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Die Aufgabendelegation an die Handwerkskammern als wirkungsorientierte Verwaltungsführung

von Nicole S. Blinn (Autor:in)
©2014 Dissertation XVIII, 178 Seiten

Zusammenfassung

Das System der funktionalen Selbstverwaltung wird am Beispiel der Handwerkskammern in die aktuelle Diskussion einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung eingeordnet. Dabei werden die Funktionen der Handwerkskammern und die ihr innewohnenden Steuerungsmöglichkeiten kritisch vor dem Hintergrund der Übertragung neuer Aufgaben an die Kammern betrachtet. Es zeigt sich in geradezu paradigmatischer Art und Weise die Verschränkung gesellschaftlicher, beruflicher und sozialer Interessen mit staatlichen Formen und Funktionen in der traditionellen Form der wirtschaftlichen Selbstverwaltung durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Kapitel Einleitung
  • 2. Kapitel Die Handwerkskammer als Träger funktionaler Selbstverwaltung im staatlichen Gefüge und ihre Aufgaben
  • I. Rechtliche Stellung der Handwerkskammer
  • 1. Errichtung einer Handwerkskammer
  • a) Konstitutive Merkmale
  • b) Verfassungsrechtliche Maßgaben
  • 2. Verortung der Handwerkskammer im staatlichen Ver-­ waltungsaufbau
  • a) Die Handwerkskammer als Teil der öffentlichen Verwaltung
  • b) Einordnung in die mittelbare Staatsverwaltung…
  • II. Funktionen der Selbstverwaltung in der freiheitlichen Demokratie
  • 1. Betroffenenpartizipation
  • 2. Integration gesellschaftlicher Interessen
  • 3. Disziplinierung
  • 4. Dezentralisierung
  • 5. Staatsentlastung
  • III. Aufgabenbereiche der Handwerkskammer
  • 1. Eigener Wirkungskreis (Selbstverwaltungsaufgaben)
  • a) Pflichtaufgaben
  • b) Freiwillige Aufgaben
  • 2. Übertragener Wirkungskreis (Auftragsangelegenheiten)
  • IV. Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
  • 1. Gestaltungsspielräume
  • 2. Aufgabenfindungsrecht
  • V. Grenzen der Aufgabenausgestaltung
  • 1. Verbandskompetenz
  • a) Sachliche Komponente
  • b) Personelle Komponente
  • c) Territoriale Komponente
  • 2. Verfassungsrechtliche Grundsätze
  • 3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • 4. Neutralitätsgebot
  • 5. Aufsichtsrecht
  • 3. Kapitel Einordnung der funktionalen Selbstverwaltung in das Modell der Neuen Verwaltungsrechtswis-­ senschaft
  • I. Ursachen und Anlass der methodischen Neuausrichtung
  • 1. Ansatz des New Public Managements
  • 2. Das Neue Steuerungsmodell und die wirkungsorientierte Verwaltungsführung
  • II. Verwaltungswissenschaft als Steuerungswissenschaft
  • 1. Handlungsorientierter Steuerungsbegriff
  • 2. Handlungstheoretische Perspektive des Steuerungsakteurs
  • 3. Das Steuerungsmedium Recht
  • 4. Verwaltungsorganisation als Steuerungsressource
  • a) Verwaltungsorganisation als Teil der organisierten Staatlichkeit
  • b) Steuerung durch die Verwaltungsorganisation….
  • c) Selbststeuerungspotenzial der Selbstverwaltung…
  • d) Steuerungsleistung der Selbstverwaltung
  • aa) Dezentralisierungskonzept
  • bb) Verzahnung von Staat und Gesellschaft
  • cc) Disziplinierungsinstrument
  • dd) Betroffenenpartizipation
  • ee) Methode der Integration gesellschaftlicher Interessen in die Staatsorganisation
  • ff) Staatsentlastung
  • e) Steuerung der funktionalen Selbstverwaltung
  • III. Die Aufgabendelegation als Steuerungsmittel
  • 1. Dezentralisierungsbestrebungen
  • a) Erscheinungsformen der Dezentralisation
  • b) Verteilung der Steuerungskompetenzen
  • c) Beurteilung der Dezentralisation anhand von klas-­sischen Maßstäben des Verwaltungshandelns
  • 2. Deregulierungsbestrebungen und Effektivitätssteigerung
