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Die Auswirkungen des unionsrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots auf das deutsche Beamtenrecht

von Ralf Reuter (Autor:in)
©2015 Dissertation XXVIII, 366 Seiten

Zusammenfassung

Die Auswirkungen des unionsrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots auf das deutsche Beamtenrecht werden anhand konkreter Überprüfungen altersabhängiger beamtenrechtlicher Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des europäischen Sekundärrechts untersucht. Zur abschließenden Bewertung dieser Regelungen des Beamtenrechts am europarechtlichen Maßstab werden diesen Analysen Explorationen an verfassungsrechtlichen Vorgaben vorgeschaltet. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass das deutsche Beamtenrecht den normativen Gestaltungsspielraum, den der Richtliniengeber den Mitgliedstaaten eröffnet hat, nicht überschreitet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Abkürzungen für Zeitschriften und Entscheidungssammlungen
  • Allgemeine Wortabkürzungen
  • Einleitung
  • A. Einführung in die Thematik
  • I. Etymologischer Ursprung des Begriffs der Diskriminierung und seine Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch
  • II. Diskriminierungsschutz in der Europäischen Union
  • III. Einfluss des Europarechts auf das öffentliche Dienstrecht
  • B. Inhaltliche Ausrichtung der Ausarbeitung und Gang der Untersuchung
  • C. Tatsachenbasierte Grundlagen der Untersuchung
  • I. Die alternde Gesellschaft – Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung
  • II. Personalsituation im öffentlichen Dienst
  • III. Erkenntnisse der gerontologischen Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit älterer Beschäftigter
  • D. Unterbliebene Aufnahme des Kriteriums Alter in den Katalog der ausdrücklich verpönten Diskriminierungsmerkmale im Beamtenrecht
  • E. Überblick über die bisherige Diskussion vor einem freiheitsrechtlichen Hintergrund
  • F. Einordnung des Beamtenverhältnisses in den Kontext des europäischen Gleichbehandlungsrechts
  • 1. Teil Überkommene Mindestaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • A. Mindestaltersgrenzen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit im BBG und BRRG sowie in den Beamtengesetzen der Länder vor Umsetzung der Änderungen durch das BeamtStG und das DNeuG
  • I. Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Mindestaltersgrenze
  • II. Ausgestaltung landesbeamtengesetzlicher Vorschriften
  • B. Neuerungen durch das BeamtStG und das DNeuG
  • I. Föderalismusreform und die Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Beamtenrechts
  • II. Reform des Beamtenrechts
  • 1. Intention des BeamtStG
  • 2. Zielsetzungen des DNeuG
  • III. Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nach § 10 BeamtStG und § 11 BBG
  • IV. Gründe für den normativen Verzicht auf die Mindestaltersgrenze
  • C. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Mindestaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • I. Kriterium des Alters als personenbezogenes Differenzierungsmerkmal
  • II. Vereinbarkeit der Mindestaltersgrenze mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG
  • 1. Grundsatz der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG als Maßgabe des Beamtenrechts
  • a. Verhältnis des Art. 33 Abs. 2 GG zu Art. 3 Abs. 1 GG
  • b. Urteil des BVerwG zur Mindestaltersgrenze
  • 2. Alterserfordernis als zulässiges Kriterium im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG?
  • a. Auswahlkriterien im Rahmen der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG
  • b. Einschränkung des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzenregelungen
  • 3. Rechtfertigung der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch das Lebenszeitprinzip
  • a. Lebenszeitprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums
  • b. Sachlicher Grund für die Festsetzung der Mindestaltersgrenze
  • aa. Modell der Persönlichkeitsentwicklung
  • bb. Typisierte Annahme der Persönlichkeitsentwicklung
  • c. Kein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • III. Zwischenergebnis
  • D. Beurteilung der Mindestaltersgrenze für die Ernennung zum Lebenszeitbeamten am Maßstab des europarechtlichen Altersdiskriminierungsverbots
  • I. Erläuterung des unionsrechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung
  • 1. Der europarechtliche Diskriminierungsbegriff
  • 2. Europarechtliche Vorgaben zum Diskriminierungsmerkmal Alter
  • II. Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mangold
  • 1. Kerngehalte der Mangold-Entscheidung
  • 2. Altersdiskriminierungsverbot als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts?
  • a. Ausführungen des EuGH zum Verbot der Altersdiskriminierung
  • b. Reaktion im Schrifttum
  • c. Rechtliche Würdigung der Auffassung des EuGH
  • aa. Analyse der Begründung des EuGH
  • bb. Herleitung aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Unionsrechts?
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Intention der RL 2000/78/EG
  • IV. Eröffnung des Geltungsbereichs der RL 2000/78/EG
  • V. Mindestaltersgrenze als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters, Art. 2 Abs. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • VI. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aufgrund des Alters nach Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. b) RL 2000/78/EG
  • 1. Intention und Entstehungsgeschichte des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • 2. Normative Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • a. Generalklausel des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • b. Art. 6 Abs. 1 S. 2 RL 2000/78/EG
  • 3. Reaktion im Schrifttum auf die Ausgestaltung des sekundärrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots
  • 4. Beurteilung der Mindestaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. b) RL 2000/78/EG
  • a. Intention der Mindestaltersgrenze für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • b. Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG an das Instrument der Mindestaltersgrenze
  • aa. Geeignetheit der Mindestaltersgrenze
  • (1.) Divergierende Rechtsansichten im Schrifttum
  • (2.) Eigene Position zur Geeignetheit der Mindestaltersgrenze
  • bb. Angemessenheit der Mindestaltersgrenze
  • cc. Erforderlichkeit der Mindestaltersgrenze
  • (1.) Die Erforderlichkeit ablehnende Auffassung im Schrifttum
  • (2.) Bewertung der Literaturansicht
  • VII. Zwischenergebnis
  • E. Fazit
  • 2. Teil Höchstaltersgrenzen im Beamtenrecht
  • A. Höchstaltersgrenzen für die Einstellung von Laufbahnbewerbern in den Vorbereitungsdienst
  • I. Das Laufbahnrecht
  • II. Altersvorgaben der BLV vor der Neuerung im Anschluss an das DNeuG
  • III. Intention der Höchstaltersgrenze für die Einstellung von Laufbahnbewerbern
  • IV. Verzicht auf die Höchstaltersgrenze in der BLV nach den Änderungen infolge des DNeuG
  • V. Höchstaltersgrenzen in den Laufbahnverordnungen der Länder
  • B. Höchstaltersgrenzen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • I. Höchstaltersgrenze des § 48 Bundeshaushaltsordnung
  • II. Intention der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • III. Regelungen der Haushaltsordnungen der Länder
  • C. Höchstaltersgrenzen für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg
  • I. Der Laufbahnaufstieg
  • II. Regelungen der BLV vor den Änderungen infolge der Dienstrechtsreform
  • III. Die Regelung des § 36 Abs. 2 S. 1 BLV nach der Dienstrechtsreform
  • IV. Zielsetzung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg
  • V. Entsprechende Regelungen nach den Laufbahnverordnungen der Länder
  • D. Beurteilung der Höchstaltersgrenzen am verfassungsrechtlichen Maßstab
  • I. Wesen der Alimentationspflicht des Dienstherrn
  • II. Intention der Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses von Dienstzeit und Versorgungsanspruch
  • 1. Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung
  • 2. Eigene verfassungsrechtliche Bewertung
  • a. Angemessenes Verhältnis von aktiver Dienstzeit zum Versorgungsanspruch
  • b. Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • c. Erfordernis einer normativen Regelung
  • III. Intendierte Gewährleistung einer ausgewogenen Altersstruktur
  • IV. Bewertung der mit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg intendieren Betonung des Leistungsgedankens
  • V. Zwischenergebnis
  • E. Beurteilung der Altersgrenzenregelungen am Maßstab europarechtlicher Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung
  • I. Geltungsbereich der RL 2000/78/EG
  • II. Unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters
  • III. Rechtfertigung der Diskriminierungen aufgrund des Alters infolge der Höchstaltersgrenzen nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • 1. Legitime Ziele
  • a. Angemessene Relation von Dienst- und Versorgungszeit als legitimes Ziel im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. c) RL 2000/78/EG
  • aa. Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. c) RL 2000/78/EG
  • bb. Verhältnis von Dienst- und Versorgungszeiten der Bewerber
  • (1.) Befürwortende Auffassung in der Rechtsprechung
  • (2.) Ablehnende Ansicht im Schrifttum
  • (3.) Stellungnahme
  • b. Ausgewogene Altersstruktur als legitimes Ziel im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • aa. Die Legitimität der Zielsetzung verneinende Ansicht im Schrifttum
  • bb. Gegenauffassung in der Rechtsprechung und der Literatur
  • cc. Eigene Bewertung der Intention vor dem unionsrechtlichen Hintergrund
  • c. Die Eröffnung dienstlicher Bewährungsmöglichkeiten, die Generierung von Leistungsanreizen sowie die Vermeidung leistungswidriger Zulassungen als legitime Ziele im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • 2. Vereinbarkeit des Instruments der Höchstaltersgrenze mit den Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • a. Intention der Gewährleistung einer angemessenen Relation von Dienst- und Versorgungszeiten
  • aa. Geeignetheit und Angemessenheit der Höchstaltersgrenzen
  • (1.) Die Angemessenheit bestreitende Ansicht im Schrifttum
  • (2.) Gegenauffassung in der Literatur sowie in der Rechtsprechung
  • (3.) Eigene Bewertung der Angemessenheit
  • bb. Erforderlichkeit der Höchstaltersgrenzen
  • (1.) Die Erforderlichkeit ablehnende Ansicht im Schrifttum
  • (2.) Auffassung der Rechtsprechung
  • (3.) Eigene Position zur Erforderlichkeit der Höchstaltersgrenzen
  • b. Zielsetzung der ausgewogenen Altersstruktur
  • aa. Geeignetheit und Angemessenheit der Höchstaltersgrenzen
  • (1.) Meinungsspektrum in Rechtsprechung und Schrifttum
  • (2.) Eigene Stellungnahme
  • (3.) Angemessenheit der Höchstaltersgrenzen
  • bb. Erforderlichkeit der Höchstaltersgrenzen
  • c. Zielsetzungen der Eröffnung von Bewährungsmöglichkeiten, der Generierung von Leistungsanreizen und der Vermeidung leistungswidriger Aufstiege
  • IV. Zwischenergebnis
  • F. Fazit
  • 3. Teil Exkurs: Untersuchung der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 48 BHO in Verbindung mit dem RdSchr. d. BMF vor dem gleichstellungsrechtlichen Hintergrund
  • A. Analyse der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis aus gleichstellungsrechtlicher Sicht
  • I. Ausgestaltung des § 48 BHO sowie des Bezug nehmenden RdSchr. d. BMF
  • II. Entsprechende Regelungen der Länder
  • B. Gleichstellungsrechtliche Vorgaben des Verfassungsrechts
  • I. Das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG sowie das Gleichberechtigungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
  • II. Förderungsgebot und Nachteilsbeseitigungsklausel des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG
  • C. Beurteilung der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis am gleichstellungsrechtlichen Maßstab des Grundgesetzes
  • I. Rechtsfigur der mittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
  • II. Auffassung im Schrifttum zur Frage der mittelbaren Diskriminierung von Frauen durch gesetzliche Höchstaltersgrenzen
  • III. Eigene Bewertung der Altersgrenzenregelung
  • 1. Benachteiligung von Frauen in Bezug auf die Einhaltung der Höchstaltersgrenze
  • a. Familiale Aufgabenverteilung bei der Kindererziehung sowie der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • b. Prävalenz familienbedingter Nichterwerbsphasen bei Frauen
  • aa. Durch die Übernahme familiärer Aufgaben begründete Nichterwerbsphasen in den regelmäßigen Berufsbiographien von Frauen
  • bb. Regelmäßiger biographischer Zeitpunkt des Beginns der ersten Kindererziehungsphase bzw. der Betreuungsphase
  • c. Einschränkung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten
  • d. Tradiertes Rollenverständnis
  • 2. Keine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
  • a. Überblick zu divergierenden Auffassungen hinsichtlich des Rechtfertigungsmaßstabs einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung
  • b. Keine Rechtfertigung über fiskalische bzw. personalwirtschaftliche Aspekte
  • c. Keine Legitimierung über beamtenverfassungsrechtliche Strukturprinzipien
  • IV. Zwischenergebnis
  • D. Überprüfung der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis an Maßgaben der Europäischen Union zur Gleichstellung von Frauen und Männern
  • I. Gleichstellungsrechtliche Vorgaben im Recht der Europäischen Union
  • 1. Maßgaben zur Gleichstellung der Geschlechter im Primärrecht
  • 2. Entwicklung geschlechtsspezifischer Diskriminierungsverbote im Sekundärrecht der Europäischen Union
  • II. Bewertung der Konformität der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis mit gleichstellungsrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts
  • 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs der RL 2006/54/EG
  • 2. Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis mit Art. 14 Abs. 1 lit. a) RL 2006/54/EG
  • a. Ansicht des Schrifttums
  • b. Eigene Bewertung
  • aa. Dem Anschein nach neutrale Vorschrift
  • bb. Bedingung für den Zugang zur Beschäftigung
  • cc. Benachteiligung weiblicher Bewerber in besonderer Weise
  • dd. Keine Rechtfertigung
  • (1.) Rechtmäßiges Ziel
  • (2.) Geeignet und angemessen
  • III. Zwischenergebnis
  • E. Fazit
  • 4. Teil Regelaltersgrenze für den Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand
  • A. Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand nach den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder
  • I. Die Regelaltersgrenzen nach § 51 Abs. 1 BBG und § 25 BeamtStG
  • II. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
  • III. Landesgesetzliche Regelungen
  • IV. Geschichte und Entwicklung der Regelaltersgrenzen im Beamtenrecht
  • V. Intentionen der Regelaltersgrenze
  • B. Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • I. Überprüfung der Regelaltersgrenze am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG
  • 1. Die Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 5 GG konstatierende Ansicht der Rechtsprechung sowie eines Teils der Literatur
  • 2. Gegenteilige Auffassung in der beamtenrechtlichen Literatur
  • 3. Eigene Bewertung der Konformität der Regelaltersgrenze mit beamtenverfassungsrechtlichen Prinzipien
  • a. Funktionsfähiges Berufsbeamtentum
  • b. Der Regelaltersgrenze immanente Generalisierung
  • c. Vereinbarkeit mit beamtenverfassungsrechtlichen Strukturprinzipien
  • II. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand auf Antrag des Beamten
  • III. Überprüfung der Anhebung der Altersgrenze sowie der Staffelung der Regelaltersgrenze
  • IV. Vereinbarkeit der Regelaltersgrenze mit Art. 3 Abs. 1 GG
  • V. Zwischenergebnis
  • C. Beurteilung der Regelaltersgrenze am Maßstab europarechtlicher Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung
  • I. Eröffnung des Geltungsbereichs der Richtlinie
  • 1. Ausschluss durch den Erwägungsgrund Nr. 14 RL 2000/78/EG?
  • a. Meinungsbild im Schrifttum und der Rechtsprechung
  • b. Bewertung der divergierenden Rechtsansichten zur Einbeziehung der Regelaltersgrenze in den Geltungsbereich der Richtlinie
  • 2. Art. 3 Abs. 1 lit. c) RL 2000/78/EG
  • II. Unmittelbare Diskriminierung älterer Beamter im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • III. Rechtfertigung der Diskriminierung gemäß Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • 1. Legitime Zielsetzung der Regelaltersgrenze
  • a. Förderung der beruflichen Eingliederung Jüngerer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • aa. Rechtfertigungsgrund des Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • bb. Einstellungs- und Beförderungsmöglichkeiten für Jüngere infolge des Ausscheidens älterer Beamter
  • (1.) Die Legitimität der Intention ablehnende Ansicht eines Teils der Literatur
  • (2.) Gegenauffassung im Schrifttum sowie in der Rechtsprechung
  • (3.) Stellungnahme
  • b. Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG als Maßstab für die übrigen Zielsetzungen der Regelaltersgrenze
  • c. Anhebung der Regelaltersgrenze
  • 2. Antidiskriminierungsrechtliche Überprüfung des Instruments der Regelaltersgrenze vor dem Hintergrund der intendierten Ziele
  • a. Geeignetheit der Regelaltersgrenze
  • aa. Die Geeignetheit in Abrede stellende Ansicht im Schrifttum
  • bb. Stellungnahme
  • b. Angemessenheit der Regelaltersgrenze
  • aa. Die Angemessenheit negierende Ansicht des Schrifttums
  • bb. Abweichende Auffassung in der Rechtsprechung
  • cc. Stellungnahme
  • c. Erforderlichkeit der Regelaltersgrenze
  • aa. Die Erforderlichkeit befürwortende Ansicht der Rechtsprechung und Literatur
  • bb. Gegenauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum
  • cc. Stellungnahme zur Erforderlichkeit
  • IV. Zwischenergebnis
  • D. Fazit
  • 5. Teil Beamtenrechtliche Besoldungs- und Urlaubsstaffelung
  • A. Besoldungsstaffelung
  • I. Die Besoldung der Beamten
  • II. Die Besoldungssysteme der gestaffelten Grundgehälter
  • 1. Die Regelungen des §§ 27 und 28 des BBesG vor den Neuerungen infolge des DNeuG
  • 2. Intention der Grundgehaltsstaffelung nach Dienstaltersstufen
  • 3. Entwicklung des Besoldungssystems der gestaffelten Grundgehälter
  • 4. Besoldungsrechtliche Neuerungen infolge des DNeuG
  • 5. Intention der Staffelung nach Erfahrungszeiten
  • 6. Regelungen für die Beamten der Länder
  • B. Staffelung des Erholungsurlaubs
  • I. Urlaubsrecht der Beamten
  • II. Novellierte Regelungen der EUrlV und die ihr zugrunde liegenden Erwägungen
  • III. Regelungen der EurlV 2009 vor der Novellierung im Anschluss an die Entscheidung des BAG
  • IV. Intention der Urlaubsstaffelung gemäß § 5 Abs. 1 EUrlV
  • V. Regelungen der Erholungsurlaubsverordnungen der Länder
  • C. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Besoldungs- und Urlaubsstaffelungen
  • I. Verfassungsrechtliche Überprüfung der Besoldungsstaffelung
  • 1. Verfassungsrechtliche Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung des Besoldungsrechts
  • 2. Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungsrecht
  • 3. Eigene Bewertung der Besoldungssysteme der gestaffelten Grundgehälter
  • a. Beurteilung der Besoldungsstaffelung nach Dienstaltersstufen
  • aa. Das Kriterium der Dienstaltersstufen
  • (1.) Steigerung des Leistungsvermögens infolge der gestiegenen Berufs- und Lebenserfahrung
  • (2.) Beachtung des Alimentationsprinzips und des Leistungsgrundsatzes
  • bb. Festsetzung des Besoldungsdienstalters
  • b. Beurteilung des Systems der Erfahrungszeiten
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Urlaubsstaffelung gemäß § 5 Abs. 1 EUrlV
  • 1. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen zum Urlaubsrecht der Beamten
  • 2. Urlaubsstaffelung als Konkretisierung des Fürsorgeprinzips
  • 3. Beurteilung der Verfassungskonformität der Urlaubstaffelungen gemäß § 5 Abs. 1 EUrlV
  • a. Die Beamten des höheren Dienstes als Maßstab
  • b. Vom Gesetzgeber unterstelltes Regenerationsbedürfnis der Beamten
  • c. Präventive Funktion der Urlaubsstaffelung
  • III. Zwischenergebnis
  • D. Überprüfung der Besoldungs- und Urlaubsstaffelungen am europarechtlichen Maßstab zum Verbot der Altersdiskriminierung
  • I. Unionsrechtliche Analyse der Besoldungsstaffelung
  • 1. Eröffnung des Geltungsbereichs der RL 2000/78/EG
  • 2. Diskriminierung durch die Besoldungssysteme der gestaffelten Grundgehälter sowie durch das Besoldungsdienstalter?
  • a. Gleichbehandlungsrechtliche Einordnung der Besoldungsstaffelungen
  • b. Rechtliche Einordnung des Besoldungsdienstalters
  • 3. Bewertung der altersbedingten Ungleichbehandlungen durch die Besoldungsstaffelungen und das Besoldungsdienstalter an den Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 2 lit. b i) sowie des Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. b) RL 2000/78/EG
  • a. Mittelbare Altersdiskriminierung durch das Besoldungsgefüge der gestaffelten Grundgehälter?
  • aa. Intendierte, rechtmäßige Ziele der Besoldungsstaffelungen
  • (1.) Rechtsprechung des EuGH zum Kriterium des Dienstalters sowie zur Vergütungsstaffelung
  • (2.) Die Legitimität der Ziele befürwortende Ansicht der Recht- sprechung und eines Teils der Literatur
  • (3.) Gegenauffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum
  • (4.) Entscheidung des EuGH zu Besoldungsstaffelungen
  • (5.) Stellungnahme
  • bb. Vereinbarkeit des Instruments der Besoldungsstaffelung mit unionsrechtlichen Antidiskriminierungsmaßgaben
  • (1.) Geeignetheit der Besoldungsstaffelung
  • (a.) Die Geeignetheit ablehnende Ansicht in der Literatur
