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Die Risiko- und Lastenverteilung im Mutterschutzrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der Kostenbelastung der Arbeitgeber

von Elke Winkler (Autor:in)
©2002 Dissertation XXXVII, 189 Seiten

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der sozialen Lasten für das Wirtschafts- und Arbeitsmarktgeschehen ist die Frage nach der Beibehaltung, Senkung oder Abschaffung der Arbeitgeberleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt der Darstellung steht daher die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Kostenbelastung der Arbeitgeber im Rahmen einer Gesamtschau der gesetzlichen Regelungen im Mutterschutzrecht. Die Arbeit würdigt zunächst die historische Entwicklung des Gesundheits- und Entgeltschutzes der Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts vom 20.12.1996. Daran anschließend setzt sie sich mit dem Umlageverfahren U 2 auseinander, das mit Wirkung vom 01.01.1986 als versicherungsrechtliche Lösung zur Entlastung von Kleinbetrieben bei Leistungen nach dem MuSchG in die Vorschriften der §§ 10 ff. LFZG eingefügt wurde. Mit Blick auf diese Entwicklung analysiert die Veröffentlichung schließlich die Kernfrage, ob die heutige Verteilung der mutterschutzrechtlichen Entgeltbelastung verfassungsgemäß ist oder nicht. Unter aufmerksamer Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung werden abschließend entsprechende Lösungsvorschläge für eine verfassungskonforme Lastenverteilung aufgezeigt.

Details

Seiten
XXXVII, 189
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631384459
Sprache
Deutsch
Schlagworte
teilzeitarbeit arme Frauen alleinerziehende Mutter
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XXXVII, 189 S.

Biographische Angaben

Elke Winkler (Autor:in)

Die Autorin: Elke Winkler wurde 1966 in Speyer geboren. Nach einer dreijährigen Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Von Juni 1996 bis November 2000 war sie bei den Anwälten am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Nürk und Dr. Dr. Gross tätig und hat sich seit Dezember 2000 als Rechtsanwältin in Karlsruhe selbständig gemacht. Promotion im Juli 2001.

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Titel: Die Risiko- und Lastenverteilung im Mutterschutzrecht