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Die Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im gerichtlichen Mahnverfahren am Beispiel der Geltendmachung von Inkassokosten als Nebenforderung

von Christopher Martin (Autor:in)
©1998 Dissertation 247 Seiten

Zusammenfassung

Am Beispiel von Inkassokosten als Nebenforderung werden Bestehen und Umfang der Befugnis des Rechtspflegers zur Prüfung der im Mahnverfahren geltend gemachten Forderungen untersucht. Als Grundlage der Untersuchung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkassotätigkeit einschließlich der anfallenden Kosten sowie die materielle Ersatzfähigkeit von Inkassokosten geklärt. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung des Mahnverfahrens sowie der gesetzgeberischen Intention folgt eine genaue Untersuchung von Rechtsgrundlagen und Umfang der Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers. Im Ergebnis ist der Rechtspfleger zu einer eingeschränkten Sachprüfung berechtigt und verpflichtet. Bei der Geltendmachung überhöhter Inkassokosten als Nebenforderung im Mahnverfahren führt er eine Zugangskontrolle zum Mahnverfahren durch.

Details

Seiten
247
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631329009
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. 247 S.

Biographische Angaben

Christopher Martin (Autor:in)

Der Autor: Christopher Martin ist 1967 in Coburg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg schloß er im Jahr 1992 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Den Referendarsdienst leistete er am Landgericht Nürnberg/Fürth. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1994 nahm er eine Nebentätigkeit in der Anwaltschaft auf und erstellte parallel hierzu seine Promotion. Er ist derzeit als Syndikusanwalt in der Wirtschaft tätig.

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Titel: Die Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im gerichtlichen Mahnverfahren am Beispiel der Geltendmachung von Inkassokosten als Nebenforderung