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Neumärkische Stände (Rep. 23 B)

Bearbeitet von Margot Beck und eingeleitet von Wolfgang Neugebauer

von Margot Beck (Band-Herausgeber:in) Wolfgang Neugebauer (Band-Herausgeber:in)
©2001 Andere LXXIX, 234 Seiten
Open Access

Zusammenfassung

Die Publikation gibt einen umfassenden und detaillierten Überblick über den im Brandenburgischen Landeshauptarchiv befindlichen Bestand der Neumärkischen Stände. Die aus dem 16.-19. Jahrhundert stammende Überlieferung wird für jede Akteneinheit durch die Angabe des präzisen Aktentitels und der Laufzeit in einer klaren, nach Sachgebieten systematisch gegliederten Ordnung beschrieben. Die umfangreiche historische Einleitung analysiert Organisation und Wirkungsbereiche der Neumärkischen Stände und stellt in vergleichender Perspektive die bislang vernachlässigte Aussagekraft der Quellen für die frühneuzeitliche Ständegeschichte Deutschlands und Ostmitteleuropas heraus.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Autorenangaben
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Vorwort
  • Die neumärkischen Stände im Lichte ihrer Tätigkeit
  • Zur Geschichte und Bearbeitung des Bestandes
  • Der Bestand Neumärkische Stände (Rep. 23 B)
  • I. Die Landschaft - Verfassung und Verwaltung
  • 1. Geschichte und Verfassung
  • 2. Landesordnungen und Rezesse
  • 3. Rechte und Vorrechte der Stände
  • 4. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • 5. Rang- und Kompetenzangelegenheiten
  • 6. Landschaftshaus
  • 7. Bestallungs-Sachen
  • 7.1. Allgemeines
  • 7.2. Direktoren der Landschaft
  • 7.3. Vizedirektoren
  • 7.4. Deputati perpetui der Neumärkischen Ritterschaft
  • 7.5. Verordnete im Hufen- und Giebelschoß
  • 7.6. Landsyndikus
  • 7.7. Rentmeister, Landrenteinnehmer
  • 7.8. Kreiseinnehmer
  • 7.9. Direktoren der Witwenverpflegungsanstalt
  • 8. Besoldungs-Sachen, Diäten, Gratifikationen
  • 9. Kassendefekte
  • 10. Archivverzeichnisse
  • II. Die Landschaft auf den Gebieten ihrer Wirksamkeit
  • 1. Landes- und Hoheits-Sachen
  • 2. Landtags- und Landschafts-Sachen
  • 2.1. Verhandlungen, Protokolle
  • 2.2. Gravamina
  • 3. Landesherrliche Rezesse
  • 4. Abgaben-Sachen
  • 5. Adels-Sachen
  • 6. Akzise- und Zoll-Sachen
  • 7. Armen- und Invaliden-Sachen
  • 8. Bauern- und Untertanen-Sachen
  • 9. Bergwerks- und Hütten-Sachen
  • 10. Bettgelder
  • 11. Dienst- und Vorspann-Sachen
  • 12. Domänen-Sachen
  • 13. Feuersozietäts-Sachen
  • 14. Fischerei-Sachen
  • 15. Forst-Sachen
  • 16. Geistliche, Schul- und Universitäts-Sachen
  • 17. Gesinde- und Dorf-Sachen
  • 18. Handel und Gewerbe
  • 19. Huldigungs- und Hausangelegenheiten der Landesherm
  • 20. Jagd-Sachen
  • 21. Justiz-Sachen
  • 21.1. Verordnungen, Justizreform und -Organisation
  • 21.2. Provinzialgesetzbuch
  • 21.3. Lagerbuch und Hypothekenbuch
  • 21.4. Gefängnis- und Straf-Sachen
  • 22. Kassenregistraturen und Kassen-Sachen
  • 22.1. Kreiskasse
  • 22.2. Kriegskasse
  • 22.3. Obersteuerkasse
  • 22.4. Landesspesenkasse
  • 22.4.1. Kassenverwaltung
  • 22.4.2. Rechnungen
  • 22.5. Marsch- und Molestienkasse
  • 22.6. Kavallerieverpflegungskasse
  • 22.7. Hufen- und Giebelschoßkasse
  • 22.8. Landschaftssportelkasse
  • 23. Kolonisten-Sachen
  • 24. Kontributions-Sachen
  • 24.1. Allgemeines
  • 24.2. Einzelne Kreise
  • 24.3. Klassifikations-Sachen
  • 24.4. Kontributionsetats
  • 25. Kreis- und Landrats-Sachen
  • 25.1. Allgemeines
  • 25.2. Einzelne Kreise
  • 25.3. Kreistag
  • 26. Landwirtschafts-Sachen
  • 27. Lehns-Sachen
  • 27.1. Allgemeines
  • 27.2. Lehnskonstitution
  • 27.3. Einzelne Güter
  • 27.4. Lehnpferde
  • 27.5. Landbuch
  • 28. Lotterie-Sachen
  • 29. Medizinal-Sachen
  • 30. Militärwesen
  • 30.1. Organisation der Landesverteidigung
  • 30.2. Festungsbau und -Verpflegung
  • 30.3. Werbung, Rekrutierung und Unterhaltung von Soldaten
  • 30.4. Kriegskosten und -schaden
  • 30.5. Schutzwachen und -briefe (Sauvegarde)
  • 30.6. Leistungen und Lieferungen für das Militär
  • 30.7. Marsch- und Fuhr-Sachen
  • 30.8. Fourage- bzw. Verpflegungs-Sachen
  • 30.9. Kavallerieverpflegungs- und Grasungs-Sachen
  • 31. Mühlen-Sachen
  • 32. Münz-Sachen
  • 33. Pestpostierung
  • 34. Polizei-Sachen
  • 35. Post-Sachen
  • 36. Quotisations-Sachen
  • 37. Remissions-Sachen
  • 38. Salz-Sachen
  • 39. Städte-Sachen
  • 40. Stempel-Sachen
  • 41. Steuer-Sachen
  • 42. Stipendien-Sachen
  • 43. Tabak-Sachen
  • 44. Wasser-Sachen
  • 45. Witwenverpflegungsanstalt
  • III. Schoß- und Kredit-Sachen
  • 1. Schoß-Sachen, Allgemeines
  • 2. Hufen- und Giebelschoß
  • 3. Brauerei-, Brennerei- und Krug-Sachen
  • 4. Ziese-Sachen
  • 5. Neue Biergeld-Rezesse
  • 6. Kredite der Landschaft (Landesschulden)
  • 7. Kredite an Privatpersonen
  • 8. Donative und Präsentgelder
  • 9. Prinzessinnensteuer
  • 10. Neues Kredit- und Pfandbriefsystem
  • 11. Türkensteuer
  • IV. Neumärkisches Städtedirektorium
  • 1. Verwaltungs-Sachen
  • 2. Städtespesenkasse
  • 3. Landesschulden
  • 4. Kontribution und Klassifikation
  • 5. Militärlieferungen
  • 6. Kirchen- und Schul-Sachen
  • 7. Brauerei- und Krug-Sachen
  • V. Ständisches Komitee der Neumark
  • 1. Organisations- und Personal-Sachen
  • 2. Verwaltungs-Sachen
  • 3. Rechnungen, Etats- und Kassen-Sachen
  • 4. Kontribution und Kriegskosten und deren Liquidation
  • 5. Anleihen und Darlehen
  • 5.1. Anleihegeschäfte des Komitees
  • 5.2. Anleihegeschäfte im Auftrag des Komitees
  • 5.3. Abrechnungen mit Berliner Bankiers
  • 6. Administrationskosten
  • 7. Interimsscheine und Zinszahlungen
  • 8. Leistungen für die französischen Truppen
  • 8.1. Lieferungen
  • 8.2. Lazarettkosten
  • 8.3. Transportkosten
  • 8.4. Festungsverpflegung
  • 9. Regulierung der Schulden und Abrechnung von Forderungen
  • 10. Prozesse mit Gläubigem
  • 11. Einkommensteuer, Kriegssteuer
  • 12. Landtagsprotokolle
  • VI. Neumärkische Generallandfeuersozietät
  • 1. Verwaltungs- und Kassen-Sachen
  • 2. Journale, Rechnungen, Kataster
  • 2.1. Allgemeines
  • 2.2. Kreise
  • VIII. Kommunallandtag und einige davon ressortierende Behörden
  • 1. Landtagssachen und -Verhandlungen
  • 2. Ständische Offizianten
  • 3. Landesspesen- und Kommunallandtagskassen
  • 4. Landhausverwaltung
  • 5. Archiv- und Registraturverzeichnisse
  • 6. Landarmenwesen
  • 7. Kriegsschuldenwesen
  • 8. Feuersozietäts-Sachen
  • 8.1. Landfeuersozietät
  • 8.1.1. Organisations- und Verwaltungs-Sachen
  • 8.1.2. Brandentschädigungen
  • 8.2. Städtefeuersozietät
  • 9. Provinzialhilfskasse
  • 10. Kleinere Behörden
  • Ortsregister
  • Personenregister
  • Reihenübersicht