  • (b.) Gegenauffassung in der Rechtsprechung
  • (c.) Eigene Stellungnahme
  • (2.) Angemessenheit der Besoldungsstaffelung
  • cc. Erforderlichkeit der Staffelungen
  • b. Beurteilung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters nach § 28 Abs. 1 BBesG
  • aa. Legitime Zielsetzung des Besoldungsdienstalters
  • bb. Überprüfung des Instruments des Besoldungsdienstalters an den Vorgaben der RL 2000/78/EG
  • (1.) Geeignetheit des Instruments
  • (2.) Angemessenheit des Besoldungsdienstalters
  • cc. Zwischenergebnis
  • II. Beurteilung der Europarechtskonformität der Urlaubsstaffelung
  • 1. Eröffnung des Geltungsbereichs der Richtlinie
  • 2. Unmittelbare Diskriminierung jüngerer Beamter, Art. 2 Abs. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • 3. Rechtfertigung der unmittelbaren Diskriminierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • a. Legitimes Ziel
  • aa. Entscheidung des BAG vom 20.3.2012
  • bb. Ansicht im Schrifttum
  • cc. Bewertung der Intention der beamtenrechtlichen Urlaubsstaffelungen gemäß § 5 Abs. 1 EUrlV
  • b. Unionsrechtskonformität des Einsatzes des Instruments der Urlaubsstaffelung gemäß § 5 Abs. 1 EUrlV
  • aa. Geeignetheit und Angemessenheit der Urlaubsstaffelung
  • bb. Erforderlichkeit der Urlaubsstaffelung
  • c. Zwischenergebnis
  • E. Fazit
  • 6. Teil Untersuchung der Altersgrenzen für die Beförderung
  • A. Die Beförderung im Beamtenrecht
  • B. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen
  • I. Entwicklung auf bundesgesetzlicher Ebene
  • 1. Altersbeförderungsverbot der BLV vor den Änderungen durch die Siebte Verordnung zur Änderung der BLV
  • 2. Verzicht des Verordnungsgebers auf das Altersbeförderungsverbot und die aktuelle Rechtslage im Bund
  • II. Altersbeförderungsverbote in landesgesetzlichen Regelungen
  • III. Beamtenversorgungsrechtliches Korrelat zum Altersbeförderungsverbot
  • IV. Intention des Altersbeförderungsverbots
  • C. Verfassungsrechtliche Bewertung des Altersbeförderungsverbots
  • I. Beachtung des Leistungsprinzips bei der Beförderung
  • II. Vereinbarkeit des Altersbeförderungsverbots mit beamtenverfassungsrechtlichen Strukturprinzipien
  • 1. Meinungsbild im Schrifttum und der Rechtsprechung
  • 2. Eigene Bewertung
  • III. Zwischenergebnis
  • D. Europarechtliche Analyse
  • I. Eröffnung des Geltungsbereichs der RL 2000/78/EG
  • II. Altersbeförderungsverbot als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters
  • III. Rechtfertigung der unmittelbaren Altersdiskriminierung gemäß Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • 1. Legitimes Ziel des Altersbeförderungsverbots
  • a. Eine legitime Zielsetzung bejahende Auffassung der Rechtsprechung
  • b. Gegenauffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum
  • c. Eigener Standpunkt
  • 2. Vereinbarkeit des Instruments des Altersbeförderungsverbots mit den Vorgaben der RL 2000/78/EG
  • a. Geeignetheit des Beförderungsverbots gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 3 BLV
  • b. Angemessenheit des Altersbeförderungsverbots
  • aa. Die Angemessenheit verneinende Ansicht in der Literatur
  • bb. Gegenauffassung in der Rechtsprechung
  • cc. Eigene Stellungnahme
  • 3. Erforderlichkeit
  • IV. Zwischenergebnis
  • E. Fazit
  • 7. Teil Analyse der Altersgrenze für die Gewährung der Altersteilzeit im Beamtenrecht
  • A. Arbeitsrechtliche Ursprünge sowie die Entwicklung des Altersteilzeitrechts im Beamtenrecht
  • I. Arbeitsrechtliche Vorgaben
  • II. Regelungssystem des derzeitigen Altersteilzeitgesetzes
  • III. Etablierung der Altersteilzeit im Beamtenrecht
  • B. Aktuelle bundes- und landesrechtliche Vorschriften zur Altersteilzeit der Beamten
  • I. Regelung des § 93 BBG
  • II. Intention der beamtenrechtlichen Altersteilzeitregelungen
  • III. Regelungen der Altersteilzeit in den Ländern
  • C. Normativer Gegenstand der Überprüfung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit am verfassungs- und europarechtlichen Maßstab
  • D. Verfassungsrechtliche Überprüfung
  • I. Durch die Altersteilzeit tangierte verfassungsrechtliche Vorgaben
  • II. Vereinbarkeit der Altersteilzeit mit beamtenverfassungsrechtlichen Vorgaben
  • 1. In der Literatur erhobene Bedenken gegen das Modell der Altersteilzeit
  • 2. Gegenansicht in der Rechtsprechung und der Literatur
  • 3. Eigene Stellungnahme
  • a. Altersteilzeit als strukturwahrende Fortentwicklung des Beamtenrechts im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG
  • b. Verfassungsrechtlich anerkannte Motivation hinsichtlich der Einführung der Altersteilzeit in das Beamtenrecht
  • aa. Altersteilzeit in der Form des Teilzeitmodells
  • bb. Altersteilzeit in der Variante des Blockmodells
  • c. Wahrung der Kerngehalte der tangierten beamtenverfassungsrechtlichen Strukturprinzipien
  • d. Keine Rechtfertigung durch das Sozialstaatsprinzip
  • III. Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG
  • 1. Einen Gleichheitsverstoß annehmende Ansicht in der Literatur
  • 2. Eigene Position
  • IV. Zwischenergebnis
  • E. Vereinbarkeit der Altersgrenze für die beamtenrechtliche Altersteilzeit mit europarechtlichen Antidiskriminierungsvorgaben
  • I. Geltungsbereich der Richtlinie
  • II. Unmittelbare Diskriminierung gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • III. Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung
  • 1. Beamtenrechtliche Altersteilzeit als positive Maßnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • a. Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG im Kontext des Altersdiskriminierungsverbots
  • aa. Ablehnende Auffassung im Schrifttum
  • bb. Stellungnahme
  • b. Voraussetzung der positiven Maßnahme gemäß Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • aa. Maßnahme eines Mitgliedstaates
  • bb. Benachteiligung einer eingrenzbaren Gruppe
  • cc. Intention der positiven Maßnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • (1.) Befürwortende Ansicht im Schrifttum
  • (2.) Ablehnende Auffassung in der Literatur
  • (3.) Eigene Stellungnahme
  • c. Zwischenergebnis
  • 2. Rechtfertigung der mit der beamtenrechtlichen Altersteilzeit verbundenen unmittelbaren Diskriminierung aufgrund des Alters durch Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
  • a. Legitime Ziele der Altersteilzeitvarianten
  • aa. Rechtfertigung der unmittelbaren Diskriminierung aufgrund des Alters durch die Mindestaltersgrenze gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • bb. Rechtfertigung der mit der Mindestaltersgrenze für den Zugang zur beamtenrechtlichen Altersteilzeit in der Form des Teilzeitmodells verbundenen, unmittelbaren Diskriminierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit. a) RL 2000/78/EG
  • (1.) Befürwortende Ansicht im Schrifttum
  • (2.) Ablehnende Rechtsauffassung
  • (3.) Eigene Stellungnahme
  • b. Überprüfung des Instruments der Altersgrenze an den Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 2000/78/EG
  • aa. Geeignetheit und Angemessenheit der Altersgrenze
  • bb. Erforderlichkeit der Altersgrenze
  • 3. Zwischenergebnis
  • F. Fazit
  • Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungen für Zeitschriften und Entscheidungssammlungen