  • a) Deregulierung
  • b) Effektivitäts-­ und Effizienzsteigerung
  • IV. Wirtschaftsverwaltungsrecht als Lenkungsrecht
  • 1. Zielsetzung und Instrumente der Wirtschaftslenkung
  • 2. Wirtschaftsförderung
  • 3. Wirtschaftliche Betätigung der Handwerkskammer…
  • a) Wirtschaftstätigkeit als zulässige Betätigung
  • b) Formen zulässiger Wirtschaftstätigkeit
  • c) Grenzen der Wirtschaftstätigkeit
  • aa) Verbandskompetenz
  • aaa) Sachliche Komponente
  • bbb) Personelle Komponente
  • ccc) Territoriale Komponente
  • bb) Wirtschaftliche Tätigkeit von privaten Kon-­ kurrenten
  • aaa) Verbot des Verdrängungswettbewerbs…
  • bbb) Allgemeines mitgliedschaftliches Rücksichtnahmegebot
  • cc) Vorgaben des allgemeinen Wettbewerbsrecht..
  • aaa) Missbrauch der hoheitlichen Stellung…
  • bbb) Preisunterbietung
  • ccc) Verquickung öffentlicher und erwerbs-­wirtschaftlicher Tätigkeiten
  • ddd) Marktstörung
  • dd) Anforderungen des Vergaberechts
  • aaa) Auftragsvergabe unterhalb des Schwel-­ lenwertes
  • bbb) Auftragsvergabe oberhalb des Schwellen-­ wertes
  • 4. Wirtschaftsüberwachung
  • 4. Kapitel Rechtliche Anforderungen an die Aufgabende-­ legation
  • I. Verfassungsrechtliche Delegationsanforderungen
  • 1. Absolutes Delegationsverbot: Genuine Staatsaufgaben
  • a) Die Staatsaufgaben in der wissenschaftlichen Dis-­ kussion
  • b) Begriff und Definition der genuinen Staatsaufgaben.
  • 2. Relative Delegationsverbote
  • a) Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben
  • aa) Begriff der öffentlichen Aufgabe
  • aaa) Öffentliche Aufgaben als Aufgaben, mit denen sich der Staat befasst
  • bbb) Öffentliche Aufgaben als von nichtstaat-­lichen Trägern erfüllte Aufgaben
  • ccc) Öffentliche Aufgaben als Aufgaben von öffentlichem Interesse
  • bb) Qualifizierung einer Aufgabe als öffentliche Aufgabe
  • cc) Legitimität einer öffentlichen Aufgabe
  • aaa) Der Begriff der legitimen öffentlichen Aufgabe
  • bbb) Legitime öffentliche Aufgaben eines funk-­tionalen Selbstverwaltungsträgers
  • dd) Zusammenfassung und Arbeitsdefinition
  • b) Sonstige verfassungsrechtliche Anforderungen….
  • II. Europarechtliche Anforderungen an die Aufgabendelegation
  • 5. Kapitel Erweiterungen des Aufgabenbereichs der Hand-­ werkskammer an Beispielen
  • I. Modalitäten der Erweiterung des Aufgabenbereichs
  • 1. Vorliegen einer legitimen öffentlichen Aufgabe
  • 2. Positive Indikatoren der Delegierbarkeit
  • II. Das Modell der One-­Stop-­Agency
  • 1. One-­Stop-­Shop der Handwerkskammern
  • 2. Das rheinland-­pfälzische Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung
  • a) Rechtliche Grundlage des Rechtsinstituts der Beleihung
  • aa) Juristische Personen des öffentlichen Rechts als potenzielle Beleihungsadressaten
  • bb) Rechtsstellung des Beliehenen
  • b) Rechtsfolgen der Wahl des falschen Rechtsinstituts.
  • aa) Formenmissbrauch durch die Wahl des Rechtsinstituts
  • bb) Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebungskompetenz
  • cc) Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Rechts-­ staatsprinzip
  • 3. Bewertung der Übertragung des § 14 GewO auf die Handwerkskammer
  • a) Legitime öffentliche Aufgabe
  • b) Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
  • III. Die Handwerkskammer als Einheitlicher Ansprechpartner
  • 1. Rechtliche Grundlagen
  • 2. Legitime öffentliche Aufgabe
  • 3. Umsetzung und ihre Bewertung
  • IV. Mitwirkung bei staatlicher Handwerksförderung
  • 1. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
  • 2. Legitime öffentliche Aufgabe
  • 6. Kapitel Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

