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Der Eintritt des Erwerbers einer versicherten Sache in Schadensversicherungen

Geltendes Recht und Reform

von Anke Waclawik (Autor:in)
©2003 Dissertation 272 Seiten

Zusammenfassung

Die von § 69 Abs. 1 VVG angeordnete Rechtsfolge – der Eintritt des Erwerbers einer versicherten Sache in den Versicherungsvertrag – bereitet in der Praxis der vertragsführenden Abteilungen der Versicherer häufig Schwierigkeiten. Die Arbeit geht vor diesem Hintergrund und den gegenwärtigen Bestrebungen zur Reform des VVG der Frage nach, ob die Vorschriften über die Veräußerung versicherter Sachen noch zeitgemäß sind. Rechtsvergleichend und anhand von Beispielen zeigt das Buch auf, dass der Erwerber – entgegen der Auffassung des historischen Gesetzgebers – nicht schutzlos ist und in zumutbarer Weise Eigenvorsorge treffen kann. Die Autorin befürwortet daher im Grundsatz die ersatzlose Streichung der §§ 69 ff. VVG und die Behandlung der Veräußerung versicherter Sachen als Wagniswegfall. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Vorschlag zur Änderung des VVG in dem Bereich der Sachveräußerungsvorschriften.

Details

Seiten
272
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631502235
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Frankreich Veräußerung Versicherungsvertrag Vertragsübernahme Großbritannien Versicherungsrecht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 271 S.

Biographische Angaben

Anke Waclawik (Autor:in)

Die Autorin: Anke Waclawik wurde 1969 in Heidelberg geboren. 1991 schloss sie das 1988 begonnene Studium der Betriebswirtschaftslehre, Fachrichtung Versicherungen, an der Berufsakademie in Mannheim ab. In den Jahren 1993 bis 1998 studierte sie Rechtswissenschaft an der dortigen Universität. Von 1991 bis 1998 war sie in unterschiedlichen Funktionen in einem Versicherungsunternehmen in Mannheim und in Köln tätig. In den Jahren 1998 bis 2000 war sie Referendarin am Landgericht Mannheim. Seit 2000 ist sie Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. Im Jahr 2002 hat sie an der Universität Mannheim das Promotionsverfahren abgeschlossen.

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Titel: Der Eintritt des Erwerbers einer versicherten Sache in Schadensversicherungen