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Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach 31 Abs. 1 KrW-/AbfG

Gebundene Erlaubnis im Gefüge des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

von Uwe Broch (Autor:in)
©2000 Dissertation XXI, 246 Seiten

Zusammenfassung

Anders als für Abfalldeponien, die im Wege der abfallrechtlichen Planfeststellung zuzulassen sind, sieht das KrW-/AbfG für die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung gem. 31 Abs. 1 KrW-/AbfG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, mithin eine gebundene Erlaubnis. Im Anschluß an eine eingehende Darstellung der begrifflichen und systematischen Strukturen des KrW-/AbfG wird dargelegt, daß sich das Rechtsinstitut der gebundenen Erlaubnis für diesen Anlagentyp entgegen aller Kritik systemgerecht in das Gefüge des KrW-/AbfG einpaßt. Die Anspruchsposition des antragstellenden Unternehmens ist demzufolge von planungsrechtlichen Einflüssen des Staates, etwa hinsichtlich der Standort- und Bedarfsfrage, freizuhalten.

Details

Seiten
XXI, 246
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631356098
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 2000. XXI, 246 S.

Biographische Angaben

Uwe Broch (Autor:in)

Der Autor: Uwe Broch, Jahrgang 1968, studierte von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar leistete er am OLG Köln ab. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in einer Sozietät in Düsseldorf im Bereich des Umweltrechts tätig. Promotion 1999.

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Titel: Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach  31 Abs. 1 KrW-/AbfG