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Der Statutenwechsel im deutschen und englischen internationalen Sachenrecht unter besonderer Betrachtung der Kreditsicherungsrechte

von Alexander Swienty (Autor:in)
©2011 Dissertation 258 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand der Arbeit sind die Fragestellungen im Rahmen des Statutenwechsels im deutschen und englischen internationalen Sachenrecht. Gelangt eine Sache vom Geltungsbereich der einen in den der anderen Rechtsordnung, bestehen an ihr regelmäßig bereits dingliche Rechte, die es sinnvoll in das neue Statut aufzunehmen gilt. Im Verlauf der Bearbeitung werden zunächst die noch recht junge Kodifikation des internationalen Sachenrechts im deutschen EGBGB und die daraus folgenden Grundsätze für den Umgang mit einem Statutenwechsel betrachtet. Die anschließende Auseinandersetzung mit dem englischen Recht beginnt mit einer Vorstellung der Grundzüge des materiellen Sachenrechts und seiner Rechtsinstitute und geht dann in eine Darstellung des internationalen Sachenrechts über. Nach einem zusammenfassenden Vergleich der gefunden Ergebnisse wird abschließend das Konfliktpotential beim gegenseitigen Import dinglicher Sicherungsrechte untersucht.

Details

Seiten
258
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631607015
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationales Privatrecht Sicherungsrecht Sachenrecht EGBGB
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. 258 S.

Biographische Angaben

Alexander Swienty (Autor:in)

Alexander Swienty wurde 1984 in Mannheim geboren. Von 2002 bis 2007 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, der Université de Lausanne (Schweiz) sowie der Universität zu Köln. 2007 nahm er sein Promotionsvorhaben am Kölner Institut für internationales und ausländisches Privatrecht auf. Die Disputation fand 2011 statt. Seit 2008 ist der Autor geschäftsführender Gesellschafter eines Dienstleistungsunternehmens in Heidelberg.

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Titel: Der Statutenwechsel im deutschen und englischen internationalen Sachenrecht unter besonderer Betrachtung der Kreditsicherungsrechte