung der Beziehung zwischen den Mitgefangenen
  • 5.2.1.2.3.2 Wiedergutmachung der Beziehung mit der Familie
  • 5.2.1.2.3.3 Wiedergutmachung der Gesellschaft
  • 5.2.1.2.3.4 Wiedergutmachung der Gerechtigkeit
  • 5.2.2 Organisatorische Elemente
  • 5.2.2.1 Erziehung durch Ehrenamtliche
  • 5.2.2.2 Arbeit
  • 5.2.2.3 Ausbildung
  • 5.2.2.4 Nachsorge
  • 5.2.3 Humaita-Justizvollzugsanstalt
  • 5.2.3.1 Phasen des Programms in Humaita-Anstalt
  • 5.2.3.1.1 Erste Phase
  • 5.2.3.1.2 Zweite Phase
  • 5.2.3.1.3 Dritte Phase
  • 5.2.3.1.4 Vierte Phase
  • 5.2.3.2 Ergebnis
  • 5.2.4 Zusammenfassung
  • 5.3 InnerChange Freedom Initiative (IFI)
  • 5.3.1 Entwicklung
  • 5.3.1.1 Ziel des Programms
  • 5.3.1.2 Elemente des Programms
  • 5.3.1.3 Ein transformatives Modell
  • 5.3.2 Verlauf des Programms
  • 5.3.2.1 Erste Phase
  • 5.3.2.2 Zweite Phase
  • 5.3.2.3 Dritte Phase (Abschluss des Programms)
  • 5.3.3 Veränderungsprogramm: seelische Veränderung
  • 5.3.3.1 Die seelischen Veränderung hinsichtlich der Rehabilitation
  • 5.3.3.2 Fünf Themen der seelischen Veränderung
  • 5.3.3.2.1 Thema 1: „Ich bin nicht mehr der, der ich einmal war.“
  • 5.3.3.2.2 Thema 2: Seelisches Wachstum
  • 5.3.3.2.3 Thema 3: Gott gegen die Prisonisierung
  • 5.3.3.2.4 Thema 4: Eine positive Sicht auf das Leben
  • 5.3.3.2.5 Thema 5: Die Notwendigkeit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben
  • 5.3.4 Wirkung des IFI-Programms
  • 5.3.4.1 Ergebnis des Programms in Texas
  • 5.3.4.2 Beziehung zwischen Staat und IFI
  • 5.3.5 Zusammenfassung
  • 5.4 The Transition of Prisoners (TOP)
  • 5.4.1 Ziel
  • 5.4.2 Wichtigste Elemente
  • 6 Die Einführung der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt in Südkorea
  • 6.1 Hintergründe der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt
  • 6.1.1 Gegenwart des Strafvollzugs in Südkorea
  • 6.1.2 Entstehung der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt
  • 6.2 Analyse über das Gesetz zur privaten Justizvollzugsanstalt
  • 6.2.1 Entwicklung des Gesetzes zur privaten Justizvollzugsanstalt
  • 6.2.2 Juristische Vollzugsperson
  • 6.2.3 Privatisierbare Vollzugsaufgaben und Behandlung der Gefangenen
  • 6.2.4 Personal
  • 6.2.5 Unterstützung und Aufsicht durch den Staat
  • 6.3 Christlich-private Justizvollzugsanstalt
  • 6.3.1 Aspekte der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt
  • 6.3.1.1 Straftheoretische Aspekte
  • 6.3.1.2 Missionarische Aspekte
  • 6.3.1.3 Gesellschaftliche Aspekte
  • 6.3.2 Christian Correction for Reconciliation(CCR)
  • 6.3.2.1 Ziel des Programms
  • 6.3.2.2 Aufgaben des Programms
  • 6.3.2.2.1 Evangelisation
  • 6.3.2.2.2 Wiederherstellung der Familienbeziehung
  • 6.3.2.2.3 Wiedergutmachung zwischen Tätern, Opfern und Gesellschaft
  • 6.3.2.2.4 Alternative für das staatliche Strafvollzugssystem
  • 6.3.2.3 Rehabilitationsprogramme
  • 6.3.2.3.1 Glaubenstraining
  • 6.3.2.3.2 ALPHA- Kurs
  • 6.3.2.3.3 „Innere Heilung“-Programm
  • 6.3.2.3.4 Selbsthilfegruppeprogramm
  • 6.3.2.3.5 Mentoring
  • 6.3.2.4 Zusammenarbeit des ehrenamtlichen Personals
  • 6.3.2.4.1 Funktion des ehrenamtlichen Personals
  • 6.3.2.4.2 Bereich der Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiter
  • 6.3.2.4.3 Ausbildung des ehrenamtlichen Personals
  • 6.3.2.5 Nachsorge
  • 6.4 Modellprojekt zur christlich- privaten Justizvollzugsanstalt
  • 6.4.1 Auswahl der Teilnehmer
  • 6.4.2 Rolle des Personals
  • 6.4.2.1 Ehrenamtliches Personal
  • 6.4.2.2 Privates Personal
  • 6.4.2.3 Ergebnis des Modellprojektes
  • 6.5 Zusammenfassung
  • 7 Schlussbetrachtung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Zeitschriftenkürzel:
  • Deutsche und englische Literatur
  • Koreanische Literatur
  • Internetquellen

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Februar 2011 abgeschlossen und von der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main als Dissertationsschrift angenommen.

