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Der Begriff «bekannte Marke» im MarkenG

von Anja Meyer (Autor:in)
©1999 Dissertation X, 200 Seiten

Zusammenfassung

Das deutsche Markenrecht wurde durch das MarkenG vom 25.10.1994 grundlegend reformiert. Eine der zahlreichen Neuerungen, die vor allem auf den Anstoß durch europäisches Recht mit der Zielsetzung der Rechtsangleichung in der EU zurückgehen, ist die Einführung des Begriffes der «bekannten Marke» in das deutsche MarkenG ( 9 Abs. 1 Nr. 3 und 14 Abs. 2 Nr. 3). Mit der Verwendung des Begriffes hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, unter welchen Voraussetzungen von einer «bekannten Marke» gesprochen werden kann. Die Arbeit beantwortet daher umfassend die Frage, nach welchen Kriterien eine bekannte Marke im Sinne des MarkenG zu bestimmen ist. Dabei werden europarechtliche Regelungen, internationale Abkommen, die ältere Rechtsprechung und Literatur sowie die divergierenden Ansichten zur neuen Rechtslage berücksichtigt.

Details

Seiten
X, 200
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631345184
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. X, 200 S.

Biographische Angaben

Anja Meyer (Autor:in)

Die Autorin: Anja Meyer wurde 1967 in Köln geboren. Sie studierte von 1987 bis 1994 an der Universität Gießen Rechtswissenschaften. Davon absolvierte sie ein Studienjahr an der University of Nottingham (England). Von 1994 bis 1998 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen tätig. Promotion 1998. Zur Zeit erweitert sie ihre Rechtskenntnisse im Ausland (Port Elizabeth, Südafrika) zur Erlangung eines LLM.

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Titel: Der Begriff «bekannte Marke» im MarkenG