AöR Archiv des öffentlichen Rechts
AuR Arbeit und Recht
BAGE Sammlung der Entscheidungen des BAG
BayVBl. Bayerische Verwaltungsblätter
BB Betriebs-Berater
BVerfGE Sammlung der Entscheidungen des BVerfG
BVerwGE Sammlung der Entscheidungen des BVerwG
DB Der Betrieb
DöD Der öffentliche Dienst
DÖV Die öffentliche Verwaltung
DStR Deutsches Steuerrecht
DVBl. Deutsche Verwaltungsblätter
EuR Europarecht
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EZAR Entscheidungssammlung zum Ausländer- und Asylrecht
FAZ.NET Frankfurter Allgemeine Zeitung – Online-Aus-gabe
JA Juristische Arbeitsblätter
JR Juristische Rundschau
Jura Juristische Ausbildung
JuS Juristische Schulung
JZ Juristenzeitung
KommJur Zeitschrift Kommunaljurist
LKV Landes- und Kommunalverwaltung
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NordÖR Zeitschrift für Öffentliches Recht in Nord-deutschland
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NVwZ-RR Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report
NWVBl. Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ← XXIII | XXIV →
PersV Die Personalvertretung
RdA Recht der Arbeit
RGZ Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen
RiA Recht im Amt
VBlBW Verwaltungsblätter Baden-Württemberg
ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht
ZESAR Zeitschrift für Europäisches Sozial- und Ar-beitsrecht
ZEuP Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien
ZfA Zeitschrift für Arbeitsrecht
ZTR Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht

Allgemeine Wortabkürzungen

A.A. Andere Auffassung / Andere Ansicht
A.-Drs. Ausschuss-Drucksache
a.F. alte Fassung
ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AFG Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums
AG Aktiengesellschaft
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AltTZG Gesetz zur Förderung eines gleitenden Ü-bergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
Art. Artikel
Aufl. Auflage
AZV Verordnung über die Arbeitszeit der Beam- tinnen und Beamten des Bundes
BAG Bundesarbeitsgericht
BayBG Bayerisches Beamtengesetz
BayVGH Bayerischer Verfassungsgerichtshof
BBesG Bundesbesoldungsgesetz
BBG Bundesbeamtengesetz ← XXIV | XXV →
BBVAnpG Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern
Bd. Band
BeamtStG Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BHO Bundeshaushaltsordnung
BLV Verordnung über die Laufbahnen der Bun- desbeamtinnen und Bundesbeamten
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMI Bundesministerium des Inneren
BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
BR-Drs. Bundesrats-Drucksache
Brem Bremen / bremisch
BRRG Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
BT-Drs. Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
bzw. beziehungsweise
CEDAW Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (Überein-kommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)
ChGR Charta der Grundrechte der Europäischen Union
d. der/des
d.h. das heißt
DDR Deutsche Demokratische Republik
ders. derselbe
dies. dieselbe ← XXV | XXVI →
DNeuG Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
e.V. eingetragener Verein
EG Europäische Gemeinschaft(en)
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Einl. Einleitung
EL Ergänzungslieferung
EMRK Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
endg. endgültig
EU Europäische Union
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
EUrlV Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten, und Richterinnen und Richter des Bundes
EUV Vertrag über die Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende
ff. fortfolgende
Fn. Fußnote
FS Festschrift / Festgabe
GBl. Gesetzesblatt
gem. gemäß
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls
GKöD Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht
GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt
GS Gedenkschrift / Gedächtnisschrift
GV / GVBl. / GVOBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
Hmb Hamburg / hamburgisch
Hrsg. Herausgeber
i.V.m. in Verbindung mit
IAO Internationale Arbeitsorganisation
IPBPR Internationaler Pakt über bürgerliche und po-litische Recht
IPWSKR Internationaler Pakt über wirtschaftliche, so-ziale und kulturelle Rechte ← XXVI | XXVII →
KOM Kommissionsdokument
LBG Landesbeamtengesetz
LHO Landeshaushaltsordnung
lit. littera / Buchstabe
LlbG Bayern Gesetz über die Leistungslaufbahnen und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
LSA Land Sachsen-Anhalt
LVO Landeslaufbahnverordnung
Kap. Kapitel
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
MBl. Ministerialblatt
MEMO Memorandum
MinBlFin Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen
M-V Mecklenburg-Vorpommern
Nds Niedersachsen / niedersächsisch
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
OVG Oberverwaltungsgericht
Pkt. Punkt
Preußische GS Preußische Gesetzessammlung
RdErl. Runderlass
RdSchr. Rundschreiben
RG Reichsgericht
RGB Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten
RGBl. Reichsgesetzblatt
RL Richtlinie
Rn. Randnummer
Rs. Rechtssache
S. Seite
Sächs Sächsisch
Schl.H. Schleswig-Holstein
Slg. Sammlung
sog. sogenannte ← XXVII | XXVIII →
StAnz. Staatsanzeiger
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
u.a. unter anderem
U.S. United States [of America] (Vereinigte Staaten [von Amerika])
v. von/vom
VerfGH Verfassungsgerichtshof
Vf. Verfahren
VG Verwaltungsgericht
VGH Verwaltungsgerichtshof
vgl. vergleiche
VO Verordnung
Vorb. Vorbemerkung
VV Verwaltungsvorschrift
WRV Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung)
WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
z.B. zum Beispiel