←x | xi→

Vorwort

Im Jahre 1995 erschien als Band 2 dieser Schriftenreihe das von Margot Beck bearbeitete Findbuch zum Bestand Rep. 23 A des Brandenburgischen Landeshauptarchivs „Kurmärkische Stände“. Dieser Veröffentlichung schließt sich jetzt die des Findbuches zum parallelen Bestand Rep. 23 B „Neumärkische Stände“ an. Daß die neumärkischen Stände eine eigene Organisation neben den kurmärkischen bildeten und infolgedessen eine eigene historische Überlieferung hervorbrachten, spiegelt den Umstand wider, daß die später so genannte „Neumark“ zwar durch die Politik der Askanier bereits im 13. Jahrhundert für die Mark Brandenburg erworben wurde, aber zeitweise getrennte politische Wege einschlug. Von 1402 bis 1455 unterstand sie der Herrschaft des Deutschen Ordens in Preußen, und zwischen 1535 und 1571 war sie infolge einer Hohenzollernschen Landesteilung ein selbständiges Territorium unter dem energischen Markgrafen Hans von Küstrin, das nur wegen seines kinderlosen Todes an die kurmärkische Hauptlinie des Herrschergeschlechtes zurückfiel. Obwohl also die Neumark nur 35 Jahre lang von einem eigenen Herrscher und nicht von Berlin aus regiert wurde, hat diese Phase doch bewirkt, daß sie fortan bei aller Einbindung in die Mark eigenständige Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen wahrte, die erst durch die großen preußischen Verwaltungsreformen des 19. Jahrhunderts beseitigt worden sind. Die Stände haben dabei am längsten ihre althergebrachten Organisationsformen behaupten können.

Die grundsätzlichen Bemerkungen, die im Vorwort von 1995 der Überlieferung der kurmärkischen Stände und ihrer historischen Aussagekraft gewidmet worden sind, gelten mutatis mutandis auch für den Bestand der Neumärkischen Stände, sie brauchen hier nicht in aller Ausführlichkeit wiederholt zu werden. Es sei nur noch einmal hervorgehoben, daß die Geschichtswissenschaften darauf angewiesen sind, sich auf die schriftliche Hinterlassenschaft der Stände als eine zentrale Quellengruppe zu stützen, wenn sie sich um ein wirklichkeitsgetreues Bild der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Jahrhunderte bis hin zu den großen gesellschaftlichen Umwälzungen seit der Französischen Revolution bemühen. Eines ihrer klassischen Themen, die Frage nach den Ursprüngen des „modernen“ Staates, ist immer wieder von unterschiedlichen Ansätzen aus belebt worden durch die Kontroverse um den Anteil der Landesherrschaft und der Stände an diesem „Staatsbildungsprozeß“. ←xi | xii→Die einschlägigen Forschungen haben in einem nicht unerheblichem Maße darunter gelitten, daß die Rolle der Stände aus den Unterlagen der landesherrlichen Verwaltung beschrieben und damit bewußt oder unbewußt deren Perspektive übernommen worden ist. In den Akten eines Bestandsbildners schlägt sich unausweichlich dessen Sichtweise der Dinge nieder, die anderer Parteien kommt nur verkürzt oder gar verzerrt vor. Die angemessene und gerechte Beurteilung der Stände setzt daher auch voraus, daß ihr eigenes Schriftgut von den Historikern berücksichtigt und ausgewertet wird. Freilich hieße es, von einem Extrem in das andere zu verfallen, wollte man der früheren Bevorzugung des Landesherrn jetzt die ständische Position auf der Grundlage der ständischen Dokumente entgegensetzen. Quellenkritik ist für die Analyse der staatlichen ebenso wie der ständischen Akten angebracht, sie wird eben dadurch wesentlich erleichtert, daß man von vornherein die einander ergänzenden und aufeinander bezogenen Überlieferungen beider Seiten heranzieht.

Zur Bedeutung des ständischen Archivbestandes sei schließlich darauf hingewiesen, daß die territorialstaatliche Verwaltung in vormodernen Zeiten von der Verwaltungsdichte unserer Gegenwart weit entfernt war. Infolgedessen verlief das Leben der Menschen in vielen Bereichen fern von staatlicher Aufsicht und fand in keinen staatlichen Akten einen schriftlichen Niederschlag. Da der Zugriff des Staates gerade vor der lokalen Ebene Halt machte, hier die Städte und vor allem der Adel ihr autonomes Dasein regionaler Prägung jahrhundertelang zu behaupten vermochten, kommt auch unter diesem Gesichtspunkt für die Erforschung von Verhältnissen, die noch nicht zentralstaatlicher Reglementierung unterlagen, den ständischen Quellen besondere Aussagekraft zu. In die zahlreichen Adelsherrschaften und ihr Innenleben gewähren die landesherrlichen Unterlagen kaum Einblick, über die Gegebenheiten des Adels und der von ihm abhängigen bäuerlichen Bevölkerung vermag nur das ständische Archivgut, zu dem hier insbesondere auch die Bestände der Gutsarchive zu rechnen sind, Auskunft zu erteilen.

Der Ständehistoriker wird im Bestand der neumärkischen Stände reiche Ausbeute finden, aber ebenso der allgemeine Landeshistoriker, dessen Zuneigung dringend erforderlich ist. Denn die Erforschung der neumärkischen Regionalgeschichte hat in den zurückliegenden Jahrzehnten unter keinem guten Stern gestanden, sie hat allzu sehr darunter gelitten, daß sie unter den in Ost und West gegebenen wissenschaftspolitischen und wissenschaftsorganisatorischen Voraussetzungen keine Anziehungskraft erweckte oder erwecken durfte. Die generationenlang im Lande selbst blühende, von einigen herausragenden Forscherpersönlichkeiten inspirierte regionale und lokale Geschichtsforschung ist nach 1945 abgestorben, nachdem die ←xii | xiii→deutsche Bevölkerung aus ihrer Heimat vertrieben worden war. Die polnische Geschichtswissenschaft richtete zwar in den Nachkriegsjahrzehnten im Bemühen, das polnische Anrecht auf die „wiedergewonnenen“ Westgebiete historisch zu untermauern, ihre von einseitigen Gesichtspunkten geleitete Aufmerksamkeit auch auf die Neumark, doch trat diese hinter der Erforschung der großen historischen Landschaften und Territorien in Ost- und Westpreußen, Pommern und Schlesien deutlich zurück. Die DDR-Forschung vermied eine Beschäftigung mit der Neumark, da ihr dieses Thema als Revanchismus hätte ausgelegt werden können. Die solchermaßen entstandenen Defizite konnten auch durch die (alt-)bundesrepublika-nische Forschung nicht ausgeglichen werden, da sie für diese brandenburgische Region, die historisch nicht markant hervorgetreten war, kein Interesse aufbrachte. Nach dem Umbruch der Jahre 1989/90 in Ostmitteleuropa und Osteuropa sind die bis dahin vorherrschenden politischen Barrieren weggefallen, aber wenn man den Stillstand der zurückliegenden Jahrzehnte überwinden will, bedarf es dazu zielgerichteter Initiativen, die sich hoffentlich auch aus deutsch-polnischen Kooperationen entwickeln werden.

Vor dem Hintergrund der hier nur sehr knapp angedeuteten Forschungssituation will sich das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Zukunft nachhaltig darum bemühen, mit seinen Möglichkeiten zur Wiederbelebung der neumärki-schen Landesgeschichtsforschung beizutragen. Die aus archivarischer Sicht vorrangige Aufgabe besteht darin, die einschlägigen Bestände, aus denen heraus die Geschichte der Region vorrangig zu schreiben ist, vorzustellen und durch die Publikation der gewichtigsten Findhilfsmittel in den historischen Wissenschaften bekannt zu machen. Die geplanten Veröffentlichungen können sich glücklicherweise darauf stützen, daß zentrale Bestände vornehmlich in den letzten Jahren, teilweise auch schon vor Jahrzehnten neu verzeichnet und geordnet worden sind und somit modernen Anforderungen an die archivische Erschließung gerecht werden. Dem hier beschriebenen Bestand der Neumärkischen Stände sollen in näherer Zukunft zwei weitere Bestände folgen, deren Schwerpunkt ebenfalls in der Frühen Neuzeit liegt, also in der Epoche, in der die Neumark am stärksten ihre Eigenständigkeit ausgeprägt hat. Die Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer, die wichtigste Behörde Preußens im 18. Jahrhundert auf der mittleren Verwaltungsebene, und die Ballei Brandenburg des Johanniterordens, der größte Grundbesitzer in der Neumark mit engen Beziehungen zum Herrscherhaus der Hohenzollern, also die beiden umfangreichsten Bestände des Landeshauptarchivs zur Neumark, sind für die Drucklegung in näherer Zukunft vorgesehen. Erwähnt sei hier noch, daß aus der Veröffentlichung der ständischen Überlieferungen die Ritterschaftlichen Hypothekendirektionen ←xiii | xiv→der Kurmark und die Landschaftliche Hypothekenregistratur der Neumark bislang ausgespart geblieben sind. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam publiziert werden, so daß dann der gesamte Quellenfonds der obersten ständischen Organisationen in gedruckter Form greifbar sein wird.

Steht für ein Archiv verständlicherweise die Erschließung des Archivgutes im Vordergrund, so will es damit doch „nur“ für dessen historischer Auswertung die unentbehrliche Voraussetzung in Gestalt einer gut verzeichneten und geordneten Überlieferung schaffen. Es ist Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer zu verdanken, daß in dem vorliegenden Band nicht nur der Inhalt der Akten durch die Angabe ihrer Aktentitel und Laufzeiten ausgebreitet, sondern zugleich ein erster Schritt zur Herausstellung ihres historischen Gehaltes getan wird. Seine umfangreiche Einleitung packt mit Nachdruck die Aufgabe an, durch das Dickicht der Papiere Schneisen zu schlagen, so daß aus deren Masse die Orientierungspunkte für bedeutsame historische Themen hervorleuchten. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens kam es also nicht darauf an, die ständische Entwicklung in der Neumark umfassend nachzuzeichnen, sondern die Absicht bestand darin, die wichtigsten Organisationsstrukturen und zentralen Aufgabenfelder der neumärkischen Stände in einigen Grundzügen so zu erhellen, daß dadurch Art und Zusammensetzung des vorhandenen Bestandes verständlich gemacht werden. Die Ausführungen Neugebauers führen dabei einerseits zu den speziellen Inhalten der Akten bzw. der Aktengruppen hin, andererseits arbeiten sie die strukturellen Gegebenheiten, denen die Akten ihre Entstehung verdanken, heraus. Wiederholt klingt die Methode vergleichender landesgeschichtlicher Forschung an, indem die neumärkischen Verhältnisse durch den Bezug auf ähnliche oder gleichgeartete Problematiken in benachbarten Regionen Ostdeutschlands und Ostmitteleuropas in größere Sachzusammenhänge einordnet werden und dadurch das eigene historische Profil dieser Landschaft mit scharfen Markierungen andeutet wird. Autor und Herausgeber wünschen sich vor allem, daß der in diesen Darlegungen enthaltene Anreiz weitere Forscher zu tiefergehenden Erkundungen in diesen Quellen veranlassen wird.

Schließlich verdient die Bearbeiterin des Archivbestandes noch besondere Erwähnung. Margot Beck hat in den letzten Jahren ihres aktiven Dienstes im Bran-denburgischen Landeshauptarchiv die Erschließung auf der Grundlage der Arbeit ihrer Vorgänger durch die intensivere Verzeichnung und durch die Neuordnung so vorangetrieben, daß das jetzige Ergebnis gegenüber dem älteren, von Melle Klinkenborg in den 1920er Jahren gedruckten Verzeichnis einen erheblichen qualitativen Fortschritt bedeutet. Sie hat sich der Bitte des Reihenherausgebers nicht versagt und es übernommen, die für die Veröffentlichung erforderlichen redaktionellen ←xiv | xv→Arbeiten zu leisten und die Drucklegung in allen Stadien zu betreuen. Dr. Harriet Harnisch gebührt der Dank für eine Ergänzung der Verzeichnung, Dipl.-Ing. Helmut Mielenz hat in geduldiger Umsetzung der vielen Wünsche von Bearbeiterin und Herausgeber aus dem maschinengeschriebenen Findbuch eine ansehnliche Druckvorlage gestaltet. Allen Beteiligten sei für ihre Mitwirkung auch an dieser Stelle herzlich gedankt.

