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Beendigungstatbestände als notwendige und dynamische Elemente der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen unter besonderer Berücksichtigung von Art. 50 EUV

von Manuela Ludewig (Autor:in)
©2015 Dissertation XXI, 384 Seiten

Zusammenfassung

Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation führenden Tatbestände einen notwendigen, d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen dynamischen, d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben können – und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Ausgangspunkt
  • II. Problemstellung
  • III. Gang der Untersuchung
  • B. Grundlagen
  • I. Das mitgliedschaftliche Rechtsverhältnis
  • II. Der Begriff des Beendigungstatbestandes
  • III. Die Arten von Beendigungstatbeständen
  • 1. Der Austritt
  • a) Der Begriff des Austritts
  • b) Die Abgrenzung zu anderen Erscheinungsformen
  • i. Der Ausschluss
  • ii. Die Nichtannahme einer Änderung des Gründungsvertrages
  • iii. Die partielle Bindung
  • 2. Der Ausschluss
  • a) Der Begriff des Ausschlusses
  • b) Die Abgrenzungen zu anderen Erscheinungsformen
  • i. Die Sanktionen
  • ii. Die Suspendierung
  • 3. Der Untergang eines Mitglieds
  • 4. Die Auflösung der Organisation
  • IV. Das Funktionspotential von Beendigungstatbeständen
  • C. Die völkerrechtlichen Beendigungstatbestände als notwendige und dynamische Elemente der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
  • I. Der normative Rahmen völkerrechtlicher Beendigungstatbestände
  • 1. Die Beendigungstatbestände des partikulären Völkerrechts
  • a) Die Austrittsklauseln in Gründungsverträgen
  • i. Die Häufigkeit von Austrittsklauseln und Austritten
  • ii. Die Voraussetzungen der Austrittsklauseln
  • (1) Die Austrittserklärung
  • (2) Der Fristablauf vor Abgabe der Austrittserklärung
  • (3) Der Fristablauf nach Abgabe der Austrittserklärung
  • (4) Die Erfüllung von Verpflichtungen
  • b) Die Ausschlussklauseln in Gründungsverträgen
  • i. Die Voraussetzungen der Ausschlussklauseln
  • ii. Das Ausschlussverfahren
  • 2. Die Beendigungstatbestände des allgemeinen Völkerrechts
  • a) Das Völkervertragsrecht: Die Wiener Vertragsrechtskonventionen
  • i. Die Anwendbarkeit der WVK auf Gründungsverträge internationaler Organisationen
  • ii. Die Regelungssystematik der WVK bezüglich des Fortfalls der Vertragsbindung
  • b) Der Austritt aus dem Gründungsvertrag
  • i. Art. 56 WVK
  • (1) Anwendbarkeit
  • (2) Voraussetzungen
  • (a) Die Absicht der Vertragsparteien, Art. 56 Abs. 1 lit. a WVK
  • (b) Die Natur des Vertrages, Art. 56 Abs. 1 lit. b WVK
  • (3) Verfahren
  • ii. Art. 62 WVK
  • (1) Anwendbarkeit
  • (2) Voraussetzungen
  • (3) Verfahren
  • c) Der Ausschluss eines Mitglieds gem. Art. 60 Abs. 2 lit. a WVK
  • i. Anwendbarkeit
  • (1) Der Anwendungsausschluss von Gegenmaßnahmen
  • (2) Die spezielle Subsidiaritätsklausel des Art. 60 Abs. 4 WVK
  • (3) Art. 60 Abs. 5 WVK und ius cogens
  • ii. Die Voraussetzung der „erheblichen Vertragsverletzung“
  • iii. Die Beschränkungen der Rechtsausübung
  • (1) Das Verhalten der vertragstreuen Partei
  • (2) Der Verlust des Rechts
  • (3) Die Verhältnismäßigkeit
  • iv. Verfahren
  • d) Völkergewohnheitsrecht
  • e) Allgemeine Rechtsgrundsätze
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Die Beendigungstatbestände als notwendige Elemente der Mitgliedschaft
  • 1. Die Notwendigkeit des Austrittstatbestandes
  • 2. Die Notwendigkeit des Ausschlusstatbestandes
  • 3. Die normative Umsetzung der notwendigen Wirkung
