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Der Personengesellschafter als Gläubiger seiner Gesellschaft

von L. Graf Wolffskeel v. Reichenberg (Autor:in)
©2014 Dissertation XXVIII, 282 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit behandelt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur umfassend die umstrittene Thematik der Mitgesellschafterhaftung für vermögensrechtliche Forderungen eines Personengesellschafters, der seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Hinsichtlich der schwerpunktmäßig untersuchten Drittgläubigeransprüche plädiert der Verfasser dafür, Umfang und Ausgestaltung der Mitgesellschafterhaftung für Ansprüche, die der Drittgläubiger-Gesellschafter begründet hat, grundsätzlich aus der Sicherungsfunktion der Gesellschafterhaftung unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung abzuleiten. Auch spricht er sich dafür aus, diese Konstellation dogmatisch sowie wertungsmäßig von derjenigen zu unterscheiden, in der eine bestehende Forderung auf einen der Außenhaftung unterworfenen Gesellschafter übergeht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • A. Grundlegendes
  • B. Ziel und Gang der Arbeit
  • 2. Kapitel: Unterscheidung von Sozialverbindlichkeiten und Drittgläubigeransprüchen
  • A. Zur Möglichkeit und Notwendigkeit einer Differenzierung
  • B. Zur Frage des Unterscheidungskriteriums
  • I. Zur Frage der Relevanz des Motivs bzw. des Vorliegens eines wirtschaftlichen Zusammenhangs
  • 1. Meinungsstand
  • 2. Stellungnahme
  • II. Zur Situation bei einer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung
  • 1. Meinungsstand
  • 2. Stellungnahme
  • III. Zur Frage des Existierens einer Vermutung
  • C. Zwischenergebnis
  • 3. Kapitel: Sozialverbindlichkeiten und Drittgläubigeransprüche bei der OHG
  • A. Sozialverbindlichkeiten
  • I. Zur Schuldnerstellung der Gesellschaft
  • 1. Meinungsstand
  • 2. Stellungnahme
  • II. Zur Schuldnerstellung der (Mit-) Gesellschafter
  • 1. Grundsatz
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • aa) Zur Frage der Schuldnerstellung aus den die vermögensrechtlichen Sozialverbindlichkeiten betreffenden Anspruchsgrundlagen
  • bb) Zur Frage der Schuldnerstellung aus § 128 HGB
  • (1) Zur Auslegung des § 128 HGB
  • (a) Wortlaut und Systematik
  • (b) Sinn und Zweck
  • (c) Historische Auslegung
  • (d) Zwischenergebnis
  • (2) Zum Wortlaut der die vermögensrechtlichen Sozialverbindlichkeiten betreffenden Anspruchsgrundlagen
  • (3) Zu § 707 BGB
  • cc) Widerlegung der Gegenansichten bzw. Gegenargumente
  • dd) Zur Frage der Annahme einer Ausnahme bei mangelndem Gesellschaftsvermögen
  • (1) Meinungsstand
  • (2) Stellungnahme
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Zur Schuldnerstellung der (Mit-) Gesellschafter in besonderen Konstellationen
  • a) Zum Regress des auf § 128 HGB leistenden und der OHG angehörenden Gesellschafters
  • aa) Überblick
  • bb) Zu einem Anspruch aus § 128 HGB i.V.m. § 110 Abs.1 HGB
  • (1) Zu einem Anspruch aus § 110 Abs.1 HGB gegen die Gesellschaft
  • (a) Meinungsstand
  • (b) Stellungnahme
  • (2) Zur Frage der Anwendbarkeit von § 128 HGB
  • (a) Meinungsstand
  • (b) Stellungnahme
  • cc) Zu einem Anspruch aus § 426 Abs.1 BGB
  • (1) Zur Anspruchsbegründung
  • (2) Verhältnis zum Grundsatz
  • dd) Zu einem Anspruch aus § 128 HGB infolge einer cessio legis nach § 426 Abs.2 BGB
  • (1) Zur Anspruchsbegründung
  • (2) Verhältnis zum Grundsatz
  • ee) Zu einem Anspruch aus § 128 HGB infolge einer cessio legis nach §§ 774 Abs.1, Abs.2 analog, 412, 401 BGB
  • (1) Zur Anspruchsbegründung
  • (a) Zum Forderungsübergang analog § 774 Abs.1 BGB
