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Verpflichtungen wirtschaftlicher Akteure zur Beachtung der Kernarbeitsrechte der Internationalen Arbeitsorganisation

Bestehende Ansätze der Entwicklung einer völkergewohnheitsrechtlichen Norm am Beispiel der Maßnahmen der Europäischen Union und der Rechtsprechung im Rahmen des Alien Tort Claims Act in Bezug auf die Kernarbeitsrechte

von Frederik Diepgen (Autor:in)
©2015 Dissertation 268 Seiten

Zusammenfassung

Frederik Diepgen widmet sich der Frage, ob Wirtschaftsunternehmen völkerrechtlich verpflichtet sind, die Kernarbeitsnormen der IAO zu beachten. Der geschriebene Normenbestand begründet eine solche Verpflichtung nicht. Das Beeinträchtigungspotenzial von Wirtschaftsunternehmen ist im Bereich der Arbeit besonders groß. Entgegen der von freiwilligen Regelungen in Verhaltenskodizes über neue rechtstheoretische Ansätze bis hin zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte reichenden verschiedenen Ansätze, besinnt sich das Buch auf die völkerrechtlichen Grundlagen. Es stellt die Frage nach der Entwicklung völkergewohnheitsrechtlicher Normen zum Schutz dieser Rechte.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • A. Gegenstand der Untersuchung
  • B. Gang der Untersuchung
  • 2. Kapitel: Ausgangspunkt des Bedürfnisses einer unmittelbaren Verpflichtung - Der internationale Schutz der Kernarbeitsrechte und die Unzulänglichkeit des Systems zum Schutz vor wirtschaftlichen Gefahren
  • A. Das staatsbezogene Verständnis des Menschenrechtsschutzes und die Globalisierung als Ursprung der Gefährdung
  • I. Verständnis der Menschenrechte
  • II. Völkerrechtliche Gewährleistung der Kernarbeitsrechte
  • 1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Rechte
  • a) Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • b) Recht der Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen
  • c) Verbot der Kinderarbeit
  • d) Verbot der Zwangsarbeit
  • 2. Adressat der Verpflichtungen
  • III. Globale Wirtschaftsstrukturen als Gefährdung der menschenrechtlich geschützten Kernarbeitsrechte
  • B. Bestehende Ansätze zur Begegnung der wirtschaftlichen Gefährdung der Kernarbeitsrechte
  • I. Versuche einer Begründung anhand bestehenden Völkerrechts
  • 1. Die Bindung privater Akteure an die Kernarbeitsrechte anhand der Grundsätze der Drittwirkung
  • a) Verständnis der Drittwirkung
  • b) Gedanklicher Ursprung und Begründung der direkten Drittwirkung
  • (1) Allgemeine Überlegungen
  • (2) Übertragung auf die Kernarbeitsrechte der IAO
  • (3) Zurückweisung und Kritik
  • c) Ergebnis
  • 2. Horizontale Wirkung der Kernarbeitsrechte als Normen des ius cogens mit einer Wirkung erga omnes
  • 3. Ergebnis
  • II. Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeit transnationaler und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte -Ansatz zur Begründung einer völkervertraglichen Verpflichtung
  • 1. Ausgangspunkt und Ausgestaltung der Pflichten
  • 2. Kritik und Bewertung der UN-Normen
  • 3. Entwicklung der UN-Leitlinien für Unternehmen und Menschenrechte
  • III. Kooperativer Ansatz zur Begegnung der Gefährdung durch wirtschaftliche Akteure
  • 1. Dreigliedrige Grundsatzerklärung
  • a) Inhaltliche Konkretisierung der Verhaltensvorgaben
  • b) Effektivität des Umsetzungsverfahrens
  • (1) Das periodische Berichtserstattungsverfahren
  • (2) Verfahren zur Behandlung von Streitigkeiten bezüglich der Anwendung der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung durch die Auslegung ihrer Bestimmungen
  • 2. OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • a) Inhaltliche Konkretisierung der Verhaltensvorgaben
  • b) Effektivität des Umsetzungssystems
  • (1) Nationale Kontaktstellen
  • (2) Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (CIME)
  • 3. Zusammenfassung und Fazit
  • IV. Exkurs - Global Compact
  • 1. Inhaltliche Konkretisierung der Verhaltensvorgaben
  • 2. Umsetzungssystem
  • a) Lernforum und Diskussionsplattform
  • b) Länder- und Regionalnetzwerke des GC
  • c) Partnerschaften zur Entwicklungshilfe
  • d) Gefahr möglicher Sanktionen
  • 3. Fazit
  • C. Bedürfnis eines internationalen Schutzes
  • 3. Kapitel: Die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht zur unmittelbaren Beachtung der Kernarbeitsrechte durch wirtschaftliche Akteure
  • A. Theoretische und dogmatische Grundlagen einer völkergewohnheitsrechtlichen Verpflichtung wirtschaftlicher Akteure
  • I. Theoretische Voraussetzungen einer völkerrechtlichen Pflicht wirtschaftlicher Akteure zur Beachtung der Kernarbeitsrechte
  • 1. Rechtsfähigkeit privater wirtschaftlicher Akteure als Basis einer völkerrechtlichen Verpflichtung
  • 2. Bestimmung des Pflichtenadressaten
  • a) Vorüberlegungen
  • b) Begriff des „multinationalen“ beziehungsweise „transnationalen“ Unternehmens
  • (1) Bestehende definitorische Ansätze zur Begriffsbestimmung des „multinationalen“ beziehungsweise „transnationalen“ Unternehmens
  • (a) IAO
  • (b) OECD
  • (c) Vereinte Nationen
  • (2) Anmerkungen und Kritik zu den bestehenden definitorischen Ansätzen
  • c) Fokus auf „transnationalen“ Unternehmen
  • (1) Argumente für eine Sonderrolle
  • (2) Zweckwidrigkeit einer Sonderrolle
  • (3) Pflicht für jeden wirtschaftlichen Akteur
  • d) Schlussfolgerung und Ergebnis
  • II. Dogmatische Grundlagen zur Ermittlung einer gewohnheitsrechtlichen Norm
  • 1. Vorüberlegungen – Akteure der Übung
  • a) Kritik an der Begrenzung der beteiligten Akteure
  • b) Stellungnahme
  • 2. Elemente des Völkergewohnheitsrechts
  • a) objektives Element – Die Übung
  • (1) Art der Übung
  • (2) Dauer der Übung
  • (3) Einheitlichkeit der Übung
  • (4) Allgemeinheit der Übung
  • b) Subjektives Element – Rechtsüberzeugung [Anerkennung der Übung als Recht]
  • (1) Verständnis der opinio juris sive necessitatis
  • (2) Nachweis der opinio juris sive necessitatis
  • 3. Zusammenfassung
  • III. Schlussfolgerung für das weitere Vorgehen
  • B. Beiträge zur Entstehung einer gewohnheitsrechtlichen Pflicht zur Beachtung der Kernarbeitsrechte
  • I. Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • 1. Handlungen der EU zur Gewährleistung des Verbots der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • a) Primärrechtliche Vorschriften
  • (1) Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 – 48 AEUV
  • (2) Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben, Art. 157 AEUV
  • (a) Entgeltgleichheit für Männer und Frauen gemäß Art. 157 Abs. 1 und 2 AEUV
  • (i) EuGH, Rs. C-43/75, Defrenne II, Slg. 1976, 455
  • (ii) Bewertung
  • (b) Gewährleistung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Männern und Frauen
  • (3) Gemeinschaftsgrundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung
  • (a) EuGH, Rs. C-144/0, Mangold, Slg.2005, I-9981
  • (b) Bewertung
  • (4) Zusammenfassung
  • b) Sekundärrechtliche Vorschriften - Anti-Diskriminierungsrichtlinien
  • (1) Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – RL 2000/43/EG
  • (a) Regelungsgegenstand