  • a) Austrittstatbestände
  • i. Institutionalisierung der Austrittsmöglichkeit
  • ii. Beschränkung der Austrittsmöglichkeit
  • iii. Prozeduralisierung des Austrittsverfahrens
  • b) Ausschlusstatbestände
  • i. Institutionalisierung der Ausschlussmöglichkeit
  • ii. Beschränkung der Ausschlussmöglichkeit
  • iii. Prozeduralisierung des Ausschlussverfahrens
  • III. Die Beendigungstatbestände als dynamische Elemente der Mitgliedschaft?
  • 1. Dynamik aufgrund der Möglichkeit der Mitgliedschaftsbeendigung
  • a) Instrumentalisierung des Austrittsrechts
  • b) Instrumentalisierung des Ausschlussrechts
  • 2. Dynamik aufgrund der Verwirklichung des Beendigungstatbestandes
  • a) Beendigung der Mitgliedschaft des unfähigen Mitglieds
  • b) Beendigung der Mitgliedschaft des dem Organisationszweck widersprechenden Mitglieds
  • 3. Die normative Umsetzung der dynamischen Wirkung
  • IV. Zusammenfassung
  • D. Der Austrittstatbestand als notwendiges und dynamisches Element der Mitgliedschaft in der Europäischen Union?
  • I. Die Frage nach der Mitgliedschaftsbeendigung im Spiegel verfassungsrechtlicher Krisen der Union
  • 1. Frankreichs „Politik des leeren Stuhls“
  • 2. Referendum in Großbritannien
  • 3. Das Ausscheiden Grönlands als bisher einzige Verkleinerung der Union
  • 4. Referenda in Dänemark
  • 5. Würdigung
  • II. Funktionspotential im integrationspolitischen Kontext?
  • 1. Potentielle Notwendigkeit im integrationspolitischen Kontext
  • a) Notwendigkeit des Austrittstatbestands aufgrund der Unsicherheit über das Bestehen eines Austrittsrechts im EG/EU-Recht
  • i. Auf Grundlage von Europarecht
  • ii. Auf Grundlage von Völkerrecht
  • (1) Art. 56 WVK
  • (2) Art. 60 WVK
  • (3) Art. 61 WVK
  • (4) Art. 62 WVK
  • (5) Bestehen einer Rückgriffsmöglichkeit auf das Völkerrecht?
  • (a) Integrationsrechtliche Sicht
  • (b) Völkerrechtliche Sicht
  • (6) Streitentscheid
  • b) Notwendigkeit des Austrittstatbestands aufgrund einer „Waffengleichheit“ i.V.m. Sanktionen gem. Art. 7 EUV?
  • c) Würdigung
  • 2. Potentielle Dynamik im integrationspolitischen Kontext?
  • a) Potentielle Dynamik aufgrund der Existenz von Art. 50 EUV
  • b) Potentielle Dynamik durch die (Teil-)Verwirklichung von Art. 50 EUV
  • III. Der normative Rahmen für den Austritt eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union
  • 1. Entstehungsgeschichte: Art. 50 EUV als Novität im europäischen Vertragsrecht
  • a) Das Austrittsrecht und der Verfassungskonvent
  • i. Art. 46 des Vorentwurfs und die Austrittsdebatte im Konvent
  • (1) Änderungsvorschläge in Bezug auf materiell-rechtliche Voraussetzungen des Austritts
  • (2) Änderungsvorschläge in Bezug auf verfahrensrechtliche Voraussetzungen des Austritts
  • (3) Änderungsvorschläge in Bezug auf die Rechtsfolgen des Austritts
  • ii. Das Ergebnis des Konvents: Art. 59 VVE
  • iii. Zusammenfassung: Entwicklung des Austrittsrechts im Konvent
  • b) Die Regierungskonferenz und Art. I-60 EVV
  • c) Das Scheitern des Verfassungsvertrages und der Lissabonner Reformprozess
  • d) Würdigung
  • i) Erleichterung des Beitritts für die neuen Mitgliedstaaten
  • ii) Anwendung der Konventsmethode
  • iii) Einfluss der Bewerberländer im Rahmen der Konventsdebatte
  • 2. Der Austrittstatbestand des Art. 50 EUV
  • a) Systematische Stellung
  • b) Materiell-rechtliche Voraussetzungen?
  • i. Die Einhaltung von Verfassungsvorschriften
  • ii. Der Abschluss eines Austrittsabkommens
  • c) Einschränkungen der Rechtsausübung
  • i. Verfahrenspflichten gem. Art. 50 EUV