Darüber hinaus wird auf Kirchner, Hildebrand / Pannier, Dietrich, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl., Berlin, 2013, Bezug genommen.

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Einleitung

In der Soziologie, der Sozial- und Rechtswissenschaft sowie der Politik werden die verschiedenen Erscheinungsformen der Diskriminierung als bedeutsames, verbreitetes Phänomen und schwerwiegendes gesellschaftliches Problem bewertet.1 Diskriminierungen tangieren die Betroffenen sowohl in ihrer Menschenwürde als auch in ihrem Anspruch auf freie Persönlichkeitsentwicklung sowie rechtliche und tatsächliche Gleichbehandlung.2

Die effektive Bekämpfung von Diskriminierungen erfolgt durch die konsequente Beseitigung bestehender sowie die Verhinderung künftiger, ungerechtfertigter Ungleichbehandlungen.3 Unterstützt wird die Bewältigung dieser vorrangig gesellschaftlichen Aufgabe durch die Etablierung rechtlicher Instrumentarien. Diskriminierungen ereignen sich oftmals im Erwerbs- bzw. Arbeitsleben. Angesichts dessen setzen rechtliche Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Vermeidung ungerechtfertigter Benachteiligungen insbesondere in diesem Bereich an.4

Im Folgenden wird zunächst in die Grundthematik eingeführt (A.), anschließend werden die inhaltliche Ausrichtung der Ausarbeitung sowie der Gang der Untersuchung erläutert (B.). Im Hinblick auf das zu untersuchende Diskriminierungsmerkmal Alter werden tatsachenbasierte Grundlagen der Arbeit dargestellt (C.) und wird auf die unterbliebene Aufnahme des Kriteriums Alter in den Katalog verpönter Auslesekriterien des Beamtenrechts hingewiesen (D.). Schließlich werden die bisherige Diskussion zum analysierten Themenbereich vor einem freiheitsrechtlichen Hintergrund aufgezeigt (E.) und das Beamtenverhältnis in den Kontext des europäischen Gleichbehandlungsrechts eingeordnet (F.). ← 1 | 2 →

A. Einführung in die Thematik

Nachstehend wird der Begriff der Diskriminierung, der diese Ausarbeitung durchzieht, näher erläutert. Daran anschließend werden die mit dem Schutz vor Diskriminierungen verfolgten Zielsetzungen der Europäischen Union beleuchtet. Schließlich wird der Einfluss des Europarechts auf das deutsche öffentliche Dienstrecht beschrieben.

I. Etymologischer Ursprung des Begriffs der Diskriminierung und seine Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch

Seinen etymologischen Ursprung leitet die Bezeichnung der Diskriminierung vom lateinischen Terminus „discriminare“ ab und weist den objektiven Gehalt „abtrennen“ bzw. „unterscheiden“ auf.5 Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt dem Begriff jedoch die Bedeutung einer ungerechten, herabwürdigenden Benachteiligung zu.6 Die so verstandene Diskriminierung ist eine alltäglich zu beobachtende soziale Erscheinung mit tief greifenden gesellschaftlichen Auswirkungen.7

II. Diskriminierungsschutz in der Europäischen Union

Im Recht der Europäischen Union kommt dem Schutz vor Diskriminierungen eine zentrale Bedeutung zu. Die Entwicklung der Europäischen Union bzw. der Europäischen Integration geht mit der des Antidiskriminierungsrechts einher.8 Demzufolge gehören Vorgaben zum Gleichbehandlungsrecht9 zum Kernbestandteil der ← 2 | 3 → europäischen Rechtsordnung.10 Im Schrifttum wird zutreffend herausgestellt, dass das Rechtsinstitut des Diskriminierungsverbots in der Geschichte der Europäischen Union einen beispiellosen Siegeszug erfahren habe.11 Bereits der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25.3.195712 enthielt einen arbeitsrechtlichen Lohngleichbehandlungsgrundsatz.13 Die Europäische Union befasste sich insbesondere seit Beginn der 1990er Jahre intensiv mit der Diskriminierungsproblematik und erliess im Folgenden zahlreiche Rechtsakte, die sich auf die Bekämpfung von Benachteiligungen aufgrund diverser verpönter Diskriminierungsmerkmale beziehen.14

Die Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts der Europäischen Union vollzieht sich sowohl im Primär- und Sekundarrecht als auch in der Rechtsprechung des EuGH.15 Im Rahmen der Ausarbeitung wird aufgezeigt, dass insbesondere der Judikatur des EuGH eine wesentliche Bedeutung in Bezug auf die Fortentwicklung und Konturierung des europäischen Gleichbehandlungsrechts zukommt.

