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Kapitalvermögensverluste als Werbungskosten?

von Robert Hierl (Autor:in)
©2003 Dissertation XVI, 276 Seiten

Zusammenfassung

Die Finanzrechtsprechung und die weitaus überwiegende Lehre stufen den Verlust privaten Kapitalvermögens (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Darlehen, Bürgschaften usw.) unter Hinweis auf den Dualismus der Einkunftsarten seit jeher als grundsätzlich unbeachtliche Vermögensänderung ein. Ein Werbungskostenabzug wird nur in Ausnahmefällen zugelassen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob diese Sichtweise angesichts des veranlassungsorientierten allgemeinen Werbungskostenbegriffs des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG weiterhin Bestand haben kann. Nach Bestimmung der tatsächlichen Reichweite der im Einkommensteuergesetz angelegten Neutralität des Vermögens wird aufgezeigt, welche Arten von Kapitalvermögensverlusten als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Details

Seiten
XVI, 276
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631506523
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kapitaleinkünfte Verlust Werbungskosten Darlehen Deutschland
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XVI, 276 S.

Biographische Angaben

Robert Hierl (Autor:in)

Der Autor: Der Autor wurde 1972 in Neumarkt in der Oberpfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Passau (1992 bis 1997) und dem Rechtsreferendariat in Nürnberg arbeitete er von 1999 bis 2002 als Rechtsanwalt in Neumarkt und München. Seit November 2002 ist er in der Bayerischen Finanzverwaltung in München tätig.

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Titel: Kapitalvermögensverluste als Werbungskosten?