  • (b) Übereinstimmung mit dem Kernarbeitsrecht
  • (2) Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – RL 2000/78/EG
  • (a) Regelungsgegenstand
  • (b) Übereinstimmung mit dem Kernarbeitsrecht
  • (3) Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen – RL 2006/54/EG
  • (a) Regelungsgegenstand
  • (b) Überstimmungen mit dem Kernarbeitsrecht
  • (4) Bewertung
  • c) Zwischenfazit
  • 2. Rechtsprechung im Rahmen des ATCA hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • a) Grundlagen und Voraussetzungen des ATCA
  • (1) Rechtscharakter des ATCA
  • (2) Voraussetzungen des ATCA
  • (a) Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte
  • (b) Passivlegitimation von Unternehmen
  • (3) Bewertung
  • b) Entscheidungen
  • (1) Apartheid Klagen - Ntsebeza v. Daimler A.G. und Khulumani v. Barclays National Bank Ltd.
  • (2) Sarei v. Rio Tinto
  • (3) Zusammenfassung
  • 3. Ergebnis
  • II. Pflicht zur Beachtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • 1. Handlungen der EU zur Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • 2. Rechtsprechung im Rahmen des ACTA hinsichtlich des Rechts der Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen
  • a) Sinaltrainal v. The Coca-Cola Company
  • b) Estate of Lacarno Rodriquez v. Drummond
  • c) Villeda Aldana et al. v. Fresh Del Monte Produce, Inc.
  • d) Zusammenfassung
  • 3. Ergebnis
  • III. Verbot der Kinderarbeit
  • 1. Handlungen der EU zur Gewährleistung des Verbots der Kinderarbeit
  • a) RL 94/33/EG – Jugendarbeitsschutz
  • (1) Regelungsgegenstand
  • (2) Übereinstimmung mit dem Kernarbeitsrecht
  • b) Bewertung
  • 2. Rechtsprechung im Rahmen des ATCA hinsichtlich des Verbots der Kinderarbeit
  • a) Roe vs. Bridgestone Corporation – Hintergrund und Verfahren
  • b) Bewertung
  • 3. Ergebnis
  • IV. Verbot der Zwangsarbeit
  • 1. Aufarbeitung der Problematik der Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkrieges
  • a) nationale Gesetze
  • (1) Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
  • (a) Hintergrund
  • (b) Stiftungsgesetz
  • (c) Beitrag der Vereinigten Staaten von Amerika
  • (d) Bewertung
  • (2) Kalifornisches Holocaust-Gesetz zugunsten von NS-Zwangsarbeitern
  • (a) Regelungsgegenstand
  • (b) Bewertung
  • (3) Zusammenfassung
  • b) Rechtsprechung
  • (1) Rechtsprechung der Verursacherstaaten
  • (a) Deutsche Rechtsprechung
  • (i) LG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1999 – 24 O 192/99
  • (ii) BVerfG, Beschl. v. 13.5.1996 – 2 BvL 33/93
  • (iii) Zusammenfassung und Bewertung
  • (b) Rechtsprechung in Japan
  • (2) Rechtsprechung im Rahmen des ATCA zum Verbot der Zwangsarbeit in Bezug auf den Zweiten Weltkrieges
  • (a) Iwanowa v. Ford Motor Company and Ford Werke AG
  • (b) Burger-Fischer v. Degussa
  • (c) Frumkin et al. v. JA Jones, Inc.
  • (d) World War II Era Japanese Forced Labor Litigation, 164 F.Supp. 2d 1160
  • (e) Zusammenfassung
  • (3) Bewertung
  • c) Beitrag des Völkerstrafrechts
  • (1) Individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortung
  • (2) Weiterführende Aspekte aus den Urteilen der Kriegsverbrecherprozesse des Zweiten Weltkrieges
  • (a) IG Farben
  • (b) Krupp
  • (c) Flick
  • (d) Schlussfolgerung in der wissenschaftlichen Diskussion
  • (e) Stellungnahme
  • (3) Fazit
  • d) Ergebnis
  • 2. Problematik der Zwangsarbeit in Myanmar(Birma)
  • a) Handlungen der EU zur Gewährleistung des Verbots der Zwangsarbeit
  • (1) Verordnungen über restriktive Maßnahmen gegen Birma
  • (2) Bewertung
