Lade Inhalt...

Interconnection

Netzzusammenschaltungen zur Erbringung von Sprachtelefondiensten nach europäischem und deutschem Recht

von Bernd Marschall (Autor:in)
©2003 Dissertation XVI, 439 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit untersucht, ob die Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung nach sektorspezifischem europäischem Telekommunikationsrecht mit der gemeinschaftsrechtlich gewährten Eigentumsfreiheit vereinbar ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung der ehemaligen staatlichen Monopolbetreiber auf Grund gesteigerter Sozialpflichtigkeit des Leitungseigentums infolge der historischen Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse grundrechtlich gerechtfertigt ist. Für marktbeherrschende Unternehmen, die ihre Stellung im Wettbewerb durch eigenen Leitungsbau erlangt haben, stellt die Zusammenschaltungspflicht hingegen auf Grund verminderter Sozialpflichtigkeit des Netzeigentums einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Dieser konkurrentennützige Eingriff kann grundrechtlich nur durch ein angemessenes Zusammenschaltungsentgelt kompensiert werden. Im Vergleich zur Netzzusammenschaltungspflicht nach allgemeinem primärem Wettbewerbsrecht (Art. 82 EG) zeigt sich, dass sekundäres Telekommunikations- und primäres Wettbewerbsrecht divergieren. Vorgeschlagen wird, die Divergenz durch eine auch im Rahmen von Art. 82 EG vorzunehmende umfassende Interessenabwägung aufzulösen.

Details

Seiten
XVI, 439
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631387863
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Telekommunikationsrecht Zusammenschaltung Europäische Union Telekommunikationsnetz Netzzusammenschaltung Eigentumsgarantie Deutschland Interconnection letzte Meile Telekommunikation Teilnehmerendzugang
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XVI, 439 S., 2 Tab., 6 Graf.

Biographische Angaben

Bernd Marschall (Autor:in)

Der Autor: Bernd A. Marschall wurde 1967 in Roth geboren. Von 1989 bis 1993 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte von 1994 bis 1996 sein Referendariat beim OLG Nürnberg. Im Anschluss war er am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Seit 2000 ist er Rechtsanwalt in Erlangen.

Zurück

Titel: Interconnection