  • (1) Mitteilungspflicht
  • (2) Verhandlungspflicht
  • ii. Verfahrenspflichten aufgrund unionsrechtlicher Solidaritäts- und Loyalitätspflichten
  • (1) Konsultationspflicht
  • (2) Begründungspflicht
  • (3) Abschlusspflicht
  • iii. Integrativer Charakter der Union und unbegrenzte Vertragsdauer
  • iv. Zwischenergebnis
  • d) Der Ablauf des Austrittsverfahrens
  • i. Der Austritt mit Austrittsabkommen
  • (1) Beschluss des Mitgliedstaates, aus der Union auszutreten
  • (2) Austrittserklärung
  • (3) Leitlinien des Europäischen Rates
  • (4) Verhandlungen über das Austrittsabkommen
  • (5) Rechtsnatur und Inhalt des Austrittsabkommens
  • (a) „Einzelheiten des Austritts“
  • (b) „zukünftige Beziehungen“ zur Union
  • (6) Annahme des Austrittsabkommens
  • (7) Rechtskontrolle durch den EuGH
  • ii. Der Austritt ohne Austrittsabkommen
  • iii. Wirksamwerden des Austritts
  • iv. Rechtsfolgen des Austritts
  • v. Wiedereintritt nach Austritt
  • 3. Partieller Austritt aus der Europäischen Währungsunion?
  • a) Partieller Austritt aus der Währungsunion auf europarechtlicher Grundlage
  • i. Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion
  • ii. Art. 50 EUV als Rechtsgrundlage für einen partiellen Austritt
  • iii. Gegenargumentation
  • (1) Einheitlichkeit der Mitgliedschaft
  • (2) Unterschiedlichkeit der Beitrittsvoraussetzungen
  • (3) Verstoß gegen den Grundsatz von der Unumkehrbarkeit der WWU
  • (4) Keine vertragliche Notwendigkeit eines partiellen Austrittsrechts
  • iv. Streitentscheid
  • b) Partieller Austritt aus der Währungsunion aufgrund völkerrechtlicher Kündigungsgründe
  • i. Anwendbarkeit völkerrechtlicher Kündigungsgründe
  • ii. Der völkerrechtliche Austrittstatbestand
  • iii. Teilungspotential i.S.v. Art. 44 WVK
  • c) Zwischenergebnis
  • IV. Art. 50 EUV als notwendiges Element der Unionsmitgliedschaft
  • 1. Institutionalisierungsfunktion
  • 2. Beschränkungsfunktion
  • 3. Prozeduralisierungsfunktion
  • a) Der Austritt ohne Austrittsabkommen und der Sunset-clause
  • b) Der Austritt mit Austrittsabkommen
  • i. Die inhaltliche Determinierung des Austrittsabkommens durch Art. 50 EUV
  • ii. Der Abschluss und das Zustandekommen des Austrittsabkommens
  • iii. Der Zeitplan zur Verwirklichung des Austritts
  • iv. Die Aufnahme weiterer prozeduralisierender Bestimmungen?
  • (1) Die rechtliche Verantwortung des Austrittsstaates
  • (2) Die Einführung einer Wartezeit vor Wiedereintritt
  • (3) Vorkehrungen für die Änderung der primärrechtlichen Verträge
  • (4) Der Austritt von Eurostaaten
  • c) Zwischenergebnis
  • V. Art. 50 EUV als dynamisches Element der Unionsmitgliedschaft
  • 1. Die dynamische Instrumentalisierung von Art. 50 EUV
  • a) Die rechtspolitische Diskussion
  • i. Legitimationssteigerung
  • ii. Beitrittswilligkeit
  • iii. Abschreckung
  • iv. Integrationsschub
  • b) Die konstitutionenökonomische Diskussion
  • i. Gegendruck zu Zentralisierung
  • ii. Symmetrie
  • 2. Dynamik durch die Verwirklichung des Art. 50 EUV?
  • a) Der Austritt des integrationsunwilligen Mitglieds
  • b) Der Austritt des (partiell) unfähigen Mitglieds
  • VI. Das Gefahrenpotential eines unionsrechtlichen Austrittstatbestands
  • 1. Die Gefahren in Bezug auf die Verwirklichung des Austritts
  • 2. Die Gefahren infolge der Instrumentalisierung des Austrittsrechts
  • 3. Die Gefahren infolge des Bestehens eines Austrittsrechts
  • a) Identitätsverlust?
  • b) Integrationsrechtlicher Paradigmenwechsel?
  • VII. Abschließende Bewertung
  • 1. Bewertung der Verwirklichung des Austrittstatbestands des Art. 50 EUV