  • b) Rechtsprechung im Rahmen des ATCA hinsichtlich des Verbots der Zwangsarbeit
  • (a) Doe v. Unocal
  • (i) Prozessgeschichte
  • (ii) Zwangsarbeit als unmittelbares Verbot für Private
  • (iii) Verantwortlichkeit im konkreten Fall
  • (b) Fazit
  • c) Ergebnis
  • 3. Zusammenfassung und Ergebnis
  • V. Zusammenfassung und Gesamtergebnis
  • 4. Kapitel: Fazit und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.F.Alte Fassung
abgedr.Abgedruckt
ABl.Amtsblatt
Abs.Absatz
Abschn.Abschnitt
ACMRArabische Charta der Menschenrechte
AEMRAllgemeine Erklärung der Menschenrechte
AJILAmerican Journal of International Law
ArbuRArbeit und Recht, Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis
Art.Artikel
Asia-Pac J. H. R. & LAsia Pacific Journal on Human Rights and the Law
Aufl.Auflage
AVRArchiv des Völkerrechts
BBBetriebs-Berater
BDGVBerichte der deutschen Gesellschaft für Völkerrecht
BJILBerkeley Journal of International Law
Brook J. Int’l LBrooklyn Journal of International Law
BVerfGBundesverfassungsgericht
BYILBritish Yearbook of International Law
bzgl.Bezüglich
bzw.beziehungsweise
CEEPEuropäischer Zentralverband der Öffentlichen Wirtschaft
Colum. J.L.& Soc. Probs.Columbia Journal of Law and Social Problems
Colum.JTLColumbia Journal of Transnational Law
Cornell Int’l L.JCornell International Law Journal
ders.Derselbe
DLJDuke Law Journal
DVBlDeutsches Verwaltungsblatt
EGBEuropäischer Gewerkschaftsbund
EGVVertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention ← 17 | 18 →
EUEuropäische Union
EuGHEuropäischer Gerichtshof
EuGRZEuropäische Grundrechte Zeitschrift
EuREuroparecht (Zeitschrift)
EUVVertrag über die Europäische Union
EuZWEuropäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
GCGlobal Compact
GGGrundgesetz
GYILGerman Yearbook of International Law
Hastings Int’l & Com. L. Rev.Hastings International and Comparative Law Review
HRLRHuman Rights Law Review
i.d.F.in der Fassung
i.V.m.in Verbindung mit
IAAInternationales Arbeitsamt
IAOInternationale Arbeitsorganisation
ICLQInternational and Comparative Law Quarterly
IGHInternationaler Gerichtshof
IJGLSIndiana Journal of Global Legal Studies
ILCInternational Law Commission
ILRInternational Labour Review
Iowa LRIowa Law Review
IPRaxPraxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
LJILLeiden Journal of International Law
m.w.N.mit weiteren Nachweisen
MLRModern Law Review
MRKMenschenrechtskommission
N.Y.L. Sch .J. Hum. Rts.New York Law School Journal of Human Rights
N.Y.U. J. Int’l L & Pol.New York University Journal of International Law and Politics
NAFTANorth American Free Trade Agreement
NILRNetherlands International Law Review
NJWNeue Juristische Wochenschrift
NYILNetherlands Yearbook of International Law
NZANeue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZSNeue Zeitschrift für Sozialrecht
RdARecht der Arbeit ← 18 | 19 →
RdCRecueil des Cours
RIW/AWDRecht der International Wirtschaft
RLRichtlinie
Rn.Randnummer
Rspr.Rechtsprechung
S.Seite
sog.Sogenannte
St. Louis U. L. J.St. Louis University Law Journal
Stan. L. Rev.Stanford Law Review
TzBfGGesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
u. a.unter anderem
UNICEUnion der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa
VJOTLVanderbilt Journal of Transnational
VNVereinte Nationen
YLJYale Law Journal
ZaöRVZeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
ZIPZeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZRPZeitschrift für Rechtspolitik
ZZPIntZeitschrift für Zivilprozeß International ← 19 | 20 →

