Lade Inhalt...

Das Potsdamer Abkommen 1945–2015

Rechtliche Bedeutung und historische Auswirkungen

von Christoph Koch (Autor:in)
©2017 Konferenzband 335 Seiten

Zusammenfassung

Der Sammelband behandelt die rechtliche und historische Bedeutung des Potsdamer Abkommens, das festlegt, wie die Alliierten ihre durch Debellation des Dritten Reiches erworbene oberste Regierungsgewalt über Deutschland wahrzunehmen gedachten. Die Intention war die Schaffung eines demokratischen Deutschland, von dem hinfort keine Gefahr für den Weltfrieden ausgehen sollte. Zu den Hindernissen ihrer Verwirklichung gehört der Ausbruch des Kalten Kriegs, der das brisante Patt von Ost und West erzeugte, das Europa eine seiner längsten Friedenszeiten eintrug. Dazu gehört zudem das westdeutsche Gegenprogramm, das die Verbindlichkeit des Abkommens für Deutschland leugnet und ihm die Behauptung des Fortbestands des Deutschen Reiches über den 8.5.1945 und die Identität der BRD mit diesem entgegensetzt. Beide Widerstände fanden in der Aufnahme der BRD in das westliche Bündnis zusammen, durch die sich die BRD in der von den Nationalsozialisten angestrebten Koalition sah und Hoffnungen auf eine Revision der Niederlage hegte, denen der «2+4-Vertrag» ein vorläufiges Ende setzt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Grußwort (Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a. D.)
  • Feuer und Wasser – Potsdamer Abkommen und Deutschlanddoktrin (Christoph Koch)
  • The Potsdam Conference and the Subsequent Development of International Law (Galina G. Šinkareckaja)
  • The legal significance of Potsdam: Quincy Wright versus Wilhelm Grewe in the pages of the American Journal of International Law (Bill Bowring)
  • Das Potsdamer Abkommen oder der Versuch, Deutschland mit dem Völkerrecht wieder aufzubauen (Norman Paech)
  • Das Potsdamer Abkommen und der Zwei-plus-Vier-Vertrag (Gregor Schirmer)
  • The Potsdam Agreement after 70 years – a Polish Perspective (Władysław Czapliński)
  • The Soviet Union at the Potsdam Conference: preparations, participation, results (Vladimir O. Pečatnov)
  • How Quickly Britain Abandoned the Grand Alliance for the Cold War (Michael Jabara Carley)
  • Antipodes or Twins? The Myths of Yalta and Potsdam (Geoffrey Roberts)
  • Polen auf der Potsdamer Konferenz 1945. Gegenstand, Delegation, Beschlüsse, Folgen (Werner Röhr)
  • Die Potsdamer Konferenz und die politischen Visionen der Antifaschisten (Ulrich Schneider)
  • Kurzbiographien der Autoren
  • Personenverzeichnis

← 8 | 9 →

Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a. D.

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren, mit großer Freude habe ich die Schirmherrschaft zur Tagung anläßlich des 70. Jahrestages der Potsdamer Konferenz angenommen und bedauere es zutiefst, heute nicht persönlich teilnehmen zu können. Ich bin mir sicher, daß Sie eine erfolgreiche und inspirierende Tagung vor sich haben.

Vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 trafen sich bei Potsdam die Regierungschefs der drei Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, um über die Nachkriegsordnung in Europa zu beraten. Damit sollten ein Schlußstrich unter eines der finstersten Kapitel der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts gezogen und die Grundlagen für eine Nachkriegs-Friedensordnung gelegt werden. Das Ergebnis waren Vereinbarungen, die eine vorübergehende Stabilisierung des Status quo sicherten. Die Sowjetunion hatte ihren Einflußbereich in Ost- und Südosteuropa militärisch gesichert und wurde in dieser Position in Potsdam bestätigt. Die Westmächte andererseits konnten von der UdSSR nicht gezwungen werden, sich auf eine internationale Kontrolle des Ruhrgebietes oder auf Reparationsregelungen einzulassen, die für die Sowjetunion entscheidende Vorteile gebracht hätten.