← XVII | 1 → 1.Kapitel Einleitung

Der durch die europäische Integration verursachte Anpassungsbedarf, aber auch neue betriebswirtschaftliche Erkenntnisse haben einen „Reform-­, Modernisierungs-­ und Innovationsdruck“1 auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung ausgeübt. Dadurch wurden auch neue Rahmenbedingungen für das staatliche Handeln geschaffen. Die Folgen zeigen sich in einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Verwaltung, die sich vom Bild einer einheitlichen, hierarchisch aufgebauten und ausschließlich rechtssatzbezogenen handelnden Organisation weit entfernt hat2. Im Rahmen dieser Ausdifferenzierung der öffentlichen Verwaltung ist der Staat schon seit Längerem dazu übergegangen, öffentliche und staatliche Aufgaben auf selbstständige, rechtsfähige Verwaltungsträger zur eigenverantwortlichen Erledigung zu übertragen3. Die Auslagerung staatlicher Aufgabenbereiche an Selbstverwaltungsträger und die Aktivierung der „Selbstheilungskräfte“ einzelner wirtschaftlicher und sozialer Bereiche4 ist hierzu ein populär gewordenes Mittel, um die öffentlichen Haushalte zu entlasten.

Bereits durch die Errichtung selbstständiger, rechtsfähiger Verwaltungsträger durch den Gesetzgeber wird dessen Intention der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben deutlich5. Insbesondere die Selbstverwaltung wurzelt im Gedanken der Dezentralisierung der Verwaltung6 und ist folglich auf die Ausgliederung staatlicher und öffentlicher Aufgaben angelegt. Die Kammern der Wirtschaft, die als Träger funktionaler Selbstverwaltung selbstständige und rechtsfähige Verwaltungsträger sind, scheinen als Aufgabenträger besonders geeignet. Vor dem Hintergrund einer möglichen Entlastung der öffentlichen Haushalte sind daher insbesondere die Länder dazu übergegangen, bestimmte Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung eher den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern zu übertragen als den Kommunen7.

Die Vorteile des Staates bestehen darin, dass er sich die einem funktionalen Selbstverwaltungsträger innewohnende Verwaltungskraft und Sachkompetenz zunutze machen kann. Hierdurch kann nicht nur eine Entlastung öffentlicher ← 1 | 2 → Haushalte erreicht werden8, sondern auch eine effizientere Arbeitsgestaltung. Zudem verschafft sich der Staat einen „Ansprech- und Kooperationspartner“9.

Mittlerweile hat diese Ausdifferenzierung der öffentlichen Verwaltung ein Ausmaß angenommen, dass schon grundsätzlich von einem „Wandel der Staatlichkeit“ die Rede sein kann. Es ist daher zu fragen, welche Aufgabenlast der Staat noch bewältigen kann10 und ob der Staat alle wichtigen Aufgaben selbst erfüllen muss oder er sich auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung beschränken kann. Hieraus entwickelte sich zum einen die Debatte über den richtigen Anbieter öffentlicher Leistungen sowie über die Intensität der Aufgabenwahrnehmung11, zum anderen vollzog sich zugleich ein Wandel der Staats- und Verwaltungsaufgaben12 sowie des Verständnisses der Rolle des Staates. Hervorzuheben ist, dass in diesem Zusammenhang nicht der vollständige Rückzug des Staates diskutiert wird, sondern der „Wandel der Wahrnehmungsmodi öffentlicher Aufgabenerfüllung“13.

