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Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß

von Stefan Kaiser (Autor:in)
©1999 Dissertation 240 Seiten

Zusammenfassung

Jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Strafverfahren. Die Verwertbarkeit von Beweismitteln ist deshalb anhand verbindlicher Kriterien zu beurteilen.
Die Grundrechte, das Gebot der Justizförmigkeit des Verfahrens und das Übermaßverbot bilden als allgemeingültige Normen von Verfassungsrang die dogmatische Grundlage der Drei-Stufen-Theorie. Auf der ersten Stufe werden jene Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung den unantastbaren Kernbereich der Grundrechte des Beschuldigten beeinträchtigen würden. Der Ausfilterungsprozeß auf der zweiten Stufe bezieht sich auf Beweismaterial, welches aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden erlangt wurde. Auf der dritten Stufe werden mit einem sonstigen Makel behaftete Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung der Beschuldigte angesichts des Tatvorwurfs nicht zu dulden hat.

Details

Seiten
240
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631313336
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. 240 S.

Biographische Angaben

Stefan Kaiser (Autor:in)

Der Autor: Stefan Kaiser, geboren 1968 in Landau/Pfalz. Von 1987 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim; von 1992 bis 1995 Referendariat bei den Justizbehörden Landau/Pfalz. Seit 1995 Richter a.P. am Landgericht Frankenthal/Pfalz.

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Titel: Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß