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Die Abgrenzung des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstörungen - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur des Reisevertrages

von Götz Eilmann (Autor:in)
©1990 Dissertation XXXVI, 201 Seiten

Zusammenfassung

Das am 1.10.1979 in das BGB eingefügte Reisevertragsgesetz hat zu einer lebhaften Diskussion der Abgrenzung des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstörungen geführt. Der Verfasser zeigt auf, daß entgegen der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 97, 255) das allgemeine Leistungsstörungsrecht in bestimmten Fällen weiterhin Anwendung finden kann. Er begründet dies mit dem aufgrund der üblichen Auslegungsmethoden gefundenen Ergebnis. Die Rechtsnatur des Reisevertrages als Vertrag «sui generis» stützt seine These. Die Abgrenzungsprobleme werden jedoch in der reiserechtlichen Praxis weitgehend durch die der Inhaltskontrolle standhaltenden AGB beseitigt.

Details

Seiten
XXXVI, 201
Jahr
1990
ISBN (Paperback)
9783631429860
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Bern, New York, Paris, 1990. XXXVI, 201 S.

Biographische Angaben

Götz Eilmann (Autor:in)

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Titel: Die Abgrenzung des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstörungen - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur des Reisevertrages