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Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO)

Eine normativ-empirische Studie

von Thomas Schwarz (Autor:in)
©2002 Dissertation 164 Seiten
Reihe: Bielefelder Rechtsstudien, Band 12

Zusammenfassung

Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen.
Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.

Details

Seiten
164
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631386897
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesetz Justiz Recht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 163 S., 4 Tab., 22 Graf.

Biographische Angaben

Thomas Schwarz (Autor:in)

Der Autor: Thomas Schwarz studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Sein erstes Staatsexamen absolvierte er 1993 am Landesjustizprüfungsamt Hamm, das zweite 1995 am Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf. 1995-1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld. Seit 2000 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt in Löhne/Westfalen.

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Titel: Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO)