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Das UNIDROIT Übereinkommen über internationales Factoring (Ottawa 1988) unter besonderer Berücksichtigung seiner Anwendbarkeit

Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom internationalen Einheitsrecht

von Christoph Häusler (Autor:in)
©1999 Dissertation 411 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht das Übereinkommen zur Regelung des internationalen Factoring (UNIDROIT Factoring-Übereinkommen). Dieses wurde nach Vorarbeiten von UNIDROIT im Jahre 1988 in Ottawa verabschiedet und trat 1995 in Kraft. Es schließt sich an das Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980 an. Das Übereinkommen wird als Instrument des internationalen Einheitsrechts gesehen und danach ausgelegt und untersucht. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auslegungs- und Anwendbarkeitsbestimmungen. Gegenstand sind auch die privatrechtsgestaltenden Regeln, welche die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien des Factoring-Geschäfts unmittelbar regeln. Die Arbeit ist ein grundlegender Beitrag zum internationalen Factoring, beispielsweise bei der Definition des Factoring im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten. Schließlich ist sie auch ein praktisches Hilfsmittel im täglichen Umgang mit dem Factoring-Übereinkommen.

Details

Seiten
411
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631327197
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. 411 S., zahlr. Tab. und Graf.

Biographische Angaben

Christoph Häusler (Autor:in)

Der Autor: Christoph Häusler wurde 1966 in Regensburg geboren. Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Regensburg. Aufbaustudiengang zum Außenhandelsrecht in Turin, Referendariat mit Wahlstation in Rom (bei UNIDROIT) und Erfurt, seit Mai 1996 Rechtsanwalt in Regensburg; Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg.

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Titel: Das UNIDROIT Übereinkommen über internationales Factoring (Ottawa 1988) unter besonderer Berücksichtigung seiner Anwendbarkeit