Der 70. Jahrestag des Abschlusses der Potsdamer Konferenz wirft Fragen der historischen und politischen Bedeutung der Ergebnisse der Konferenz auf und ob dieses inzwischen schon historisch gewordene Datum aus heutiger Sicht in irgendeiner Weise das geltende Völkerrecht beeinflußt hat. Die jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die zutreffende Interpretation des sog. „Potsdamer Abkommens“ standen im Zeichen des Ost-West-Gegensatzes sowie entsprechend gegenläufiger politischer Tendenzen. Ganz konsequent schwankten die Einschätzungen der Potsdamer Konferenz auf beiden Seiten. Während die Beschlüsse von Potsdam im Osten Europas zum zentralen politisch-juristischen Dokument wurden, verloren sie in der westlichen Welt sehr schnell den ursprünglich wohl angenommenen wegweisenden Zukunftsimpuls. ← 9 | 10 →

Trotz dieser wenig positiven Einschätzung sollte das Potsdamer Abkommen viele Jahrzehnte lang eine bedeutsame Rolle spielen, nicht als Dokument kalter Machtpolitik, sondern als Fundament eines schnellen Wiederaufbaus Europas und der Schaffung einer gemeinsamen Nachkriegsordnung, die auf absehbare Zeit den Frieden garantierte.

Vor allem im Verhältnis zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland bildete das Potsdamer Abkommen noch nach Jahrzehnten eine völkerrechtliche Grundlage. Noch im Völkerrechtslehrbuch der DDR aus dem Jahre 1988 wurde die maßgebliche Rolle des Potsdamer Abkommens auch für die „Entwicklung des Völkerrechts“ betont. Die besondere Bedeutung des Potsdamer Abkommens habe darin bestanden, „daß es von der Zusammenarbeit der Alliierten ausging und die Grundzüge einer europäischen Friedensordnung fixierte“.

In deutschlandpolitischer Hinsicht wurden (mit Ausnahme der Ausweisung der Deutschen aus Osteuropa) in Potsdam keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Äußerlich betonten die Siegermächte auf der Konferenz von Potsdam ihre Einheit: in Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, sollten die Siegermächte gemeinsam entscheiden. Und die Lebensbedingungen in Deutschland sollten, soweit möglich, in allen Besatzungszonen gleich sein. De facto aber bedeutete das Prinzip der Einstimmigkeit im Alliierten Kontrollrat, daß die Besatzungsmächte in den Besatzungszonen unumschränkte Gewalt ausübten. Und die Regelung, daß die Sowjetunion ihre Entschädigungsforderungen im Wesentlichen aus der östlichen Besatzungszone befriedigen sollte, bedeutete zumindest wirtschaftlich eine Spaltung.

Rückblickend liegt die historische Bedeutung der Potsdamer Konferenz zweifellos mehr im politischen als im juristischen Bereich. Die Formulierungen in diesem Protokoll sind in vielen Fällen zwar unbestimmt und vage. Sie waren damit Ausdruck der 1945 einsetzenden Spannungen zwischen Ost und West, die bald zu einem Kalten Krieg eskalierten. Für Deutschland war dies vermutlich ein Glücksfall, weil ein einheitliches Vorgehen der Alliierten, wie es sich in Teheran und teilweise sogar noch in Jalta gezeigt hatte, mit großer Wahrscheinlichkeit zu eindeutigen und für Deutschland nachteiligen Regelungen geführt hätte. Der Rachegedanke, der angesichts der nationalsozialistischen Verbrechen mehr als verständlich war, hätte den Deutschen nicht nur hohe Reparationen auferlegt, sondern vielleicht auch ← 10 | 11 → die dauerhafte Zerstückelung Deutschlands heraufbeschworen. Tatsächlich bedeutete der Verzicht auf „endgültige Regelungen“ im Potsdamer Protokoll, daß sowohl die Teilung als auch die Wiedervereinigung Deutschlands denkbare Optionen blieben, bis der deutsche Einigungsprozeß 1989/90 und der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 einen Schlußstrich unter dieses Kapitel der Nachkriegspolitik setzten. Weiterhin bedeutete Potsdam somit einen Wendepunkt, weil die Westmächte sich nun auf eine gemeinsame Linie gegenüber der Sowjetunion verständigten.

