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Die markenrechtliche Zulässigkeit beschreibender Angaben im geschäftlichen Verkehr

von Ralph Egerer (Autor:in)
©2001 Dissertation 258 Seiten

Zusammenfassung

Nach den §§ 14, 15 MarkenG hat der Inhaber einer geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein identisches oder ähnliches Zeichen zu benutzen. Nach § 23 MarkenG kann dieses Recht beschränkt sein, wenn es sich bei dem benutzten Zeichen um den Namen des Dritten handelt oder wenn dieser damit Eigenschaften eines von ihm angebotenen Produkts beschreibt. Die Arbeit untersucht den Anwendungsbereich dieser Schranke des Kennzeichenschutzes, ihre Grenzen, ihre Bedeutung im Gesamtzusammenhang des Markengesetzes sowie ihr Verhältnis zu Normen außerhalb des Markengesetzes. Zugleich wird die markenrechtliche Zulässigkeit der von § 23 MarkenG nicht erfaßten beschreibenden Angaben behandelt.

Details

Seiten
258
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631376539
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. 257 S.

Biographische Angaben

Ralph Egerer (Autor:in)

Der Autor: Ralph Egerer wurde 1967 in Nürnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach dem Referendariat in Bamberg und zweitem juristischen Staatsexamen arbeitete er an der Universität Mannheim als Assistent bei Professor Rolf Sack am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht. Er promovierte im Jahr 2000.

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Titel: Die markenrechtliche Zulässigkeit beschreibender Angaben im geschäftlichen Verkehr