Potsdam, im März 2000

Dr. Klaus Neitmann

 

Direktor des

 

Brandenburgischen Landeshauptarchivs

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Die neumärkischen Stände im Lichte ihrer Tätigkeit

Von Wolfgang Neugebauer

I

Die Geschichte der Stände in Brandenburg-Preußen ist noch nicht geschrieben, obwohl die neuere Forschung diesem Thema seit einiger Zeit verstärkte Aufmerksamkeit zugewendet hat.1 Dies ist gewiß auch der recht problematischen Quellenlage geschuldet. Denn allzu lang dominierte die Sicht auf die Stände aus der Perspektive der landesherrlichen bzw. staatlichen Quellenüberlieferung, wenn nicht die Entwicklung des frühmodernen Staates ganz als Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der monarchischen „Behörden“- Organisation geschrieben wurde. Dagegen stehen seit langem die Einsicht und die Forderung, daß die Geschichte der Stände ganz wesentlich auch aus ihrer eigenen Überlieferung rekonstruiert werden müsse,2 freilich nicht unkritisch, wie sogleich hinzugesetzt werden soll. Und in der Tat wird es nur dann möglich sein, neben dem monarchisch-staatlichen Faktor den ständisch-korporativen zureichend zu gewichten, wenn es darum geht, die Entwicklung politischer und landschaftlicher Strukturen seit dem späten Mittelalter zu analysieren.

←xvii | xviii→

Dieses Unternehmen ist freilich nicht in allen Regionen (Mitteleuropas gleichermaßen fruchtbar und gleichermaßen möglich. Nicht überall besaß das korporativ-libertäre Element das gleiche Gewicht, und nicht überall ist die ständische Überlieferung zureichend vollständig auf uns gekommen. Der Fall der neumärkischen Stände ist deshalb der Aufmerksamkeit wert, weil hier in einem Raum, in dem die landesherrliche Gewalt über lange Phasen besondere Bedeutung besaß, eine vergleichsweise dichte Quellenüberlieferung zur Verfügung steht. Wenn es richtig ist, daß der neumärkische im Vergleich zum kurmärkischen Adel nur geringe ständische Partizipationsmöglichkeiten besaß,3 so stellt sich die Frage nach organisatorischer Konsistenz und Schwerpunkten ständischer Tätigkeit um so mehr. Dies gilt gerade deshalb, weil in diesem Falle die institutioneile Kontinuität vom späten Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert ja außer Frage steht.4 Diese Feststellung gilt auch dann, wenn - wie von der Forschung schon wiederholt konstatiert - das neumärkische Ständearchiv für das 16. Jahrhundert noch nicht annähernd die gleiche Überlieferungsdichte wie für das spätere 17. und vor allem für das 18. Jahrhundert aufweist,5 was auch daran liegen mag, daß „viel später als die Kurmärkischen Stände … die Neumärkischen eine eigene ständische Verwaltung erhalten“6 haben.

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Dabei reicht die Geschichte der neumärkischen Stände bis weit in das Mittelalter zurück, wie denn ihre Genese als selbständiger politischer Körper mit der Entstehung der Neumark als solcher auf das engste verknüpft ist. Der Begriff der Neumark ist bereits spätmittelalterlichen Ursprungs, wenngleich er in seiner spezifischen Relation zum demjenigen der Kurmark erst am Ende des 18. Jahrhunderts festgestellt worden ist.7 Bis in das 18. Jahrhundert hinein wurde als Neumark im eigentlichen Sinne nur das Gebiet nördlich von Warthe und Netze verstanden. Nur die Neumark in diesem Verständnis, d.h. ohne das Land Sternberg um Drossen herum, befand sich zwischen 1402 und 1455 unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, bis sie dann unter Kurfürst Friedrich II. zurückerworben wurde.8 Noch einmal, hundert Jahre später, waren Kur- und Neumark getrennte Wege gegangen, als unter dem Bruder Kurfürst Joachims II., unter Markgraf Hans von Küstrin, die Neumark, Sternberg, die Gebiete von Krossen, Züllichau und Kottbus gesondert regiert wurden. Damit wurden jene Gebiete zu einer, wenn auch stark regionali-stisch geprägten Territoriengruppe verbunden, die fortan auch in der ständischen Geschichte bis in das frühe 19. Jahrhundert hinein als Einheit entgegentritt.9 Die Herrschaften Beeskow und Storkow behielten zu Zeiten Hans von Küstrins eine Sonderstellung, und nach der Wiedervereinigung aller brandenburgischen Gebiete seit Kurfürst Johann Georg wurden sie zwar 1575 in administrativer Beziehung zur Kurmark gelegt, behielten aber noch lange bezüglich der ständischen Anlehnung ←xix | xx→eine Mittelposition zwischen Kur- und Neumark.10 Erst im 18. Jahrhundert hat die enge Beziehung der Stände von Beeskow-Storkow zu denjenigen der Neumark aufgehört,11 während in unseren Akten z.B. eine Eingabe der Stände aus dem Jahre 1643 erhalten ist, die noch gemeinsam von den Deputierten der Neumark, der dieser inkorporierten Gebiete und eben denen von Beeskow-Storkow herrührt.12

Die besondere regionalistische Prägung des ostbrandenburgischen Raumes, und zwar in einem Maße, das selbst in vormodernen Zeiten eher untypisch war, tritt sowohl in der Struktur kleinerer Adelslandschaften als auch in der ständischen Organisation zu Beginn der frühen Neuzeit entgegen. In der Neumark, die nach dem Geographen Büsching zur Mitte des 18. Jahrhunderts gut 200000 Einwohner zählte,13 gab es Gebiete recht unterschiedlicher Adelsdichte bzw. Anteils landesherrlichen Amtsbesitzes, auch sehr verschiedener Gewichtung größerer und kleinerer Adelshäuser. Um 1800 wurden 227 Adlige und „Besitzer adeliger Güter“ in der Neumark gezählt,14 eine Angabe, die bereits den regional nicht unbedeutenden bürgerlichen Rittergutsbesitz zumal im Süden zu dieser Zeit mit einschließt.15 Insgesamt eher ökonomisch schwach und in der Zeit der Bodenkonjunktur zu Ende des ←xx | xxi→18. Jahrhunderts durch Verschuldung gefährdet, gab es ausgesprochenen adeligen Kleinbesitz ganz im Nordosten, im Kreise Schivelbein, in den Kreisen Soldin, Landsberg an der Warthe, Friedeberg und - neben größeren Besitzungen - im Lande Sternberg,16 während massiver Adelsbesitz vor allem im Arnswalder Gebiet (Borckes), überhaupt in den Kreisen Dramburg und Königsberg i. N. zu finden war.17 Personelle Beziehungen zum kurmärkischen Residenzenzentrum waren eher selten. Verbindungen zu benachbarten Adelsregionen gab es häufiger, und sie boten etwa im 16. Jahrhundert willkommenen Rückhalt bei bisweilen heftigen Auseinandersetzungen mit dem Landesherrn. In den Kämpfen zwischen dem schloßgesessenen Geschlecht von Borcke und Hans von Küstrin seit der Mitte des 16. Jahrhunderts hat Matzke von Borcke eine unmittelbare Korrespondenz mit dem Kaiser und dem böhmischen König, mit immerhin sechs Kurfürsten und anderen ←xxi | xxii→reichsunmittelbaren Herren unterhalten; die Borckes vermochten die Auseinandersetzungen bis um 1600 von ihren pommerischen Stützpunkten fortzuführen.18