Die Maßnahmen der Europäischen Union zur Statuierung antidiskriminierungsrechtlicher Vorgaben intendierten zunächst vorrangig die wirtschaftlich motivierte Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes.16 Sämtliche Formen ungerechtfertigter Ungleichbehandlungen stellten demgemäß ein Hindernis in Bezug auf die Verwirklichung des ← 3 | 4 → europäischen Binnenmarktes dar.17 Der gesellschaftlich-soziale Zweck des Schutzes vor Diskriminierungen gewann jedoch zunehmend an Bedeutung.18

III. Einfluss des Europarechts auf das öffentliche Dienstrecht

Das Recht der Europäischen Union beeinflusst das öffentliche Dienstrecht19 im Allgemeinen und das Beamtenrecht im Besonderen in vielfältiger Weise.20 Beispielhaft für europarechtlich initiierte Modifizierungen des Beamtenrechts seien der partielle Verzicht auf den Staatsangehörigkeitsvorbehalt für die Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie die Anpassungen hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zu den Beamtenlaufbahnen genannt.21

Dabei waren die aufgezeigten Auswirkungen des Europarechts auf das öffentliche Dienstrecht aufgrund des Regelungsgehalts der Vorbehaltsklausel des Art. 45 Abs. 4 AEUV (ex-Art. 39 Abs. 4 EGV) nicht zwangsläufig zu erwarten.22 Die Vorschrift ordnet an, dass die Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung keine Geltung entfaltet. ← 4 | 5 → Mit der Aufnahme dieser Regelung verfolgten die Mitgliedstaaten seinerzeit die Zielsetzung, die „nationale Integrität ihres öffentlichen Dienstes“23 zu bewahren.24

Am 17.12.1980 entschied der EuGH jedoch, dass lediglich diejenigen öffentlichen Verwaltungsstellen vom Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Freizügigkeitsgarantie ausgenommen sind, die direkt oder indirekt an der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse sowie der Erfüllung von Aufgaben beteiligt sind, die auf die Wahrung allgemeiner Interessen des Staates oder sonstiger öffentlicher Körperschaften gerichtet sind.25

B. Inhaltliche Ausrichtung der Ausarbeitung und Gang der Untersuchung

Die normative Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG wird wesentlich bestimmt durch altersorientierte Regelungen. Die Regelungsinstrumente der Altersgrenze und der Altersstaffelung sind von zentraler Bedeutung für die Reglementierung der Zugangsvoraussetzungen zu einem Beamtenverhältnis sowie für die konkrete Konzeption des Rechtsverhältnisses des Beamten26 zu seinem Dienstherrn. Die Grundstrukturen des Beamtenrechts basieren auf hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, deren Rechtstraditionen teilweise über die Zeit der Weimarer Reichsverfassung hinaus zurückreichen. Diese beamtenverfassungsrechtlichen Strukturprinzipien statuieren einen rechtlichen Rahmen für die konkrete Ausformung des Beamtenrechts.

Altersabhängige Vorschriften des Beamtenrechts unterliegen den Vorgaben des unionsrechtlichen Altersdiskriminierungsverbots. Dieses Diskriminierungsverbot zeitigt nach seiner Umsetzung in nationales Recht weitreichende Auswirkungen ← 5 | 6 → insbesondere auf das deutsche Arbeitrecht.27 Die Pflicht zur Berücksichtigung eines explizit formulierten, allgemeinen Verbots der Altersdiskriminierung stellt jedoch auch für diverse weitere nationale Rechtsbereiche eine bedeutsame Neuerung dar.28

Die Frage der Konformität altersdifferenzierender Vorschriften des Beamtenrechts mit unionsrechtlichen Maßgaben zum Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters wird im Schrifttum kontrovers beantwortet. Ein Großteil der Literatur nimmt für das Beamtenrecht einen erheblichen normativen Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf an.29 Die kürzlich umgesetzte Novellierung des Urlaubsrechts der Bundesbeamten aus gleichbehandlungsrechtlichen Erwägungen scheint diese Rechtsauffassung des Schrifttums zu stützen. Ausdruck der besonderen Relevanz europarechtlicher Vorschriften zum Altersdiskriminierungsverbot für das Recht der Beamten ist ferner die Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Verfahren, die altersorientierte Regelungen zum Gegenstand haben. ← 6 | 7 →

Im Rahmen dieser Ausarbeitung werden exemplarisch altersabhängige Vorschriften des Beamtenrechts30 auf ihre Konformität mit unionsrechtlichen Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung exploriert. Analysiert wird, ob diese beamtenrechtlichen Regelungen von dem normativen Gestaltungsspielraum, den das Europarecht den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung des Altersdiskriminierungsverbots eröffnet, gedeckt sind. Diesen auf das europarechtliche Altersdiskriminierungsverbot bezogenen Überprüfungen werden Analysen dieser beamtenrechtlichen Vorschriften am verfassungsrechtlichen Maßstab vorgeschaltet. Diese Prüfungen werden aufzeigen, ob diese altersdifferenzierenden Regelungen grundgesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf das Verbot der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung aufgrund des Alters entsprechen. Im Rahmen dessen kommt den Vorgaben des Beamtenverfassungsrechts eine besondere Bedeutung zu. Die Beantwortung der Frage, ob die jeweilige beamtenrechtliche Vorschrift mit verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar ist, stellt eine notwendige Voraussetzung für ihre abschließende Bewertbarkeit am unionsrechtlichen Kanon dar.31

Details

Seiten
XXVIII, 366
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653048667
ISBN (ePUB)
9783653977981
ISBN (MOBI)
9783653977974
ISBN (Hardcover)
9783631656228
DOI
10.3726/978-3-653-04866-7
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Januar)
Schlagworte
Altersdiskriminierung europäisches Sekundärrecht Gleichbehandlungsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXVIII, 366 S.

Biographische Angaben

Ralf Reuter (Autor:in)

Ralf Reuter ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Öffentliches Recht sowie Völker- und Europarecht.

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