  • (b) Zu §§ 774 Abs.1, Abs.2 analog, 412, 401 BGB
  • (2) Verhältnis zum Grundsatz
  • ff) Zwischenergebnis
  • b) Zum Regress des nachhaftenden Gesellschafters
  • aa) Problemeinführung
  • bb) Zum Regressanspruch gegen die Gesellschaft
  • cc) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 128 HGB
  • (1) Zur Anwendbarkeit des § 128 HGB dem Grunde nach
  • (2) Zur Höhe der Gesellschafterhaftung
  • (3) Zur Frage einer Konfusionsproblematik
  • (4) Zur Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (5) Zur Annahme einer primären Haftung
  • dd) Zwischenergebnis und Verhältnis zum Grundsatz
  • c) Zum Abfindungsanspruch
  • aa) Zur Anwendbarkeit des § 128 HGB dem Grunde nach
  • bb) Zur Höhe der Gesellschafterhaftung und zur Konfusionsfrage
  • cc) Zur Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • dd) Zur Annahme einer primären Haftung
  • ee) Zwischenergebnis und Verhältnis zum Grundsatz
  • d) Zwischenergebnis
  • III. Zwischenergebnis
  • B. Drittgläubigeransprüche
  • I. Zur Schuldnerstellung der Gesellschaft
  • 1. Grundlegendes
  • 2. Zur Vertretung der Gesellschaft
  • a) Zu § 181 BGB
  • b) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 126 Abs.2 HGB
  • aa) Problemdarstellung
  • bb) Meinungsstand
  • cc) Stellungnahme
  • 3. Zur Problematik treuepflichtbedingter Einschränkungen
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Zum Grundsatz hinsichtlich der Schuldnerstellung der Mitgesellschafter
  • 1. Einführender Überblick zum Meinungsstand
  • 2. Zur grundsätzlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme der Mitgesellschafter
  • a) Meinungsstand
  • aa) Rechtsprechung
  • (1) Reichsoberhandelsgericht
  • (2) Reichsgericht
  • (a) Ablehnung einer Mitgesellschafterhaftung
  • (b) Befürwortung einer Mitgesellschafterhaftung
  • (c) Abkehr von der Annahme einer Mitgesellschafterhaftung?
  • (d) Letztlich: Befürwortung einer Mitgesellschafterhaftung
  • (3) Bundesgerichtshof
  • (4) Zwischenergebnis
  • bb) Literatur
  • (1) Ältere, ablehnende Ansicht
  • (2) Bejahende Ansicht
  • b) Stellungnahme
  • 3. Zum Umfang und zu den Modalitäten der Mitgesellschafterhaftung
  • a) Meinungsstand zum Umfang der Mitgesellschafterhaftung bei Solvenz aller Gesellschafter
  • aa) Rechtsprechung
  • (1) Reichsgericht
  • (2) Bundesgerichtshof
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Literatur
  • (1) Ablehnung einer Abzugspflicht
  • (2) Befürwortung einer Abzugspflicht
  • (a) Annahme einer Abzugspflicht nur bei Geldforderungen?
  • (b) Bemessungsgrundlage für die Höhe des abzuziehenden Anteils
  • (c) Begründung mit dem Arglisteinwand
  • (d) Begründung mit einer pro rata-Haftung
  • (e) Begründung mit einer Treuepflicht
  • (f) Begründung mit einer Mitwirkungspflicht aus § 426 Abs.1 BGB
  • (g) Ansicht Altmeppens
  • (aa) Konfusionsargument
  • (bb) Wirtschaftliche Betrachtung
  • b) Kritische Untersuchung des Meinungsstands zum Umfang der Mitgesellschafterhaftung bei Solvenz aller Gesellschafter
  • aa) Zur Abzugspflicht verneinenden Ansicht Wielands
  • bb) Zur Annahme einer Abzugspflicht nur bei Geldforderungen
  • (1) Problemeinführung
  • (2) Möglicherweise zugrunde liegender Gedankengang
  • (3) Kritik
  • (a) Vorliegen einer Ungleichbehandlung
  • (b) Keine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung
  • (c) Zwischenergebnis und weiterhin offene Frage
  • cc) Zur Bemessungsgrundlage für die Höhe des abzuziehenden Anteils
  • dd) Zur Begründung mit dem Arglisteinwand
  • (1) Grundlegendes zum dolo agit-Einwand
  • (2) Zur Argumentation des Reichsgerichts
  • (3) Zur Argumentation des Bundesgerichtshofs
  • (a) Grundsätzlich
  • (b) Verknüpfung mit speziell gesellschaftsrechtlichen Aspekten?
  • (4) Zur Argumentation der herrschenden Lehre
  • (5) Im Speziellen: Auswirkungen der Subsidiarität der Regressverpflichtung auf die Begründung mit dem dolo agit-Einwand
  • (a) Exkurs: Begründung, Inhalt und Rechtsnatur der Subsidiarität
  • (aa) Begründung und Inhalt
  • (bb) Meinungsstand zur Rechtsnatur der Subsidiarität
  • (cc) Grundlegendes zur Einordnung als Einrede oder Einwendung
  • (dd) Subsidiarität als anspruchshemmende und zu erhebende Regelung
  • (ee) Zwischenergebnis
  • (b) Zum dolo agit-Einwand bei gehemmter bzw. hemmbarer Rückgewährpflicht
  • (c) Folgerungen für verschiedene Konstellationen
  • (aa) Durchsetzbarkeit des Regressanspruchs gegen den Drittgläubiger-Gesellschafter ist sicher
  • (bb) Durchsetzbarkeit des Regressanspruchs gegen den Drittgläubiger-Gesellschafter ist ausgeschlossen
  • (cc) Durchsetzbarkeit des Regressanspruchs gegen den Drittgläubiger-Gesellschafter ist unsicher
  • (6) Zwischenergebnis
  • ee) Zur Begründung mit einer pro rata-Haftung
  • ff) Zur Begründung mit einer Treuepflicht
  • gg) Zur Begründung mit einer Mitwirkungspflicht aus § 426 Abs.1 BGB
  • hh) Zur Argumentation Altmeppens
  • (1) Überprüfung des Konfusionsarguments
  • (a) Zur Frage der Konfusion bezüglich der Forderung gegen die Gesellschaft
  • (b) Zur Frage der Konfusion bezüglich der Forderung gegen den Gesellschafter-Gläubiger
  • (aa) Ausgangslage
  • (bb) Zum Entstehen der Forderung gegen den Gesellschafter-Gläubiger
  • (cc) Zum Bestehenbleiben der Forderung gegen den Gesellschafter-Gläubiger
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Zur wirtschaftlichen Betrachtung und deren Folge
  • (a) Zur Schlüssigkeit der vorgenommenen wirtschaftlichen Betrachtung
  • (b) Zur Schlüssigkeit der gezogenen Schlussfolgerung
  • (c) Zur Zulässigkeit der Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung
  • (d) Zu klärende Fragen
  • (aa) Situation, wenn Gesellschaft kein Gegenwert zufließt
  • (bb) Bestimmung der entscheidenden Quote
  • ii) Zwischenergebnis
  • c) Meinungsstand zur Art der Mitgesellschafterhaftung und zu den Folgen eines Mitgesellschafterausfalls
  • aa) Annahme einer pro rata-Haftung
  • (1) Allgemein
  • (a) Begründung mit einer Treuepflicht
  • (b) Begründung mit einer Mitwirkungspflicht
  • (c) Begründung einer geringeren Schutzwürdigkeit
  • (d) Begründung mit einer Gleichstellung mit einem auf § 128 HGB leistenden Gesellschafter
  • (2) Befürwortung einer Ausfallbeteiligung
  • (3) Ablehnung einer Ausfallbeteiligung
  • bb) Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (1) Allgemein
  • (2) Befürwortung einer Ausfallbeteiligung
  • (3) Ablehnung einer Ausfallbeteiligung
  • d) Kritische Untersuchung des Meinungsstands zur Art der Mitgesellschafterhaftung und zu den Folgen eines Mitgesellschafterausfalls
  • aa) Zur Annahme einer pro rata-Haftung und einer Ausfallbeteiligung
  • (1) Zur Annahme einer pro rata-Haftung
  • (a) Zur Begründung mit einer Treuepflicht
  • (b) Zur Begründung mit einer Mitwirkungspflicht
  • (c) Zur Begründung mit einer geringeren Schutzwürdigkeit
  • (d) Zur Begründung mit einer Gleichstellung mit einem auf § 128 HGB leistenden Gesellschafter
  • (e) Zwischenergebnis
  • (2) Zur Annahme einer Ausfallbeteiligung
  • bb) Zur Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (1) Zur Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (2) Zur Annahme einer Ausfallbeteiligung
  • (a) Grundsätzliche Stringenz auf Grundlage des § 426 BGB
  • (b) Kritik
  • (aa) Postulat der eigenen Gesamtschuldnerstellung
  • (bb) Sinn und Zweck des § 128 HGB bzw. einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (cc) Wertungsgesichtspunkte