Das Potsdamer Abkommen hat seine Bedeutung für die Gegenwart nicht eingebüßt. Es ist eine historische Lehre von Potsdam, daß sich Völker und Staaten bei der Verteidigung ihrer Lebensinteressen durchaus zusammenzuschließen vermögen, was sie sonst auch an Gegensätzen politischer, wirtschaftlicher und sozialer Natur trennt. ← 11 | 12 →

← 12 | 13 →

Christoph Koch

Feuer und Wasser – Potsdamer Abkommen und Deutschlanddoktrin

Feuer und Wasser – der Volksmund bemüht beide Elemente, um einen unversöhnlichen Gegensatz zu bezeichnen. Treffen Feuer und Wasser zusammen, so erlischt das Feuer oder es verzischt das Wasser. Eine friedliche Koexistenz beider ist ausgeschlossen. Und dennoch haben sie in der bundesdeutschen Nachkriegswirklichkeit bis in die jüngste Vergangenheit nebeneinander existiert. Es bedurfte einer beachtlichen Kunstfertigkeit, um zu verhindern, daß sie miteinander in Konflikt gerieten. Wo die Aufmerksamkeit nachließ oder probeweise nachgelassen wurde, gab es Dampf. Für den Brandschutz ist das offene Feuer die geringste Gefahr. Problematisch wird es, wenn er das Feuer zu Unrecht für gelöscht oder für erloschen hält. Ein unbemerkt fortglimmendes Feuer wird im schlimmsten Fall zum verborgenen Schwelbrand. Das ist der Stand der Dinge.

Wie Feuer und Wasser verhalten sich zwei Konzeptionen, die die bundesdeutsche Nachkriegsgeschichte nachhaltig bestimmt haben. Das Wasser ist die Konzeption der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die den Herd des letzten von Deutschland entzündeten Weltbrandes für alle erdenkliche Zeit zu löschen und Deutschland zu einem gemeinverträglichen Staatswesen unter seinen europäischen Nachbarn zu machen suchte. Das Feuer ist der Gegenentwurf, mit dem der Westteil des besiegten Deutschland sich der Konzeption der Siegermächte zu entziehen suchte, sich entzogen hat und das er als Mittel fortdauernden Entzugs in das vereinte Deutschland hinüberrettete. Der Ostteil des Landes hatte dazu weder Gelegenheit noch Veranlassung.

Die Konzeption der Siegermächte nahm in drei in logischer Verknüpfung aufeinander folgenden Schritten reale Gestalt an. Ihre Namen sind unconditional surrender, assumption of supreme authority with respect to Germany und Potsdam agreement, zu deutsch: bedingungslose Kapitulation, Übernahme der obersten Staatsgewalt in Bezug auf Deutschland und Potsdamer Abkommen, ihre Daten sind der 7.–9. Mai, der 5. Juni und der 2. August 1945. ← 13 | 14 →

Das Kriegsziel des Unconditional Surrender

Von diesen drei Schritten ist der erste der entscheidende. Die Formulierung des Kriegsziels des unconditional surrender erfolgte im Januar 1943 auf der Konferenz der westlichen Alliierten in Casablanca zu einem Zeitpunkt, in dem sich an den Fronten des Zweiten Weltkriegs die Wende des Kriegsglücks der Achsenmächte eben erst abzuzeichnen begann1. Der Urheber der Formel ist der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt2, der den Vorschlag machte, die Konferenz schlechthin als „Unconditional Surrender Meeting“ zu bezeichnen3. Am 24. Januar 1943 hat er das Kriegsziel auf der abschließenden Pressekonferenz des Treffens öffentlich proklamiert und als Voraussetzung für die „Sicherung des künftigen Friedens in der Welt“ erläutert4. Im Schlußkomuniqué der Konferenz vom gleichen Tag aber, das der Presse am 26.1.1943 zugeleitet wurde5, ist es nicht genannt.