Ich kann mir mein Studium in Deutschland ohne die Unterstützung vieler Personen kaum vorstellen. Ein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, für die Betreuung dieser Arbeit. Ohne seine Anregungen und seine herzliche Unterstützung hätte ich das Doktorstudium in Deutschland nicht vollbringen können. Ich danke auch Herrn Prof. Dr. Dirk Fabricius für die Erstellung des Zweigutachtens.

Mein Dank gilt ferner meinen Freuden und Mitarbeitern der Weinstockgemeinde.

Von ganzem Herzen danken möchte ich auch meiner Familie für die unermüdliche Unterstützung während des Studiums und des Promotionsverfahrens. Ohne sie wäre dieser Weg so nicht möglich gewesen.

Ohne das Dasein vieler Menschen kann ich mir mein Leben in Deutschland kaum vorstellen. Mit ihrer Unterstützung konnte ich Kraft für das Leben in Deutschland gewinnen. Vor allem danke ich Deutschland, dessen Erziehungssystem hauptsächlich mein Studium in Deutschland ermöglicht hat.

1.  Einleitung

1.1  Überblick

Man kann ernsthaft darüber nachdenken, welche Rolle das Gefängnis in der heutigen modernen Gesellschaft spielt. Dabei lässt sich feststellen, dass das Gefängnis eher einer Ansammlung von Straftätern als einer Institution gleicht, in der die Insassen zu einem Leben in Freiheit befähigt bzw. resozialisiert werden. Das wirft die Frage auf, ob das Ziel des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, in einer Justizvollzugsanstalt überhaupt verwirklicht werden kann. Das Ziel des Vollzugs liegt einerseits im Interesse des Gefangenen und andererseits im der Gesellschaft, die Allgemeinheit vor den Straftätern zu schützen und die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 StVollzG).1 Auch in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wird deutlich, dass die Resozialisierung oder Sozialisation als herausragendes Ziel der Freiheitsstrafe des Strafvollzugs angesehen wird.2

„Dem Gefangenen sollen Fähigkeit und Wille zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden, er soll es lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chance wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen“.3

Die Justizvollzugsanstalt ist eine kleine Gesellschaft, mit der ein Sich-Aneignen der Werte jener Kultur wie in einer normalen Gesellschaft verbunden ist. Durch die Justizvollzugsanstalt werden die Chancen einer sozialen Wiedereingliederung der Gefangenen verbessert. Die Fähigkeit und der Wille zu verantwortlicher Lebensführung sollen den Gefangenen während des Aufenthalts in der Anstalt vermittelt werden. Auch sind den Gefangenen jene Bedingungen zu bieten, unter denen sie ihre Lebenstüchtigkeit entfalten und festigen können.

Aber in den heutigen Justizvollzugsanstalten werden mehr Gefangene untergebracht, als Platz ist. Die Mängel des heutigen Strafvollzugs ergeben sich nicht nur, aber auch zu einem beachtlichen Teil aus der hohen und weiter steigenden Gefangenenzahl. ← 19 | 20 → Viele der Haftanstalten sind nach einem deutlichen Anstieg der Belegungsquote in den zurückliegenden Jahren chronisch überbelegt. Die Überbelegung ist keineswegs wegen zu knapper Vollzugskapazität hinzunehmen und kann nicht nur mit dem Vollzugsziel, sondern auch mit dem grundgesetzlich verankerten Recht des Gefangenen auf die Achtung seiner Menschenwürde4 und dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung kollidieren.5 Die Straftäter kommen mit ungünstiger Sozialprognose in den Vollzug und die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls sehr hoch ist.