Die staatliche Erfüllungsverantwortung wandelt sich zu einer Gewährleistungsverantwortung. Auch kam mit der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Verwaltung die Frage nach der Steuerungsfähigkeit des Staates auf. Dem Staat wurde ein Steuerungsdefizit attestiert, welches eine ziel- und ergebnisorientierte Fortentwicklung des Verwaltungsrechts zur Folge hatte. Die Kategorisierung des „Verwaltungsrechts als Steuerungsrecht“ und die Suche nach alternativen Konzeptionen staatlicher Steuerung standen hierbei im Vordergrund. Es entwickelte sich das Modell einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung.

← 2 | 3 → In der vorliegende Arbeit wird gezeigt, dass eine Aufgabendelegation an die Handwerkskammer den Anforderungen einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung gerecht wird. Der Begriff der Aufgabendelegation umfasst die Übertragung öffentlicher und staatlicher Aufgaben an die Handwerkskammer als Träger funktionaler Selbstverwaltung. Die Vielfalt der durch die funktionale Selbstverwaltung erfassten Aufgabenbereiche und ihr enormes Verwaltungspotenzial eröffnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Entwicklung der Handwerkskammer von einem Hilfsorgan der Exekutive zu einem Servicecenter für die Gewerbetreibenden wird hierbei ein zentraler Punkt, insbesondere bei der Begutachtung der sogenannten One-Stop-Shops der Handwerkskammer.

Zwar wird unwillkürlich gezögert, der Steuerungsdebatte den einen oder anderen Akzent hinzuzufügen, dennoch wird hier der Versuch gewagt werden, das hohe Abstraktionsniveau der allgemeinen Steuerungsdebatte zu verlassen. Die funktionale Selbstverwaltung wird mit der Steuerungsdiskussion verknüpft und unter den Aspekten der Staatsentlastung und Effizienzsteigerung genauer betrachtet. Offensichtlich ist, dass alternative Steuerungsformen, die den Staat entlasten und dessen Steuerungskapazitäten nicht überstrapazieren, an Bedeutung gewinnen14. Im Zusammenhang mit einem Staatsentlastungskonzept kommt es entscheidend darauf an, dass die Selbststeuerungsfähigkeit der Akteure des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichs gesteigert wird15. Mit der wachsenden Ökonomisierung verändert sich zwar die Wahrnehmung der institutionellen Akteure, allerdings sollen die betreffenden Organisationen und ihre Organisationsstrukturen erhalten bleiben16. Es wird gefordert, dass das Organisationsrecht Rechtsformen für unterschiedliche Intensitätsstufen der Interessenkooperation im Verwaltungsbereich entwickeln müsse17. Jedoch zeigt sich gerade in der traditionellen Form der wirtschaftlichen Selbstverwaltung durch Körperschaften des öffentlichen Rechts die Verflechtung von gesellschaftlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen mit dem staatlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereich18. Es wird in dieser Betrachtung daher nicht darum gehen, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie man das Spektrum der Organisationsrechtsformen ausweiten könnte, sondern es wird auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen und deren Potenzial unter einem veränderten Blickwinkel betrachtet. Denn die weitläufigen Deregulierungsbestrebungen und Forderungen nach mehr Effektivität ← 3 | 4 → führen nicht zwangsläufig zu einem „radikalen Bruch mit dem Althergebrachten“19. Das Selbststeuerungspotenzial bereits vorhandener Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung muss dabei ausgeschöpft werden20.

Herausgearbeitet wird der Aspekt, dass die Handwerkskammer als öffentlichrechtliche Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft eine zeit- und funktionsgerechte Organisationsform darstellt21 und an den Aufgaben einer modernen Gesellschaft teilhaben kann. Das wirft die Frage auf, warum gerade das Handwerksrecht als eine Materie des Wirtschaftsverwaltungsrechts in das Konzept der wirkungsorientierten Verwaltungsführung eingebettet werden soll. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein durch besondere Dynamik geprägtes Rechtsgebiet22, sodass neueste rechtliche Entwicklungen meist dort ihren Anfang finden. Dies zeigt sich nicht nur an den Deregulierungs- und Privatisierungsbestrebungen, sondern insbesondere auch am Einsatz von Marktinstrumenten, die die Ökonomisierung des Verwaltungsrechts widerspiegeln23. Die Entwicklungen bedingen somit gerade keinen radikalen Paradigmenwechsel, sondern es kann auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden. Das mögliche Potenzial der Handwerkskammern bei der Entlastung des Staats von öffentlichen Aufgaben wird dabei im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Mithin geht es um eine Neubestimmung der staatlichen Tätigkeit und Verantwortlichkeit, die insbesondere über eine Neugestaltung des Zusammenspiels zwischen Staat, Markt und funktionalen Selbstverwaltungsträgern zu erreichen ist24.