Das Schweigen ist Ausdruck eines prinzipiellen Dissenses des amerikanischen Präsidenten und des britischen Premiers in der Beurteilung der aus der Wende der Kriegslage6 zu ziehenden Folgerungen und der Zweckmäßigkeit einer öffentlichen Festlegung auf ein eng gefaßtes Endziel der alliierten ← 14 | 15 → Kriegsführung. Die Festlegung kollidierte mit der Haltung der britischen Regierung, die Chamberlain gut einen Monat nach dem Ausbruch des Krieges auf die Formel gebracht hatte: „We should avoid any precise statement of our war aims.“7 Die Formel war darauf bedacht, die Einheit der damaligen politischen Lager und Verbündeten nicht durch eine Diskussion der Kriegsziele zu gefährden und Spaltungsversuchen durch Dritte auszusetzen, schloß jedoch die Möglichkeit nicht aus, auf ein Verhandlungsangebot der Gegenseite einzugehen. Unconditional surrender war dagegen die Sache des amerikanischen Präsidenten, der die Formulierung, auf die er sich nicht wenig zugutehielt, im Nachhinein als eine auf der Pressekonferenz aus dem Augenblick geborene Trouvaille ausgab8. In Wirklichkeit war die Formel ← 15 | 16 → bereits während der Konferenz angesprochen worden9 und hat eine längerer Vorgeschichte. Bereits im Mai 1942 war sie Gegenstand der Beratung im ← 16 | 17 → Unterausschuß für Sicherheitsfragen (Subcommitee on Security Problems) des State Department10. Der Unterausschuß, über dessen Beratungen der Präsident informiert war, war sich einig, “that nothing short of unconditional surrender by the principal enemies, Germany and Japan, could be accepted, though negotiation might be possible in the case of Italy”11. Roosevelt selbst soll die Formel bereits Wochen vor der Konferenz an einem ausländischen Diplomaten erprobt (“tried out”) haben12. Im August 1942 sandte er eine Botschaft an Churchill, in der erklärte, daß er sich mit nichts unterhalb der vollständigen Kapitulation Deutschlands zufrieden geben würde13. Eine Woche vor der Konferenz nannte er den amerikanischen Generalstabchefs (Joint Chiefs of Staff) die bedingungslose Kapitulation der Achsenmächte als das eigentliche Ziel der alliierten Kriegsführung und kündigte eine Verständigung darüber mit dem britischen Premierminister auf der bevorstehenden Konferenz an14. ← 17 | 18 →

Es kann daher keine Rede davon sein, daß die Proklamation des Kriegsziels auf der Pressekonferenz von Casablanca aus dem Stegreif erfolgte. Der Präsident verhielt sich seinem Gesprächspartner gegenüber vielmehr so, wie er sich verhielt, wenn ihm seine Berater einen von ihm gewünschten Passus einer seiner Reden auszureden versuchten: er stimmte zu, brachte den Text aber als spontane Improvisation in seiner Rede unter, um sich anschließend wortreich für den „unglücklichen Lapsus“ zu entschuldigen15.

Nachdem er sich die Formel des unconditional surrender, die ihre volle Bedeutung erst in der Folgezeit erweisen sollte16, einmal zueigen gemacht hatte, hat Roosevelt sie gegen alle Bedenken eigener und britischer Berater, die teils das Ziel als solches, teils seine öffentliche Bekanntgabe kritisierten17, wieder ← 18 | 19 → und wieder bekräftigt und bis zu seinem Tod nicht mehr fallen gelassen. Der dem Kriegsgeschehen und innereuropäischen Interessen fernere Präsident, dessen Handeln außer von politischer Berechnung durch einen guten Schuß systemkonformer Moral bestimmt war, war fest entschlossen, den erneuten Störenfried des kaum befriedeten wirtschaftlichen und politischen Gefüges der kapitalistischen Mächte militärisch niederzuringen18 und die Fehler des ← 19 | 20 → Friedensschlusses von 1918, die sein Aufkommen und Erstarken ermöglicht hatten, zu vermeiden. Aus dem Scheitern der Versailler Friedensordnung hatte der amerikanische Präsident die Schlußfolgerung gezogen, daß es darauf ankomme, einen „peace without victory“, wie ihn sein Vorgänger Wilson im Jahre 1917 angestrebt hatte19, zu vermeiden: “Practically all Germans deny ← 20 | 21 → the fact they surrendered in the last war, but this time they are going to know it,” erklärte er anderthalb Jahre nach der Konferenz20.