  • 2. Bewertung der Existenz des Rechts zum Austritt gem. Art. 50 EUV
  • E. Die Implikationen des Art. 50 EUV für das Funktionspotential einer Ausschlussklausel
  • F. Schluss
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.andere Ansicht
a.F.alte Fassung
ABl.Amtsblatt
Abs.Absatz
ADBAsian Development Bank
AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AIESAustria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik
AILJAustralian International Law Journal
AJILAmerican Journal of International Law
AJPILAustrian Journal of Public and International Law
AöRAnstalt des öffentlichen Rechts
Art.Artikel
AUAfrikanische Union
Aufl.Auflage
ÄVÄnderungsvorschlag
AVRArchiv des Völkerrechts
Bd.Band
BerGesVRBerichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht
BGBl.Bundesgesetzblatt
bspw.beispielsweise
Bull.Bulletin
BVerfGEEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BYILBritish Yearbook of International Law
bzgl.Bezüglich
CILJCornell International Law Journal
CLQCornell Law Quaterly
CMLRevCommon Market Law Review
CoECouncil of Europe
COMECONCouncil for Mutual Economic Assistance
CONVConvention
COTIFConvention concerning International Carriage by Rail
CWCChemical Weapons Convention
d.h.das heißt
DJILDickinson Journal Of International Law
doc.Document
DÖVDie Öffentliche Verwaltung
DVBl.Deutsches Verwaltungsblatt
EA Europa-Archiv
EAGEuropäische Atomgemeinschaft
EAGVVertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ← XVII | XVIII →
EBLREuropean Business Law Report
ECOFINEconomic and Financial Affairs Council
ECOSOCEconomic and Social Council
ECOWASEconomic Community of West African States
EEAEinheitliche Europäische Akte
EFSFEuropäische Finanzstabilisierungsfazilität
EFSMEuropäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
EFTAEuropäische Freihandelszone
EGEuropäische Gemeinschaften
EGKSEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EGVVertrag über die Europäische Gemeinschaft
EJILEuropean Journal of International Law
ELJEuropean Law Journal
ELRevEuropean Law Review
EMBLEuropean Molecular Biology Laboratory
EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
ESAEuropean Space Agency
ESMEuropäischer Stabilitätsmechanismus
ESZBEuropäisches System der Zentralbanken
EUEuropäische Union
EuGGericht der Europäischen Union
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
EuGRZEuropäische Grundrechte-Zeitschrift
EuRZeitschrift Europarecht
EURATOMEuropäische Atomgemeinschaft
EutelsatEuropean Telecommunications Satellite Organization
EUVVertrag über die Europäische Union
EuZWEuropäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EVVEuropäischer Verfassungsvertrag
EWGsiehe EG
EWGVsiehe EGV
EWREuropäischer Wirtschaftsraum
EWSEuropäisches Währungssystem
EWUEuropäische Währungsunion
EZBEuropäische Zentralbank
f./ff.Folgende
FAOFood and Agriculture Organization of the United Nations
FAZFrankfurter Allgemeine Zeitung
FCEForum Constitutionis Europae
FLJFordham Law Journal
FSFestschrift
GAGeneral Assembly of the United Nations
GAORGeneral Assembly Official Records ← XVIII | XIX →
GASPGemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
gem.Gemäß
GGGrundgesetz
ggf.gegebenenfalls
GJICLGeorgia Journal of International and Comparative Law
GLJGerman Law Journal
GRChGrundrechte-Charta
GSGedächtnisschrift
GTEvon der Groeben/Thiesing/Ehlermann (Hrsg.), EU/EGV Kommentar
GYILGerman Yearbook of International Law
Harv ILJHarvard International Law Journal
HarvLRevHarvard Law Review
HdK Handkommentar zum Vertrag über die Europäische Union (EUV/EGV)
Hrsg.Herausgeber
