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Das Recht selbstbestimmter Baugestaltung

Verfassungsrechtliche Grenzen ästhetischer Anforderungen an bauliche Anlagen

von Nancy Kapell (Autor:in)
©2002 Dissertation 358 Seiten

Zusammenfassung

Die bislang selten thematisierte und unangefochtene Legitimität der Verfolgung optisch-ästhetischer Belange mit baugestalterischen Normen wird in dieser Arbeit unter mehreren Aspekten in Frage gestellt. Die Autorin legt dar, warum sich berechtigte Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der baugestaltungsrechtlichen Generalklauseln auch nicht mit der anerkannten Formel «des ästhetischen Empfindens des gebildeten Durchschnittsmenschen» ausräumen lassen. Die ästhetische Ordnung der Bautätigkeit wird darüber hinaus als Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten analysiert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine architekturspezifische Konkretisierung des Kunstbegriffs und die Bedeutung der verbaliter schrankenlosen Gewährleistung der Kunstfreiheit für die Möglichkeit baugestaltungsrechtlicher Reglementierung. Schließlich zeigt eine Ermittlung der von Baugestaltungsnormen betroffenen und die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen maßgeblich bestimmenden konkurrierenden Interessen, daß die Vehemenz, mit der bauästhetische Restriktionen eingefordert werden, nicht nur aus grundrechtlicher Sicht kontraindiziert ist.

Details

Seiten
358
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631384602
Sprache
Deutsch
Schlagworte
recht bauordnung architektur
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 357 S.

Biographische Angaben

Nancy Kapell (Autor:in)

Die Autorin: Nancy Kapell wurde 1973 in Stendal geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der begleitenden Tätigkeit als studentische Hilfskraft an der Universität Bielefeld legte sie 1997 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen ab. Im Anschluß war die Autorin bis September 2000 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Frau Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff tätig. Seit Dezember 2000 ist sie Referendarin am Landgericht Schwerin. Die Promotion erfolgte im Mai 2001 mit summa cum laude.

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Titel: Das Recht selbstbestimmter Baugestaltung