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Der Zweck des Telekommunikationsgesetzes

Eine öffentlich-rechtliche Untersuchung des § 1 TKG

von Peter Florian Reinke (Autor:in)
©2002 Dissertation XVIII, 170 Seiten

Zusammenfassung

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält einleitend im § 1 eine Zweckbestimmung und bestimmt im § 2 die Ziele der Regulierung. Auf diese Zweck- bzw. Zielsetzung nehmen nachfolgend verschiedene Vorschriften Bezug. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung die Zweckbestimmung in § 1 TKG hat. Nach einer allgemeinen dogmatischen Einführung zu den gesetzlichen Ziel- und Zwecksetzungen werden die Zentralbegriffe des § 1 TKG «Telekommunikation» und «Regulierung» näher dargelegt. Teil drei beschäftigt sich mit der Zwecksetzung des § 1 TKG im Einzelnen und gibt einen Überblick über den gesetzlichen Regelungsansatz. Im vierten Teil werden verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dem Gesetzeszweck entsprechende Regulierung dargelegt. Der praktischen Bedeutung der Zwecksetzungen widmet sich der letzte Teil.

Details

Seiten
XVIII, 170
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631381120
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. XVIII, 170 S.

Biographische Angaben

Peter Florian Reinke (Autor:in)

Der Autor: Peter F. Reinke wurde 1970 in München geboren. Im Anschluss an sein Studium der Rechtswissenschaften in Passau und München war er als Referendar am Landgericht München I tätig. Seine Wahlstation absolvierte er in Singapur. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen 1997 promovierte er an der Universität Regensburg. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt in München tätig.

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Titel: Der Zweck des Telekommunikationsgesetzes