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Arbeitsrecht und Satire

Eine rechtshistorische Untersuchung von arbeitsrechtlich relevanten Themen in Karikaturen des "Simplicissimus" von 1896 bis 1914

von Caroline Siegel (Autor:in)
©2016 Dissertation 424 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin überprüft das traditionelle Bild der satirischen Zeitschrift des «Simplicissimus» als eines Vordenkers und Schrittmachers des modernen Arbeitsrechts, indem sie das zeitgenössische Arbeitsrecht und die zeitgenössische Arbeitswirklichkeit mit den Karikaturen des Simplicissimus vergleicht. Dabei beleuchtet sie, dass der Simplicissimus vielfach mit Klischees arbeitete, die der Wirklichkeit nicht mehr entsprachen und zudem nur sehr selten Missstände anprangerte, die nicht bereits breit diskutiert bzw. schon gelöst worden waren. Die Untersuchung verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der insbesondere mit literaturwissenschaftlichen Erläuterungen der Karikaturen den juristischen Blick öffnet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • A. Einleitung
  • I. Zielsetzung
  • II. Der Forschungsstand
  • III. Die Primärquelle
  • 1. Die Auswahl der Quelle
  • 2. Der Simplicissimus
  • a) Der Selbstanspruch der Zeitschrift
  • b) Inhalte
  • IV. Methoden
  • V. Satire und Karikatur
  • 1. Die Karikatur als Bildsatire
  • 2. Satire und Recht
  • 3. Instrumente der Satire
  • 4. Schlussfolgerung
  • VI. Der gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Hintergrund
  • VII. Verfahren der Gruppenzuordnung
  • B. Die untersuchten Gruppen
  • I. Aristokraten und Angehörige des Militärs
  • 1. Adelsprivileg und arbeitsrechtliche Kontraproduktivität der militärischen Führung
  • 2. Ausbildung
  • a) Offiziersausbildung
  • b) „Einjährig Freiwillige“ und „Gemeine“
  • 3. Finanzielle Situation und Arbeitsphobie
  • a) Standesdenken und Arbeitsphobie
  • b) Geldheiraten als Erwerbsquelle
  • c) Betrug als Erwerbsquelle und Verlust der preußischen Tugenden
  • 4. Offiziere und ihre Angehörigen in Arbeitgeber- und Arbeitnehmereigenschaften
  • a) Aristokratisch-militärische Arbeitgeber für zivile Arbeitnehmer
  • b) Aristokratisch-militärische Arbeitgeber für Offiziersburschen
  • c) Offiziere a. D. in zivilen Berufen
  • 5. Zwischenergebnis zu I
  • II. Großbürgerliche Arbeitgeber
  • 1. Die soziale und rechtliche Ausgangslage
  • 2. Wohltätigkeit als Hilfe und sublimierte Form der Verachtung
  • 3. Überlegenheit der Arbeitgeber
  • a) Hierarchische Strukturen
  • b) Direktionsrecht als Befehlsgewalt und Führungsstil
  • 4. Konnotative Darstellungen großbürgerlicher Arbeitgeber
  • a) Der Typ „Fabrikherr“
  • b) Der Typ „Korpulenter Arbeitgeber“
  • 5. Jüdische Arbeitgeber und Antisemitismus
  • 6. Wohlhabende Müßiggänger
  • 7. Betrug als Treuwidrigkeit im geschäftlichen Verhalten und bona fides
  • 8. Zwischenergebnis zu II
  • III. Angehörige des Mittelstandes
  • 1. Mittelstand und Mittelschicht: Begriffliche Klärung
  • 2. Die Lage des Mittelstandes im untersuchten Zeitraum
  • 3. Geldgierige und betrügerische Mittelständler
  • 4. Mittelständler als Arbeitgeber und der Betrug
  • 5. Anleitung der Arbeitnehmer zu Betrug und sittenwidrigem Verhalten
  • 6. Zwischenergebnis zu III
  • IV. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft
  • 1. Die Situation der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • 2. Die arbeits- und sozialrechtliche Lage
  • 3. Organisationen der Landwirte
  • 4. Die Agrarier
  • 5. Die übrigen – vorwiegend bayerischen – Bauern
  • a) Die Religion, die Moral, die Justiz und das Geld
  • b) Bauern als Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • c) Bauern als Pensionswirte
  • d) Bauern als Unternehmer im Sinne des Werkvertrages
  • 6. Zwischenergebnis zu IV
  • V. Angestellte und Beamte
  • 1. Begriffsbestimmung
  • 2. Beamte als Stützen der Monarchie und ihre indirekte arbeitsrechtliche Relevanz
  • 3. Die materielle Lage der Beamten
  • 4. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Provenienz und Qualifikation der Angestellten und Beamten
  • 5. Ausgewählte Gruppenvertreter
  • a) Universitätsprofessoren
  • b) Lehrer
  • aa) Die Lage der Lehrer
  • bb) Volksschullehrer
  • cc) Gymnasiallehrer
  • dd) Nachhilfelehrer, Privatlehrer, Hauslehrer, Hilfslehrer
  • c) Polizisten
  • 6. Zwischenergebnis zu V
  • VI. Künstlerinnen und Künstler
  • 1. Die Lage der Künstlerinnen und Künstler
  • 2. Die Auseinandersetzung um die arbeits- und sozialrechtliche Einordnung
  • 3. Auswahl der Gruppen nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
  • 4. Die Arbeitswelt der Schauspieler
  • a) Ein fiktiver „Theaterkontrakt“
  • b) Die arbeitsrechtliche Würdigung des in der Karikatur dargestellten Vertrags
  • aa) Ausgewählte Bestimmungen des Theaterkontraktes
  • bb) Die Stimmen zeitgenössischer Arbeitsrechtler
  • c) Die Konsequenzen
  • 5. Die Arbeitswelt der Maler und Bildhauer
  • 6. Zwischenergebnis zu VI
  • VII. Lohnabhängige, weisungsgebundene, unselbständige Arbeiter, Handwerker und Kaufmannsgehilfen
  • 1. Begriffsbestimmung
  • 2. Sozialpolitische und arbeitsrechtliche Stagnation im Gründungsjahr des Simplicissimus als Impuls für Satire
  • 3. Abhängigkeitsverhältnisse
  • 4. Die Entmystifizierung der Vertragsfreiheit
  • 5. Koalitionen und Gewerkschaften
  • 6. Kontraktbruch und Streik
  • a) Lohnverhandlungen und Streiks
  • b) Streikbruchprämien
  • c) Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Staat
  • 7. Arbeiterschutz und Arbeitsschutz
  • 8. Die Arbeitnehmer und das Recht
  • 9. Von der Satire zum Pathos
  • 10. Zwischenergebnis zu VII
  • VIII. Die Bergarbeiter
  • 1. Die Ausnahmestellung der Bergarbeiter
  • 2. Der Kampf um Gesetzesreformen
  • 3. Die Kriminalisierung der Bergbau-Arbeitgeber und ihrer „Komplizen“
  • 4. Kritik am unzureichenden Arbeitsschutz
  • 5. Willkürliche Kündigung der Arbeitgeber
  • a) Kündigung nach BGB und GewO
  • b) Kündigung nach ABG
  • c) Kündigung als Symbol pseudo-feudalen Machtmissbrauchs
  • 6. Bergarbeiterstreiks
  • a) Der Streik von 1905
  • (1) Kritik an den Bergwerk-Unternehmern
  • (2) Kritik am Klerus
  • b) Die Streiks von 1909 und 1912
  • 7. Zwischenergebnis zu VIII
  • IX. Dienstboten im zivilen Leben
  • 1. Begriffsbestimmung, Provenienz und demografische Entwicklung
  • 2. Die Stellung im Haushalt
  • 3. Die rechtliche Stellung der Dienstboten
  • 4. Die Wirkungsgrenzen der Gesindeordnungen und des BGB laut Simplicissimus
  • 5. Sexuelle Belästigung
  • 6. Die Entwicklung des Selbstbewusstseins der Dienstboten
  • 7. Rollentausch: Übernahme von Verantwortung und Fürsorge
  • 8. Zwischenergebnis zu IX
  • X. Frauen und Frauenarbeit
  • 1. Der gesellschaftlich-moralisch-religiöse Kontext
  • 2. Die unterschiedliche Beurteilung der Frauenarbeit
  • 3. Die Ausbildung von Mädchen
  • 4. Ausgewählte berufliche Tätigkeiten
  • a) Verschämte Heimarbeit
  • b) Lehrerinnen und Akademikerinnen
  • c) Arbeiterinnen
  • 5. Berufstätige Frauen als Opfer sexueller Belästigung und Übergriffe
  • a) Unmoralische Arbeitgeber
  • b) Unmoralische Arbeitnehmer(innen)
  • 6. Die rechtliche Lage der Ehefrau nach dem Inkrafttreten des BGB
  • 7. Zwischenergebnis zu X
  • XI. Prostituierte
  • 1. Voraussetzung und Begriffsbestimmung
  • 2. Zwischen Distanz und Akzeptanz
  • 3. Das Elend der Prostituierten
  • 4. Beschönigungen
  • 5. Verschleierte Prostitution
  • 6. Kuppler, Zuhälter und Mädchenhändler
  • 7. Zwischenergebnis zu XI
  • XII. Kinder und Jugendliche als Arbeitskräfte
  • 1. Begriffsbestimmung: „Kinder“, „junge Leute“ und „jugendliche Arbeiter“
  • 2. Jugendliche Arbeiter in der Landwirtschaft
  • 3. Jugendliche Arbeiter in mittelständischen Betrieben
  • a) Das „Laufmädel“
  • b) Die „Piccolos“ im Gaststättengewerbe
  • c) Der Wasserträger im Baugewerbe
  • 4. Die Überwindung des Themas der Fabrikarbeit
  • 5. Zwischenergebnis zu XII
  • XIII. In Heimarbeit Beschäftigte
  • 1. Begriffsbestimmung
  • 2. Die Lage der Heimarbeiter(innen)
  • 3. In der Heimarbeit beschäftigte Personen
  • a) Heimarbeit und Frauenarbeit
  • b) Heimarbeit und Kinderarbeit
  • 4. Unmoralische Heimarbeiter
  • 5. Zwischenergebnis zu XIII
  • XIV. Menschen ohne Arbeit
  • 1. Arbeitslosigkeit
  • 2. Die Darstellung der Armut als Gegenstand der Satire
  • 3. Linderung und Bekämpfung der Armut
  • 4. Die Darstellung der Kriegsinvaliden und Veteranen
  • 5. Die Darstellung von alkoholabhängigen Arbeitnehmern und Arbeitslosen
  • 6. Die Darstellung der „Arbeitsscheuen“ im Simplicissimus
  • a) Müßiggänger der Unterschicht
  • b) Bekennende Arbeitsverweigerer
  • c) „Low Performer“
  • d) Armenpflege und Verpflichtung zur Arbeit
  • 7. Zwischenergebnis zu XIV
  • C. Ergebnisse der Untersuchung
  • D. Anhang
  • I. Verwendete Abkürzungen
  • II. Benutzte Internetquellen
  • III. Gesetze in chrolologischer Reihenfolge bis 1914
  • IV. Verzeichnis der zitierten Literatur

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A. Einleitung

I. Zielsetzung

Die Zeit vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs war eine für die Entwicklung des modernen Arbeitsrechts bedeutsame Epoche. Fragen der Arbeitswelt und des Arbeitsrechts wurden in unterschiedlichen Disziplinen und Medien reflektiert.

Zu diesen Medien zählte auch die satirische Zeitschrift des Simplicissimus. Der Simplicissimus spiegelte in dem hier untersuchten Zeitraum von seiner Gründung 1896 bis 1914 die Arbeitswirklichkeit und damit das sie mitprägende Arbeitsrecht in der Sicht der Karikatur. Die folgende Arbeit hat das Ziel, die arbeitsrechtlich relevanten Karikaturen des Simplicissimus zusammenzustellen, thematisch zu gliedern und zu untersuchen.

Analyse und Bewertung dieser Karikaturen können sachgerecht nur unter Einbeziehung des historischen und (arbeits-)rechtlichen Kontextes erfolgen.1 Die Kontextualisierung trägt der Tatsache Rechnung, dass sowohl die Geschichte des Rechts als auch die des Arbeitsrechts im Besonderen fächerübergreifende Disziplinen sind.2 Der historische Kontext umfasst ideengeschichtliche, und folglich politische, soziale, religiöse und kulturelle Bereiche. Der arbeitsrechtliche Kontext wird um den zivilrechtlichen und den Kontext weiterer Rechtsgebiete ergänzt, wenn diese Kontexte im Hinblick auf den Simplicissimus arbeitsrechtshistorisch relevant sind.3 ← 15 | 16 →

Der Simplicissimus erhob den Selbstanspruch, mit seinen Karikaturen für die Gesellschaft aufklärerisch und erkenntnisbildend zu wirken. Aus diesem allgemeinen Selbstanspruch lässt sich die Fragestellung ableiten, ob und in welchem Maße die Karikaturen des Simplicissimus auch bei der Darstellung arbeitsrechtlich relevanter Themen diesem Anspruch gerecht wurden.

Es kann vermutet werden, dass nicht jede Satire und Karikatur nur der Förderung von Erkenntnis diente, sondern auch oder vornehmlich dem wirtschaftlichen Gewinn ihres Produzenten. Satirische Zeitschriften sind nicht nur an der Lösung von Problemen interessiert, sondern auch am Bestand von Problemen zur Sicherung ihrer materiellen Existenz.4 Dieser „medial-merkantile“ Aspekt ist auch für den Simplicissimus nicht zu unterschätzen.5

Es kann ebenfalls vermutet werden, dass der Simplicissimus zeitgenössische Verbesserungen im Arbeitsrecht nicht unbedingt willkommen hieß, um seine einmal bezogene satirische Position zu bestimmten Themen nicht revidieren zu müssen. Die Berücksichtigung auch dieses Aspektes ist ein weiteres Anliegen der Untersuchung.