Der dem Kriegsgeschehen nähere, den innereuropäischen Interessen aufs engste verhaftete und in moralischen Fragen großzügigere britische Premierminister, dessen erste Sorge die Bewahrung der Stellung Großbritanniens im europäischen Kräftespiel21 und der Erhalt des britischem Empire war, war in diesem Punkt merklich zurückhaltender, weil ein unconditional surrender Entwicklungen und Handlungsoptionen ausschloß, die er gerne offengehalten gesehen hätte und die er sich in der Folge, von der ungewünschten Festlegung unbeirrt, weiter offenzuhalten bemühte22. Churchill hat nach dem Krieg wiederholt erklärt, er habe sich der für ihn überraschenden Formel ← 21 | 22 → lediglich aus der im Moment ihrer Bekanntgabe geforderten Solidarität mit dem amerikanischen Präsidenten angeschlossen23, mußte freilich Ende 1949 vor dem britischen Unterhaus zugestehen, daß es bereits vor der Proklamation der Formel zu Meinungsverschiedenheiten der Verhandlungsführer über ihre Zweckmäßigkeit gekommen war24. Der „Lapsus“ des amerikanischen Präsidenten hatte nicht allein den Effekt, sondern auch die Absicht, die Tür zu einer Verständigung des britischen Verbündeten mit den Kriegsgegnern vor ihrer vollständigen militärischen Niederwerfung ein für allemal ← 22 | 23 → zuzuschlagen und die von den USA gewünschte Kriegsführung im eigenen Lager unwiderruflich zu machen.

Adressaten der Proklamation sind die Kriegsgegner der Alliierten, die Weltöffentlichkeit und nicht zuletzt Stalin, der der Konferenz aus Mißtrauen gegenüber dem Siegeswillen der westlichen Verbündeten ferngeblieben war25, das durch das verlustreiche Dieppe-Unternehmen des Vorjahres26 nicht zerstreut worden war. Daß die Formulierung des Kriegsziels unter anderem die Aufgabe hatte, entsprechenden Vorhaltungen des sowjetischen Verbündeten zu begegnen, hatte Roosevelt bereits in seiner Information der amerikanischen Generalstabchefs erklärt27. Gegen die Erwartung des amerikanischen Präsidenten28 hat sich Stalin, am letzten Tag des Treffens informiert29, die Forderung nicht eben überschwenglich zueigengemacht. Er nennt sie erst Wochen später in seinem Tagesbefehl vom 1.5.194330. Auf der Kriegskonferenz von Teheran äußerte er die Befürchtung, daß die Verkündigung des Kriegsziels ← 23 | 24 → ohne genauere Erläuterung dessen, was das deutsche Volk nach seiner Niederlage erwarte, den Zusammenhalt des deutschen Volkes verhärten könne31, und ähnlich war seine Haltung zur Kapitulation Japans32. Ebenso wie der britische Premier wollte er die Möglichkeit eines politischen Umschlags im Inneren der verbrecherischen Regime und von Verhandlungen vor ihrer restlosen militärischen Niederringung nicht abgeschnitten wissen.

Unconditional surrender ist keine Besonderheit des Endes des Zweiten Weltkriegs. In jedem militärischen, öffentlichen oder privaten Konflikt stellt sich die Frage, ob die Auseinandersetzung allein durch die völlige Niederringung des Kontrahenten zu entscheiden ist oder ob und von welchem Moment an man bereit ist, dem Gegner die Möglichkeit des Einlenkens und der Wahrung seines Gesichts einzuräumen. Im ersteren Fall wird der Kontrahent vernichtet und der Gewinn der Auseinandersetzung fällt allein dem Sieger zu, im zweiten Fall bleibt der Gegner bestehen und das Ergebnis der Auseinandersetzung wird Gegenstand eines Agreements zwischen den streitenden Parteien. Eben dieser Möglichkeit suchte das Kriegsziel des amerikanischen Präsidenten vorzubeugen33.

Die Proklamation des unconditional surrender erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Ersten Weltkriegs. Sie sollte allen Versuchungen der Achsenmächte, die Alliierten gegeneinander auszuspielen, ← 24 | 25 → um an irgendeiner Front einen Separatfrieden zu schließen, einen Riegel vorschieben34 und insbesondere für Deutschland den Zwang zu einem Zweifrontenkrieg festschreiben. Tatsächlich bedeutete sie, unmittelbar nachdem die Rote Armee die Truppen der deutschen Wehrmacht vor Stalingrad geschlagen, aber noch nicht besiegt hatte35, jedoch lediglich eine vage Vertröstung auf die Eröffnung einer Zweiten Front in atlantischer Nachbarschaft der Hauptmacht der Achse, die nach dem Willen Churchills auf die Entscheidung warten sollte, welchem der beiden die Interessen der kapitalitischen Westmächte bedrohenden Systeme der endliche Sieg zufallen würde. In der Folgezeit gehörte die Zweite Front zu den Maßnahmen, auf deren Planung der britische Premier den größtmöglichen Einfluß nahm und für deren Hinauszögerung er sein ganzes Gewicht gegenüber dem amerikanischen Verbündeten in die Waagschale warf. Das Gewicht des britischen Premiers resultierte nicht zuletzt aus den britischen Erfolgen in Nordafrika in den Jahren 1941–194336, die die Zweckmäßigkeit seiner Strategie, dem Angriff auf die Hauptmacht des Gegners den Biß in seine „Weichteile“ vorzuziehen, zu bestätigen schienen. Der Hintersinn der Beharrlichkeit ging jedoch über den strategischen Gesichtspunkt hinaus und stand im Dienste eines Ziels, das für den amerikanischen Verbündeten vorerst nicht von gleicher Bedeutung war. Die Verzögerung der Zweiten Front bezweckte die größtmögliche gegenseitige Abnutzung der im Osten kämpfenden Parteien37, und ihr endliches Zustandekommen im Juni 1944 diente über die Niederwerfung des bereits niedergeworfenen verfeindeten Kollegen hinaus ← 25 | 26 → insbesondere dem Ziel, in letzter Minute sicherzustellen, daß der Sieg des verbündeten sozialistischen Gegners nicht zu üppig ausfiel38.

In der Erkenntnis der tatsächlichen Bedeutung der unconditional surrender-Forderung war Churchill seinen Kollegen der Antihitlerkoalition gewiß voraus. Daß Roosevelt oder Stalin sich zum Zeitpunkt ihrer Proklamation der Tragweite der Forderung bewußt waren, ist einstweilen nicht erwiesen. Es steht somit dahin, ob Roosevelt ungeachtet seiner Entschlossenheit, die Formel zur Grundlage seiner Kriegsführung gegen die Achsenmächte zu machen, mehr als eine politische Losung verkündete, die seinem zupackenden Naturell entsprach, eine griffige Formel, die sich der russische Oberbefehlshaber als solche zueigen machte und der sich der britische Premier nicht offen entgegenstellen konnte39. Die Losung aber gab der künftigen Politik der Alliierten einen Rahmen, der auf den Dreimächtekonferenzen in Moskau, Teheran und Jalta bekräftigt und über das Ende des Krieges hinaus nicht mehr in Frage gestellt werden sollte. Es war zunächst ein Rahmen ohne Bild, doch kaum war er gefertigt, da begann der leere Rahmen sich das fehlende Bild zu zeichnen.

Die Verwirklichung des Kriegsziels durch Debellatio und ihre juristische Bedeutung

Das Kriegsziel des unconditional surrender betraf alle im Dreimächtepakt von 1940 zusammengeschlossenen Kriegsgegner. Wenn Roosevelt von der „Eliminierung der deutschen, japanischen und italienischen Kriegsmacht“ sprach, so sprach er davon als der Voraussetzung eines höher gesteckten Ziels. Damit nahm er möglicherweise unbewußt die inhärente Gestaltungskraft der Formel vorweg, die sich im weiteren Verlauf des ← 26 | 27 → Krieges konkretisierte, deren eigentliche Stunde aber erst im Moment des errungenen Sieges schlug. Roosevelt hatte das Ziel als die Zerstörung einer Weltanschauung bestimmt, die auf Eroberung und die Unterjochung anderer Völker ausgerichtet ist40. Es ist dies in der Sprache des Insiders die Beschreibung dessen, was die unbefangene Rede des Außenstehenden innerkapitalistische Widersprüche nennt. Hitler war, wie gesagt, Kollege. Um die kollegialen Widersprüche im vorliegenden Fall zu überwinden, war es mit der Niederringung des gegnerischen Militärs nicht getan. In der Presseerklärung des amerikanischen Präsidenten heißt es, die Ausschaltung der Kriegsmacht der Achsenmächte sei gleichbedeutend mit „the unconditional surrender by Germany, Italy, and Japan”41. Damit ist zum Kriegsziel erklärt, durch die militärische Niederringung des Gegners eine Situation zu herzustellen, die Deutschland, Italien und Japan als solche, d. h. als Staaten42, in die alleinige Verfügungsgewalt der Sieger gibt43. So wenig sichergestellt ist, daß sich der amerikanische Präsident im Moment seiner Äußerung der juristischen Implikationen seiner Worte bewußt war, so eindeutig geht aus seinen Worten hervor, daß er die militärische Kapitulation lediglich als die notwendige Voraussetzung des weiter gesteckten Zieles betrachtete.

