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Alter, Krankheit und Behinderung im deutschen Strafrecht, insbesondere im Strafzumessungsrecht

von Karsten Schaumann (Autor:in)
©2001 Dissertation VIII, 159 Seiten

Zusammenfassung

Recht setzt Regeln bzw. Handlungsanweisungen voraus, die zumindest einigermaßen gewährleisten, daß gleiche Sachverhalte auch gleich entschieden werden. Solche Regeln müssen angeben, auf welche Umstände eines konkreten Falles es für welche Rechtsfolge genau unter Gleichheitsaspekten ankommen soll. Die Aufgabe, diese Regeln zu konkretisieren, hat die Rechtsprechung im Strafzumessungsrecht – wenn überhaupt – allerdings nur höchst unzureichend wahrgenommen. Die Konsequenz ist eine «über den Daumen gepeilte» – also ohne konkrete Regeln erfolgende – Strafzumessung. Dies läßt sich im Zusammenhang mit den theoretisch interessanten und auch praktisch überaus bedeutsamen Eigenschaften Alter, Krankheit und Behinderung aufzeigen. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur bleibt zumeist schon offen, warum diese Umstände überhaupt gerade bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden sollen. Ziel der Arbeit ist es, ein Konzept der Berücksichtigung von Alter, Krankheit und Behinderung im strafrechtlichen Rechtsfolgesystem zu entwickeln.

Details

Seiten
VIII, 159
Jahr
2001
ISBN (Hardcover)
9783631372050
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. VIII, 159 S.

Biographische Angaben

Karsten Schaumann (Autor:in)

Der Autor: Karsten Schaumann wurde 1971 in Bad Berleburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung absolvierte er ab Juli 1996 den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen beim Landgericht Darmstadt. Im Anschluß an die Zweite Juristische Staatsprüfung im Januar 1999 war der Autor Doktorand bei Professor Dr. Georg Freund am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg.

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Titel: Alter, Krankheit und Behinderung im deutschen Strafrecht, insbesondere im Strafzumessungsrecht