1Stober/Kluth/Müller/Peilert, Verwaltungsrecht I, § 2 Rn. 13.

2Vgl. hierzu ausführlich die Darstellung bei Mehde, Neues Steuerungsmodell und Demokratieprinzip, S. 61–81.

3Poetzsch-Heffter, in: Festgabe von Unruh, S. 111 (S. 114).

4Dürr, DVBl. 2008, S. 1356 (S. 1365).

5Martens, Öffentlich als Rechtsbegriff, S. 120.

6Siehe 2. Kapitel II. 4. und 3.Kapitel II. 4.d)aa).

7Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, S. 148.

8„Aber der fruchtbarste aller Böden [. . . ] ist die Entlastungsidee“, Di Fabio, VVDStRL, Bd. 56, 1997, S. 239, denn „unter dem Diktat leerer Kassen stöhnt die öffentliche Gewalt wie Atlas unter dem Gewicht des Himmels“, so metaphorisch Di Fabio, VVDStRL, Bd. 56, 1997, S. 240.

9So Hsu, Institutionen körperschaftlicher Selbstverwaltung, S. 258. Ebenso auch Schuppert, der feststellt, dass der „Staat künftig immer weniger alleiniger Problemlöser“ sein wird, so Schuppert, AöR, Bd. 114, 1989, S. 127 (S. 142) und Heinze, Rückkehr des Staates, S. 65; diese Forderung nach „neuer Bescheidenheit der Politik“ und einer Anleitung zur Selbststeuerung stellt auch Willke, in: Grimm [Hrsg.], Staatsaufgaben, S. 685 (S. 706).

10Dazu vertiefend Offe, in: Grimm [Hrsg.], Staatsaufgaben, S. 317 (S. 317 ff.); sowie die Darstellung bei Isensee, in: Isensee/ Kirchhof [Hrsg.], HdbStR, Bd III, S. 3 (Rn. 41 ff.) über die „Formalen Strukturen des modernen Staates“.

11Daher auch die Bezeichnung von Schuppert, Verwaltungswissenschaft, S. 104, als „Trägerschaftsdebatte“.

12Schuppert, Verwaltungswissenschaft, S. 102.

13So Schuppert, Verwaltungswissenschaft, S. 837.

14Schuppert, AöR, Bd. 114, 1989, S. 127 (S. 142).

15Schuppert, AöR, Bd. 114, 1989, S. 127 (S. 143).

16Heinze, Rückkehr des Staates, S. 64.

17SchmidtAßmann, in: HoffmannRiem/SchmidtAßmann/Schuppert [Hrsg.], Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts, S. 11 (S. 11).

18Krimer, Der Begriff der öffentlichen Aufgaben, S. 210.

19So Kormann/Wittmann, Neue hoheitliche Aufgaben, S. 9.

20Schuppert, AöR, Bd. 114, 1989, S. 127 (S. 143).

21Mit dieser Frage beschäftigt sich Schuppert hinsichtlich der Interessenvertretung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften Schuppert, Verwaltungswissenschaft, S. 857 ff.

Details

Seiten
XVIII, 178
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653040456
ISBN (ePUB)
9783653993677
ISBN (MOBI)
9783653993660
ISBN (Paperback)
9783631646373
DOI
10.3726/978-3-653-04045-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Juli)
Schlagworte
Funktionale Selbstverwaltung Handwerkskammer Wirtschaftsverwaltungsrecht New Public Management
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XVIII, 178 S.

Biographische Angaben

Nicole S. Blinn (Autor:in)

Nicole S. Blinn studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Dort arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht.

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