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Zur Ablehnung einer Ausfallbeteiligung
  • (a) Dogmatische Schlüssigkeit
  • (b) Wertungsmäßige Angemessenheit
  • (c) Zu klärende Fragen
  • (aa) Situation bei gesetzlichen Drittgläubigeransprüchen
  • (bb) Vermeidung der Konfusionsproblematik
  • cc) Zwischenergebnis
  • e) Lösungsvorschlag
  • aa) Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse
  • bb) Lösung über die Folgen des Erlöschens infolge Konfusion?
  • (1) § 425 Abs.2 BGB
  • (2) Gesamtwirkung
  • (3) Einzelwirkung
  • (4) Kritik
  • cc) Lösung über Verneinung des Entstehens einer Forderung aus § 128 HGB gegen den Gesellschafter-Gläubiger und Fiktion einer Gesamtschuld?
  • (1) Idee
  • (2) Kritik
  • dd) Lösung über nur anteilige Anwendung des § 128 HGB
  • (1) Grundsatz: Anteilige Nichtanwendung des § 128 HGB
  • (2) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Nichtanwendung des § 128 HGB
  • (a) Problemdarstellung
  • (b) Keine Berücksichtigung einer Gegenleistung
  • (c) Keine bilanzielle Betrachtung
  • (d) Analyse hinsichtlich des Kapitalanteils
  • (aa) Grundlegendes
  • (bb) Fehlende Aussagekraft
  • (e) Analyse hinsichtlich der Verlustbeteiligungsquote
  • (aa) Grundsätzliche Aussagekraft
  • (bb) Problem
  • (f) Analyse hinsichtlich der Gewinnbeteiligungsquote
  • (aa) Grundsätzliche Aussagekraft
  • (bb) Problem
  • (g) Zwischenergebnis: Problem bei divergierender Gewinn- und Verlustbeteiligungsquoten
  • (h) Lösung über eine Festlegung erst bei Jahresabschluss?
  • (i) Lösung über Abstellen auf höhere Quote?
  • (j) Lösung über Abstellen auf geringere Quote?
  • (k) Entscheidung: Abstellen auf Verlustbeteiligungsquote
  • (aa) Höhere Wahrscheinlichkeit?
  • (bb) Konsequenz aus isolierter Betrachtung
  • (cc) Grundsätzliche wirtschaftliche Stellung des Gesellschafter-Gläubigers betreffs seiner Gesellschafterstellung
  • (dd) Insoweit Gleichlauf mit herrschender Ansicht
  • (l) Zwischenergebnis
  • (3) Anwendung des § 128 HGB auf die restliche Höhe des Drittgläubigeranspruchs
  • (a) Keine Konfusionsproblematik
  • (b) Gesamtschuldnerische Haftung ohne Ausfallbeteiligung des Gesellschafter-Gläubigers
  • (4) Zur Frage der Subsidiarität
  • (a) Meinungsstand
  • (aa) Rechtsprechung
  • (bb) Literatur
  • (b) Stellungnahme
  • (aa) Keine Herleitung aus bürgenähnlicher Stellung
  • (bb) Keine Herleitung aus einer Treuepflicht
  • (cc) Wertungsgesichtspunkte
  • (c) Zwischenergebnis
  • (5) Zur Mitgesellschafterhaftung bei unteilbaren Leistungen
  • (a) Problemdarstellung
  • (b) Lösungsvorschlag
  • (aa) Ausgleichspflicht des Gesellschafter-Gläubigers?
  • (bb) Haftung auf das Interesse?
  • (cc) Haftung nur nach Umstellung auf Schadensersatzanspruch
  • (6) Absicherung: Zur Übertragbarkeit der hier entwickelten Überlegungen auf den vergleichbaren Fall im Erbrecht
  • (a) Problemdarstellung
  • (aa) Problemeingrenzung
  • (bb) Möglichkeit und Folgen einer Forderung „gegen die Erbengemeinschaft“
  • (cc) Forderungen gegen die Miterben
  • (b) Denkbare Lösungsmöglichkeiten
  • (aa) Lösung über Rechtsfolgen des Erlöschens infolge Konfusion
  • (bb) Lösung über Verneinung des Entstehens einer Forderung aus § 2058 BGB gegen den Miterbe-Gläubiger und Fiktion einer Gesamtschuld
  • (cc) Lösung über anteilige Nichtanwendung des § 2058 BGB
  • (c) Zwischenergebnis
  • (7) Exkurs: Folgen der entwickelten Lösung für die Gesellschafterhaftung nach Zession des Drittgläubiger-anspruchs an einen Nichtgesellschafter
  • (a) Meinungsstand
  • (b) Stellungnahme
  • (8) Exkurs: Folgen der entwickelten Lösung für die Gesellschafterhaftung bei Beteiligung des Gesellschaftsgläubigers an einem OHG-Gesellschafter bzw. bei Beteiligung eines OHG-Gesellschafters am Gesellschaftsgläubiger
