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Die Fernsehschutzliste

Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV

von Christopher Breith (Autor:in)
©2002 Dissertation XXVIII, 178 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des § 5a zur «Übertragung von Großereignissen» in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. § 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung.
Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des § 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu.

Details

Seiten
XXVIII, 178
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631394557
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XXVIII, 178 S.

Biographische Angaben

Christopher Breith (Autor:in)

Der Autor: Christopher Breith, geboren 1972 in Bonn, studierte in Marburg sowie in Bonn Rechtswissenschaften. 1997 legte er das Referendarexamen in Düsseldorf ab. Nach dem Assessorexamen war er zunächst für die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig, bis er im September 2001 mit dem LL.M.-Programm an der University of Edinburgh begann.

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Titel: Die Fernsehschutzliste