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Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen

Ein Beitrag zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Auslegung des Gesellschafts-, des Kommunal- und des Beamtenrechts

von Uwe Lieschke (Autor:in)
©2003 Dissertation XXI, 191 Seiten

Zusammenfassung

Bei den Kommunen besteht nach wie vor der Trend, die Verwaltungsaufgaben in den Organisationsformen des Privatrechts wahrzunehmen. Ein Teilaspekt der rechtlichen Problematik ist die Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat einer AG oder GmbH. Die Arbeit untersucht, ob die Gemeindevertreter im Aufsichtsrat an Weisungen ihrer verantwortlichen Kommunalinstanz gebunden sind oder ob sie eigenverantwortlich, nur am Interesse der Gesellschaft ausgerichtet, entscheiden dürfen. Die Erörterung der Problematik erfolgt im Schnittpunkt zwischen Gesellschafts-, Kommunal- und Beamtenrecht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Gemeindevertreter wie alle anderen Aufsichtsratsmitglieder an Weisungen (einschließlich der internen) nicht gebunden sind. Für derartige Weisungsrechtsregelungen haben die Länder weder die Gesetzgebungskompetenz, noch sind sie durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs.2 GG) geboten.

Details

Seiten
XXI, 191
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631390436
Sprache
Deutsch
Schlagworte
beteiligungen halbstaatlich staatliche unternehmen
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XXI, 191 S.

Biographische Angaben

Uwe Lieschke (Autor:in)

Der Autor: Uwe Lieschke wurde 1971 in Potsdam geboren. Er studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, wo er auch promovierte. Das Referendariat am Landgericht Potsdam schloß er im Mai 2002 mit seiner zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

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Titel: Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen