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Das Verbot der Diskriminierung wegen Alters im australischen Recht

von Daniel Welker (Autor:in)
©2012 Dissertation XXXVII, 224 Seiten

Zusammenfassung

Im heutigen deutschen und europäischen Arbeitsrecht gehört das Antidiskriminierungsrecht zu den zentralen Elementen. Die Entwicklung im Laufe der letzten dreißig Jahre war vor allem durch die Trennung einzelner Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Erst seit der Richtlinie 2000/78/EG und deren Umsetzung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im deutschen Recht konnte eine wesentlich umfangreichere Antidiskriminierungspolitik normiert werden. Die gesetzliche Regulierung enthält neben der Rasse und ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung und der sexuellen Identität nunmehr auch das noch recht junge und umstrittene Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Inzwischen konnte durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie auch des Bundesverfassungsgerichts ein erster Schlussstrich unter die bisherigen Debatten gezogen werden. Somit ist es möglich, sich mit Fragen der Ausgestaltung und Rechtsdurchsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Alters zu beschäftigen. Bei der Beantwortung kann ein rechtsvergleichender Blick auf die in anderen Staaten vorhandenen Normierungen helfen. Zu diesen Staaten gehört Australien, welches sich der Ausgestaltung der Einzelheiten dieses Diskriminierungsverbots bereits frühzeitig angenommen hat. Daher ist es lohnenswert, die australische Rechtslage für deutsche Leser zu erschließen.

Details

Seiten
XXXVII, 224
Jahr
2012
ISBN (Paperback)
9783631635414
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Altersdiskriminierung Age Discrimination Act 2004 Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis Australian Human Rights Commission Antidiskriminierungsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XXXVIII, 224 S., 3 Graf.

Biographische Angaben

Daniel Welker (Autor:in)

Daniel Welker, geboren 1979 in Magdeburg; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg; Rechtsreferendariat in Bayern im Bezirk des Oberlandesgerichts München mit Auslandsaufenthalt an der Sydney Law School der University of Sydney; Promotion an der Universität Halle-Wittenberg, Juristische Fakultät; Zertifikatsstudium an der Universität Zürich; Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Halle-Wittenberg; Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in München; Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München; Rechtsanwalt in München; Tätigkeit für internationalen Konzern im Ausland.

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Titel: Das Verbot der Diskriminierung wegen Alters im australischen Recht