II. Der Forschungsstand

Zahlreiche Monographien, (Auto-)Biographien, Kataloge, Anthologien und weitere Publikationen würdigen allgemein die Geschichte des Simplicissimus und die Arbeit der an seiner Gestaltung beteiligten Personen6 oder behandeln unterschiedliche Themen.7 ← 16 | 17 →

Eine umfassende Sichtung der allgemein zum Simplicissimus erschienenen Literatur erfolgte in der 2000 erschienenen literaturwissenschaftlichen Dissertation Prosa im Simplicissimus von Beate Horn.8 Die dem Simplicissimus allgemein sowie den Herausgebern, Redakteuren, Künstlern und Autoren gewidmeten Schriften weisen durchweg keine Hinweise auf arbeitsrechtlich relevante Themen in den Karikaturen des Simplicissimus auf.

Eine wissenschaftliche Arbeit, die systematisch arbeitsrechtlich relevante Themen in den Karikaturen des Simplicissimus des benannten Zeitraums untersuchen würde, ist nicht nachweisbar. Stattdessen muss man sich mit – oft pauschal formulierten - Einzelaussagen in einigen Monographien begnügen.

Arbeitsrechtliche Aspekte im Hinblick auf die Satiren und Karikaturen des Simplicissimus wurden von Klaus Haese 1966 in seiner Dissertation Die gesellschaftskritische Karikatur im „Simplicissimus“ aus materialistisch-kunsthistorischer Sicht thematisiert.9 Haese bezeichnete die Karikatur als „künstlerische Waffe im gesellschaftspolitischen Kampf“10. Er würdigte zwar den Versuch des Simplicissimus, Missstände des Kapitalismus und Imperialismus sowie „die Unterdrückung und ← 17 | 18 → Ausbeutung des Proletariats in der kapitalistischen Gesellschaft“11, aufgedeckt zu haben, warf aber letztlich der Zeitschrift vor, „die rettende Kraft des kämpfenden Proletariats“ nicht im geringsten begriffen zu haben.12 Haeses sozialistische Interpretation erkannte zwar eine ungebrochene Thematisierung der „sozialen Ungleichheit“ an, rügte aber die antikommunistische Haltung des Simplicissimus.13

Auch der Jurist, Pädagoge und Kunsthistoriker Hasso Zimdars untersuchte 1972 in seiner Dissertation Die Zeitschrift ‚Simplicissimus‘: Ihre Karikaturen politische und gesellschaftskritische Zeichnungen des Simplicissimus. Er berücksichtigte die Situation der Fabrikarbeiter im industrialisierten Deutschland.14 Nach Zimdars war der Simplicissimus jedoch nicht an einer Verbesserung des Schicksals der Proletarier interessiert, sondern instrumentalisierte seiner Ansicht nach das Schicksal der Proletarier für seine Kritik am Obrigkeitsstaat: „Die Darstellung des Proletariats im Elend diente wohl in erster Linie dazu, den Spott gegen die Gesellschaftsordnung und die Sozialpolitik zu schärfen.“15 Zimdars wies auf die Klischeehaftigkeit vieler sich thematisch wiederholender Karikaturen hin, auch der über Proletarier und Dienstboten, die als „arme Hunde“ ein „willkommenes Abbild zum Himmel schreiender sozialer Mißstände“ waren.16

Ruprecht Konrad arbeitete in seiner Dissertation Nationale und internationale Tendenzen im „Simplicissimus“ (1896–1933) von 1975 als „gesellschaftspolitisch reflektierender Historiker“17 an der Schnittstelle zwischen Germanistik und Geschichtswissenschaft. Im Vordergrund seiner Untersuchung stand die politische und gesellschaftspolitische Haltung des Simplicissimus. Auch die arbeitsrechtliche Dimension des Simplicissimus geriet in das Blickfeld des Autors. Konrad gelangte zu der sehr allgemeinen Aussage, der Simplicissimus verweise „unermüdlich auf die Leistung der Arbeiterschaft für das Wohl des ganzen Volkes“ und brandmarke „die Unterdrückung der Arbeiterorganisationen durch die herrschenden Klassen als Unrecht an der stärksten Bevölkerungsschicht“18. Konrad nahm den Selbstanspruch des Simplicissimus für Realität. Nach Konrads Auffassung wollte der Simplicissimus die „soziale Frage“ durch die gesellschaftliche Integration der Arbeiterschaft lösen.19

