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Der Grundsatz der Bewertungseinheitlichkeit in Handels- und Steuerbilanz

von Frank Achtert (Autor:in)
©1999 Dissertation XVIII, 218 Seiten

Zusammenfassung

Während der in 308 Abs. 1 HGB verankerte Grundsatz der Bewertungseinheitlichkeit einen festen Bestandteil des Konzernabschlusses darstellt, ist für den Einzelabschluß mangels gesetzlicher Regelung nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit vergleichbare Sachverhalte innerhalb eines Jahresabschlusses nach Maßgabe identischer Bewertungsmethoden zu bewerten sind. Diese Arbeit stellt die Notwendigkeit der Beachtung eines eigenständigen Grundsatzes der Bewertungseinheitlichkeit im handelsrechtlichen Einzelabschluß dar. Zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs der Bewertungseinheitlichkeit erfolgt die Festlegung von Kriterien zur Beurteilung der Vergleichbarkeit von Bewertungssachverhalten. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang Wertansatz- und Bewertungsmethodenwahlrechte innerhalb eines Jahresabschlusses einheitlich auszuüben sind und inwieweit von einem Postulat der einheitlichen Bewertung in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Den Abschluß der Arbeit bildet eine Untersuchung des Zusammenhangs zwischen dem Grundsatz der Bewertungseinheitlichkeit und der Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte.

Details

Seiten
XVIII, 218
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631348130
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. XVIII, 218 S., 19 Abb.

Biographische Angaben

Frank Achtert (Autor:in)

Der Autor: Frank Achtert wurde 1965 in Gütersloh geboren. Im Anschluß an eine Ausbildung zum Industriekaufmann Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bamberg. Nach dem Abschluß als Diplom-Kaufmann von 1994 bis 1997 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung, der Universität Bamberg. Abschluß der Promotion im Dezember 1998.

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Titel: Der Grundsatz der Bewertungseinheitlichkeit in Handels- und Steuerbilanz