II

Derartige regionalistische Substrukturen sind zu bedenken, wenn die künftige Forschung ständische Partizipationsformen erklären und aufhellen will. Dies gilt um so mehr, als in der frühen Neuzeit, jedenfalls seit der Mitte des 16. Jahrhunderts sowohl in der Neumark im engeren Sinne als auch in den südlichen, den inkorporierten Gebieten kleinere territoriale Einheiten und Kreise als wesentliche Bezugsgrößen ständischen Lebens entgegentreten, ohne die die Funktion und die Organisation der neumärkischen Stände insgesamt nicht verstanden werden können. Folgt man der Darstellung von Ludwig Mollwo, so war auch dafür die Regierungszeit und die Herrschaftspraxis des Hans von Küstrin nachgerade prägend. Hans habe nicht gerne mit der gesamten Ritterschaft, sondern getrennt nach Kreisen verhandelt, die in dieser Zeit (neu) gegliedert worden seien. Vor großen Ausschußtagen hätten solche Kreisversammlungen bzw. Konvokationen stattgefunden.19

In der Tat scheint dies eine eher späte Entwicklung gewesen zu sein, während im 14. Jahrhundert die „Landscho(f)t des Landes ouer Oder“20 noch ohne regelmäßige Zusammenkünfte bzw. Zusammenschluß ungeschieden entgegentritt, und zwar sowohl dann, wenn man sich zu außerordentlichen Leistungen bereitfand, als auch anläßlich von Huldigungen.21 In der Ordenszeit der Neumark hatte die Präsenz ←xxii | xxiii→einer landfremden Herrschaft zu einem stärkeren Zusammenschluß der Stände, zu festerer korporativer Konsistenz geführt. Dies gilt auch für die frühen Bewilligungen, von denen Karl Heidenreich in seiner Studie berichtet.22 Noch fehlte der Begriff der „Stände“, wenn auf Tagen und bei „Landsprachen“ mit Vertretern des Ordens verhandelt wurde. Vom „Land“, von „Mannschaft und stete(n)“ ist die Rede, d.h. von Ritterschaft und Städten, die auf diesen Tagen die Interessen des Landes, etwa bei Steuerbewilligungen, wahrnahmen. Beraten wurde getrennt. In den „Eidesten“ wird schon zu dieser Zeit ein ständiger Ausschuß erkannt, und das Faktum, daß zu den Beratungen deputierte Vertreter von Ritterschaft und Städten mit Vollmachten ausgestattet wurden,23 weist schon auf die spätere, zeittypische Praxis des gebundenen Mandats hin,24 in dem die Forschung eine spezifische Differenz zur modernen Repräsentation mit freiem Mandat erkennt.25 Als dann im Jahre 1454 Kurfürst Friedrich II. die neumärkischen Briefe, Privilegien und Gerechtigkeiten konfirmierte, setze er mit dem „landt“ nunmehr „prelaten, herren, mannen und stete der Nuwenmargk obir Oder“ gleich26

←xxiii | xxiv→

Damit tritt zu eben der Zeit, in der nun auch „uf dem tag“ zu Königsberg im Jahre 1478 Prälaten, Herren, Ritter und Städte erschienen,27 für die gesamte Neumark die innere Struktur der Stände entgegen, wie sie bis in das frühe 19. Jahrhundert bestanden hat. Zu den „Prälaten der Neumark“ zählten in der Mitte des 15. Jahrhunderts u.a. die Äbte zweier Klöster, das Domkapitel von Soldin und der Johanniterorden,28 nach der Reformation und den Säkularisationen der Herrenmeister des Johanniterordens und die Komture von Lagow und Schivelbein.29 Die Johanniter waren der bedeutendste Landbesitzer in der Neumark. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts unter starkem Einfluß des brandenburgischen Landesherrn, hatten sich die Beziehungen des neumärkischen Zweiges zu den Ordensinstanzen außerhalb der Mark deutlich gelockert, und auch die Herrenmeister, mit Sitz in Sonnenburg, waren in Abhängigkeit von landesfürstlichen Amtsträgern gekommen.30 Adlige aus der Neumark, etwa Waldows, traten in den Orden ein,31 und so verwundert es denn nicht, daß bis zur Aufhebung des Ordens im Jahre 181032 die im 16. Jahrhundert reduzierten Prälaten der Neumark in enger Verbindung mit den Rittern agierten, die eine einheitliche Kurie bildeten. Die Prälaten rangierten etwa bei den Unterschriften unter der neumärkischen Appellationsordnung des Jahres 1553 an erster Stelle: Zuerst kommen drei Prälaten (d.h. der Ordensmeister und zwei Komture), vor den Vertretern von Grafen, Ritterschaft und „Erbarn Mannschaft“. Die Deputierten der Neumark (im engeren Sinne) Unterzeichneten, noch ←xxiv | xxv→nicht im Namen einzelner Kreise, sondern ungeschieden.33 Aber in diesem Vergleich mit der „Landschafft“ von Neumark, Land Sternberg sowie den dazu gehörenden Teilen von „Schlesien und Lausitz“34 unterschrieben nun auch eigens Angehörige der mit Gütern angesessenen Adelsfamilien des Landes Sternberg, darunter ein von Waldow und ein von Lossow, ferner vier „Aus dem Fürstenthumb Crossen, Züllich und Sommerfeldt“; hinzu traten fünf aus der Herrschaft Kottbus; in den inkorporierten Teilen ist die alsbald fest gewordene Gliederung der Ständekorpora schon deutlich zu erkennen. Abschließend unterschrieben diese Quelle neumärkische, Sternberger, schlesisch-krossensche und kottbus-lausitzische Städtevertreter. Deutlich ist bei den zahlreichen ritterschaftlichen Subskribenten dieses „Soldiner Landtages“ von 1553, daß es sich bei ihnen durchweg um Herren aus dem auf Gütern angesessenen Adel handelte, was auch bei schwieriger Quellenlage zu dieser Grundsatzfrage ein Schlaglicht auf die standschaftsrechtlichen Grundlagen wirft.35