Die wichtigste Implikation eines so verstandenen unconditional surrender ist die Eingrenzung des angestrebten Kriegsausgangs auf die debellatio. Debellation bedeutet die Beendigung des Krieges durch die vollständige Aufhebung sowohl der militärischen Macht als auch der innerstaatlichen Gewalt des gegnerischen Staates. Die Proklamation des unconditional surrender war ← 27 | 28 → demnach nichts anderes als ein Ceterum censeo der Alliierten und die Festlegung auf ein Kriegsende, das dem karthagischen Präzedenzfall auch in staatlicher Hinsicht entsprach. Daß es so gemeint war, geht daraus hervor, daß der amerikanische Präsident, der das Kriegsende nicht erlebte, das Kriegsziel bis zuletzt gegen jeden Einspruch verteidigte, der die alliierte Handlungsfreiheit im Augenblick des Sieges eingeschränkt hätte. Einmal gewonnen, hat auch Churchill nach zögerlichem Beginn44 keinen Zweifel daran gelassen, daß die Formel nicht allein die Niederringung des gegnerischen Militärs, sondern die Zerstörung der Macht von Nationalsozialismus und Faschismus beinhalte45. Bedingungslose Kapitulation bedeute „unbedingte Unterwerfung auf Gnade und Ungnade“46, bedeute „freie Hand“ der Sieger für die Gestaltung des künftigen Geschicks des Unterworfenen47. Die Formel schloß damit prinzipiell ← 28 | 29 → die Möglichkeit aus, sich vor der Erreichung des Kriegsziels mit politisch akzeptablen Verhandlungspartnern ins Benehmen zu setzen, die etwa ein Umsturz im Inneren einer der Achsenmächte hervorbracht hätte. Die erfolgreichen Waffenstillstandsverhandlungen mit der Regierung Badoglio im Jahre 1943, der Churchill eine „honorable capitulation“ in Aussicht stellte48, tragen der getroffenen Festlegung jedoch lediglich insofern Rechnung, als die Bestimmungen für die endgültige Kapitulation Italiens auch Badoglio die bedingungslose Kapitulation abverlangten, die Italien zum Wechsel an die Seite der Alliierten nutzte. Vor diesem Hintergrund läßt sich das Schicksal eines erfolgreichen 20. Juli in Deutschland erahnen. Ob er den Verzicht auf die konsequente Durchsetzung des erklärten Kriegsziels der Alliierten hätte erreichen können, steht dahin49, und es ist, allem Gerede vom Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland zum Trotz, sicherlich nicht zu bedauern, daß sein Mißerfolg Europa die Probe aufs Exempel erspart hat50. Die debellatio des Dritten Reiches war unter den gegebenen Bedingungen die einzige Lösung, die einen Neubeginn und die Chance auf eine gedeihliche Zukunft des aus dem Krieg hervorgegangenen Deutschland enthielt. Sie war, mit anderen Worten, die beste. Daß und wie Chance und Neubeginn vertan wurden, ist das Thema eines Liedes, das an anderer Stelle zu singen ist.