 

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1.  Kapitel:   Einleitung

A.   Gegenstand der Untersuchung

Die Weltgemeinschaft sieht sich mit ihrer Zielsetzung, einen umfassenden und effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten, durch den Prozess der fortschreitenden internationalen wirtschaftlichen Integration neuen Herausforderungen gegenüber. Neben die althergebrachte Gefährdung seitens staatlicher Eingriffe tritt vermehrt die Gefahr einer Verletzung bzw. der Nichtbeachtung von Menschenrechten durch privatwirtschaftliche Akteure. Eine lange Reihe negativer Schlagzeilen über die Verwicklungen von Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen zeugen von der Präsenz dieser Gefährdung für eine umfassende Verwirklichung von Menschenrechten.1

Beteiligte Unternehmen erkennen dabei eine Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte jedoch nicht an, sondern ziehen sich hinter die Rechtsauffassung zurück, dass es allein Aufgabe der Staaten sei, die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten. Soweit sie im Einklang mit den jeweiligen nationalen Gesetzen handeln, könne ihnen kein Vorwurf gemacht werden. Die Konzentration des Systems zum Schutz der Menschenrechte auf den Staat als primären Pflichtenträger scheint sie dabei zu unterstützen.

Als unstreitig ist jedoch anzusehen, dass Unternehmen in vielen Fällen unter tatsächlichen Gesichtspunkten im krassen Widerspruch zu international verbürgten Rechten handeln. Eine besondere Gefährdung ist dabei stets für die Rechte der jeweiligen Arbeitnehmer erkennbar. Eine Gefährdung der Rechte ist dabei dort am größten, wo Regierungen aufgrund des Mangels an Möglichkeiten oder Willen keinen umfassenden Schutz gewährleisten.2 ← 21 | 22 →

Als Ursache dieser Gefährdung wird im Allgemeinen darauf verwiesen, dass die wirtschaftliche Betätigung in der heutigen globalisierten Welt durch zahlreiche internationale wie bilaterale Abkommen einen rechtlichen Rahmen erhalten hat. Im Gegensatz dazu habe die rechtliche Klärung korrespondierender sozialer Verpflichtungen im internationalen Rahmen jedoch nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem Prozess der sog. „Globalisierung“ ist, dass die Weltgemeinschaft ihr Augenmerk ausschließlich auf die Förderung der wirtschaftlichen Integration gelegt habe, ohne aber die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Rechte der Arbeitnehmer in einem grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum zu sichern. Weltweit tätigen Unternehmen würde es so ermöglicht, die sich aus der wirtschaftlichen Integration der Weltwirtschaft geschaffenen Spielräume zu nutzen, um unter Nichtbeachtung der menschenrechtlich anerkannten arbeitsrechtlichen Mindeststandards ihre Waren billig produzieren zu lassen.

Es ist allerdings keineswegs so, dass die internationale Gemeinschaft keine Verpflichtungen in Hinsicht auf den Schutz menschenrechtlicher Sozial- und Arbeitsrechtsstandards kennt. Ganz im Gegenteil reichen die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Kodifizierung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards bereits sehr weit zurück. So bemüht sich die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) schon seit ihrer Gründung 1919 um die Formulierung, Kodifizierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen zum Schutz der Arbeitnehmer.3 Mit den Kernarbeitsnormen hat die IAO Mindeststandards für die Welthandelsordnung formuliert, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz gewährleisten sollen. Zu ihnen zählen das Verbot der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit, der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie das Recht der Vereinigungsfreiheit und ← 22 | 23 → auf Kollektivverhandlungen. Ausgangspunkt dieser Bestrebungen war jedoch in der Regel der Gedanke der Disziplinierung der politischen Gewalt durch eine Bindung an das Recht und nicht die Begrenzung wirtschaftlicher Macht.

Schließlich hat die internationale Gemeinschaft die explizite Gefährdung arbeitsrechtlicher Mindeststandards durch wirtschaftliche Aktivitäten erkannt und in den vergangenen Jahren unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der menschenrechtlichen Standards vor wirtschaftlichen Gefahren ergriffen.4 Zu nennen sind hier die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der IAO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Sozialpolitik. Ein Beispiel für die besondere Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft bezüglich der Thematik ist schließlich auch das Mandat des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs zum Thema „Verantwortung transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen für die Menschenrechte“ an John Ruggie.5

Ein ähnliches Bild zeigt sich auf regionaler sowie nationaler Ebene. Dabei wird eine besondere Aufmerksamkeit insbesondere der Rechtsprechung auf der Grundlage des Alien Tort Claims Act (ATCA) in den Vereinigten Staaten von Amerika zuteil. Überdies bestehen speziell im europäischen Raum des gemeinsamen Marktes der Länder der Europäischen Union große Anstrengungen einheitliche Wirtschaftstandards zu formulieren.

