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§ 142 IV StGB

Ist eine tätige Reue des Gesetzgebers erforderlich?

von Sven Henseler (Autor:in)
©2011 Dissertation LXXVI, 316 Seiten

Zusammenfassung

Im Jahr 1998 wurde mit § 142 IV StGB eine Vorschrift über die tätige Reue beim unerlaubten (Sich-)Entfernen vom Unfallort eingeführt. Die Arbeit untersucht die einzelnen Voraussetzungen und deren Auslegung, die sie in Rechtsprechung und Literatur erfahren haben. Daneben werden die Auswirkungen auf das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Strafprozessrecht und das Versicherungsrecht dargestellt. Dieser erste Teil der Arbeit wird durch die Gesamtwürdigung der Vorschrift, bezogen auf die Anforderungen an eine gelungene Regelung in Theorie und Praxis, abgeschlossen. Der zweite Teil der Arbeit beginnt mit einer Darstellung und Bewertung verschiedener Reformvorschläge und endet mit einem Vorschlag zur Neufassung des § 142 IV StGB und dessen Erläuterung.

Details

Seiten
LXXVI, 316
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631620472
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unfallflucht Ordnungswidrigkeitenrecht Versicherungsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. LXXVI, 316 S., 2 Tab., 1 Graf.

Biographische Angaben

Sven Henseler (Autor:in)

Sven Henseler studierte nach Abschluss einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung Rechtswissenschaft an der Universität Mainz. Im Anschluss absolvierte er das Referendariat in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2005 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und begann seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Mainz. Seit 2008 ist er zudem beratend bei einer Rechtsanwaltssozietät in Frankfurt am Main tätig.

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Titel: § 142 IV StGB