i.S.d.im Sinne des
i.S.v. im Sinne von
i.V.m.in Verbindung mit
IAEAInternational Atomic Energy Agency
IBRDInternational Bank for Reconstruction and Development
ICAOInternational Civil Aviation Organization
ICJInternational Court of Justice
ICLQInternational and Comparative Law Quaterly
ICSIDInternational Centre for Settlement of Investment Disputes
IDAInternational Development Association
IDBInter-American Development Bank
IFADInternational Fund for Agricultural Development
IFCInternational Finance Corporation
IGHInternationaler Gerichtshof
IJILIndian Journal of International Law
ILCInternational Law Commission
ILMInternational Legal Materials
ILOInternational Labour Organisation
ILRIsrael Law Review
IMFInternational Monetary Fond
IMOInternational Maritime Organization
IPbpRInternationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ITUInternational Telecommunication Union
JURAJuristische Ausbildung
JuSJuristische Schulung
JZJuristenZeitung
KOMKommission
KSZEKonferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ← XIX | XX →
LAIALatin American Integration Association
lit.Buchstabe
Maastricht JEur.&Comp.L.Maastricht Journal of European and Comparative Law
MdBMitglied des Bundestages
MIGAMultilateral Investment Guarantee Agency
NATONorth Atlantic Treaty Organisation
NGONon-governmental Organization(s)
NJNeue Justiz
NJWNeue Juristische Wochenschrift
NVwZNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
nzzNeue Züricher Zeitung
OASOrganisation Amerikanischer Staaten
OECDOrganisation for Economic Co-operation and Development
OICOrganization of the Islamic Conference
OPCWOrganisation for the Prohibition of Chemical Weapons
OPECOrganization of the Petroleum Exporting Countries
OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
ÖZöRÖsterreichische Zeitschrift für öffentliches Recht
PCIJPermanent Court of International Justice
PJZSPolizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
PLOPalästinensische Befreiungsorganisation
Res.Resolution
RevReview
Rn.Randnummer
Rs. Rechtssache
S.Seite
Sec.Section
Ser.Series
Slg.Sammlung
StIGHStändiger Internationaler Gerichtshof
u.U.unter Umständen
ÜLGÜberseeische Länder und Gebiete
UNVereinte Nationen
UNCIOUnited Nations Conference on International Organization
UNESCOUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
UNIDOUnited Nations Industrial Development Organization
UNJYUnited Nations Juridical Yearbook
UNTSUnited Nations Treaty Collection
UPUUniversal Postal Union
Urt.Urteil
VaJILVirginia Journal of International Law
verb.verbunden(e) ← XX | XXI →
vgl.Vergleiche
VNVereinte Nationen
Vol.Volume
VVDStRLVeröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
VVEEntwurf zum Vertrag über eine Verfassung für Europa
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
WDWissenschaftlicher Dienst
WFStGWährungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
WIPOWorld Intellectual Property Organization
WMOWorld Meteorological Organization
WTOWorld Trade Organisation
WÜSVWiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge
WVKWiener Vertragsrechtskonvention
WVKIOWiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen
WWUWirtschafts- und Währungsunion
YaleLJournalThe Yale Law Journal
YBILCYearbook of the International Law Commission
YUNYearbook of the United Nations
ZaöRVZeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
ZEIZentrum für Europäische Integrationsforschung
ZEuSZeitschrift für europarechtliche Studien
zit.zitiert
ZRPZeitschrift für Rechtspolitik
ZVglRWissZeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaften ← XXI | XXII →