Allgemein lässt sich als Gemeinsamkeit erkennen, dass unter der „Privatisierung“ eine Verlagerung staatlicher Aufgabenerfüllung in den Bereich des Privatrechts verstanden wird, der sich ausschließlich nach den Regeln des öffentlichen Rechts richtet. Also umschreibt dieser vielgebrauchte Begriff eine Bewegung weg vom Staat hin zum Privaten. Die Privatisierung wird meistens als eine Übernahme öffentlicher Aufgaben durch private Unternehmen verstanden. Die verschiedenen ideologischen Ansätze, die hinter der Forderung nach der Privatisierung stehen, lassen sich vereinfacht zwei Hauptrichtungen zuordnen, nämlich einerseits einer ökonomisch und andererseits einer partizipatorisch orientierten Richtung. Dieser Privatisierungsweg der Justizvollzugsanstalten kann durch viele Gefangenenhilfsinitiativen zunehmend Verbreitung finden und ist ein Wandel für Innovation und Veränderung im Strafvollzug.

In jüngster Zeit wird in vielen Ländern über die Privatisierung der Justizvollzugsanstalten diskutiert, z. B. existiert in den USA, in Australien und in Großbritannien im Bereich des Strafvollzugs eine Reihe stationärer Einrichtungen, die durch private Unternehmen betrieben werden.6 In diesen Staaten haben sich mittlerweile schon große Unternehmen entwickelt, die sich auf die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalten spezialisiert haben. Über die Privatisierung des Strafvollzugs in Deutschland wird immer noch diskutiert. Einen möglichen Teilbetrieb durch private Betreiber hält man in den engen Grenzen für zulässig, hinsichtlich einer tatsächlichen Umsetzung herrscht bisher allerdings noch Zurückhaltung. Durch eine mögliche Privatisierung der Justizvollzugsanstalten könnten die öffentlichen Haushalte entlastet werden, und es könnten innovative Ansätze im Strafvollzug praktiziert werden. Darüber ← 20 | 21 → hinaus könnte die Resozialisierung der Strafgefangenen durch die Privatisierung mehr Erfolg bringen.

Die Privatisierung der Justizvollzugsanstalten bietet sich als Thema dieser Arbeit an, weil auf diesem Gebiet erste Ansätze für Privatisierungsmaßnahmen vorhanden sind. In dieser Arbeit soll ein Modell für ein neues Strafvollzugsystem der privaten Justizvollzugsanstalt mit einem christlichen Programm und dabei einer Möglichkeit zur Besserung der Resozialisierung der Strafgefangenen vorgestellt werden.

1.2  Zur Situation im heutigen Strafvollzug

Die Konzepte der Kriminalpolitik sind mehr denn je in der Diskussion. Man kann bereits von einer Krise der Strafe, des Strafrechts und des Strafvollzugs sprechen.7 Der Strafvollzug eignet sich besonders dafür, die Problemfelder in unserer Gesellschaft zu erkennen. Bis heute wollen die Forderungen nach weiteren Privatisierungen nicht enden. In den gegenwärtigen Justizvollzugsanstalten wird die Resozialisierung als Vollzugsziel für die Gefangenen nur mäßig erreicht. Aufgrund der Anstaltsüberbelegungen, hoher Vollzugskosten, staatlicher Personalknappheit, der Höhe der Rückfallsrate entlassener Strafgefangener und angesichts der Privatisierung der Staatstätigkeit und Staatlichkeit in anderen Bereichen wird nun die Privatisierung auch bei den Justizvollzugsanstalten überlegt und eingeführt. Die Beobachtung privater Justizvollzugsanstalten ist ein besonders gutes Anwendungsbeispiel einer Kriminalpolitik. Insgesamt kann man allerdings spüren, dass die Kriminalpolitik mit dem gegenwärtigen Strafvollzug aus den oben genannten Gründen gegenwärtig nicht zufrieden sein kann.

1.2.1  Ziel des Vollzugs

Das einzig legitime Ziel des deutschen Strafvollzugs ist die Resozialisierung des Gefangenen. Die Resozialisierung ist als ein Angebot an die gutwilligen Gefangenen zu verstehen. Das Vollzugsziel ist der Orientierungspunkt und der Maßstab für eine Vielzahl der Entscheidungen im Rahmen eines Strafvollzugsgesetzes. Das Vollzugsziel ist „die wichtigste Programmvorgabe für das, was in der Anstalt geschieht“.8 Es beeinflusst nicht nur die Rechtsstellung des Gefangenen, sondern ← 21 | 22 → wirkt sich auch auf die Organisation, Personalstruktur und räumliche Gliederung der Vollzugsanstalten aus.9

§ 2 StVollzG enthält in Bezug auf die Vollzugsziele folgende Vorschläge:

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Die Lebensbedingungen im Strafvollzug und die Entwicklungen der Gefangenen sind so geregelt, dass die Chancen einer sozialen Wiedereingliederung verbessert10 und sie auf dem Weg hin zur straffreien Lebensführung vorbereiten werden. Der Gefangene ist ein Individuum, das aus eigener Kraft in der Anerkennung seiner sozialen Bindungen in sozialer Verantwortung handelt.11 Ein Leben in sozialer Verantwortung muss während des Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt begonnen werden. In dieser Hinsicht muss die Privatisierung der Justizvollzugsanstalt nach der Realisierung der Resozialisierung der Gefangenen angestrebt werden.