Es stellt sich die Frage, welchen Schutz die bestehenden internationalen Übereinkommen vor wirtschaftlichen Gefahren tatsächlich bieten und ob sich gegebenenfalls aufgrund der zahlreichen internationalen wie nationalen Maßnahmen die Entwicklung einer völkergewohnheitsrechtlichen Verpflichtung wirtschaftlicher Akteure zur Beachtung der Kernarbeitsnormen als arbeitsrechtliche Mindeststandards abzeichnet.

B.   Gang der Untersuchung

Zunächst wird der Ausgangspunkt des Bedürfnisses einer unmittelbaren Verpflichtung wirtschaftlicher Akteure vor dem gegenwärtigen System zum Schutz der Kernarbeitsrechte herausgearbeitet. Ohne dessen Kenntnis können ← 23 | 24 → die durch wirtschaftliche Aktivitäten verursachten Gefahren für eine umfassende Gewährleistung der international anerkannten menschenrechtlichen Arbeitsrechtsstandards und das Bedürfnis an einem ausreichenden Schutzes nicht nachvollzogen werden. In diesem Sinne ist auf das bestehende Verständnis des Menschenrechtsschutzes und die mit der Globalisierung der Wirtschaft verbundene Gefährdung des jetzigen Menschenrechtssystems einzugehen. Dabei gilt es in einem ersten Schritt, die völkerrechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung der Kernarbeitsrechte sowie deren Verständnis und die damit verbundenen Gefährdungen durch wirtschaftliche Akteure darzulegen. In einem zweiten Schritt werden, die bestehenden Ansätze zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Gefährdung der Kernarbeitsrechte untersucht und bewertet. Hier ist zunächst auf die bestehenden Ansätze der Begründung einer Verpflichtung wirtschaftlicher Akteure anhand der bestehenden völkerrechtlichen Übereinkommen einzugehen. Daran anschließend werden die Möglichkeiten des kooperativen Weges zur Gewährleistung eines Schutzes der Kernarbeitsrechte vor wirtschaftlichen Gefahren durch sog. Verhaltenskodizes nachgezeichnet. Dabei zeigt sich, dass die bestehenden Ansätze, mit denen einer wirtschaftlichen Gefährdung der Kernarbeitsrechte entgegengewirkt werden soll, nicht ausreichend sind und ein weitergehendes Bedürfnis eines internationalen Schutzes besteht.

Im Anschluss erfolgt die Untersuchung, ob sich gegebenenfalls auf der Grundlage des bestehenden Bedürfnisses und den damit verbundenen zahlreichen internationalen sowie nationalen Maßnahmen eine Entwicklung einer völkergewohnheitsrechtlichen Verpflichtung wirtschaftlicher Akteure zur Beachtung der Rechte abzeichnet. Hierzu werden zunächst die theoretischen sowie dogmatischen Grundlagen einer völkerrechtlichen Pflicht wirtschaftlicher Akteure geklärt. Im Vordergrund steht die Frage, ob wirtschaftliche Akteure als Pflichtenadressat im Völkerrecht grundsätzlich in Betracht kommen können und ob der Fokus der wissenschaftlichen Diskussion auf die sog. transnationalen bzw. multinationalen Unternehmen für den Gedanken eines effektiven Menschenrechtsschutzes überhaupt ausreichend ist.

Details

Seiten
268
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653057386
ISBN (ePUB)
9783653966060
ISBN (MOBI)
9783653966053
ISBN (Paperback)
9783631661604
DOI
10.3726/978-3-653-05738-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (August)
Schlagworte
Völkergewohnheitsrecht Kernarbeitsnormen Zwangsarbeit Menschenrechte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 268 S.

Biographische Angaben

Frederik Diepgen (Autor:in)

Frederik Diepgen studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, das Referendariat erfolgte in Berlin und Birmingham. Der Autor arbeitet als Jurist und Referent im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung.

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