 

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A.  Einleitung

I.  Ausgangspunkt

Internationale Organisationen sind aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung für die internationale Zusammenarbeit aus dem gegenwärtigen völkerrechtlichen Verkehr nicht mehr wegzudenken.1 Der Erfolg der internationalen Organisationen ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass sie „dynamische“ Völkerrechtssubjekte sind.2 Dies bedeutet einerseits, dass sie von den hinter ihnen stehenden Rechtspersonen nach Belieben zu den verschiedensten Zwecken gegründet werden können und ihre Tätigkeitsfelder daher so vielseitig sind, dass sie sich auf alle Gebiete menschlichen Wirkens erstrecken.

Andererseits können internationale Organisationen wieder aufgelöst werden und ihr Mitgliederbestand kann sich verändern, weil es jederzeit zu einem Mitgliederzuwachs oder zu einem Mitgliederschwund kommen kann.

Im Gegensatz zum Mitgliederzuwachs durch die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Notwendigkeit von Mitgliedschaftsbeendigungen für die Existenz und den Fortschritt der Organisation nicht evident. Vielmehr wird darin eine immanente Gefahr für die Verwirklichung des Organisationszwecks gesehen. Trifft der entsprechende Gründungsvertrag in Bezug auf Mitgliedschaftsbeendigungen keine präzisen Aussagen, wird meist auch die Frage ihrer Rechtmäßigkeit hoch umstritten und von einem Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Souveränitätskonzept und Internationalisierung der Rechtsordnung geprägt sein.3 Dies traf bis vor Kurzem auch auf die EG/EU zu.

II.  Problemstellung

Der Lissabonner Reformprozess brachte eine Neuerung mit sich, die obwohl sie einen jahrzehntelang geführten Meinungsstreit beendete in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet blieb.4 Mit Einführung des Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon5 haben Mitgliedstaaten zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Integration ein Recht zum einseitigen Austritt aus der Union.

Das Austrittsrecht war bereits im 2004 gescheiterten Verfassungsvertrag enthalten, dessen Vertragstext erstmals im Wege der sogenannten Konventsmethode ← 1 | 2 → entstand. Die Einfügung der Austrittsregelung war im Konvent heftig umstritten gewesen. In einigen der zwölf neuen Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2004 und 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, wurde mit innenpolitischen Schwierigkeiten gerechnet, sollte der parallel zu den Beitrittsverhandlungen erarbeitete Verfassungsvertrag keine Austrittsklausel enthalten.6 Nach Scheitern des Verfassungsvertrages durch die ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden, entschied man sich im Lissabonner Reformprozess zur Erhöhung der Akzeptanz europäischer Verträge und Institutionen für die Vermeidung jedweder staatlicher Elemente. Die Europäische Union sollte eine „normale“ internationale Organisation sein, jedenfalls soweit, als die Mitgliedschaft auf Freiwilligkeit beruht.7 Auch die Austrittsklausel des Verfassungsvertrages wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen.

Es verwundert nicht, dass in der bisherigen Erfolgsgeschichte der europäischen Integration die Normierung eines Austrittsrechts keine Priorität hatte. Die Europäische Union unterscheidet sich von normalen internationalen Organisationen der völkerrechtlichen Praxis erheblich. Sie ist eine Integrationsgemeinschaft, deren entscheidendes Merkmal der weitgehende staatliche Souveränitätsverlust ihrer Mitglieder ist.8 Daraus resultierten über ein halbes Jahrhundert Frieden und Wohlstand für Europa.

Art. 50 EUV unterstreicht indessen die staatliche Souveränität und bestärkt eine neue Finalitätsdebatte. Das Bundesverfassungsgericht sah sich aufgrund von Art. 50 EUV dazu veranlasst, das Rechtsverhältnis zwischen Union und Mitgliedstaaten kontraktuell zu deuten.9 Der Staatenverbund sei nunmehr eine „Vertragsunion souveräner Staaten“10. Die Norm des Art. 50 EUV und ein damit einhergehendes kontraktuelles Verständnis der Europäischen Union weichen aus Sicht des Europarechts eklatant von den in der Präambel und in Art. 1 EUV enthaltenen Vertragszielen ab, aus denen sich ein integrativer Charakter des Europarechts ergibt. Die Beendigung der Unionsmitgliedschaft scheint somit in einem immanenten Widerspruch zur Integration als Quasi-Geschäftsgrundlage der Europäischen Union zu stehen.

Von einer Norm wie Art. 50 EUV geht ferner ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Stabilität der Gemeinschaft aus. Dabei ist es insbesondere der Erfolg der EU, welcher dieser Gefahr zugrunde liegt. Die Organisation befindet sich in einem Prozess sich erweiternder Integration, der durch eine zunehmende Übertragung von Hoheitsrechten gekennzeichnet ist. Durch den Vertrag von Lissabon vermehren sich diejenigen Politikfelder, in denen Entscheidungen nach dem Prinzip der ← 2 | 3 → qualifizierten Mehrheit getroffen werden. Auch die politischen und wirtschaftlichen Verbindungen der Mitgliedstaaten werden dadurch immer enger. Unter diesen Bedingungen erhöht die erklärte Zielsetzung der Union, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen, nicht nur bereits bestehende Spannungen.11 Auch der gegenwärtige wirtschaftliche Kontext wird von Europakritikern genutzt, um die Frage der Mitgliedschaftsbeendigung für sich zu instrumentalisieren.

Im Gegensatz zum Europarecht stellt das Völkerrecht im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen die Notwendigkeit von Beendigungstatbeständen wie Austritt und Ausschluss nicht grundsätzlich in Frage, sondern erkennt sie als Rechte souveräner Staaten in den meisten Fällen an. Obwohl durch Mitgliedschaftsbeendigungen mannigfaltige praktische, finanzielle und rechtliche Probleme entstehen, können sowohl die Realisierung als auch die bloße Existenz von Beendigungstatbeständen dazu beitragen, dass die Organisation ihren status quo aufrecht erhält oder sogar ihre durch den Gründungsvertrag gesetzten Ziele effektiver verwirklicht. Diese unter Umständen zweckdienlichen Eigenschaften von Beendigungstatbeständen werden im Rahmen der Untersuchung als „notwendige“ und „dynamische“ Elemente bezeichnet.

Es stellt sich die Frage, inwiefern derartige für normale internationale Organisationen geltende Überlegungen in Bezug auf die Notwendigkeit und Dynamik von Beendigungstatbeständen auch für eine supranationale Organisation wie die Europäische Union zutreffen.

Welche Bedeutung haben die letztlich doch unauffällige Norm des Art. 50 EUV im Besonderen sowie Beendigungstatbestände im Allgemeinen für den europäischen Integrationsprozess? Stellen sie insbesondere im gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Kontext eine grundlegende Gefährdung oder aber eine Chance für das europäische Projekt dar? Sind sie notwendige oder sogar dynamische Elemente der Mitgliedschaft?

III.  Gang der Untersuchung

In einem ersten grundlegenden Teil wird beschrieben, was im Rahmen der Untersuchung unter den Begriffen „Mitgliedschaft“ und „Beendigungstatbestände“ sowie „notwendiger“ und „dynamischer“ Wirkung zu verstehen ist.

Details

Seiten
XXI, 384
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653050622
ISBN (ePUB)
9783653974843
ISBN (MOBI)
9783653974836
ISBN (Hardcover)
9783631658413
DOI
10.3726/978-3-653-05062-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Februar)
Schlagworte
Völkerrecht europäische Währungsunion Austritt aus der Europäischen Union Europarecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXI, 384 S.

Biographische Angaben

Manuela Ludewig (Autor:in)

Manuela Ludewig studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der University of Newcastle (Australien). Sie promovierte an der Universität Potsdam und absolvierte ihr Referendariat in Berlin mit zeitweiser Beschäftigung im Bundesministerium der Justiz (Referat für Grundsatz- und Rechtsfragen der EU, Prozessrecht der EU) sowie im Rahmen eines Projekts der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses in Pristina (Kosovo).

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