1.2.2  Gründe der Einführung privatisierter Justizvollzugsanstalten

Die Situation in den deutschen Justizvollzugsanstalten ist momentan sehr angespannt. Viele Probleme der Strafvollzugspolitik und sogar Kriminalpolitik existieren in der heutigen Gesellschaft. Zur Lösung dieser Probleme muss die Strafvollzugspolitik erneuert werden und es bedarf eines Wandels und einer Innovation des Strafvollzugs. Ein neoklassizistisches Element amerikanischer Kriminalpolitik, die Privatisierung der Justizvollzugsanstalten und anderer Aufgaben des Strafgeschehens hat in vielen Ländern Diskussionen über die Einführung der privat organisierten Justizvollzugsanstalt ausgelöst.

1.2.2.1  Anstaltsüberbelegungen

In den heutigen Justizvollzugsanstalten ist die Überbelegung ein komplexes Problem. Die Entwicklung der Gefangenenpopulation zeigt, dass das Problem der Überbelegung und damit einer der Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen erneuert werden sollte. Die Überbelegung der Justizvollzugsanstalten ← 22 | 23 → hat negative Folgen nicht nur für die Gefangenen, sondern auch für die Vollzugsbediensteten und sogar für die Allgemeinheit.12 In Deutschland und dem europäischen Ausland steigen die Gefangenenanzahlen in den letzen Jahren kontinuierlich an.13 Die Anzahl der Gefangenen in den deutschen Gefängnissen liegt mit circa 90 pro 100.000 Einwohner unter dem europäischen Durchschnitt, der etwa bei 120 Gefangenen pro 100.000 Einwohner liegt.14 Insgesamt gibt es in Deutschland 199 Justizvollzugsanstalten, 20 davon sind die Anstalten des offenen Vollzugs. Bundesweit saßen 61.878 Gefangene im Jahr 2009 ein, davon sind 3.312 Frauen und 58.566 Männer.15 Dem gegenwärtigen Stand der Zahl der Strafgefangenen war ein deutlicher Anstieg in den 1990er-Jahren vorausgegangen. Zwischen 1992 und 2000 erhöhte sich die Zahl der Strafgefangenen in Deutschland von 39 500 um mehr als 50%.16

Aufgrund der Überbelegung können dem Gefangenen die Fähigkeit und der Wille zu verantwortlicher Lebensführung in der Tat nicht vermittelt werden. Die Auskünfte sprechen wohl für den Misserfolg des Strafvollzugs in dem Maße, dass ehemalige Gefangenen ihre kriminellen Karrieren im Regelfall fortsetzen. Rund die Hälfte der aus dem Strafvollzug Entlassenen wird innerhalb von sechs Jahren wiederum strafrechtlich verurteilt.

1.2.2.2  Reduzierung der Vollzugskosten

Der Vollzug schafft nicht nur allen unmittelbar Beteiligten soziale Risiken, sondern ist auch für die Gesellschaft ökonomisch bedeutend. Angesichts der immensen Kosten des Strafvollzugs erhofft man sich von der Privatisierung der Justizvollzugsanstalten eine Kostenentlastung für die öffentlichen Haushalte. Zum Zweck der Kosteneinsparungen für den Staat braucht der Strafvollzug eine andere Unterstützung, um ein menschenwürdiges Leben der Gefangenen zu gewährleisten. Die Privatisierung des Strafvollzugs kann möglicherweise helfen, die Vollzugskosten zu senken, und man erwartet, dass die Privatisierung zu einem Kostenwettbewerb ← 23 | 24 → auf Seiten der Anbieter führt und somit zur Erstellung kostengünstiger sozialer Dienstleistungen beiträgt.17

Details

Seiten
186
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653042542
ISBN (ePUB)
9783653999402
ISBN (MOBI)
9783653999396
ISBN (Paperback)
9783631616048
DOI
10.3726/978-3-653-04254-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Juli)
Schlagworte
Strafvollzugspolitik Resozialisierung (jur) Rolle der Justizvollzugsanstalt Privatisierung (jur)
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 186 S., 3 Tab., 2 Graf.

Biographische Angaben

Eun Meeh Cho (Autor:in)

Eun Meeh Cho studierte Rechtswissenschaften an der Chongju Universität (Südkorea) und schloss dort ebenfalls ihre Promotion ab. Seit 2011 arbeitet sie in einer privaten Justizvollzugsanstalt.

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Titel: Privatisierung und Diversifizierung im Strafvollzug
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