  • (a) Gesellschaftsgläubiger ist an einem OHG-Gesellschafter beteiligt
  • (aa) Zur Annahme einer primären Haftung
  • (bb) Zur Höhe der Gesellschafterhaftung
  • (b) OHG-Gesellschafter ist an dem Gesellschaftsgläubiger beteiligt
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Zur Schuldnerstellung der Mitgesellschafter in besonderen Konstellationen
  • 1. Übergang einer bestehenden Drittforderung auf einen Gesellschafter
  • a) Grundfall
  • aa) Rechtsprechung
  • (1) Reichsgericht
  • (2) Bundesgerichtshof
  • bb) Stellungnahme
  • (1) Zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • (2) Zur Mitgesellschafterhaftung dem Grunde nach
  • (a) Bestehen der Forderungen aus § 128 HGB
  • (b) Zur Frage der „Charakteränderung“
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Zur Höhe der Mitgesellschafterhaftung
  • (a) Wertungsgesichtspunkte
  • (b) Dogmatische Begründung
  • (aa) Konfusion
  • (bb) § 425 Abs.2 BGB
  • (4) Modalitäten der Mitgesellschafterhaftung
  • (a) Zur Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung
  • (b) Zur Annahme einer primären Haftung
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Abkauf einer Forderung, um eigener Inanspruchnahme zuvor zukommen
  • aa) Kritische Untersuchung des Meinungsstands
  • bb) Stellungnahme
  • (1) Wertungsgesichtspunkte
  • (2) Zur Abzugshöhe
  • (3) Zu den Modalitäten der Mitgesellschafterhaftung
  • (a) Zur Annahme einer pro rata-Haftung
  • (b) Zur Annahme einer subsidiären Haftung
  • cc) Zwischenergebnis
  • 2. Regress des Gesellschafters nach Leistung als Dritter auf die Gesellschaftsverbindlichkeit
  • a) Problemeinführung
  • b) Zur Frage eines Anspruchs aus § 128 HGB i.V.m. § 683 BGB bzw. § 684 BGB
  • aa) Zu einem Anspruch aus § 683 BGB bzw. § 684 BGB
  • (1) Exkurs zur (analogen) Anwendbarkeit des § 683 BGB bzw. § 684 BGB auf Gesellschafter
  • (a) Zur Möglichkeit des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen
  • (aa) Nichtgeschäftsführende Gesellschafter
  • (bb) Geschäftsführende Gesellschafter
  • (b) Zum Verhältnis zu § 110 HGB
  • (aa) Meinungsstand
  • (bb) Stellungnahme
  • (c) Zur Frage der analogen Anwendung des § 683 BGB bzw. § 684 BGB auf geschäftsführende Gesellschafter
  • (aa) Zur Frage der analogen Anwendung des § 683 BGB bzw. des § 684 S.2 BGB
  • (bb) Zur Frage nach der analogen Anwendung des § 684 S.1 BGB
  • (d) Zwischenergebnis
  • (2) Schlussfolgerungen für die Leistung als Dritter auf die Gesellschaftsverbindlichkeit
  • bb) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 128 HGB auf § 683 BGB bzw. § 684 BGB bei einer Leistung des Gesellschafters als Dritter auf die Gesellschaftsverbindlichkeit
  • (1) Wertungsgesichtspunkte
  • (2) Zum Vorliegen einer angemessenen Regressmöglichkeit
  • (3) Zwischenergebnis
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Regress des Gesellschafter-Bürgen
  • a) Drittgläubigerregressansprüche
  • b) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 128 HGB auf die Drittgläubigerregressansprüche des Gesellschafter-Bürgen
  • aa) Wertungsgesichtspunkte
  • (1) Argumente für Besserstellung des Gesellschafter-Bürgen
  • (2) Argumente gegen Besserstellung des Gesellschafter- Bürgen
  • (a) Geringe zusätzliche Belastung
  • (b) Besserstellung im Vergleich zu den nichtbürgenden Mitgesellschaftern
  • (c) Besserstellung im Vergleich zu den bürgenden, aber nicht in Anspruch genommenen Mitgesellschaftern
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Zum Vorliegen einer angemessenen Regressmöglichkeit
  • cc) Zwischenergebnis
  • 4. Darlehen in Krisenlage der Gesellschaft