Ann Taylor Allan nahm ebenfalls in ihrer Arbeit Satire and Society in Wilhelmine Germany von 1984 den Selbstanspruch des Simplicissimus als Anwalt der Arbeiter und Armen sehr ernst.20 Sie leistete damit einen wichtigen Beitrag zum ← 18 | 19 → Komplex Arbeitsrecht und Satire im Simplicissimus. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der Simplicissimus in seiner stereotypen Darstellung des geschundenen Arbeiters dessen wirklicher Rolle nicht gerecht geworden sei und sogar die Klassenunterschiede verschärft habe.21

Die genannten Arbeiten konzentrierten ihre arbeitsrechtlichen Aussagen auf die gewerblichen Arbeiter. Sie sahen teilweise im Simplicissimus den bemühten Fürsprecher der Arbeiterschaft (Konrad, Allan), teilweise ihren zwar bemühten, aber letztlich unzulänglichen Anwalt (Haese, Zimdars). Diese Beiträge sind weniger als arbeitsrechtlich differenzierte Aussagen zu bewerten, denn als pauschale Einschätzungen, wie die von Moser/ Sammer: „Eines der Hauptverdienste des Simplicissimus lag von Anfang an in seinem Engagement für die sozial benachteiligten Schichten der Bevölkerung, …“22

Ohne Bezug zum Simplicissimus steht eine Fülle an arbeitsrechtsgeschichtlicher Literatur für die Analyse des Untersuchungszeitraums zur Verfügung.23 Ihre Würdigung erfolgt im Rahmen der untersuchten arbeitsrechtlich relevanten Beiträge des Simplicissimus.

Es mangelt an Literatur für die Schnittmenge von Arbeitsrecht und den Karikaturen des Simplicissimus. Selbst die umfassende Bibliographie Literatur und Recht von 2011 bot generell zum Thema „Literatur und Arbeitsrecht“ nur 9 Angaben, die für das Thema dieser Arbeit keinen Ertrag lieferten.24 ← 19 | 20 →

III. Die Primärquelle25

1. Die Auswahl der Quelle

Für den Untersuchungszeitraum wird der in München erscheinende Simplicissimus als eine der wichtigsten, vielleicht als die wichtigste satirische Zeitschrift der Epoche als Hauptuntersuchungsquelle analysiert. Der Simplicissimus war nicht konkurrenzlos: Allein in München fanden zahlreiche „Karikaturen-Journale“26 in dieser Zeit ihre Leser. Dem Simplicissimus an Bedeutung ebenbürtig war der in Berlin erscheinende Kladderadatsch, der das konservative, nicht unvermögende Spektrum der Leserschaft unterhielt.27 Da von dem arbeitgeberfreundlichen Kladderadatsch nur sporadisch Kritik an den von der eigenen Klientel verursachten Missständen erwartet werden kann, ist er als Untersuchungsgegenstand im Rahmen dieser Arbeit wenig geeignet.

In der vorliegenden Arbeit wird die Zeit vom ersten Erscheinen des Simplicissimus am 4. April 1896 bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs (Stichtag: 31.7.1914)28 untersucht. Dieser Zeitabschnitt gilt als die satirische Hoch-Zeit des Simplicissimus. Danach veränderte die Zeitschrift ihr Wesen grundlegend.29 In der Zeit des Ersten Weltkriegs und in der Weimarer Republik wurde sie obrigkeitstreu und systemstützend,30 ebenso zur Zeit des Nationalsozialismus.31 Die Epoche des Kaiserreichs gilt auch als Zeit der beginnenden Ausformung des Arbeitsrechts, so dass sich eine Schnittmenge arbeitsrechtlicher Verhältnisse und Entwürfe einerseits und ← 20 | 21 → ihrer satirischen Kommentierung durch den Simplicissimus andererseits eröffnet. Thilo Ramm hat auf die Bedeutung dieser Epoche hingewiesen:

„Seit Gründung des Norddeutschen Bundes wurde das langentbehrte einheitliche deutsche Recht geschaffen. Der unterhörte [sic!] psychologisch-politische Antrieb zur Rechtsetzung macht das Kaiserreich zum idealen Studienobjekt für das Verhältnis von Recht und Macht. Für kein Gebiet gilt dies mehr als für den Bereich der Arbeitsbeziehungen.“32

Der Simplicissimus wurde aus arbeitsrechtlicher Sicht in einem bedeutsamen Jahr gegründet:33 Wenige Wochen nach ihrem Erscheinen trat der für seine sozialpolitischen Reformen bekannte preußische Minister für Handel und Gewerbe, Hans Hermann von Berlepsch, von seinem Amt zurück.34 Es war das Jahr, von dem an sozialpolitische und arbeitsrechtliche Reformen wieder zunehmend auf Widerstand stießen.35 Es entstand eine arbeitsrechtliche und sozialpolitische Situation, die von ← 21 | 22 → einer satirischen Zeitschrift nicht ignoriert werden konnte.36 Schließlich fiel auf den 18. August 1896 nach vorangegangener Annahme durch den Reichstag und der Zustimmung des Bundesrates die kaiserliche Vollziehung37 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das neue, auch für das Arbeitsrecht bedeutsame, Gesetzbuch trat zwar erst zum 1. Januar 1900 in Kraft, wurde jedoch in seiner Entstehung nicht nur von den Juristen beobachtet, sondern auch vom Simplicissimus „kommentiert“.