Alle zweiundzwanzig Immediatstädte der Neumark waren landtagsfähig. Eine mit dem ritterschaftlichen Adel auch nur annähernd vergleichbare Bedeutung besaßen sie in der Landesverfassung nicht. Das „Städtekorpus“ ließ sich seit dem 15. Jahrhundert bei Bedarf durch Königsberg, Landsberg, Soldin und Arnswalde vertreten.36

Otto Hintze hat in seinem klassischen Aufsatz über den Ursprung des preußischen Landratsamts in der Mark Brandenburg die regionalen Ständestrukturen an Elbe und Oder an Hand von Akten analysiert und dabei auch die ständischen ←xxv | xxvi→Grundlagen der Neumark und der ihr seit dem 16. Jahrhundert inkorporierten Gebiete betrachtet.37 Wie stellte sich nun die regionale Struktur nach der Zeit des Hans von Küstrin dar, d.h. im späten 16. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts? Die Neumark nördlich von Warthe und Netze bildete nach Hintze „ein ständisches Korpus für sich, einen großen Kreis mit sechs bis sieben Unterkreisen“, wobei freilich zu beobachten ist, daß um 1600 auch noch Plenarlandtage stattgefunden haben. Noch herrschte nicht ausschließlich die spätere Praxis, aus den kleinen Kreisen nur zwei Deputierte zu entsenden.38 Aber auch in der Neumark ist die Entwicklung vom Voll- zum Ausschußlandtag verlaufen, ein durchaus nicht nur in Brandenburg zu beobachtender Formwandel landständischer Organisation im 17. Jahrhundert.39 Nach Hintze ist der neumärkische (Deputations-)Landtag jährlich zusammengetreten, in, wie man ergänzen mag, Landsberg an der Warthe und in Küstrin, auch in Soldin oder (1620) in Krossen.40 Unter anderem ging es darum, „die Rechnung des Ober-Einnehmers abzuhören, der die ständische Kasse führte.“41 Es handelte sich bei den deputierenden Kreisen, in denen auch Beratungen stattfanden,42 um die (vorderen) Kreise Soldin, Königsberg, Landsberg (zeitweise mit Friedeberg), und um die hinteren Kreise Arnswalde, Dramburg und Schivel-bein, die auch im späteren 17. und 18. Jahrhundert als Einheiten administrativen und ständischen Lebens noch begegnen werden. In den Reversen des frühen 17. Jahrhunderts fallt auf, daß nunmehr die unterschreibenden Ritterschaftsvertreter jeweils für ihren ausdrücklich genannten Kreis subskribierten.43

←xxvi | xxvii→

Für das Land Sternberg sprechen die Quellen um 1600 von einer eigenen, besonderen „Landschaft“,44 ungeachtet der Tatsache, daß sie zusammen mit den neumärkischen und den inkorporierten Kreisen Krossen, Züllichau und Kottbus auf Landtagen und bei Bewilligungen als Einheit auftrat. Gerade in den „incorpo-rirten“ Kreisen mit ihrer je spezifischen Erwerbsgeschichte im 15. Jahrhundert45 tritt der traditionsgeladene Regionalismus der neumärkischen Landschaften besonders deutlich entgegen, waren hier doch böhmische und schlesische Traditionen (Weichbildrecht) von erheblichem Gewicht.46 Es kann denn nicht verwundern, daß in diesen Gebieten, etwa in der Exklave Kottbus, ein beachtliches ständisches Sonderleben zu beobachten ist, mit eigenen Privilegienbestätigungen durch die Landesherrschaft im 15. Jahrhundert, mit besonderen Verhandlungen mit Berliner Instanzen, mit einem eigenen Ritterschaftsältesten im Krossener Gebiet bis hin zu einem Spezialrevers für die „Croßnische Landschaft“ vom Jahre 1611.47 Noch um 1680 wurde nebeneinander von dem Berliner „General Landtag“, (dem neumärkischen Landtag) und auch ganz selbstverständlich vom „Landtag“ des Kreises Krossen gesprochen, als es damals um nicht bedeutungslose Zollffagen ging.48

Wir können also resümieren, daß ungeachtet der Zeiten einer starken Hand unter Hans von Küstrin von 1536 bis Anfang 1571, in denen für die unter ihm verbundenen neumärkischen und inkorporierten Gebiete auf Dauer gemeinsame Institutionen und eine eigene Rechtstradition49 geschaffen wurden, die ständische Organisation ←xxvii | xxviii→und die korporative Vernetzung der Neumark um 1600 erhebliche Fortschritte gemacht hatte. Hinsichtlich der Stände blieb die Neumark von der Kurmark getrennt, und die rein landesherrliche Steuerverwaltung rechts der Oder war auch in Zukunft ein strukturelles Vermächtnis aus der Zeit des Hans von Küstrin.50 Immerhin wiesen die neumärkischen Landtagsverhandlungen des Jahres 1572, bei denen sich die dortigen Stände zur kräftigen Mithilfe bei der künftigen Schuldentilgung bereiterklärten, den Weg einer Entwicklung, die man als Bedeutungsgewinn der neumärkischen Stände interpretieren darf.51 Vergleichsweise häufig sind in den Jahrzehnten vor und nach 1600 die neumärkischen Stände zu Land- und Ausschußtagen zusammengekommen, sie haben über die Landesbeschwerden, die Gravamina, beraten und versucht, von deren Abhilfe seitens des Landesherrn ihrerseits den Steuerfluß abhängig zu machen,52 was gemeinsames Interesse von Ritterschaft und Städten gewesen ist. Eine gewisse Annäherung der kur- und neumärkischen Stände kam in fallweisen gemeinsamen Ständetagen zum Ausdruck.53 In den Jahren Kurfürst Johann Sigismunds spielten außerdem natürlicherweise Religionsfragen, ferner solche der Handhabung des adeligen Amtsindigenats und Probleme der Landesdefension eine große Rolle. Allerdings ist es gerade in diesem letzten Bereich zu keinen weitblickenden Lösungen gekommen.54 Landtage und Kreistage fanden im regen Wechsel statt; noch um 1610 waren dabei sehr wohl auch Plenarlandtagemöglich, ←xxviii | xxix→wenngleich schlechter Besuch der großen Versammlungen auch in der Neumark55 die Tendenz zu kleineren, offenbar sehr viel schlagkräftigeren Artikulationsformen charakterisierte.56 Im frühen 17. Jahrhundert ist in der Neumark des öfteren von einem ständischen Ausschuß die Rede. Das Selbstbewußtsein der neumärkischen Stände zu Beginn des 17. Jahrhunderts kommt auch darin zum Ausdruck, daß sie sich 1615 auch ohne landesherrliche Konvokation, also eigenmächtig versammelt haben, was von der Regierung freilich „scharf gemißbilligt“ worden ist.57

