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Übertragungshindernisse bei der Unternehmensspaltung

Die partielle Gesamtrechtsnachfolge bei der Spaltung nach dem UmwG 1995 unter besonderer Berücksichtigung des § 132 UmwG

von Stephan Gutzler (Autor:in)
©2000 Dissertation XL, 337 Seiten

Zusammenfassung

Die vielfach geforderte gesetzliche Regelung der Unternehmensspaltung ist mit dem 1.1.1995 in Kraft getreten. Dennoch hat sich dieses Rechtsinstitut bisher nicht recht durchsetzen können, weil gerade im Hinblick auf mögliche Übertragungshindernisse noch erhebliche Unsicherheiten bestehen. Die Vorschrift des § 132 UmwG scheint die an eine Gesamtrechtsnachfolge angelehnte vereinfachte Vermögensübertragung zunichte zu machen. Ziel der Arbeit ist es, eine interessengerechte Lösung zu finden. Dazu werden zunächst die betroffenen Interessen herausgearbeitet und gegenübergestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die sich entwickelnde Ansicht von der Privilegierung der Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteiles auf ein dogmatisches und aus den angesprochenen Interessen hergeleitetes Fundament zu stellen. Insbesondere wird aber auch an Einzelfällen die jeweilige Problematik erörtert und es werden nach Darstellung der jeweils streitigen Punkte für die Praxis taugliche Lösungen erarbeitet.

Details

Seiten
XL, 337
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631360200
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XL, 337 S.

Biographische Angaben

Stephan Gutzler (Autor:in)

Der Autor: Stephan Gutzler wurde 1973 in Freiburg i. Brsg. geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung im Januar 1997 war er als Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Koblenz tätig. Er promovierte während einer Beurlaubung vom Referendardienst von Anfang 1998 bis Ende 1999. Seit November 1999 ist er im Rahmen seiner Referendartätigkeit bei der Celanese AG beschäftigt, die aus der Abspaltung der Chemiesparte von der Hoechst AG hervorgegangen ist.

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Titel: Übertragungshindernisse bei der Unternehmensspaltung