Die Beiträge des Simplicissimus umfassten ein breites Spektrum arbeitsrechtlich relevanter Personen-Gruppen, wie lohnabhängige Industriearbeiter, „Fabrikherren“, Dienstboten, Künstler, Frauen, Kinder, sowie arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge, die von der Erstellung des Dienstvertrags,38 bzw. Arbeitsvertrags39 bis zum Arbeitskampf und zur Kündigung reichten.

Da das Königreich Bayern als Heimat des Simplicissimus seit der Reichsgründung ein Bundesstaat des Deutschen Reiches war, da ferner die Beiträge des Simplicissimus sich in unterschiedlicher Akzentuierung auf Zustände des gesamten Deutschen Reiches bezogen, da die Rezeption der Zeitschrift reichsweit erfolgte und da Preußen nach 1871 eine Führungsrolle zukam,40 werden als Referenzquellen vor allem Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches sowie Preußens und des Norddeutschen Bundes herangezogen. ← 22 | 23 →

2. Der Simplicissimus

a) Der Selbstanspruch der Zeitschrift

Der Simplicissimus verstand sich als eine „satirische Zeitschrift“ (19.3.1898, S. 405; 2.4.1898, S. 9).41 Berühmte Zeitgenossen, wie Gerhart Hauptmann, bestätigten, dass der Simplicissimus „die schärfste und rücksichtsloseste satirische Kraft Deutschlands“ sei (23.4.1901, S. 33 u. ö.). Die Zeitschrift schrieb sich selbst eine aufklärerische Funktion bei der Aufdeckung von „socialen Schäden“ zu (14.1.1898, S. 330). Gemäß ihrer selbstgesteckten aufklärerischen Ambition zählte sie zu ihren erklärten „Feinden“: „Dummheit“, „Misantropie“, „Pruederie“42 und „Frömmelei“ (9.5.1896, S. 5). Es sind Bezeichnungen für Eigenschaften, denen besonders die Autoren der europäischen Aufklärung den Kampf angesagt hatten, so dass der Simplicissimus auch indirekt eine Teilhabe an deren aufklärerischem Programm beanspruchte.43 Dies betraf allgemein die Kritik der Aufklärung in den Worten Reiner Schulzes „an überlieferten Vorstellungen und Werten“,44 an „Vorurteilen“.45 Der Diderot-Forscher Herbert Dieckmann wies darauf hin, dass die Vertreter der Aufklärung nicht nur durch ihre Kritik zu definieren waren: „Der Übergang vom Kritischen zum Konstruktiven vollzieht sich gewissermaßen wiederholt im Denken der Aufklärer.“46 Hinsichtlich der vom Simplicissimus ausgemachten „Feinde“ bedeutete das: Der Dummheit stellten die Vertreter der historischen Aufklärung die Vernunft gegenüber,47 der Misanthropie die Bejahung ← 23 | 24 → von Gesellschaft und Gemeinschaft, der Prüderie die Toleranz, der Frömmelei die diesseitsbezogene Ethik und Aufrichtigkeit. Doch das Spektrum der von der Aufklärung vertretenen Werte umfasste je nach Vertreter auch solche, die sich der Simplicissimus nicht zu eigen machte, wie die Betonung der Tugend und die Entsagung der Leidenschaft bei Denis Diderot als Grundlage des bürgerlich-gemeinschaftlichen Verhaltens.

Der aufklärerische Selbstanspruch des Simplicissimus wurde auch durchgängig von der späteren wissenschaftlichen Literatur und der populären Rezeption aufgegriffen.48 So stand es für die Gratulanten im Jubiläumsjahr 1996 fest, dass es das Ziel der Zeitschrift gewesen sei, „für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität unter den Menschen zu kämpfen“.49

Nur wenige stellten den aufklärerischen Anspruch und den Erkenntniswillen des Simplicissimus in Frage. Zu ihnen gehörte in der Weimarer Republik der Kulturkritiker Theodor Haecker.50

b) Inhalte

Die publizistisch-satirischen Aktivitäten der Zeitschrift richteten sich im untersuchten Zeitraum vor allem gegen das Preußentum (16.12.1902, S. 297 u. ö.)51 und die bildungsfernen Vertreter des kaiserlichen Militärs (25.10.1904, S. 305 u. ö.), gegen die bildungsunwilligen, alkoholisierten Korpsstudenten, gegen die Zentrums-Partei (23.2.1904, S. 387 u. ö.), die katholische Kirche (12.1.1904, S. 329 u. ö.) und ihre ← 24 | 25 → wohlgenährten Pfarrer, ebenso wie gegen die evangelischen52, die sich beide in der Erhaltung der Dummheit einig seien (16.2.1904, S. 378)53 und schließlich gegen prallgenährte, ungebildete Bürger (1.3.1904, S. 389). In jeder Nummer wurde ausgiebig das Liebesleben kommentiert. Wahrscheinlich war es gerade die Freude an diesen von Zeitgenossen geschmähten „pornographischen“ Beiträgen,54 welche die aristokratischen, groß- und mittelbürgerlichen Leser veranlassten, über die Attacken auf den eigenen Stand hinwegzusehen.

Auch die Vertreter der Jurisprudenz und das von ihnen im Untersuchungszeitraum hervorgebrachte Bürgerliche Gesetzbuch und dessen Sprache (28.5.1906, S. 138)55 unterlagen einer satirischen Betrachtung (25.7.1896, S. 4)56 durch den Simplicissimus.

Die Kritik des Simplicissimus am BGB war sowohl auf Sachkenntnis seiner juristisch bewanderten Mitarbeiter57 zurückzuführen als auf eine besonders seit der Jahrhundertwende gepflegte Kritik an dem auch vom Simplicissimus satirisch kommentierten „Juristendeutsch“ in sprachbewussten Kreisen.58 Dieter Schwab kam beim einhundertjährigen Jubiläum des BGB in der Betrachtung von Otto von Gierke zu dem Schluss: „Ich vermute, dass vor allem diese Sprachkritik der Kampfschrift ← 25 | 26 → Gierkes die Aufmerksamkeit über Juristenkreise hinaus gesichert und auch ihre Fortwirkung in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein begünstigt hat.“59

Die Kritik am Recht, seinen Vertretern und seiner Sprache war keine Erfindung des Simplicissimus. Sie kann als traditionell60 und damit als wenig aufklärerisch angesehen werden. In seinem 1919 erschienenen Buch Recht und Juristen im Spiegel der Satire61 stellte der ehemalige Direktor der Kölner Stadtbibliothek und promovierte Jurist Adolf Keysser mehrere parodistisch-satirische Bearbeitungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vor:62 Im Gegensatz zum Simplicissimus und dessen Zeitgenossen empfand er allerdings die Sprache des BGB als befriedigend,63 wohingegen „die Sprache der Rechtswissenschaft und vor allem der praktischen Juristen im mündlichen und schriftlichen Verkehr“ gängiges Ziel des Angriffs auch von „Witzblättern“ sei und der Reform bedürfe.64

Der kritischen Rezeption des Simplicissimus fiel nach 1909 eine stereotype Wiederholung der Themen auf. „Immer noch und immer wieder war es der Leutnant, der Ost-Elbier, der Pastor, der Bürokrat und der Hohenzoller.“65

Ein weiterer Gegenstand satirischer Betrachtung war schließlich die soziale Situation und die Arbeitswelt der Zeitgenossen. Dabei befand sich der Simplicissimus, ähnlich wie andere Zeitschriften, in der prekären Situation, dass er sich zu einem ← 26 | 27 → großen Teil aus Anzeigen von Unternehmen finanzierte, die das Blatt aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht verlieren durfte. Die Zeitschrift warb immerhin für Automobile, Maschinen, Reifen, Sekt, Champagner und Likör, gutbürgerliche Möbel, weitere Konsumgüter, Arzneimittel jeder Art, schlüpfrige Schriften sowie für Kur- und Badeorte. „Die Zeichner verkauften an die gleichen Leute, die sie vorgaben zu bekämpfen.“66 Die Zeichner und Autoren bewegten sich mit ihren politischen Aussagen in einem Rahmen, der weder die bildungsbürgerliche Leserschaft noch die annoncierende Unternehmerschaft verprellen durfte.67 Diese Rücksichten schränkten aber die in der Rezeptionsgeschichte häufig und fälschlich beschworene Unabhängigkeit des Simplicissimus ein.68 Die Untersuchung wird zeigen, dass die Zeitschrift in mehreren Beiträgen nicht die Unternehmer direkt für arbeitgeberisches Fehlverhalten verantwortlich machte, sondern Vertreter der mittleren und oberen Führungsebene, Vorarbeiter, Werkmeister, Betriebsleiter, „Prokuristen“. Auf diese Weise vermied sie es, sich das für die Finanzierung wichtige Unternehmertum zu vergraulen.

