Lade Inhalt...

«Intangible Goods» als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufverträge

Im UN-Kaufrecht und Internationalen Privatrecht sowie in deutschen Verbraucherschutzgesetzen

von Hansjörg Friedrich Schmitt (Autor:in)
©2003 Dissertation L, 164 Seiten

Zusammenfassung

Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Güter derzeit noch die größte Bedeutung zu; der – zukünftige – Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgängig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, deren Leistungsgegenstände nicht körperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklärt wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Haustürwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte «Intangible Goods» (Software, MP3-Dateien etc.) wird erörtert, inwieweit der Übertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines körperlichen Datenträgers direkt über das Internet erhält, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernübertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.

Details

Seiten
L, 164
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631502280
Sprache
Deutsch
Schlagworte
estore internet onlineeinkäufe
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. L, 164 S.

Biographische Angaben

Hansjörg Friedrich Schmitt (Autor:in)

Der Autor: Hansjörg Friedrich Schmitt wurde 1972 in Frankfurt am Main geboren. Von 1994 bis 1999 studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg. 1999 legt er die erste Juristische Staatsprüfung ab. Seit 1999 war er Doktorand an der Technischen Universität Chemnitz, Professur für Öffentliches Wirtschaftsrecht. Seit dem Jahr 2001 wird er als Rechtsreferendar in Berlin und New York ausgebildet.

Zurück

Titel: «Intangible Goods» als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufverträge