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Schutz des Eigentümers durch Einwendungen und Einreden gegenüber der Grundschuld

von Yuhui Huang (Autor:in)
©2002 Dissertation XVIII, 221 Seiten
Reihe: Arbeiten zum Sachenrecht, Band 2

Zusammenfassung

Die Grundschuld ist das eigenartige Institut der deutschen Grundpfandrechte. Die Grundschuld unterscheidet sich von der Hypothek durch Nichtakzessorietät. Im Vergleich zur hypothekarischen Sicherung ist die Stellung des Grundstückseigentümers bei der Sicherung durch Grundschuld wegen der fehlenden Akzessorietät deutlich schwächer. Das Gesetz stellt dem Eigentümer nur wenige Einrederechte zur Verfügung, deshalb ist die Zentralfrage dieser Arbeit, ob und wie sich der Grundstückseigentümer anhand einer Sondervereinbarung gegen die Grundschuld wehren kann. Ob der Eigentümer dem Erwerber der Grundschuld die Einreden, die dem bisherigen Gläubiger entgegengesetzt werden, entgegensetzen kann, muss in der Arbeit erörtert werden.

Details

Seiten
XVIII, 221
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631387542
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eigentum schuldbarkeit eigentümer
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XVIII, 221 S.

Biographische Angaben

Yuhui Huang (Autor:in)

Die Autorin: Yuhui Huang, Rechtsanwältin aus Taiwan, 1996 bis 2001 Doktorandin an der Universität zu Köln, jetzt Assistenzprofessorin an der Universität Min-Chung in Taiwan.

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Titel: Schutz des Eigentümers durch Einwendungen und Einreden gegenüber der Grundschuld