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Die Bedeutung des Art. 19 Einigungsvertrag

von Hartmut Breuer (Autor:in)
©1999 Dissertation XVI, 180 Seiten

Zusammenfassung

Art. 19 Einigungsvertrag bestimmt die Fortgeltung von Verwaltungsakten der DDR nach dem Beitritt. Die Vorschrift betont das Streben der Vertragsparteien des Einigungsvertrages nach Rechtssicherheit und Rechtseinheit. Beginnend mit der Untersuchung des Verwaltungsaktbegriffes in der DDR-Rechtsordnung werden die Grundsätze des Verwaltungsrechts der DDR näher beleuchtet. Einen Schwerpunkt bildet der Umfang der rechtsstaatlichen Grundsätze und deren notwendige Eingrenzung. Die Anwendung bundesdeutschen Rechts auf die wirksam bleibenden DDR-Hoheitsakte schließt die Arbeit ab.

Details

Seiten
XVI, 180
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631340585
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. XVI, 180 S.

Biographische Angaben

Hartmut Breuer (Autor:in)

Der Autor: Hartmut Breuer wurde 1965 in Bayreuth geboren. Von 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Bayreuth. 1995 bis 1997 Referendariat in Berlin. Promotion 1998. Seit 1998 Rechtsanwalt in Berlin.

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Titel: Die Bedeutung des Art. 19 Einigungsvertrag