Insgesamt gaben gerade die Annoncen Aufschluss über die Leserschaft der Zeitschrift: Es waren offenbar nach Aussagen der dem Simplicissimus gewidmeten Literatur zahlungsfähige Angehörige der vorwiegend städtischen69 Mittel- und Oberschicht, die mit manchen Zuständen unzufrieden war. Die Zeitschrift richtete sich an ein gymnasial und universitär vorgebildetes Publikum, bzw. an ein solches, das dafür gehalten werden wollte. Zu den eifrigen Lesern der Zeitschrift gehörten auch die bayerischen Militärs, die sich an den Unarten ihrer preußischen Kameraden delektierten.70

Herausgeber, Redakteure, Autoren und Zeichner des Simplicissimus gerierten sich gerne als Anwälte der Arbeiter,71 ein Selbstdarstellung, die auch von der Forschungsliteratur aufgegriffen wurde. (s.o.). Doch in München kannten sie das Proletariat ← 27 | 28 → fast nur vom Hörensagen und aus der naturalistischen Literatur,72 da – nach Ritter/ Tenfelde – es im südlichen Deutschland fast keine „schwerindustriellen Erwerbsregionen“ gab.73

Das Interesse an einer Verbesserung der „sozialen Lage“ durch Reformen speiste sich nach Aussagen der dem Simplicissimus gewidmeten Literatur aus der Angst vor einer Revolution.74 Arbeiter gehörten nicht zur Stamm-Leserschaft des Simplicissimus.75 Sie konnten sich die in den Annoncen angepriesenen Luxusartikel nicht leisten. Die Zeichner zeichneten zwar Arbeiter, aber sie zeichneten nach Aussagen von Ludwig Thoma nicht „für sozialdemokratische Arbeiter“.76 Auch die Charakterisierung der Satire als „elitäre Spielart der Kommunikation“ durch die moderne verfassungsrechtliche Satire-Forschung77 schließt die Arbeiterschaft als Rezipienten des Simplicissimus nahezu vollständig aus - die Richtigkeit dieser Satire-Definition vorausgesetzt.

Trotz der unterschiedlichen politischen Auffassungen der am Simplicissimus mitwirkenden Personen78 kann insgesamt festgehalten werden: Der grundlegende politische Standpunkt des Simplicissimus schien ein liberaler zu sein,79 ein bürgerlich-liberaler ← 28 | 29 → nach Traeger80, ein politisch-liberaler zwischen nationalliberal und linksliberal.81 Dabei ist der Begriff „liberal“ für den Untersuchungszeitraum schwer zu definieren und seine Bedeutung hing häufig vom jeweiligen Verwender ab.82 Der Simplicissimus war auf Seiten der gemäßigten Sozialdemokraten, wenn es um die Kritik am wilhelminischen Staat ging, lehnte jedoch die Klassenkampftheorie der Linken ab.83 Dementsprechend wurde er in der späteren sozialistischen DDR-Rezeption als bürgerliches Blatt eingestuft, dessen Gesellschaftskritik sich nur den Symptomen, nicht aber den Wurzeln der Übelstände des Monopolkapitalismus widme,84 und dessen allgemeine Kritik zu selten den Werktätigen gerecht werde.85 Die Sozialdemokraten verbreiten das Gerücht, dass der Simplicissimus durch die „Bekundung eines nicht unbedingt sozialdemokratischen Standpunktes“ von der Schwerindustrie gekauft sei (25.2.1920, S. 682). Zeitgenossen, die der Zeitschrift kritisch gegenüber eingestellt waren, wie der Kämpfer gegen die Prostitution, Ludwig Kemmer, argwöhnten hingegen, dass der Simplicissimus „ein Dauergeschenk des Sozialismus“ sei.86 ← 29 | 30 →

Details

Seiten
424
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653059861
ISBN (ePUB)
9783653957389
ISBN (MOBI)
9783653957372
ISBN (Paperback)
9783631668153
DOI
10.3726/978-3-653-05986-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Oktober)
Schlagworte
Rechtsgeschichte Literaturgeschichte Kaiserzeit satirische Zeitschrift
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 424 S., 14 farb. Abb.

Biographische Angaben

Caroline Siegel (Autor:in)

Caroline Siegel studierte Rechtswissenschaften in Hamburg (Bucerius Law School) und Paris (Sorbonne-Panthéon). Nach dem Referendariat in Koblenz, Frankfurt und Düsseldorf absolvierte sie ein LL.M.-Studium an der Universität zu Köln. Sie ist als Anwältin im Fachbereich Arbeitsrecht einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.

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Titel: Arbeitsrecht   und Satire
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426 Seiten