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Rechtssprache in der Frühen Neuzeit

Eine vergleichende Untersuchung der Fremdwortverwendung in Gesetzen des 16. und 17. Jahrhunderts

von Andreas Görgen (Autor:in)
©2002 Dissertation 242 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 253

Zusammenfassung

Die Arbeit legt die methodischen Grundlagen der Erforschung der Rechtssprache. Zugleich bietet sie eine konkrete empirische Studie auf der Basis eines homogenen Textkorpus. Durch ihren interdisziplinären Ansatz leistet sie Pionierarbeit auf der Ebene der historischen Fachsprachenforschung. Recht wird als ein kulturelles Phänomen begriffen und im Zusammenhang mit der Entstehung sozialer Systeme diskutiert. Verständlichkeitsaspekte werden ebenso angesprochen wie zum ersten Mal eine Analyse des juristischen Fremdwortschatzes auf funktionaler, semantischer und frequenzanalytischer Ebene geboten wird. So läßt sich die frühneuzeitliche «Verwissenschaftlichung» im Bereich des Rechts genauer als ein sozialer Prozeß beschreiben: Die Rechtswissenschaft, verstanden als Textwissenschaft, entwickelt sprachliche Selektionsmechanismen zur Schließung des rechtlichen Diskurses.

Details

Seiten
242
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631386293
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neuzeit Akademische Texte Professionalisierung
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 242 S., 3 Abb.

Biographische Angaben

Andreas Görgen (Autor:in)

Der Autor: Andreas Görgen studierte Germanistik (M.A.) und Rechtswissenschaft in Bonn und Paris. Nach Referendarzeit und Assessorexamen in Berlin erhielt er eine Zusatzausbildung an der Ecole Nationale d’Administration. Er arbeitet im Bereich Verhandlungsführung und Mediation.

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Titel: Rechtssprache in der Frühen Neuzeit