III

Der Dreißigjährige Krieg hat bekanntlich die Mark Brandenburg schwer in Mitleidenschaft gezogen,58 und die Neumark stand lange Zeit unter lastender Schwedischer Besatzung. Diese wie auch die brandenburgische Regierung haben, etwa wenn es um die Aufbringung der Kriegsleistungen ging, eng mit den neumärkischen Ständen kooperiert. Es gibt Indizien dafür,59 daß sie, d.h. die „anwesende von Land und Ständen“, wie es 1634 einmal heißt, nicht nur Gelder für die Bezahlung von Truppen anwiesen, sondern dabei auch sehr selbständig mit Obersten verhandelten, wobei die Stände auch Verträge „mit dem churfürstlichen Secret, deßen Sich die Newmärkische Regierung zugebrauchen pfleget, besiegelt, confirmiret Vnd bestetiget“ haben.60 Die (Mit-)Führung des neumärkischen Regierungssiegels durch die Stände in eben diesen Jahren wirft ein helles Licht auf die Rolle der endogenen ←xxix | xxx→Führungsschichten im territorialen Machtgefüge unter den Bedingungen militärischer Krisenlagen. Diese Beobachtung ließe sich auch für andere Zeiten als für die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts bestätigen, nicht nur für brandenburg-preußische Gebiete und auch nicht nur für die frühe Neuzeit.61

Erst im Frühjahr 1643 ist der Kurfürst Friedrich Wilhelm aus dem Herzogtum Preußen in die Mark Brandenburg gekommen, um Huldigung und Vereidigung durchzuführen.62 Die Rechte der Oberstände von Prälaten und Ritterschaft in Anlehnung an den Revers des Jahres 1611 hat der Kurfürst unter dem 6. Juli 1646 bestätigt.63 Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts verlief die Entwicklung der neumärkischen Ständeverhältnisse in größerer Parallelität zu denen der Landstände westlich der Oder. Dies ist an dieser Stelle nicht in den chronologischen Verläufen, etwa in der Abfolge einzelner Verhandlungen mit dem Landesherrn zu verfolgen, zumal sich seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges die neumärkischen Demarchen nur in enger Verbindung mit einer noch zu schreibenden modernen Geschichte der brandenburgischen Stände im 17., 18. und im frühen 19. Jahrhundert darstellen lassen.

Worauf es an dieser Stelle ankommt, ist vielmehr, strukturelle Grundlagen (III) und sodann Schwerpunkte neumärkischer Ständeaktivität (IV) in den Jahrhunderten des sog. Absolutismus zu skizzieren, ein Aufriß, der ganz gewiß korrigierender Vertiefung in spezielleren Forschungen bedarf. Zugleich ist die Frage zu stellen, wieweit rechtliche und institutioneile Kontinuitäten in dieser Epoche erhalten geblieben sind. Daß die Aktivität der Stände in Form von Landtagen allenfalls einen Ausschnitt aus einem sehr viel weiteren Themenfeld darstellt, ist freilich keine neue Entdeckung.

Gleich 1641 haben die Neumärker während des gesamtbrandenburgischen Landtages ein Anliegen vorgebracht, das für das Land an der Oder und Warthe stets besondere Bedeutung besessen hat, nämlich die erstrebte Abschaffung der Zölle.64 ←xxx | xxxi→Bei den Verhandlungen des berühmten Landtages von 1652/53 waren auch die Neumärker präsent, und sie haben sich an den Beratungen zu markanten Punkten beteiligt; an der Religionsfrage, derjenigen des (adligen) Indigenatsrechts für Landesämter, vor allem aber am Komplex der Bauernsachen und in specie der bäuerlichen Dienste waren sie besonders interessiert. Daß der brandenburgische Landadel in den Jahren unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg durch Phänomene bäuerlichen Widerstandes gegen die Forderungen ihrer Herren in besonderem Maße beunruhigt wurde, verweist auf spezifische Folgen des großen Krieges auf dem Felde der Sozialdisziplin. Nach den neumärkischen Akten hat der Adel die Steuerforderungen des Landesherrn deshalb mit dem Verlangen beantwortet, daß die gutsherrlichen Rechte bestätigt, ja gestärkt werden müßten.65 Die Zugeständnisse Friedrich Wilhelms, zu denen er sich in demjenigen Spezialrevers des Jahres 1653 bereitfand, den er den Ständen von Neumark, Sternberg, Beeskow-Storkow und inkorporierten Kreisen erteilte, kam ihren Bitten entgegen.66 Diejenigen, „so der Leibeigenschafft Gerechtigkeit haben“, sollten in „ihrer observantz und erlangten Jure quaesito, allerdinge“ geschützt werden; „dafern aber die Leibeigenschafft nicht gebräuchlich, soll sie auch nicht eingeführet werden“. Der Revers enthält u.a. auch Bestimmungen dazu, daß die „Neumärkische Regierung“ (zu Küstrin) auch künftig durch „qualificirte Personen ex ordine equestri et civium“ besetzt werden solle, und zwar dergestalt, daß „außerhalb des Oberhauptmanns drey Räthe von Adell, darunter der Canzler mit zu rechnen, und drey Räthe (des) Bürgerstandes bestellt“ ←xxxi | xxxii→werden sollten. Die Indigenatsforderung der Stände spiegelte sich in der Klausel wider, daß Kanzler und übrige adlige Regierungsräte „jederzeit aus den adelichen Eingeseßenen der Chur und Marck Brandenburg genommen, die übrige Creyse auch in Bestellung ihrer respective Hauptleute und Verweser bey ihrem alten Herkommen gelaßen werden sollen.“

Es ist bekannt, daß der Landtag dieser Jahre der letzte seiner Art in der Kur-und Neumark gewesen ist, wiewohl man zum einen beachten muß, daß derjenige von 1652/53 nur in seiner ersten Verhandlungsphase ein allgemeiner Landtag in eigentlichen Sinne gewesen ist, während die neuerliche Einberufung zum Zwecke der Fortsetzung nicht mehr „viritim“, d.h. an alle Standschaftsberechtigten erfolgte.67 Deputierten- und Ausschußlandtage hat es aber auch nach 1653 in Berlin sehr wohl gegeben, nicht nur die Landtage anläßlich von Huldigungen, also im wesentlichen bei Herrschaftswechseln. Diese Ausschußtage in Berlin sind späterhin und auch im 18. Jahrhundert bezeichnenderweise als „Landtage“ bezeichnet worden, so daß - in gewisser Zuspitzung - gesagt werden könnte, daß (auch) in Brandenburg die Landtage zu Ausschußversammlungen geworden sind.68

Wichtiger war der Verlust adelsständischer Partizipationsspielräume in der gesamtterritorialen Steuerverfassung und -politik, aber der Blick auf die neumärkischen Erfahrungen unter und seit Hans von Küstrin zeigt, daß es auch schon damals ganz unterschiedliche Phasen von Machtverlust und Einflußgewinn in der Geschichte der Stände gegeben hatte, was wiederum alles andere als eine bloß bran-denburgische Beobachtung ist. Um 1600 waren Steuern - auch gegen den ausdrücklichen Willen, ja gegen den Protest der Stände - schon einfach erhoben worden,69 was in der ganzen Mark nach 1653, unter den drängenden Bedingungen des ersten Nordischen Krieges, in noch sehr viel größerem Umfange und mit schwerwiegenden Folgen für das landschaftliche Gefüge geschehen ist.70 Die Neumark, in der Nähe des neuen europäischen Konfliktherdes, war rund zehn Jahre nach dem ←xxxii | xxxiii→teutschen Krieg zu neuerlichen, ganz erheblichen Militärlasten nicht in der Lage, wie die Stände schon Anfang 1657 beklagt haben.71 Die neumärkischen Stände haben in dieser Zeit weitere Bewilligungen ausgesprochen, sie haben es aber auch durchsetzen können, daß angesichts der Situation, stark „mit Völkern“, d.h. mit Militär belegt zu sein, vom Kurfürsten Nachlässe gewährt wurden.72 Gerade die Städte ganz im Osten der Neumark hatten über starke militärische Belastungen zu klagen, auch über Exzesse von Offizieren und Soldaten. Über die Frage, inwieweit die Stände und das platte Land im allgemeinen am Festungsbau in der Neumark (Küstrin, Driesen) materiell zu beteiligen seien, wurde gerade in den 1650er Jahren heftig mit der Landesherrschaft gerungen.73

Einerseits Finanzmaterien, insbesondere Kriegsfolgeregelungen, und andererseits Privilegienbestätigungen gehörten ausweislich der ersten erhaltenen „Landes Protokolle“ der vierziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts zu hervorragenden Verhandlungsgegenständen der in mehrmonatlichen Abständen, d.h. in dichter Folge abgehaltenen neumärkischen Ständekonferenzen.74 Die gebrauchte Bezeichnung als „Neumärkische Landstände“ zeigt die gesamtterritoriale Bedeutung dieser Versammlungen an, die - ausweislich der Stücke aus den 1650er Jahren - auch städtische Vertreter mit umfassen konnten. Ausdrücklich wird bezeugt, daß die „Hauptstädte“ der Neumark auch bei der Rechnungslegung mittaten. Steuern und Zölle wurden diskutiert; das Auftreten der kurfürstlichen Soldaten und der Kreiskommissare stand auf der ständischen Agenda. Diese Versammlungen fanden in Küstrin statt, im Jahre 1651 auch einmal in Landsberg an der Warthe. Im März 1653 wurde in Küstrin über die gleichzeitigen Berliner Verhandlungen Bericht erstattet. Auch geistliche Materien haben die Stände beschäftigt, so am 26. April 1654 bei den Beratungen der „Landschafft von Prälaten und Ritterschaft“ etwa das Problem, einen geeigneten Kandidaten für die theologische Fakultät an der Frankfurter Universität zu finden. Die Stände waren ja daran interessiert, daß an der nahen Landesuniversität nicht nur reformierte Theologen und Pfarramtskandidaten ausgebildet würden, sondern auch solche für die große Masse der lutherischen Patronatsstellen. -Bei dem „Verhör mit den Städten“ vom Mai 1657 standen die Bezahlung der Reiterei, ←xxxiii | xxxiv→die belastenden Märsche (auch solche der Schweden) vor allem in den Hinterkreisen zur Beratung und Beschlußfassung an, aber nicht allein die Probleme der Truppenverpflegung in der Neumark, sondern wiederum auch die Ständeberatungen in Berlin. Die anwesenden Ständevertreter werden in diesen recht summarischen, eilig hingeworfenen Protokollnotizen dieser Jahre nicht genannt, aber es ist doch sehr deutlich, daß die Kreise die wesentlichen vorbereitenden Einheiten korporativ-kommunalen Lebens gewesen sind. Die Neumark besaß Handlungsautonomie, auch eigene Rechtstraditionen, wie sie in der schon erwähnten Privilegienbestätigung des Jahres 1653 expressis verbis dokumentiert worden sind. Die „Landtags-Protokolle“ aus den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts verweisen u.a. auf die Probleme mit den kurfürstlichen Kommissaren, ferner auf die Kontributionen, auf das Verhältnis von Reformierten und Lutheranern. Ferner standen Probleme des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses und der Gesindeordnungen auf dem Beratungstableau. Vergeblich baten die Neumärker 1692 um einen allgemeinen Landtag.75 Man gewinnt den Eindruck, daß damals derartige „Landesversammlungen“ in Küstrin, über die die Protokolle nun detailliert berichten, durchaus nicht als überflüssig angesehen worden sind.

Aber die Reverenzpartner waren nicht nur die Küstriner Administrationsinstanzen, sondern ganz wesentlich eben die Herren in der Residenz zu Kölln-Berlin. Im Jahre 1662 wurden die Gravamina des jüngsten neumärkischen „Landtage(s)“ im obersten Entscheidungskollegium des brandenburg-preußischen Staates, d.h. im Geheimen Rat verlesen und alsbald - offenbar abschlägige - Resolution erteilt. Die Stände, so erfahren wir wenig später, hatten wiederum über drückende Zoll-Lasten geklagt.76 Angesichts der nicht eben friedlichen Kirchenpolitik des Kurfürsten,77 zumal derjenigen in den sechziger Jahren, war eine entsprechende Schwerpunktsetzung auch in der Politik der neumärkischen Stände nur allzu verständlich. Als Friedrich Wilhelm im Juni 1665 die brandenburgischen Stände nach Berlin konvo-zieren ließ, damit über die Militaria und in specie über Festungsangelegenheiten beraten werde, wurde seitens der Stände die Gelegenheit genutzt. Bei den neumärkischen Ständen ist die Ladung erst spät eingetroffen, so daß es nur noch möglich war, Vertreter der nächstliegenden Kreise nach Küstrin zu Vorberatungen zu berufen. Im Ergebnis wurde beschlossen, daß in Berlin eben die Konfessionsfrage zum ←xxxiv | xxxv→Thema gemacht werden solle. Zwei ritterschaftliche und ein städtischer Vertreter gingen in die Residenz, und unter den Gewählten war u.a. der Landesdirektor von Beneckendorff.78 Bekanntlich war der Widerstand der brandenburgischen Stände im Falle der konfessionellen Kämpfe nicht ohne Effekt.79

Details

Seiten
LXXIX, 234
Jahr
2001
ISBN (PDF)
9783631872789
ISBN (ePUB)
9783631872796
ISBN (MOBI)
9783631872802
ISBN (Paperback)
9783631370902
DOI
10.3726/b19397
DOI
10.3726/b19234
Open Access
CC-BY-NC-ND
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (November)
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. LXXIX, 234 S.

Biographische Angaben

Margot Beck (Band-Herausgeber:in) Wolfgang Neugebauer (Band-Herausgeber:in)

Die Herausgeber: Margot Beck wurde 1933 geboren. Nach ihrer Archivarsausbildung war sie von 1953 bis 1995 im Deutschen Zentralarchiv und im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (Staatsarchiv Potsdam) tätig. Wolfgang Neugebauer wurde 1953 geboren. Nach dem Studium sowie Promotion und Habilitation an der Freien Universität hat er seit 2000 eine Professur für Geschichte der frühen Neuzeit an der Universität Würzburg inne.

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Titel: Neumärkische Stände (Rep. 23 B)
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