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Grenzen der objektiven Schiedsfähigkeit im Rahmen des § 1030 ZPO

Eine Betrachtung des Rechts der Schiedsfähigkeit nach der Schiedsverfahrensrechtsreform

von Jörn-Christian Schulze (Autor:in)
©2003 Dissertation XLIV, 228 Seiten

Zusammenfassung

Am 1. Januar 1998 ist die bisher umfangreichste Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts in Kraft getreten. Im Zuge der Reform hat der Gesetzgeber die Definition der objektiven Schiedsfähigkeit, die bisher an die Vergleichsfähigkeit des Streitgegenstandes geknüpft war, nach Schweizer Vorbild an die Vermögensrechtlichkeit des streitigen Anspruches gebunden, um eine transparentere Regelung der Frage, welche Rechtsstreitigkeiten von Schiedsgerichten entschieden werden können, zu schaffen. Schnell wurde den Reformbemühungen vorgeworfen, die neuen Regelungen zur objektiven Schiedsfähigkeit zögen den Kreis schiedsfähiger Streitgegenstände zu weit, welches unabsehbare Gefahren berge. Der Autor stellt daher in der Arbeit die Grenzen der objektiven Schiedsfähigkeit an Hand der einzelnen Rechtsgebiete umfassend dar und erörtert, in wie weit sich der Kreis objektiv schiedsfähiger Streitgegenstände nach der Reform wirklich verändert hat. Er berücksichtigt hierbei vor allem den Schutz der Interessen solcher Personen, die von einem ergehenden Schiedsspruch betroffen sind, obgleich sie nicht Partei der Schiedsvereinbarung waren.

Details

Seiten
XLIV, 228
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631501047
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erbrecht Schiedsfähigkeit Patenrecht Beschlußmängelstreitigkeiten Deutschland Schiedsrichterliches Verfahren Schiedsvertrag Vermögensrecht Schiedsverfahrensrecht Streitgegenstand Beychlußmängel Schiedsgericht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XLIV, 228 S.

Biographische Angaben

Jörn-Christian Schulze (Autor:in)

Der Autor: Jörn-Christian Schulze, geboren1972, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Im Anschluß promovierte er dort am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht bei Prof. Dr. Gottwald. Nebenher war er am Lehrstuhl des Prof. Dr. Koller für Bürgerliches Recht und Rechtssoziologie sowie Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Mai 2002 schloß sich das Rechtsreferendariat in Düsseldorf und Kapstadt, Südafrika, an. Seit 2002 ist der Autor bei einer international tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft als Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M & A beschäftigt.

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Titel: Grenzen der objektiven Schiedsfähigkeit im Rahmen des § 1030 ZPO