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • aa) Zur Frage einer „Umqualifizierung“
  • bb) Zur Argumentation mit § 707 BGB
  • c) Zwischenergebnis
  • 5. Zwischenergebnis
  • IV. Zwischenergebnis
  • 4. Kapitel: Sozialverbindlichkeiten und Drittgläubigeransprüche bei der GbR und der KG
  • A. Zur GbR
  • I. Grundlegendes
  • II. Sozialverbindlichkeiten
  • III. Drittgläubigeransprüche
  • 1. Bei Zugrundelegung der Doppelverpflichtungslehre
  • a) Grundlegendes
  • b) Zur Begründung der Abzugspflicht mit dem dolo agit-Einwand
  • aa) Meinungsstand
  • bb) Kritik
  • (1) Zur Annahme der Gesamtschuldnerstellung des Gesellschafter-Gläubigers
  • (a) Zur Vertretung durch den für die GbR handelnden Gesellschafter
  • (aa) Grundsätzliche Möglichkeit des Haftungsaus-schlusses
  • (bb) Ausschluss durch ausdrücklich erklärten Widerruf der Vollmacht
  • (cc) Ausschluss durch konkludent erklärten Widerruf der Vollmacht
  • (dd) Ausschluss durch Vereinbarung im Gesellschafts-vertrag / durch Beschluss
  • (b) Zur Frage der Konfusion
  • (2) Sonstige Einwände gegen den dolo agit-Einwand
  • (a) Unsichere Rückgewährpflicht
  • (b) Unbillige Beteiligung am Mitgesellschafterausfall
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Anderer Begründungsansatz zur Abzugspflicht
  • aa) Zu gesetzlichen Drittgläubigeransprüchen
  • bb) Zu rechtsgeschäftlichen Drittgläubigeransprüchen
  • (1) Zur originären Begründung eines Drittgläubigeranspruchs
  • (a) Ausgangslage
  • (b) Lösungsvorschlag
  • (2) Zum Übergang einer bestehenden Drittforderung auf einen Gesellschafter
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Bei Zugrundelegung der Akzessorietätstheorie
  • a) Allgemein
  • b) Grundsatz
  • aa) Zum Umfang und zur Art der Mitgesellschafterhaftung
  • bb) Zur Annahme einer primären Haftung
  • c) Besondere Konstellationen
  • aa) Übergang einer bestehenden Drittforderung auf einen Gesellschafter
  • bb) Leistung als Dritter und Leistung als Bürge
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Zwischenergebnis
  • B. Zur KG
  • I. Grundlegendes
  • II. Sozialverbindlichkeiten
  • 1. Grundsatz zur Mitgesellschafterhaftung
  • 2. Ausnahmen
  • 3. Zur Regressverpflichtung eines Kommanditisten
  • III. Drittgläubigeransprüche
  • 1. Kommanditist als Begründer eines Drittgläubigeranspruchs
  • a) Konsequente Lösungen auf der Grundlage des Konzepts der herrschenden Ansicht zur OHG
  • aa) Nach außen haftender Kommanditist als Gläubiger
  • bb) Nach außen nicht haftender Kommanditist als Gläubiger
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Lösungen auf Grundlage der hier zur OHG vertretenen Ansicht
  • aa) Irrelevanz der Außenhaftung
  • bb) Zu § 167 Abs.3 HGB
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Übergang einer bestehenden Drittforderung auf einen Kommanditisten
  • a) Übergang auf einen nach außen haftenden Kommanditisten
  • aa) Gleichlauf mit der Situation eines OHG-Gesellschafters
  • bb) Zu BGH NJW-RR 2002, 455,
  • b) Übergang auf einen nach außen nicht haftenden Kommanditis-ten
  • aa) Ausgangslage
  • bb) Lösungsvorschlag
  • (1) Dogmatisch schlüssige Lösung
  • (2) Wertungsmäßige Angemessenheit
  • (a) Zur Besserstellung der Mitgesellschafter
  • (b) Zur Besserstellung des nicht der Außenhaftung unterworfenen Kommanditisten
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Regressanspruch eines nach außen nicht haftenden Kommanditisten gegen seine Mitgesellschafter
  • a) Problemdarstellung
  • b) Zu BGH NJW-RR 2002, 455f.
  • c) Lösungsvorschlag
  • IV. Zwischenergebnis
  • 5. Kapitel: Endergebnisse und abstrahierte These
  • A. Endergebnisse
  • B. Abstrahierte These
  • Literaturverzeichnis

1. Kapitel: Einleitung

A. Grundlegendes

Grundlegender Ausgangspunkt der nachfolgenden Überlegungen ist die Frage, ob es möglich ist, dass ein Personengesellschafter eine Gläubigerstellung gegenüber derjenigen Gesellschaft einnimmt, deren Gesellschafter er ist.

Während die Bejahung dieser Frage bezüglich der juristischen Personen aufgrund deren Verselbstständigung von ihren Gesellschaftern problemlos möglich ist, herrschten hinsichtlich der Personenhandelsgesellschaften in Literatur und Rechtsprechung früher zum Teil weitgehende Zweifel vor.

So konstatierte Ende des 19. Jahrhunderts Adler, dass es „keine Obligationen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter“ gebe1 und Laband kam zu dem Ergebnis, dass die „Existenz von Obligationen zwischen der Gesellschaft […] und ihren eigenen Mitgliedern“ eine „scheinbare“ sei und solche Schuldverhältnisse „in Wahrheit nur Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern“ seien.2 Zur Divergenz des Meinungsbildes3 trug bei, dass Unsicherheiten bezüglich der Rechtsnatur der Personenhandelsgesellschaften bestanden4 und teils angenommen wurde, Rechtsverhältnisse zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft seien nicht möglich, wenn die Gesellschaft keine juristische Person darstellt.5

In der Rechtsprechung hatte sich bereits das Reichsoberhandelsgericht mit der Thematik auseinanderzusetzen, ob ein Gesellschafter Gläubiger seiner Personenhandelsgesellschaft sein kann. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1872 trat das Reichsoberhandelsgericht der Ansicht der Vor-instanz ← 1 | 2 →, welche argumentierte, ein Gesellschafter könne keine Gläubigerstellung gegenüber seiner Gesellschaft einnehmen, weil die Personenhandelsgesellschaft „kein von ihren Trägern völlig verschiedenes, selbstständiges Rechtssubjekt“ sei,6 entgegen und stellte fest: „Der einzelne Socius kann […] Gläubiger und Schuldner der Societät, als solcher, sein“.7 Das Reichsoberhandelsgericht begründete diese Möglichkeit mit der Erwägung, dass das Gesellschaftsvermögen „einen für sich bestehenden Vermögensbegriff“ bilde.8 Auch das Reichsgericht und die ältere Literatur bemühten teils noch ausdrücklich diese Argumentation, um die Möglichkeit von Schuldverhältnissen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personenhandelsgesellschaft zu begründen.9

Nach dem heutigen Verständnis von den Personenhandelsgesellschaften bedarf es dieses Begründungsansatzes jedoch nicht mehr. Zwar ist der BGH lange Zeit noch davon ausgegangen, dass nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter selbst, wenn auch in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, Träger der Rechte und Pflichten seien.10 Jedoch herrscht inzwischen sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung eine andere Auffassung vor. Heute wird angenommen, dass die Personenhandelsgesellschaften die Fähigkeit zur eigenständigen Trägerschaft von Rechten und Pflichten besitzen und insoweit von ihren Gesellschaftern unterschieden werden können.11 Bei Zugrundelegung dieses gefestigten Standpunkts kann die Möglichkeit der Existenz eines Schuldverhältnisses zwischen ← 2 | 3 → einer Personenhandelsgesellschaft und einem ihrer Gesellschafter keinen ernsthaften Zweifeln mehr unterliegen.

Betreffs einer GbR, bei der eine § 124 HGB entsprechende Norm fehlt und bei welcher die Möglichkeit der Existenz von Gesellschaftsschulden bestritten wurde,12 erschien die Vorstellung, der Gesellschafter könne Gläubiger seiner Gesellschaft sein, früher als noch problematischer. Während teils vertreten wurde, es sei „sehr wohl“ ein Schuldverhältnis zwischen der GbR und einem ihrer Gesellschafter möglich,13 wurde dies gehäuft dezidiert verneint.14

Aus aktueller Sicht bedürfen die divergierenden Ansichten keiner weiteren Untersuchung. Vielmehr erscheint die Annahme, dass auch Schuldverhältnisse zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter möglich sind, nach dem heutigen Verständnis von der GbR als selbstverständlich richtig. Denn inzwischen wird die (Außen-) GbR in Rechtsprechung und Literatur fast unbestritten als rechtsfähig angesehen.15 Daher ergeben ← 3 | 4 → sich insoweit keine Unterschiede zur Situation bei den Personenhandelsgesellschaften.

B. Ziel und Gang der Arbeit

Von dieser Grundlage ausgehend sollen im Folgenden diejenigen dogmatischen Fragen behandelt werden, die sich daraus ergeben, dass ein Personengesellschafter seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Zu untersuchende Probleme können in diesem Zusammenhang insbesondere dadurch auftreten, dass der Gesellschafter-Gläubiger jedenfalls bei natürlicher Betrachtung eine Doppelstellung einnimmt: Zum einen ist er Gläubiger, zum anderen aber zugleich Gesellschafter derjenigen Personengesellschaft, gegen welche ihm eine Forderung zusteht.16

Details

Seiten
XXVIII, 282
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653044102
ISBN (ePUB)
9783653986402
ISBN (MOBI)
9783653986396
ISBN (Paperback)
9783631651551
DOI
10.3726/978-3-653-04410-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Schlagworte
Drittgläubigeransprüche Sozialverbindlichkeiten Mitgesellschafterhaftung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXVIII, 282 S.

Biographische Angaben

L. Graf Wolffskeel v. Reichenberg (Autor:in)

Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau.

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Titel: Der Personengesellschafter als Gläubiger seiner Gesellschaft
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312 Seiten