Die juristische Bedeutung der anzustrebenden debellatio des Dritten Reiches hatte der von den Nationalsozialisten in die Emigration getriebene ← 29 | 30 → Kölner Völkerrechtler Hans Kelsen vor Kriegsende (1944) in einem als Warnung vor den Fehlern von 1918 zu verstehenden Artikel festgehalten51. Er knüpfte unmittelbar an die Zielsetzung des amerikanischen Präsidenten an, wenn er feststellt: “If a fundamental reform of the political structure of Germany, a complete change of her political system and reëducation of the German people, is intended52”, so bedürfe es des uneingeschränkten Bruchs jeglicher „legal continuity“ zwischen dem besiegten und dem aus der Niederlage hervorgehenden Deutschland. Kelsen erläuterte, daß eine bloße occupatio bellica als Maßnahme im Krieg, bei der das rechtliche Verhältnis zwischen besetzendem und besetztem Staat durch Artt. 42–56 der Haager Landkriegsordnung in der Fassung vom 18. Oktober 1907 geregelt ist, zur völkerrechtlichen Aufhebung des besiegten Staates nicht hinreicht. Dazu bedürfe es vielmehr der Beendigung des Krieges in einer Form, die den besiegten Staat ganz in die Hand des Siegers gibt und damit die Voraussetzung eines aus dem Schatten der Vergangenheit heraustretenden Neuanfangs schafft. Diese Form aber ist die debellatio, die die juristische Voraussetzung für die Installation eines durch keine Bande der Vergangenheit verhafteten Staates schafft: „After … the sovereignty of Germany [is – C.K.] restored, Germany would legally be a new state. No continuity between the destroyed Nazi state and the democratic Germany would exist”53.

Die debellatio des Dritten Reiches wurde durch die von Hitlers Nachfolger als Reichspräsident und Oberbefehlshaber der Wehrmacht Karl Dönitz autorisierte Unterzeichnung der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und aller Teilstreitkräfte durch Generaloberst Alfred Jodl gegenüber den Westmächten am 7. Mai 1945 in Reims, die Erklärung der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht durch Dönitz am Vormittag des 8. Mai, das Inkrafttreten der Bestimmungen der Kapitulationsurkunde am 8. Mai, 23.01 Uhr und die Wiederholung der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde gegenüber der Sowjetunion durch Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am 9. Mai in Berlin-Karlshorst besiegelt. ← 30 | 31 →

Die Übernahme der Obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland durch die Alliierten

Einen knappen Monat nach Kriegsende und gut zwei Wochen nach dem Ende der Regierung Dönitz (23. Mai 945), die zu keiner Zeit über tatsächliche Staatsgewalt verfügte54, konnte Kelsen diese Voraussetzung als mit der ersten „Deutschland als Ganzes“ betreffenden Maßnahme der Alliierten nach der ← 31 | 32 → Niederlage des Reiches erfüllt und die juristischen Folgen der debellatio als eingetreten feststellen55. Die erste Maßnahme der Alliierten nach der erzwungenen Kapitulation des Deutschen Reiches ist die Berliner Erklärung der Siegermächte und der Provisorischen Regierung Frankreichs vom 5. Juni 1945. Abs. 1 der Präambel der Erklärung konstatiert die bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte56, Abs. 2 konstatiert das Fehlen einer Zentralen Regierung oder Behörde, die imstande wäre, die Verwaltung des besiegten Landes und die Durchführung der alliierten Anordnungen zu gewährleisten57, und Abs. 5 zieht daraus die Konsequenz: die Regierungen der Siegermächte sowie Frankreichs „übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden.“58 Ausdrücklich wird festgehalten, daß die Übernahme der obersten Regierungsgewalt keine Annexion Deutschlands bedeute und daß sich die Urheber der Erklärung vorbehalten, zu einem späteren Zeitpunkt über den territorialen Zuschnitt des aus dem Krieg hervorgegangenen Deutschland zu befinden59.

Details

Seiten
335
Jahr
2017
ISBN (ePUB)
9783631709535
ISBN (PDF)
9783653063431
ISBN (MOBI)
9783631709542
ISBN (Hardcover)
9783631670910
DOI
10.3726/b10949
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Juli)
Schlagworte
2+4-Vertrag Völkerrecht Debellatio Oberste Regierungsgewalt Deutschlanddoktrin Polen Antifaschismus
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 335 S.

Biographische Angaben

Christoph Koch (Autor:in)

Christoph Koch studierte Slavistik, Baltologie, Byzantinistik und Indogermanistik in Bonn und München und ist als Professor für Vergleichende und Indogermanische Sprachwissenschaft an der Freien Universität Berlin tätig. Er ist Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Zurück

Titel: Das Potsdamer Abkommen 1945–2015
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
338 Seiten