Lade Inhalt...

Die rechtliche Stellung des Pflichtteilsberechtigten im Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Privatstiftungsrecht

von Peter Unterkofler (Autor:in)
©2003 Dissertation 142 Seiten

Zusammenfassung

Das Erbrecht hat grundsätzlich eine vermögensverteilende Funktion. Das PSG ist hingegen durch seine vermögenssichernde Funktion gekennzeichnet. Dieses Spannungsverhältnis kann sich auch auf die rechtliche Stellung der Noterben auswirken. Bei der Errichtung einer Privatstiftung unter Lebenden besteht insbesondere die Gefahr, dass der Stifter die Vermögensübertragung zu seinen Lebzeiten auf die Stiftung bewusst zum Mittel der Umgehung oder Minderung der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten einsetzt, ohne dabei (wegen der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des PSG) seinen Einfluss auf das gestiftete Vermögen zu verlieren. Diese Arbeit untersucht, in wie weit die gesetzlichen Regelungen des ABGB, insbesondere die §§ 785 und 951, dem Pflichtteilsberechtigten einen ausreichenden Schutz vor solchen Maßnahmen des Stifters bieten.

Details

Seiten
142
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631505649
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Österreich Privatstiftungsrecht Anwendbarkeit des § 785 ABGB auf Privatstiftungen Pflichtteilsrecht Rechtsschutz Stiftungsrecht Erbrecht Zweijahresfrist gemäß § 785 Abs 3 ABGB Pflichtteilsberechtigter
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 142 S.

Biographische Angaben

Peter Unterkofler (Autor:in)

Der Autor: Peter Unterkofler wurde 1973 in Wien geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Zwischen 1997 und 2001 absolvierte er das Gerichtsjahr und arbeitete danach in einer führenden Wiener Wirtschaftskanzlei. Im Januar 2001 legte er die Anwaltsprüfung in Wien ab. Die Promotion erfolgte 2002 an der Universität Salzburg. Zur Zeit lebt er in London und absolviert dort das LL.M-Programm an der London School of Economics.

Zurück

Titel: Die rechtliche Stellung des Pflichtteilsberechtigten im Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Privatstiftungsrecht